ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ZIP inklusive EWiR-Kurzkommentare
ZIP: Wöchentlich praxisorientierte und meinungsbildende Aufsätze aus der Feder anerkannter Praktiker und Wissenschaftler zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Wirtschaftsrecht. Inklusive EWiR-Kurzkommentare zum Wirtschaftsrecht
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Aktionsmodul Gesellschaftsrecht
Beratermodul Zeitschriften Wirtschaftsrecht
Beratermodul ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
Beratermodul Insolvenzrecht
juris Insolvenzrecht
juris Notare Premium
Owlit Rechtsabteilung
- Beiträge zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Wirtschaftsrecht
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Wöchentlich mit EWiR-Kurzkommentaren
- Inklusive Beratermodul ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht mit Archiv seit 1980
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Die ZIP ist eine der führenden wirtschaftsrechtlichen Zeitschriften in Deutschland. Seit 1980 informiert sie wöchentlich mit aktuellen Informationen und thematischen Schwerpunkten zum Insolvenzrecht, Sanierungsrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Bankrecht, Kreditsicherungsrecht, Wirtschaftsvertragsrecht und an den Schnittstellen zum Arbeitsrecht und Verfahrensrecht.
Darüber hinaus liefert sie praxisorientierte und meinungsbildende Aufsätze aus der Feder anerkannter Praktiker und Wissenschaftler zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung: Volltexte der einschlägigen Entscheidungen des EuGH, der obersten Bundesgerichte sowie alle wichtigen und weiterführenden Entscheidungen der Instanzgerichte. Ergänzt werden sie durch die EWiR-Kurzkommentare zum Wirtschaftsrecht, die Bestandteile der Zeitschrift sind: Aktuelle Entscheidungen im Bank- und Kreditsicherungsrecht, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vertrags- und Haftungsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht und Verfahrens- und Vollstreckungsrecht.
Mit Beiträgen zum Selbststudium nach §15 FAO.
Im Print-Abonnement enthalten: Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der ZIP steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ZIP, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv der Zeitschriften ZIP und EWiR seit 1980
Volltexte zu Gesetzestexten und Gerichtsentscheidungen
Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App inklusive Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Erscheinungsweise:
Wöchentlich am Freitag
Aktuelles Heft
Heft 37/2024
Aufsätze
Gehrlein, Markus / Thüsing, Gregor, Ne bis in idem: Zur Sperrwirkung der Verlustausgleichspflicht im Hinblick auf Zahlungsansprüche von Gläubigern gegen die herrschende Gesellschaft, ZIP 2024, 2109-2120
Besteht ein Beherrschungs- oder ein Gewinnabführungsvertrag, so hat das herrschende Unternehmen grundsätzlich gem. § 302 Abs. 1 AktG jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag des abhängigen Unternehmens auszugleichen. Endet der Vertrag, ist das herrschende Unternehmen ferner nach § 303 Abs. 1 AktG verpflichtet, den Gläubigern der abhängigen Gesellschaft, deren Forderungen vor Vertragsende begründet wurden, Sicherheit zu leisten. § 302 AktG begründet einen Anspruch der abhängigen Gesellschaft gegen das herrschende Unternehmen, während § 303 AktG eine Sicherung der Gläubiger durch das herrschende Unternehmen zum Gegenstand hat. Mithin haben mehrere Gläubiger einen jeweils eigenständigen Anspruch gegen den gleichen Schuldner, der vielfach auf das identische materielle Interesse gerichtet ist. Zur Vermeidung einer Überkompensation ist eine Klärung von Nöten, wie sich beide Ansprüche zueinander verhalten. Besonders dringlich zeigt sich dies bei einer Doppelinsolvenz der Untergesellschaft und der Obergesellschaft, die sich möglicherweise neben den Ansprüchen ihrer eigenen Gläubiger zusätzlich Ansprüchen der Untergesellschaft sowie deren Gläubigern ausgesetzt sieht.
