FinanzRundschau - FR Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht

FinanzRundschau - FR

Die Finanz-Rundschau richtet ihren Themenschwerpunkt auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen. Sie beinhaltet tiefgehende und kritische Aufsätze zu fachlichen Fragen und aktuellen Themen.

  • Fokus auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen
  • Aktuelle Themen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul FR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2567-4765

Jahresbezugspreis 2024: 564 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 42,70 € (inkl. MwSt.), Ausland: 71,40 €

2 Ausgaben + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul FR und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Spezialist für Ertragsteuern.
Die Finanz-Rundschau (FR) hat ihren Themenschwerpunkt besonders auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen fokussiert und gehört hier zu den ältesten und führenden Fachzeitschriften. Sie berichtet in tiefgehenden und kritischen Aufsätzen über fachliche Fragen und aktuelle Themen. Hilfreich für die frühzeitige steuerrechtliche Weichenstellung sind die in den „Diskussionsbeiträgen“ erfassten Hinweise auf mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis. Seit Jahrzehnten wird der Inhalt durch die ständige Glosse „Ceterum censeo“ aufgelockert.

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Finanz-Rundschau Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an fr@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.

Gute Verbindungen.
Die FR wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater e.V. herausgegeben. Zweck des Fachinstituts ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts wissenschaftlich mitzuarbeiten. 

Durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Steuergesprächen e.V. erscheinen vier Mal jährlich Schwerpunkthefte zu aktuellen steuerrechtlichen und steuerpolitischen Themen.
Das passt zur Finanz-Rundschau.

Kontakt zur Redaktion
RA Dr. Wolfgang Lingemann, Köln, fr@otto-schmidt.de.

Hochklassige Kommentare.
Die Zeitschrift dokumentiert die neuesten BFH-Entscheidungen, fachkundig von Experten kommentiert. Ständige Autoren sind dabei die (Vors.) Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode a.D., Prof. Dr. Peter Fischer a.D., Dr. Michael Geissler, Dr. Stephan Geserich, Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler a.D., Prof. Dr. Gregor Nöcker, Dr. Franziska Peters, Prof. Dr. Heinrich Weber- Grellet a.D., Michael Wendt a.D. und Prof. Dr. Francesca Werth.


Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der FR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul FR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der Finanz-Rundschau seit 1991

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Rechtsprechungs-Analyse zu u.a. folgenden Kategorien

  • Arbeitnehmer

  • Entschädigung

  • Betriebsausgaben

  • Bilanzen

  • Doppelbesteuerung

  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

  • EU-Recht

  • Gebäude-AfA

  • Geldwerter Vorteil

  • Gewerbesteuer

  • Grenzüberschreitende Besteuerung

  • Grundstücks-AfA

  • Insolvenzsteuerrecht

  • Internationales Steuerrecht

  • Investitionsabzugsbetrag

  • Kapitaleinkünfte

  • Kindergeld

  • Körperschaften

  • Landwirtschaft und Forstwirtschaft

  • Nachlassspaltung

  • Organschaft

  • Personengesellschaften/Verfahren

  • Progressionsvorbehalt

  • Private Veräußerungsgeschäfte

  • Sonstige Einkünfte

  • Umwandlungen

  • Verfahren

  • Verluste, EU-Umzug

  • Vorweggenomme Erbfolge

  • Werbungskosten

  • Zebragesellschaft

Verwaltungsentscheidungen im Volltext, u.a. zu folgenden Bereichen

  • Arbeitnehmer

  • Billigkeitsverfahren

  • Gewerbesteuer

  • Körperschaften

  • Rentenbesteuerung

  • Steuerbefreiungen

  • Umwandlungssteuerrecht

  • Verfahren

 Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter www.degruyter.com 

Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.

Aktuelles Heft

Heft 9 / 2024

Aufsätze

Cordes, Martin / Glatthar, Marc, Update Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und Option zur Körperschaftsteuer nach Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes, FR 2024, 401-405

