AfP - Zeitschrift für das gesamte Medienrecht Archiv für Presserecht
Zeitschrift für das gesamte Medienrecht und Kommunikationsrecht. Damit sind Sie aktuell und kompetent über den gesamten Bereich des Presserechts informiert. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul Medienrecht: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.
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juris Medienrecht
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- Aufsätze, EGMR-Rechtsprechung, Nachrichten
- Inklusive Beratermodul Medienrecht
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Beschreibung
Die Zeitschrift für das gesamte Medienrecht informiert aktuell und kompetent über den gesamten Bereich des Presserechts. Aus wissenschaftlicher und praxisorientierter Sicht werden medien- und kommunikationsrechtliche Entwicklungen in unterschiedlichen Rubriken dargestellt:
- Aufsätze
- EGMR-Rechtsprechung
- Blick nach Brüssel
- Medienkartellrecht
- Nachrichten
- Entscheidungen
- Buchbesprechungen
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Beziehern der AfP steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul Medienrecht, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
- Archiv der AfP seit 2001
- Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung
- Soehring/Hoene, Presserecht
- Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen
- DEMIS-Datenbank
- Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
- Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
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Erscheinungsweise:
6 x jährlich zum Monatsende Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember
Aktuelles Heft
Heft 2 / 2024
Aufsätze
Klumpp, Ulrich / Witte Paz, Annika, Weniger Zusammenschlüsse – mehr Medienfreiheit?, AfP 2024, 101-110
Der neue European Media Freedom Act (EMFA) sieht in Art. 22 eine medienfreiheitsrechtliche Kontrolle von Zusammenschlüssen vor, die neben die kartellrechtliche Fusionskontrolle tritt. Anders als die Medienkonzentrationskontrolle nach den Landesmediengesetzen bzw. dem MStV erfasst die EMFA-Fusionskontrolle sämtliche Mediengattungen, nicht nur Fernsehen und Hörfunk.
Wesentliche Fragen, insb. die konkrete Ausgestaltung der Aufgreif- und Eingreifkriterien, lässt Art. 22 EMFA offen. Auch ist zweifelhaft, ob das hinter Art. 22 EMFA stehende Ziel, zum Schutz des Medienpluralismus einen gemeinsamen Rahmen für die Bewertung von Medienzusammenschlüssen zu schaffen, auf diesem Weg überhaupt erreicht werden kann. Trotz erheblicher Zweifel an der Recht- und Zweckmäßigkeit des EMFA, vor allem des Art. 22 EMFA, haben die EU-Gesetzgebungsorgane den EMFA im März beschlossen.
Nun kommt es darauf an, wie die EMFA-Fusionskontrolle in den Mitgliedsstaaten umgesetzt wird. Neben der Konkretisierung der Aufgreifschwellen und der Prüfkriterien ist zu klären, welche Institution mit der Durchführung der Kontrolle betraut wird. In Deutschland wirft eine bundesweit einheitliche Umsetzung der EMFA-Fusionskontrolle kompetenzrechtliche Probleme auf. Zudem gilt es, mit Blick auf die bestehende kartellrechtliche Fusionskontrolle eine Überregulierung von Presse- und Rundfunkzusammenschlüssen zu verhindern.
Cornils, Matthias / Herold, Maximilian, Verfassungs- und medienrechtliche Grenzen lokaler und regionaler Textberichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Schutz der Presse – Teil 2, AfP 2024, 110-120
Das Verbot der flächendeckenden lokalen Berichterstattung sowie das Verbot nicht sendungsbezogener presseähnlicher Angebote begrenzen den Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zum Schutz des publizistischen Wettbewerbs im Bereich des Lokaljournalismus. Auslegung wie Tragweite beider einfachrechtlicher Verbote sind indes aus diversen Gründen problematisch und bedürfen sowohl der Aufbereitung als auch der Weiterentwicklung.
Schnabel, Christoph, Modernisierungsbedarf beim presserechtlichen Auskunftsanspruch, AfP 2024, 120-125
Der presserechtliche Auskunftsanspruch ist in die Jahre gekommen. Seit Erlass sind die Gesetze kaum geändert worden. Weiterentwicklungen erfolgten nur durch die Rechtsprechung, ohne demokratisches Mandat. Dabei zeigen sich Fehlentwicklungen im Hinblick auf die Anspruchsverpflichteten, die Handhabung der Ausnahmen und den Anspruchsgegenstand selbst. In Bezug auf Bundesbehörden besteht – aufgrund einer Änderung der Rechtsprechung – seit mehr als zehn Jahren gar keine gesetzliche Grundlage mehr. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert. Die Landesparlamente sollten ihre Gesetze ebenfalls aktualisieren. Der Beitrag stellt dar, wo Handlungsbedarf besteht und welche Lösungen angezeigt sind.
