UmsatzsteuerRundschau - UR Zeitschrift für die gesamte Umsatzsteuerpraxis
Mit der UR sind Sie lückenlos informiert. In Aufsätzen behandeln namhafte Autoren fundiert und kritisch aktuelle umsatzsteuerrechtliche Themen. Vom UmsatzsteuerForum e.V. veranlasste Diskussionsbeiträge wirken auf die Rechtsentwicklung ein.
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Beratermodul Rau/Dürrwächter Umsatzsteuerrecht
Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
juris Otto Schmidt Steuerrecht premium
juris Otto Schmidt Umsatzsteuerrecht
Owlit Steuerabteilung
- Beiträge aus der Umsatzsteuerpraxis
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul UR
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
In Aufsätzen behandeln namhafte Autoren aktuelle umsatzsteuerrechtliche Probleme fundiert und kritisch, vom UmsatzsteuerForum e.V. veranlasste Diskussionsbeiträge und Beiträge aus der Umsatzsteuerpraxis wirken auf die Rechtsentwicklung ein. Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen werden – redaktionell aufbereitet – im Volltext dokumentiert. Der inhaltliche Zugang zu Urteilsgründen wird durch Anmerkungen erleichtert.
Das finden Sie alle 2 Wochen in der Umsatzsteuer-Rundschau:
- Wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Aufsätze namhafter Autoren sowie kritische meinungsbildende Diskussionen aktueller Gesetzgebungsvorhaben
- Einmal monatlich Umsatzsteuerfälle aus der Praxis mit konkreten Gestaltungstipps
- Dokumentation von Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen – redaktionell aufbereitet – im Volltext
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der UR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul UR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
- Archiv der Umsatzsteuer-Rundschau seit 1980
- Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
- Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.
Aktuelles Heft
Heft 8 / 2024
Aufsätze
von Streit, Georg / Streit, Thomas, BMF-Schreiben zur fehlenden Steuergefährdung bei überhöhter Abrechnung von Mehrwertsteuer, UR 2024, 273-284
Das BMF hat mit Schreiben vom 27.2.2024 auf die jüngste Rechtsprechung des EuGH zur Steuerschuld durch Steuerausweis auf Rechnungen bei fehlender Gefährdung des Steueraufkommens reagiert. Zwar enthält das Schreiben für die Steuerpflichtigen erfreuliche Aspekte, bleibt aber – schon deswegen, weil das nationale Recht die Entwicklungen des Unionsrechts in den letzten 20 Jahren in Teilbereichen verschlafen hat – hinter den Aussagen des Gerichtshofs zurück.
Hinweis, Redaktioneller, Das Wachstumschancengesetz – Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, UR 2024, 284
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.3.2024 (BR-Drucks. 87/24(B)) dem vom Bundestag am 23.2.2024 angenommenen Vermittlungsvorschlag (BR-Drucks. 87/24) des Vermittlungsausschusses vom 21.2.2024 (BT-Drucks. 20/10410) zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Das Gesetz wurde am 27.3.2024 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2024, Nr. 108) veröffentlicht. Der folgende Hinweis gibt einen kurzen Überblick zu den endgültig verabschiedeten umsatzsteuerrechtlichen Regelungen.
Diskussionsbeiträge
Reisinger, Thomas, Zur anfechtbaren Herstellung einer Aufrechnungslage nach § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 133 InsO bei Ansprüchen aus dem Umsatzsteuerschuldverhältnis, UR 2024, 285-296
Die Unzulässigkeit der Aufrechnung nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO führte, außerhalb des sog. Drei-Monats-Zeitraums, in Rechtsprechung und Literatur lange Zeit ein Schattendasein. Die jüngsten Entscheidungen des VII. und XI. BFH-Senats geben aus Sicht des Autors allerdings Anlass, die Unzulässigkeit der Aufrechnung aufgrund anfechtbarer Rechtshandlungen unter den Voraussetzungen des § 133 InsO nun in den Fokus zu rücken. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob der BFH dadurch einen Paradigmenwechsel eingeleitet hat und entgegen der bisherigen Aufrechnungspraxis, die Unzulässigkeit der Aufrechnung auch über die Drei-Monatsgrenze hinweg massiv an Bedeutung gewonnen hat.
Rechtsprechung
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
BFH v. 6.12.2023 - XI R 33/21, Steuerbare Umsätze, Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde, UR 2024, 296-306
Vorsteuerabzug
BFH v. 18.10.2023 - XI R 21/23 (XI R 30/19), Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen, UR 2024, 306-309
Differenzbesteuerung
BFH v. 22.11.2023 - XI R 22/23 (XI R 2/20), Differenzbesteuerung für Kunstgegenstände; innergemeinschaftlicher Erwerb der Kunstgegenstände; Berechnung der Marge; kein Abzug der Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb, UR 2024, 309-313
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen
BFH v. 1.3.2024 - V B 34/23 (AdV), Aussetzungsverfahren: Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO und Unionsrecht, UR 2024, 313-320
Autoren
Herausgegeben in Verbindung mit dem UmsatzsteuerForum e.V.
Fachbeirat: RA/StB Prof. Dr. Hans Nieskens · Prof. Dr. Markus Achatz · Prof. Dr. Joachim Englisch · PräsLfSt Dipl.-Fw. Stephan Filtzinger · Richter am FG Dr. Martin Kemper · RA/FAStR/WP/StB Dirk Rose · RAin Regine Schluckebier · StB Dipl.-Fw. M.B.L. Jürgen Scholz · RiBFH Andreas Treiber · MinDirig. a.D. Werner Widmann