Gewinne aus Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften unterliegen bei beteiligten natürlichen Personen grundsätzlich dem persönlichen Einkommensteuertarif (d.h. bis zu 45 % zzgl. Annex-Steuern; Ausnahme Option nach § 1a KStG). Die einkommensteuerliche Thesaurierungsbegünstigung sieht vor, dass nicht entnommene Gewinne aus bestimmten Personenunternehmen mit dem Thesaurierungssteuersatz i.H.v. 28,25 % (zzgl. Annex-Steuern) besteuert werden können (sog. Thesaurierungsbegünstigung). Erst bei einem Transfer auf die private Ebene der natürlichen Person kommt es – ähnlich wie bei einer Kapitalgesellschaft – zu einer Vollbesteuerung (sog. Nachversteuerung mit 25 % Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag). Die Steuerbelastung auf nicht entnommene Gewinne soll hierdurch – im Sinne einer rechtsformneutralen Besteuerung – der Steuerbelastung einer Kapitalgesellschaft angenähert werden. Die bisherige Regelung war im Detail unvollkommen, wodurch das eigentliche Ziel (Belastungsniveau ähnlich einer Kapitalgesellschaft) nicht erreicht werden konnte.
Nach verschiedenen “Aufs“ und “Abs“ im Gesetzgebungsverfahren wurde am 22.3.2024 ein “abgespecktes“ Wachstumschancengesetz verabschiedet und mithin u.a. Anpassungen im Bereich der Thesaurierungsbegünstigung gem. § 34a EStG umgesetzt (BGBl. 2024 I Nr. 108 v. 27.3.2024). Die Gesetzesänderung führt zu Änderungen bei der Ermittlung des Thesaurierungsvolumens sowie den Auswirkungen von Umstrukturierungen/unentgeltlichen Anteilsübertragungen. Neben den wesentlichen Änderungen wird nachstehend ferner auf die Auswirkung der Thesaurierungsbegünstigung auf die Steuerbelastung sowie die Anwendung von § 34a EStG bei kleineren Unternehmen und Freiberuflern eingegangen.
Ferner wurden durch das Wachstumschancengesetz auch sinnvolle und wichtige Anpassungen an den Regelungen zur Option zur Körperschaftsteuer (§ 1a KStG) vorgenommen.

Desens, Marc, Die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen, FR 2024, 406-416

Umsatzstarke multinational tätige Konzerne und Großunternehmen sind verpflichtet, für Geschäftsjahre, die nach dem 21.6.2024 beginnen, bestimmte Steuer- und andere Unternehmensdaten frei zugänglich im Internet zu veröffentlichen (§§ 342 bis 342p HGB, Art. 90 Abs. 1 Satz 2 EGHGB). Neben einer zusätzlichen Bürokratielast für die betroffenen Unternehmen stellt sich auch die Frage, wie die inhaltliche Richtigkeit der Berichte staatlicherseits kontrolliert werden kann. Der Beitrag zeigt auf, dass insoweit Vollzugsschwierigkeiten entstehen, die ihre Ursache in unions- und verfassungswidrigen Kompetenzverstößen haben.

Plesdonat, Sebastian, “Korrespondenz“ als Gesetzgebungstechnik – Ausgestaltungsmöglichkeiten und rechtliche Wirkungen, dargestellt am Beispiel von § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d EStG, FR 2024, 417-427

Mit dem Begriff einer “Korrespondenz“ wird in der Steuerrechtswissenschaft herkömmlich ein rechtlicher Zusammenhang zwischen verschiedenen Besteuerungen beschrieben. Wie ein derartiger Zusammenhang gesetzestechnisch ausgestaltet und umgesetzt werden kann, insbesondere auch, zu welchem Rechtsakt mit einer Korrespondenz eine Abhängigkeit begründet wird, wird regelmäßig nur beiläufig behandelt. Dieser Beitrag zeigt am Beispiel der Besteuerung einer Gewinnausschüttung im Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d EStG auf, weshalb und wie sich eine Korrespondenz sinnvoll als eine Gesetzgebungstechnik beschreiben lässt. Unter Berücksichtigung der jeweiligen rechtlichen Wirkungen wird dargestellt, welche Ausgestaltungsmöglichkeiten dabei von gesetzgeberischer Seite bestehen.

Ceterum censeo

Da zieht es Dir die Schuhe aus, FR 2024, 427

Rechtsprechung

Arbeitnehmer

BFH v. 13.12.2023 - VI R 30/21, Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung, FR 2024, 428-430

BFH v. 23.11.2023 - VI R 9/21, Arbeitslohn bei Teilerlass eines nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geförderten Darlehens, FR 2024, 430-432

Vorweggenommene Erbfolge

BFH v. 15.11.2023 - X R 3/21, Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei einer bis zum 31.12.2007 vereinbarten Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen, FR 2024, 432-438

Lohnsteuerhaftung

BFH v. 15.2.2023 - VI R 13/21, Keine inzidente Anfechtung einer Lohnsteuer-Anmeldung durch Anfechtung eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids, FR 2024, 438-442

Gewerbesteuer

BFH v. 1.2.2024 - IV R 26/21, Einbringungsbedingter Übergang des Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft, FR 2024, 442-448

Autoren

 Herausgegeben in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Schriftleitung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lingemann.

Fachbeirat: MR Dr. Peter Heinemann, RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, StB Prof. Dr. Andreas Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Roman Seer