ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ZIP inklusive EWiR-Kurzkommentare
ZIP: Wöchentlich praxisorientierte und meinungsbildende Aufsätze aus der Feder anerkannter Praktiker und Wissenschaftler zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Wirtschaftsrecht. Inklusive EWiR-Kurzkommentare zum Wirtschaftsrecht
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- Beiträge zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Wirtschaftsrecht
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Wöchentlich mit EWiR-Kurzkommentaren
- Inklusive Beratermodul ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht mit Archiv seit 1980
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Die ZIP ist eine der führenden wirtschaftsrechtlichen Zeitschriften in Deutschland. Seit 1980 informiert sie wöchentlich mit aktuellen Informationen und thematischen Schwerpunkten zum Insolvenzrecht, Sanierungsrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Bankrecht, Kreditsicherungsrecht, Wirtschaftsvertragsrecht und an den Schnittstellen zum Arbeitsrecht und Verfahrensrecht.
Darüber hinaus liefert sie praxisorientierte und meinungsbildende Aufsätze aus der Feder anerkannter Praktiker und Wissenschaftler zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung: Volltexte der einschlägigen Entscheidungen des EuGH, der obersten Bundesgerichte sowie alle wichtigen und weiterführenden Entscheidungen der Instanzgerichte. Ergänzt werden sie durch die EWiR-Kurzkommentare zum Wirtschaftsrecht, die Bestandteile der Zeitschrift sind: Aktuelle Entscheidungen im Bank- und Kreditsicherungsrecht, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vertrags- und Haftungsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht und Verfahrens- und Vollstreckungsrecht.
Mit Beiträgen zum Selbststudium nach §15 FAO.
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Volltexte zu Gesetzestexten und Gerichtsentscheidungen
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Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
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Erscheinungsweise:
Wöchentlich am Freitag
Aktuelles Heft
Heft 20/2026
Aufsätze
Kayser, Godehard, Die Freigabe des Mietverhältnisses und die Rechtsfolgen, ZIP 2026, 1225-1234
Die in § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO vorgesehene Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters führt nach heute vorherrschender Meinung zu einer “Freigabe“ des Mietvertrags über die Wohnung des Schuldners. Der Vertrag scheidet damit aus der Masse aus. Die Insolvenzordnung formuliert in § 109 InsO viel zurückhaltender. Von einer “Freigabe“ ist dort nichts zu lesen. Auch der vom BGH wiederholt als Parallelvorschrift zitierte § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO nimmt den Rechtsbegriff der “Freigabe“ nicht in den Mund, sondern spricht von der Erklärung des Insolvenzverwalters, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners zur Insolvenzmasse gehöre und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden könnten. Der BGH legt beide Vorschriften sehr weit aus. Was bei § 35 Abs. 2 InsO sinnvoll sein kann, ist bei § 109 InsO möglicherweise nicht geboten. Im Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist zudem nicht sicher, ob die pauschale Aussage des BGH, mit Wirksamwerden der Enthaftungserklärung gehe die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hinsichtlich des Mietverhältnisses “in vollem Umfang“ auf den Schuldner über, überhaupt von zutreffenden Prämissen ausgeht. Kann die Zuordnung der Erlöse aus einem Untermietverhältnis zum freien Vermögen des Schuldners wirklich, wie der BGH in seinem den Themenkomplex abschließenden Urteil meint, mit der Parallele zur Freigabe einzelner Vermögensgegenstände begründet werden, wonach auch der Erlös aus der Verwertung eines freigegebenen Vermögensgegenstandes von der Freigabe erfasst wird? Nachfolgend wird die Beantwortung dieser Fragen durch den BGH einer kritischen Prüfung unterzogen.
