IT-Rechtsberater - ITRB Informationsdienst für IT-Recht und Datenschutz

IT-Rechtsberater - ITRB

Der IT-Rechtsberater informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis
  • Lösungsmöglichkeiten und Hinweise
  • Inklusive Beratermodul ITRB
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO

ISSN 1617-1527

Jahresbezugspreis 2024: 368 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 26,30 € (inkl. MwSt.), Ausland: 41,10 €
Vorzugspreis für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV 312 € (inkl. MwSt.).
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1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ITRB und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Der IT-Rechtsberater (ITRB) informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Im Vordergrund steht, die im IT-rechtlichen Alltag auftretenden Problembereiche aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. In einem Rechtsprechungsteil werden die für die Beratungspraxis besonders wichtigen gerichtlichen Entscheidungen zusammengefasst, kommentiert und ihre praktischen Konsequenzen konkret aufgezeigt. In einem Kompaktteil werden IT-Rechtsfragen aus der Praxis leicht verständlich erläutert und ihre konkrete Bedeutung für die juristische Beratung dargestellt. Zudem geben erfahrene IT-Rechtler klare Hinweise zur Gestaltung IT-rechtlicher Verträge. Abgerundet wird ITRB mit aktuellen Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul ITRB: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ITRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ITRB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv des IT-Rechtsberaters seit 2001
  • Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen
  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 
  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone  oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der  integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO.  Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 1.

Aktuelles Heft

Heft 4 / 2024

Aktuelle Kurzinformationen

Scheuch, Brian, OLG Köln: Unzureichende Möglichkeit der Ablehnung von Cookies, ITRB 2024, 85

Fuchs-Galilea, Stefanie, OLG Jena: Keine Einsicht in Gerichtsakten auf Grundlage der DSGVO, ITRB 2024, 85

von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, LG München I: Urheberrechtsverletzungen bei TikTok, ITRB 2024, 85-86

Scheuch, Brian, ArbG Hamburg: Keine Beteiligung des Betriebsrats bei individueller Zugriffsmöglichkeit auf ChatGPT, ITRB 2024, 86

von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, Hohe Geldbuße der EU-Kommission gegen Apple, ITRB 2024, 86

Rechtsprechung

EuGH (Große Kammer) v. 16.1.2024 - C-33/22 / Rössel, Markus, Datenschutzaufsicht über Parlament, ITRB 2024, 87-89

EuGH v. 21.12.2023 - C-667/21 / Kartheuser, Ingemar / Faißt, Manuel, Zusätzliche Rechtsgrundlage für Verarbeitung sensibler Daten i.S.d. Art. 9 DSGVO, ITRB 2024, 89-90

BGH v. 8.2.2024 - I ZR 34/23 / Dovas, Maria-Urania, Vorlagefragen zur öffentlichen Wiedergabe in Seniorenwohnheim, ITRB 2024, 90-92

BGH v. 10.1.2024 - I ZR 95/22 / Wübbeke, Michael, Hinweispflicht bei gleichnamigen Handelsunternehmen – Peek & Cloppenburg V, ITRB 2024, 92-93

OLG München v. 2.2.2024 - 38 Sch 60/22 WG / Trost, Sebastian, Keine urheberrechtliche Vergütungspflicht für Cloud-Dienste, ITRB 2024, 93-94

OLG Frankfurt v. 25.1.2024 - 16 U 65/22 / Rössel, Markus, Überwachung sinngleicher Memes Dritter, ITRB 2024, 94-97

KG v. 15.11.2023 - 23 U 15/22 / Wübbeke, Michael, Unzulässige einseitige Preisanpassungsklausel bei Streamingdienst, ITRB 2024, 97-99

OLG Karlsruhe v. 7.11.2023 - 19 U 23/23 / Vogt, Aegidius, Kein immaterieller Schadenersatz für gehackte Kundendatenbank, ITRB 2024, 99-100

LG Stuttgart v. 24.1.2024 - 27 O 92/23 / Vogt, Aegidius, Kein Schadensersatz ohne Betroffenheit bei API-Datenleck, ITRB 2024, 101

Beiträge für die Beratungspraxis

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

Lejeune, Mathias, Vorschlag für eine neue EU-Produkthaftungsrichtlinie: Erweiterung auf digitale Produkte und digitale Dienste, Zusammenspiel mit anderen Rechtsakten der EU – Teil 1, ITRB 2024, 102-107

Der Beitrag erläutert den endgültigen Entwurf der neuen Produkthaftungsrichtlinie der EU. Mit der Richtlinie wird der Anwendungsbereich deutlich erweitert und den Anforderungen des Internetzeitalters angepasst, weil in Zukunft auch Software, “embedded Products“ und bestimmte “verbundene Dienste“ unter die Richtlinie fallen, ohne die ein Produkt seine Dienste nicht erbringen kann. Der Beitrag zeigt außerdem, welche anderen neuen EU-Rechtsakte in diesem Zusammenhang in Zukunft von Bedeutung sein werden, d.h. die geplante Verordnung betreffend künstliche Intelligenz (AI Act), die damit verbundene EU-KI-Haftungsrichtlinie, die Verordnung über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (EU-Cyberresilience Act) sowie der Data Services Act (DSA). In der abschließenden Bewertung wird dargelegt, welche Konsequenzen sich aus der neuen Richtlinie für die Unternehmen ergeben werden.
In Teil 1 geht es um Anwendungsbereich und Abgrenzung zur KI-Haftungsrichtlinie, Begriffsbestimmungen, Schäden und Produktfehler. Teil 2 wird sich Wirtschaftsakteuren und Haftungsfragen widmen und ein Fazit ziehen.

Söbbing, Thomas, Verabschiedung der europäischen KI-Verordnung, ITRB 2024, 108-111

Am 13.3.2024 haben die Abgeordneten des EU-Parlaments die KI-Verordnung (AI Act) angenommen. Damit setzt die EU den Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Regelungen und hinterfragt sie kritisch.

Autoren

Herausgeber: RA Prof. Dr. Jochen Schneider