EGMR-Rechtsprechung
Ramelli, Sebastian, Frankreich: Verurteilung wegen Verbreitung der Identität des Opfers eines sexuellen Übergriffs, AfP 2024, 125-126
Ramelli, Sebastian, Litauen: Behördliche Offenlegung der Identität eines Beschuldigten, Verbot der Weitergabe von Informationen durch Beschuldigten an Medien, AfP 2024, 126-127
Blick nach Brüssel
Eickemeier, Dominik / Strohmenger, Annika, Stand: 1.4.2024, AfP 2024, 127-129
Medienkartellrecht
Jäger, Martin, Stand: 1.4.2024, AfP 2024, 129-130
Nachrichten
Libor, Christine, Digitale Dienste Gesetz, AfP 2024, 131
Libor, Christine, Anti-SLAPP-Richtlinie, AfP 2024, 131
Libor, Christine, Forderung von Änderungen des Postgesetzes, AfP 2024, 131
Libor, Christine, Positionspapier der Medienanstalten zu KI und Medien, AfP 2024, 132
Libor, Christine, Gutachten zur exzessiven Nutzung von Games, AfP 2024, 132
Libor, Christine, Reform der Filmförderung, AfP 2024, 132
17. Jenaer Medienrechtliche Gespräche am 16.5.2024 (online): Medialer Shitstorm: Aushalten oder abwehren?, AfP 2024, 132-133
Entscheidungen
EGMR v. 9.11.2023 - 27925/21, Öffentliche Lobpreisung und Rechtfertigung von Terrorismus, Beleidigung und Verleumdung von Krone und staatlichen Institutionen, AfP 2024, 133-138
BVerfG v. 11.12.2023 - 1 BvR 1803/22, Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Sonderkündigungsrecht für Bezugsverträge bzgl. Kabelfernsehen, AfP 2024, 138-139
BGH v. 17.10.2023 - VI ZR 192/22, Zulässige identifizierende Tatschilderung in Facebookgruppe, AfP 2024, 139-145
OLG Hamburg v. 19.3.2024 - 7 U 13/23, Gerechtfertigte Verbreitung wörtlicher Zitate aus staatsanwaltschaftlicher Vernehmung, AfP 2024, 145-149
KG v. 22.2.2024 - 10 U 49/22, Unzulässige Berichterstattung über Privatsphäre einer Fernsehmoderatorin, AfP 2024, 149-152
OLG Hamburg v. 15.2.2024 - 7 W 14/24, Zulässige wertende Äußerungen über Recherchemaßnahmen eines Redaktionsnetzwerks, AfP 2024, 152-155
OLG Hamburg v. 8.2.2024 - 7 W 11/24, Löschung einer Bewertung in Arbeitgeber-Bewertungsportal – kununu, AfP 2024, 156-161
OLG Frankfurt v. 25.1.2024 - 16 U 65/22, Pflicht des Plattformbetreibers zur Löschung sinn- und kerngleicher rechtswidriger Memes, AfP 2024, 161-165
OLG Hamburg v. 24.1.2024 - 7 W 110/23, Zulässige Berichterstattung über Einschätzung einer Dissertation, AfP 2024, 165-167
OLG München v. 16.1.2024 - 18 U 5073/23 Pre e, Kein berechtigtes Interesse an Gegendarstellung, AfP 2024, 167-171
OVG NW v. 13.11.2023 - 15 B 1053/22, Anspruch auf Auskunft über gezahlte Anwaltshonorare, AfP 2024, 171-176
OVG Rheinland-Pfalz v. 6.10.2023 - 2 B 10899/23.OVG, Kein Anspruch einer Kleinpartei auf separate Ausweisung ihres Wahlergebnisses, AfP 2024, 176-180
LG Hamburg v. 8.3.2024 - 324 O 6/21, Keine Haftung einer Zeitung für Interviewäußerung, AfP 2024, 180-184
LG Hamburg v. 27.2.2024 - 324 O 53/24, Zulässige identifizierende Berichterstattung über einen Teilnehmer und die Umstände eines Treffens, AfP 2024, 184-186
LG Hamburg v. 26.2.2024 - 324 O 61/24, Teilweise Unzulässigkeit der Berichterstattung über Investigativrecherche, AfP 2024, 186-188
VG Neustadt v. 7.11.2023 - 5 K 75/23.NW, Anspruch auf Einsicht in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten über historisch bedeutsamen Mordfall, AfP 2024, 188-192
Autoren
Herausgegeben von Prof. Dr. Christian Berger, Leipzig; Dr. Ulf Brühann, Brüssel; Prof. Dr. Emanuel H. Burkhardt, Stuttgart; Prof. Dr. Karl-Eberhard Hain, Köln; RAin Dr. Verena Hoene, LL.M., Köln; RA Gernot Lehr, Bonn; Richter am BGH Dr. Christian Löffler, Karlsruhe; RA Prof. Dr. Roger Mann, Hamburg; Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Köln; RA Dr. Jörg Soehring, LL.M., Hamburg; Prof. Dr. Christian von Coelln, Köln; Richterin am BGH Vera von Pentz, Karlsruhe; RA Georg Wallraf, Kerpen; RA Prof. Dr. Johannes Weberling, Berlin
Redaktion: RAin Stefanie Fuchs-Galilea (verantwortlich); Sandra Roeseler (Redaktionsassistenz); RA Georg Wallraf, Kerpen; RAin Christine Libor, Düsseldorf
Unter Mitwirkung von RA Dr. Stefan Engels, Hamburg; RA Dominik Eickemeier, Köln; Dr. Thomas Haug, LL.M., Frankfurt/M.; Dr. Ruben A. Hofmann, Köln; RA Dr. Martin Jäger, Düsseldorf; RA Prof. Dr. Reinhard Ricker, Frankfurt/M.; RA Dr. Michael Stulz-Herrnstadt, Hamburg; RA Dr. Jörg Witting, Düsseldorf