Tödtmann, Ulrich / Lepej, André, Das Asset-Protection-Modell als planmäßige Gläubigerbenachteiligung, ZIP 2026, 1234-1240
Die Entscheidung des BGH v. 17.7.2025 – IX ZR 184/22 – führt seine Rechtsprechung zu sog. Asset-Protection-Modellen konsequent fort und präzisiert die Voraussetzungen einer Insolvenzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO. Die Entscheidung ist für die Praxis von großer Bedeutung, weil sie die Voraussetzungen für das Vorliegen des Benachteiligungsvorsatzes klar definiert und die tatbestandlichen Voraussetzungen sog. Asset-Protection-Modelle weiter klärt. Der Beitrag stellt nach einer kurzen Einleitung zum Thema den zugrunde liegenden Sachverhalt dar und analysiert die tragenden Urteilsgründe. Ein Ausblick zur Bedeutung der Entscheidung für die Praxis schließt die Darstellung ab.
Harig, Florian / Biegner, Paula, Die Beteiligung der Gesellschafter im künftigen Pre-Pack Verfahren nach der EU-Richtlinie COM(2022) 702, ZIP 2026, 1240-1244
Die europäische Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts sieht ein Pre-Pack Verfahren vor, das frühzeitige Sanierungen ermöglichen soll. Aufgrund des frühen Anknüpfungspunkts der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der vorgesehenen Liquidation des Rechtsträgers stellt sich die Frage nach der Rolle der Gesellschafter. Die Problematik ist vergleichbar mit der Restrukturierung nach dem StaRUG.
EWiR-Kurzkommentare
Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
BGH v. 26.2.2026 - III ZB 22/24 / Schmitt, Christian, Keine Anwendung des KapMuG auf Ansprüche einer kreditgebenden Bank, ZIP 2026, 1244-1245
KG v. 4.6.2025 - 22 W 19/25 / Schickl-Beckmann, Johannes / Horstkotte, Martin, Zur Löschung von Vorstandseintragungen bei nichtig bestelltem Aufsichtsrat, ZIP 2026, 1245-1246
Vertrags- und Haftungsrecht
LG Düsseldorf v. 27.6.2025 - 9a O 185/24 / Ernst, Stefan, Sittenwidrigkeit einer “telepathischen Partnerrückführung“, ZIP 2026, 1246-1247
Insolvenz- und Sanierungsrecht
OLG Köln v. 3.12.2025 - 5 W 32/25 / Rissmann, Christian, Anspruch des geschädigten Patienten gegen Insolvenzverwalter auf abgesonderte Befriedigung aus Freistellungsanspruch des Krankenhausträgers gegen Haftpflichtversicherer bei Insolvenz des Krankenhauses, ZIP 2026, 1247-1248
LG Münster v. 28.10.2025 - 5 T 415/25 / Bartels, Florian, Zum Verzicht der Gläubigerversammlung auf Schadensersatzansprüche gegen Insolvenzverwalter, ZIP 2026, 1248-1249
Arbeits- und Sozialrecht
BAG v. 26.11.2025 - 5 AZR 239/24 / Ante, Johann, Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz – Lohnerhöhung trotz Ablehnung eines neuen Vertrags, ZIP 2026, 1249-1250
LAG Hamm v. 6.11.2025 - 15 SLa 634/25 / Arnold, Felix / Rabe, Jan, Ordnungsgemäße Kündigung trotz (geringfügiger) Fehler in Konsultationsverfahren und Massenentlassungsanzeige, ZIP 2026, 1251-1252
Verfahrens- und Vollstreckungsrecht
KG v. 8.1.2026 - 2 U 20/25 / Jacobs, Holger / Windthorst, Jan Erik, Auslegung und Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung, ZIP 2026, 1252-1253
Rechtsprechung
Bank- und Kreditsicherungsrecht
OLG Stuttgart v. 29.4.2026 - 3 U 118/25, Kein Pfandrecht der kreditgebenden Bank an Kontoguthaben des Darlehensnehmers nach Abtretung des Rückzahlungsanspruchs an die KfW, ZIP 2026, 1253-1258
Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
BGH v. 5.5.2026 - II ZR 2/25, Keine Ladung der einen Gesellschaft zur Gesellschafterversammlung einer GmbH durch Zugang der Ladung einer anderen Gesellschaft an den Geschäftsführer beider Gesellschaften, ZIP 2026, 1258-1261
KG v. 4.6.2025 - 22 W 19/25, Zur Löschung von Vorstandseintragungen bei nichtig bestelltem Aufsichtsrat, ZIP 2026, 1261-1264
BFH v. 25.9.2025 - IV R 12/23, Behandlung von GmbH-Anteilen des Mitunternehmers als Sonderbetriebsvermögen II bei der Mitunternehmerschaft, ZIP 2026, 1264-1268
Vertrags- und Haftungsrecht
BGH v. 11.3.2026 - XII ZR 51/25, AGB-rechtliche Inhaltskontrolle für Indexierungsklausel in AGB eines Gewerberaummietvertrags zusätzlich zu Beschränkungen durch Preisklauselgesetz, ZIP 2026, 1268-1272
Insolvenz- und Sanierungsrecht
OLG Frankfurt v. 1.4.2026 - 17 U 20/25, Zum Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auszahlung von aufgrund der sog. Russland-Sanktionen eingefrorener Gelder, ZIP 2026, 1272-1276
AG Hamburg v. 19.1.2026 - 68g IK 350/24, Aussetzung der Vollziehung im Rahmen einer Erinnerung gem. § 89 Abs. 3 InsO als milderes Mittel, ZIP 2026, 1276-1278
BFH v. 18.12.2025 - V R 34/23, Zur sog. Doppelberichtigung (“Berichtigungssequenz“) bei Insolvenzeröffnung, ZIP 2026, 1278-1282
Arbeits- und Sozialrecht
LAG Hamm v. 6.11.2025 - 15 SLa 634/25, Ordnungsgemäße Kündigung trotz (geringfügiger) Fehler in Konsultationsverfahren und Massenentlassungsanzeige, ZIP 2026, 1282-1288
Verfahrens- und Vollstreckungsrecht
BGH v. 19.2.2026 - IX ZR 103/25, Einwand des ordre-public-Verstoßes nur im Verfahren über Antrag auf Versagung der Anerkennung und Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung, ZIP 2026, 1288
KG v. 8.1.2026 - 2 U 20/25, Auslegung und Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung, ZIP 2026, 1288
Aktuelle Rechtsprechung
BGH zur Beweislastumkehr nach § 477 BGB a.F., ZIP 2026, R4
BFH zur Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen, ZIP 2026, R4
BFH: “Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten, ZIP 2026, R4-R5
Gesetzgebung
Tariftreuegesetz in Kraft, ZIP 2026, R5
Was gab’s in Brüssel?
EuGH: Wieder eine neue Volte zugunsten der Effektivität der Klausel-RL, ZIP 2026, R5-R6
Autoren und Redaktion
RAin Dr. Christina Paffenholz (Chefredakteurin), RAin Kathrin Naumann, RA Peter Brandt, RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen
redaktion@zip-online.de und redaktion@ewir-online.de
0221/9 37 38-6 77 (Eva Groß) und 0221/9 37 38-676 (Stephanie Wetzels)
Bearbeitungshinweise
Formatvorlage Kurzkommentare
Herausgeber:
Prof. Dr. Georg Bitter
Prof. Dr. Moritz Brinkmann
Prof. Dr. Carsten Herresthal
Prof. Dr. Jens Koch
Prof. Dr. Wolfgang Lüke
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hanns Prütting
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt
Herausgeberbeirat:
Prof. Dr. Holger Altmeppen
Prof. Dr. Christian Armbrüster
Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Alfred Bergmann
Prof. Dr. Ulrich Ehricke
Prof. Dr. Horst Eidenmüller
Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Holger Fleischer
RA Dr. Burkard Göpfert
Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Wulf Goette
MinDir. Marie Luise Graf-Schlicker
Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit
Prof. Dr. Mathias Habersack
Prof. Dr. Rainer Hüttemann
Prof. Dr. Florian Jacoby
RA/StB Dr. Günter Kahlert
Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Godehard Kayser
RA Dr. Bernd Klasmeyer
Prof. Dr. Lars Klöhn
Prof. Dr. Stefan Korch
Prof. Dr. Christoph G. Paulus
Vors. Richter am BGH a.D. Dr. h.c. Volker Röhricht
Prof. Dr. Carsten Schäfer
Prof. Dr. Christoph Thole
Prof. Dr. Dirk A. Verse
RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen
Angaben zur Produktsicherheit
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