Lang, Volker / Rösler, Patrick, Nachwehen des Postbank-Urteils: Vertragsgemäße Weiternutzung, ergänzende Vertragsauslegung und Beginn der Verjährung, ZIP 2024, 2120-2126
“Es gab Zeiten, da waren meine Hosen so dünn, dass ich auf einem Cent sitzen konnte und sagen konnte, ob »Kopf oder Zahl« oben war.“
Spencer Tracy (1900 bis 1967), US-amerikanischer Filmschauspieler und Oscargewinner
Im Nachgang zum berühmen Postbank-Urteil vom 27.4.2021 (XI ZR 26/20) blieben zahlreiche Fragen offen. Vor diesem Hintergrund musste sich das Kammergericht Berlin auf Initiative des Bundesverbands der Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen die Berliner Sparkasse im Rahmen eines Musterverfahrens mit zahlreichen Folgefragen befassen. Neben anderen Aspekten ging es u.a. um die Bewertung, ob eine konkludente Annahme der neuen AGB angenommen werden kann, wenn der Verbraucher sein Konto im vertragsgemäßen Umfang weitergenutzt hat, ob eine ergänzende Vertragsauslegung analog zur Rechtsprechung zum Energieversorgungsvertrag angenommen werden kann und zu welchem Zeitpunkt die Ansprüche der Verbraucher verjährt sind. Der Beitrag analysiert und bewertet die vom Kammergericht getroffenen Feststellungen.
EWiR-Kurzkommentare
Bank- und Kreditsicherungsrecht
LG Hechingen v. 7.6.2024 - 1 O 191/23 / Kopp, Fridtjof, Entgeltinformationen für Zahlungskonten gem. § 5 ZKG als vorvertragliche Informationen ohne AGB-Qualität, ZIP 2024, 2126-2127
Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
OLG Frankfurt v. 12.12.2023 - 5 U 207/21 / Schulz, Patrick, Zur international-privatrechtlichen Qualifikation der Vorstandshaftung, ZIP 2024, 2127-2128
Vertrags- und Haftungsrecht
BGH v. 7.8.2024 - VIa ZR 929/23 / Diehm, Dirk, Rechtskraft klageabweisender Entscheidungen trotz Abtretung der Klageforderung (hier: in Dieselfällen), ZIP 2024, 2128-2129
Insolvenz- und Sanierungsrecht
BGH v. 23.7.2024 - II ZR 222/22 / Jungmann, Carsten, Wirksame Forderungsanmeldung Voraussetzung für Aufnahme eines durch Insolvenzeröffnung unterbrochenen Rechtsstreits über Insolvenzforderung zur Beseitigung eines Schuldnerwiderspruchs oder zu dessen Verfolgung, ZIP 2024, 2129-2130
OLG Oldenburg v. 23.4.2024 - 2 U 128/23 / Budnik, Andreas, Kein Herbeiführen von Fälligkeit einer Werklohnforderung allein durch Wahl der Nichterfüllung des Werkvertrags durch Insolvenzverwalter, ZIP 2024, 2130-2131
Arbeits- und Sozialrecht
LAG München v. 7.2.2024 - 5 Sa 98/23 / Polzer, Nikolaus / Hillus, Raphael, Regelung in Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zum sukzessiven Verfall bereits ausübbar gewordener virtueller Optionen wirksam, ZIP 2024, 2131-2132
Wettbewerbs- und Kartellrecht
BGH v. 25.7.2024 - I ZR 143/23 / von Wallenberg, Gabriela, Werbung mit Durchschnitt einer Sternebewertung durch Kunden ohne Aufschlüsselung nach einzelnen Sterneklassen, ZIP 2024, 2132-2133
Verfahrens- und Vollstreckungsrecht
EuGH v. 4.7.2024 - C-425/22 / Lieder, Jan / Bialluch, Martin, Keine Zuständigkeit am Sitz der Muttergesellschaft für Schadensersatzklage wegen Schäden ihrer Tochtergesellschaften, ZIP 2024, 2134-2135
Rechtsprechung
Bank- und Kreditsicherungsrecht
OLG Karlsruhe v. 4.7.2024 - 17 U 404/21, Null-Prozent-Finanzierung bei Kauf eines Kfz als unentgeltlicher Darlehensvertrag, ZIP 2024, 2135-2143
Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
BFH v. 24.4.2024 - IV R 27/21, Zur Anwendung des § 8c KStG a.F. auf einer Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin einer KG zuzurechnende Verluste, ZIP 2024, 2143-2147
BFH v. 12.12.2023 - VIII R 31/21, Zwangsläufige Überzahlersituation aufgrund der “Art der Geschäfte“ bei Einnahmen der Holdingkapitalgesellschaft ausschließlich aus steuerfreien Beteiligungseinkünften - Erteilung einer Bescheinigung nach § 44a Abs. 5 Satz 4 EStG, ZIP 2024, 2147-2149
