ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ZIP inklusive EWiR-Kurzkommentare

ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

ZIP: Wöchentlich praxisorientierte und meinungsbildende Aufsätze aus der Feder anerkannter Praktiker und Wissenschaftler zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Wirtschaftsrecht. Inklusive EWiR-Kurzkommentare zum Wirtschaftsrecht

  • Beiträge zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Wirtschaftsrecht
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Wöchentlich mit EWiR-Kurzkommentaren
  • Inklusive Beratermodul ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht mit Archiv seit 1980
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 0723-9416

Jahresbezugspreis 2025: 1.309 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland 91,30 € (inkl. MwSt.), Ausland: 205,20 €
Einzelheftpreis: 31,10 € (inkl. MwSt.)

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Beschreibung

Die ZIP ist eine der führenden wirtschaftsrechtlichen Zeitschriften in Deutschland. Seit 1980 informiert sie wöchentlich mit aktuellen Informationen und thematischen Schwerpunkten zum Insolvenzrecht, Sanierungsrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Bankrecht, Kreditsicherungsrecht, Wirtschaftsvertragsrecht und an den Schnittstellen zum Arbeitsrecht und Verfahrensrecht. 

Darüber hinaus liefert sie praxisorientierte und meinungsbildende Aufsätze aus der Feder anerkannter Praktiker und Wissenschaftler zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung: Volltexte der einschlägigen Entscheidungen des EuGH, der obersten Bundesgerichte sowie alle wichtigen und weiterführenden Entscheidungen der Instanzgerichte. Ergänzt werden sie durch die EWiR-Kurzkommentare zum Wirtschaftsrecht, die Bestandteile der Zeitschrift sind: Aktuelle Entscheidungen im Bank- und Kreditsicherungsrecht, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vertrags- und Haftungsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht und Verfahrens- und Vollstreckungsrecht. 

Mit Beiträgen zum Selbststudium nach §15 FAO.

Im Print-Abonnement enthalten: Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der ZIP steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ZIP, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der Zeitschriften ZIP und EWiR seit 1980

  • Volltexte zu Gesetzestexten und Gerichtsentscheidungen

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App inklusive Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Erscheinungsweise:
Wöchentlich am Freitag

Aktuelles Heft

Heft 44/2024

Aufsätze

Kasiske, Peter, Gesellschaftsrechtliche Legalitätspflicht und Untreue, ZIP 2024, 2561-2567

Vorstände und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, bei der Führung der Geschäfte die Gesetze zu beachten. Verstöße gegen diese Legalitätspflicht können nicht nur zu Ersatzansprüchen der Gesellschaft nach § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG führen, sondern unter Umständen auch den strafrechtlichen Vorwurf einer Untreue zu Lasten der Gesellschaft begründen. So hat der BGH zuletzt (BGH v. 10.1.2023 – 6 StR 133/22, BGHSt 67, 225 = ZIP 2023, 658 = EWiR 2023, 345 [Klasen/Schmucker]) eine Untreuestrafbarkeit eines Vorstands für möglich gehalten, weil dieser entgegen dem Betriebsverfassungsgesetz überhöhte Betriebsratsbezüge bewilligt hatte. Der vorliegende Beitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen Verstöße gegen die Legalitätspflicht einen tauglichen Anknüpfungspunkt für eine Untreuestrafbarkeit darstellen können.

Dunkel, Barbara / Hertkorn, Daniel / Wagener, Jonas, Zivilrechtliche Folgen bei Verstößen gegen das Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG), ZIP 2024, 2568-2575

Das Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute, kurz: Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG), ist die nationale Umsetzung der RL (EU) 2021/2167 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2021 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer und trat am 1.1.2024 in Kraft. Ausgesprochenes Ziel der Richtlinie ist, den “Kreditinstituten einen angemessenen Umgang mit notleidenden Krediten in ihren Bilanzen zu ermöglichen und das Risiko eines künftigen Anhäufens notleidender Kredite zu verringern“. Liquide “Non performing loan“(NPL)-Sekundärmärkte spielen nach Ansicht des Gesetzgebers eine wichtige Rolle zur Stabilisierung des Kreditsystems: Hohe NPL-Bestände für Kreditinstitute generierten hiernach ein erhebliches bilanzielles Risiko, weswegen der Verkauf solcher Kredite eine Risikomanagementmöglichkeit bilde, um die Bilanz zu verbessern und regulatorische Vorgaben, wie Eigenkapitalvorschriften, einhalten zu können. Die bislang niedrige Aktivität von Kreditkäufern am Sekundärmarkt habe zu geringem Wettbewerb und dadurch niedrigen Angebotspreisen für NPLs geführt, was die Kreditinstitute davon abhielte, ihre NPL-Bestände zu reduzieren.
Dieser Aufsatz behandelt die zivilrechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen die den am Sekundärmarkt handelnden Akteuren durch das Kreditzweitmarktgesetz auferlegten Verhaltenspflichten. Zunächst wird eine etwaige Unwirksamkeit nach § 134 BGB diskutiert, um im Anschluss schadensersatzrechtliche Fragestellungen zu erörtern.
Bei der Prüfung zeigt sich insbesondere im Bereich der Aufklärungspflichten nach § 6 Abs. 1 KrZwMG, dass die nationale Richtlinienumsetzung erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der erforderlichen Informationen und Unterlagen hervorruft. Dieser Beitrag konkretisiert diesen Inhalt und geht auf inhaltliche Schranken wie das Bankgeheimnis und den Datenschutz ein.

EWiR-Kurzkommentare

Bank- und Kreditsicherungsrecht

OLG Bremen v. 27.2.2024 - 1 U 32/23 / Vortmann, Jürgen, Keine Anwendung des § 502 Abs. 2 BGB auf Vereinbarung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei unechter Abschnittsfinanzierung, ZIP 2024, 2575-2576

Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

OLG Hamm v. 17.6.2024 - 8 U 102/23 / Heidel, Thomas, Gesamtschuldnerische Haftung der Mitgesellschafter einem Gesellschafter gegenüber bei Drittverbindlichkeit der GbR auch nach Inkrafttreten des MoPeG, ZIP 2024, 2576-2577

Vertrags- und Haftungsrecht

BGH v. 22.8.2024 - VII ZR 68/22 / Diehm, Dirk, Anspruch auf Kostenvorschuss zur Beseitigung eines Werkmangels trotz vorheriger Minderung, ZIP 2024, 2577-2579

BGH v. 10.7.2024 - VIII ZR 184/23 / Stößer, Marcus / Reichel, Robin, Aufrechnung des Vermieters gegen Kautionsrückzahlungsanspruch mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache, ZIP 2024, 2579-2580

BGH v. 16.5.2024 - IX ZR 38/23 / Seichter, Dirk / Röhm, Peter M., Zur Reichweite des Anscheinsbeweises für beratungsgerechtes Verhalten rechtsschutzversicherter Mandanten bei Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung, ZIP 2024, 2580-2581

Insolvenz- und Sanierungsrecht

BFH v. 11.4.2024 - IV R 18/21 / Cranshaw, Friedrich L., Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit, ZIP 2024, 2581-2582

OLG Schleswig v. 5.6.2024 - 9 U 62/23 / Mitlehner, Stephan, Keine Ausnahme vom Gesellschafterdarlehensrecht für “faktischen Nichtgesellschafter“, ZIP 2024, 2582-2583

Arbeits- und Sozialrecht

BAG v. 24.1.2024 - 4 AZR 120/23 / Wypych, Artur-Konrad, Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge – Auslegung einer Besitzstandsklausel, ZIP 2024, 2583-2584

Rechtsprechung

Bank- und Kreditsicherungsrecht

OLG Naumburg v. 2.10.2024 - 5 U 54/24, Entgeltinformationen für Zahlungskonten gem. § 5 ZKG als vorvertragliche Informationen ohne AGB-Qualität, ZIP 2024, 2584-2588

Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

BGH v. 17.9.2024 - X ZR 39/23, Alleinige Vertretungsbefugnis des Verwaltungsrats in monistisch verfasster SE auch in Bezug auf für die Gesellschaft lediglich rechtlich vorteilhafte Rechtsgeschäfte mit geschäftsführenden Direktoren, ZIP 2024, 2588-2593

OLG Karlsruhe v. 24.4.2024 - 1 W 40/23 (Wx), Beurteilung der Formwechselfähigkeit einer Kapitalgesellschaft in nationale Rechtsform durch den Herkunftsstaat des grenzüberschreitenden Formwechsels, ZIP 2024, 2593-2596

BFH v. 16.4.2024 - IX R 38/21, Zum Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand gem. § 6 AStG, ZIP 2024, 2596-2600

BFH v. 10.4.2024 - I R 16/23, Zur Teil-Nichtigkeit des § 14 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 9 Nr. 4 KStG 2002, ZIP 2024, 2600-2601

Vertrags- und Haftungsrecht

BGH v. 25.9.2024 - VIII ZR 58/23, Zum Widerrufsrecht des Leasingnehmers im Falle eines Leasingvertrags mit Kilometerabrechnung, ZIP 2024, 2601-2607

BGH v. 11.4.2024 - III ZR 134/22, Verhältnismäßigkeit infektionsschutzrechtlicher Beherbergungs- und Veranstaltungsverbote sowie Gaststättenschließungen im ersten und zweiten Lockdown, ZIP 2024, 2607

Insolvenz- und Sanierungsrecht

BGH v. 26.9.2024 - IX ZB 5/24, Massezugehörigkeit eines Steuererstattungsanspruchs unabhängig von Berechnung des pfändbaren Betrags des Arbeitseinkommens, ZIP 2024, 2607-2609

KG v. 14.5.2024 - 14 U 90/23, Erfordernis der zwangsweisen Durchsetzung einer Forderung allein kein zwingendes Indiz für Zahlungseinstellung des Schuldners, ZIP 2024, 2609-2612

AG Hamburg v. 14.10.2024 - 67h IN 254/24, Einzelermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten durch Beauftragung von Dienstleistungsunternehmen je nach Betriebslage durch Auswahl des vorläufigen Insolvenzverwalters, ZIP 2024, 2613

Arbeits- und Sozialrecht

LAG Frankfurt/M. v. 1.3.2024 - 10 Sa 911/23, Auslegung einer Bezugnahmeklausel auf Tarifvertrag, ZIP 2024, 2613-2616

Aktuelle Rechtsprechung

EuGH zur Einreichung von Schriftsätzen mit elektronischer Signatur bei Gericht, ZIP 2024, R4

BGH zum Auskunfts- und Offenlegungsanspruch nach § 33g Abs. 1, 10 GWB (“Lkw-Kartell V“), ZIP 2024, R4

BGH zur Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für die Gestattung baulicher Veränderungen, ZIP 2024, R4

BAG: Briefwahl bei Betriebsratswahl wegen Homeoffice und Kurzarbeit, ZIP 2024, R4-R5

VG Frankfurt/M.: BaFin-Verfügung zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen rechtswidrig, ZIP 2024, R5

Gesetzgebung

BMJ: RefE zur Neuordnung des Rechts der rechtsberatenden Berufe, ZIP 2024, R5

EU: Richtlinie über Plattformarbeit final beschlossen, ZIP 2024, R5-R6

Was gab’s in Brüssel?

EuGH: Kauf und Vermietung einer Immobilie als Verbraucherhandeln, ZIP 2024, R6

Redaktion

RAin Dr. Christina Paffenholz (Chefredakteurin), RAin Kathrin Naumann, RA Peter Brandt, RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen
redaktion@zip-online.de und redaktion@ewir-online.de
0221/9 37 38-6 77 (Eva Groß) und 0221/9 37 38-676 (Stephanie Wetzels)

Bearbeitungshinweise
Formatvorlage Kurzkommentare


Herausgeber:

  • Prof. Dr. Georg Bitter

  • Prof. Dr. Moritz Brinkmann

  • Prof. Dr. Carsten Herresthal

  • Prof. Dr. Jens Koch

  • Prof. Dr. Wolfgang Lüke

  • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hanns Prütting

  • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt

Herausgeberbeirat:

  • Prof. Dr. Holger Altmeppen

  • Prof. Dr. Christian Armbrüster

  • Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Alfred Bergmann

  • Prof. Dr. Ulrich Ehricke

  • Prof. Dr. Horst Eidenmüller

  • Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Holger Fleischer

  • RA Dr. Burkard Göpfert

  • Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Wulf Goette

  • MinDir. Marie Luise Graf-Schlicker

  • Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit

  • Prof. Dr. Mathias Habersack

  • Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfram Henckel

  • Prof. Dr. Rainer Hüttemann

  • Prof. Dr. Florian Jacoby

  • RA/StB Dr. Günter Kahlert

  • Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Godehard Kayser

  • RA Dr. Bernd Klasmeyer

  • Prof. Dr. Lars Klöhn

  • Prof. Dr. Stefan Korch

  • Prof. Dr. Christoph G. Paulus

  • Vors. Richter am BGH a.D. Dr. h.c. Volker Röhricht

  • Prof. Dr. Carsten Schäfer

  • Prof. Dr. Christoph Thole

  • Prof. Dr. Dirk A. Verse

  • RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen