GmbH-Steuerberater - GmbHStB Informationsdienst für die Beratungspraxis von GmbH und GmbH & Co.KG

GmbH-Steuerberater - GmbHStB

Auf die Belange von GmbH und GmbH & Co. KG zugeschnitten. Kurzanalysen mit Beraterhinweis für die Praxis bedeutsamer Entscheidungen sowie Verwaltungsanweisungen im Steuer- und Gesellschaftsrecht. Mit praxisorientierten Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen sowie Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Tipps für die tägliche Beratungspraxis
  • Alles rund um die GmbH und GmbH & Co. KG
  • Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul GmbH-StB
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1432-6973

Jahresbezugspreis 2024: 342 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 26,30 € (inkl. MwSt.), Ausland: 41,10 €
Vorzugspreis für Mitglieder der Centrale für GmbH: 290 € (inkl. MwSt.)

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul GmbHStB und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Der "GmbH-Steuerberater" (GmbH-StB) kanalisiert monatlich die Informationsflut auf dem Gebiet der GmbH und GmbH & Co. KG. Jeder Beitrag kommt direkt auf den Punkt und enthält konkrete Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis - so ersparen Sie sich mühsame Recherchen und Interpretationen. Dabei führt Sie der strukturierte Aufbau der Zeitschrift schnell zum gesuchten Thema.

Das Berater-Konzept
Ausgewiesene Experten aus einem bewährten Autorenteam stellen in "Kurzanalysen mit Beraterhinweis" für die Praxis bedeutsame Entscheidungen sowie Verwaltungsanweisungen im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht in ihren Kernaussagen und praktischen Konsequenzen dar und liefern konkrete Beraterhinweise für die praktische Umsetzung. Die "Beiträge für die Beratungspraxis" greifen aktuelle und gängige Probleme aus der GmbH-Beratungspraxis auf. Mit Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen praxisorientiert aufbereitet - so wie Sie es im Beratungsalltag brauchen!

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des GmbH-StB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul GmbH-StB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv des GmbH-Steuerberaters seit 1997
  • Basiskommentar Steuerrecht von Lippross/Seibel
  • Steuer ABC online von Braun/Günther
  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Weitere Zeitschriften
Der "GmbH-Steuerberater" bietet zusammen mit dem " AO-Steuerberater ", dem "Erbschaft-Steuerberater", dem "Ertrag-Steuerberater" sowie dem "Umsatz-Steuerberater", die konzeptionell ähnlich sind, ein ideales Steuer-Informationssystem für alle praktisch wichtigen Steuerfragen.

Erscheinungsweise:
1 x monatl. am 10.

Aktuelles Heft

Heft 3 / 2024

Aktuelles

Brinkmeier, Thomas, Wachstumschancengesetz: Bundestag stimmt Kompromiss zu, GmbHStB 2024, 65

Brinkmeier, Thomas, DStV/BdSt: Stellungnahme zum Solidaritätszuschlag 1995/2021, GmbHStB 2024, 65

Brinkmeier, Thomas, BMF (Entwurf): Verordnung zur digitalen Schnittstelle für Buchführungsdaten, GmbHStB 2024, 65-66

Brinkmeier, Thomas, Gemeinnützige GmbH: Zuwendungsempfängerregister, GmbHStB 2024, 66

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 9.8.2023 - I R 50/20 / Schimmele, Jürgen, “Finanzielle Eingliederung“ bei qualifizierten Mehrheitserfordernissen, GmbHStB 2024, 67-68

BFH v. 16.11.2023 - IV R 28/20 / Schimmele, Jürgen, Verzicht des Gesellschafters auf unter Nennwert erworbene Forderung, GmbHStB 2024, 68-69

BFH v. 5.9.2023 - IV R 24/20 / Peters, Stephan, Mitunternehmerstellung einer GbR – Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte bei vermögensverwaltender Personengesellschaft, GmbHStB 2024, 69-72

BFH v. 16.11.2023 - III R 27/21 / Schimmele, Jürgen, Swap-Zinsen als Entgelte für Schulden (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG)?, GmbHStB 2024, 72-74

BFH v. 26.7.2023 - I R 39/20 / Trossen, Nils, Wertminderung im Zuzugsstaat (Wegzugsbesteuerung), GmbHStB 2024, 74-75

BFH v. 14.11.2023 - IX R 3/23 / Trossen, Nils, Teileinkünfteverfahren bei § 17 EStG, GmbHStB 2024, 75-76

BFH v. 26.9.2023 - IX R 19/21 / Trossen, Nils, Anschaffungskosten bei Genossenschaftsanteilen, GmbHStB 2024, 76-77

BVerfG v. 18.12.2023 - 2 BvL 7/16 / Brinkmeier, Thomas, Unzulässige Richtervorlage zur rückwirkenden Anwendung von § 32a Abs. 1 S. 2 KStG, GmbHStB 2024, 78

Rechtsprechung Gesellschaftsrecht

BAG v. 25.7.2023 - 9 AZR 43/22 / Rossa-Heise, Daniela, Zur Anwendbarkeit des Bundesurlaubsgesetzes auf Fremdgeschäftsführer, GmbHStB 2024, 78-79

BGH v. 21.11.2023 - II ZR 69/22 / Theiselmann, Rüdiger, GbR-Gesellschafter und Komplementäre haften auch für Kosten des Insolvenzverfahrens, GmbHStB 2024, 80-81

OLG Naumburg v. 26.6.2023 - 12 U 23/23 / Watzl, Michael, Gewinnverwendungsklausel im Kaufvertrag von GmbH-Geschäftsanteilen, GmbHStB 2024, 81-83

Beiträge für die Beratungspraxis

Apitz, Wilfried, Pensionszusage an (beherrschende) Gesellschafter-Geschäftsführer, GmbHStB 2024, 83-89

Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer (GF) ist steuerlich nur anzuerkennen, wenn die Vereinbarung einem Fremdvergleich standhält. Die gefestigte BFH-Rechtsprechung verlangt, dass die Pension, welche eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-GF zusagt, aus Sicht des Zusagezeitpunkts erdienbar sein muss. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter, auf dessen mutmaßliches Verhalten es für den hypothetischen Fremdvergleich ankommt, würde einem Angestellten eine Altersversorgung regelmäßig nur dann versprechen, wenn dieser noch für einen hinreichend langen Zeitraum für das Unternehmen tätig ist. Der vorliegende Beitrag erläutert die zweistufige Prüfung der steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen und zeigt auf, welche offenen Fragen momentan beim BFH in diesem Zusammenhang anhängig sind.

Wollweber, Markus, GmbH 2 Go (Teil 19): Umstrukturierung in der mittelständischen Unternehmenseinheit, GmbHStB 2024, 89-92

Die Umstrukturierung ist – auch in der mittelständischen Einheit – komplex und haftungsgeneigt. Die einzelnen Maßnahmen tangieren in der Regel unterschiedliche Steuerarten auf unterschiedlichen Ebenen für eine Mehrzahl von Betroffenen. Der Beitrag beleuchtet – gleichsam vom Schreibtisch des Autors genommen – typische Fehlerquellen, die anlässlich der Umstrukturierung entstehen können und zeigt Lösungen und Heilungsmöglichkeiten auf.

Lohr, Martin, Erwerb einer Mantelgesellschaft, GmbHStB 2024, 93-94

Das Interesse, eine Vorrats- oder Mantelgesellschaft zu erwerben, ist angesichts der Beschleunigung des Gründungsverfahrens (erst durch die Gründungserleichterungen des MoMiG, zuletzt durch die Möglichkeit der Onlinegründung) deutlich zurückgegangen. Gleichwohl sind diese Vorgänge der wirtschaftlichen Neugründung weiterhin praxisrelevant. Der Veräußerer muss die Gesellschaft nicht liquidieren, der Erwerber hat mit der Beurkundung eine bereits bestehende Gesellschaft erworben. Der Käufer trägt jedoch insbesondere bei einem Mantelerwerb erhebliche Risiken. Auch kann das Registergericht Anträge zurückweisen, wenn die besonderen Voraussetzungen der registerrechtlichen Versicherungen nicht erfüllt sind. Der Beitrag fasst die aktuellen Themen des Mantelerwerbs zusammen und schließt mit einem Formulierungsvorschlag ab.

Literaturempfehlungen

Brinkmeier, Thomas, Jahresabschlusspublizität: ungeliebt, aber notwendig – Ansätze zur Vermeidung und Reduzierung der Publizitätsverpflichtungen, GmbHStB 2024, 95

Brinkmeier, Thomas, Zur Begründung einer inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte, GmbHStB 2024, 95-96

Service

Ausschluss der Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften verfassungswidrig – Darstellung und Analyse der BVerfG-Entscheidung v. 28.11.2023, GmbHStB 2024, R5

Fahrräder im Betriebsvermögen: Überlassung an Arbeitnehmende und Nutzung durch Selbständige – Fragestellungen zur Einkommen?, Gewerbe- und Umsatzsteuer, GmbHStB 2024, R5

Die KGaA als Instrument zur schenkungsteuerfreien Vermögensübertragung – zugleich Bespr. des Urteils des FG Hamburg v. 11.7.2023 – 3 K 188/21, GmbHStB 2024, R5

Familienstiftungen: Eine kurze erbschaft- und ertragsteuerliche Würdigung (Teil I), GmbHStB 2024, R5

§ 15 FAO Selbststudium: Zugriff der Fahndung auf Computer und Handy, GmbHStB 2024, R6

Was ist neu an den neuen AStBV (St) 2023/2024?, GmbHStB 2024, R6

Gilt § 52d FGO auch bei Anbringung der Klage bei der Behörde?, GmbHStB 2024, R6

Autoren

Fachbeirat: RD Ralf Neumann, RA/FAStR Dr. Rolf Schwedhelm, RiBFH Dr. Nils Trossen, Notar Dr. Eckhard Wälzholz