KG v. 17.7.2024 - 22 W 25/24, Keine Gleichwertigkeit der notariellen Online-Beglaubigung nach österreichischem Recht mit deutscher Beglaubigung mittels Videokommunikation, ZIP 2024, 2150-2153
Vertrags- und Haftungsrecht
OLG München v. 22.2.2024 - 23 U 7165/21, Unwirksame Kündigungserschwernis durch Verlust von 97 % der Einkünfte des Handelsvertreters zwischen Erklärung und Wirksamwerden der Kündigung, ZIP 2024, 2153-2156
EuGH v. 11.7.2024 - C-757/22, Zur Verbandsklagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden bei DSGVO-Verstößen, ZIP 2024, 2156
Insolvenz- und Sanierungsrecht
BFH v. 11.4.2024 - IV R 18/21, Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit, ZIP 2024, 2156-2161
BayObLG v. 30.8.2024 - 102 AR 99/24 e, Keine Streitgenossenschaft bei Klage des Insolvenzverwalters auf Rückerstattung verschiedener anfechtbarer Zahlungen gegen mehrere Gläubiger, ZIP 2024, 2161-2164
OVG Bautzen v. 10.4.2024 - 6 A 91/23, Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Rücknahme- und Erstattungsbescheids als anfechtbare Rechtshandlung i.S.d. § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO, ZIP 2024, 2164-2169
Arbeits- und Sozialrecht
BAG v. 30.4.2024 - 1 ABR 10/23, Keine Auskunftsansprüche des Betriebsrats im Zusammenhang mit Ermittlung der gewerkschaftlichen Mehrheitsverhältnisse im Betrieb, ZIP 2024, 2170-2172
Aktuelle Rechtsprechung
EuGH: Kein Verstoß gegen Russlandsanktionen durch notarielle Beurkundung des Kaufs einer Immobilie einer russischen Gesellschaft, ZIP 2024, R4
BGH zur Rückforderung einer Werklohnvorauszahlung, ZIP 2024, R4
BFH: Keine Relevanz der Unternehmensidentität bei Kapitalgesellschaft für Feststellung des per Anwachsung von Personengesellschaft übernommenen Gewerbeverlusts, ZIP 2024, R4-R5
LAG Berlin-Brandenburg: Erschütterung des Beweiswerts einer ärztlichen AU-Bescheinigung, ZIP 2024, R5
LG München I: Haftungsklage gegen ehemalige Wirecard-Vorstände erfolgreich, ZIP 2024, R5-R6
Was gab’s in Brüssel?
EuGH GA: Bestimmung des Erfüllungsorts bei Internetleistungen, ZIP 2024, R6
Redaktion
RAin Dr. Christina Paffenholz (Chefredakteurin), RAin Kathrin Naumann, RA Peter Brandt, RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen
redaktion@zip-online.de und redaktion@ewir-online.de
0221/9 37 38-6 77 (Eva Groß) und 0221/9 37 38-676 (Stephanie Wetzels)
Bearbeitungshinweise
Formatvorlage Kurzkommentare
Herausgeber:
Prof. Dr. Georg Bitter
Prof. Dr. Moritz Brinkmann
Prof. Dr. Carsten Herresthal
Prof. Dr. Jens Koch
Prof. Dr. Wolfgang Lüke
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hanns Prütting
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt
Herausgeberbeirat:
Prof. Dr. Holger Altmeppen
Prof. Dr. Christian Armbrüster
Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Alfred Bergmann
Prof. Dr. Ulrich Ehricke
Prof. Dr. Horst Eidenmüller
Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Holger Fleischer
RA Dr. Burkard Göpfert
Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Wulf Goette
MinDir. Marie Luise Graf-Schlicker
Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit
Prof. Dr. Mathias Habersack
Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfram Henckel
Prof. Dr. Rainer Hüttemann
Prof. Dr. Florian Jacoby
RA/StB Dr. Günter Kahlert
Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Godehard Kayser
RA Dr. Bernd Klasmeyer
Prof. Dr. Lars Klöhn
Prof. Dr. Stefan Korch
Prof. Dr. Christoph G. Paulus
Vors. Richter am BGH a.D. Dr. h.c. Volker Röhricht
Prof. Dr. Carsten Schäfer
Prof. Dr. Christoph Thole
Prof. Dr. Dirk A. Verse
RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen