ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ZIP inklusive EWiR-Kurzkommentare

ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

ZIP: Wöchentlich praxisorientierte und meinungsbildende Aufsätze aus der Feder anerkannter Praktiker und Wissenschaftler zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Wirtschaftsrecht. Inklusive EWiR-Kurzkommentare zum Wirtschaftsrecht

  • Beiträge zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Wirtschaftsrecht
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Wöchentlich mit EWiR-Kurzkommentaren
  • Inklusive Beratermodul ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht mit Archiv seit 1980
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 0723-9416

Jahresbezugspreis 2025: 1.309 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland 91,30 € (inkl. MwSt.), Ausland: 205,20 €
Einzelheftpreis: 31,10 € (inkl. MwSt.)

4 Ausgaben + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZIP (3 Nutzer) und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Die ZIP ist eine der führenden wirtschaftsrechtlichen Zeitschriften in Deutschland. Seit 1980 informiert sie wöchentlich mit aktuellen Informationen und thematischen Schwerpunkten zum Insolvenzrecht, Sanierungsrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Bankrecht, Kreditsicherungsrecht, Wirtschaftsvertragsrecht und an den Schnittstellen zum Arbeitsrecht und Verfahrensrecht. 

Darüber hinaus liefert sie praxisorientierte und meinungsbildende Aufsätze aus der Feder anerkannter Praktiker und Wissenschaftler zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung: Volltexte der einschlägigen Entscheidungen des EuGH, der obersten Bundesgerichte sowie alle wichtigen und weiterführenden Entscheidungen der Instanzgerichte. Ergänzt werden sie durch die EWiR-Kurzkommentare zum Wirtschaftsrecht, die Bestandteile der Zeitschrift sind: Aktuelle Entscheidungen im Bank- und Kreditsicherungsrecht, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Vertrags- und Haftungsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht und Verfahrens- und Vollstreckungsrecht. 

Mit Beiträgen zum Selbststudium nach §15 FAO.

Im Print-Abonnement enthalten: Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der ZIP steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ZIP, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der Zeitschriften ZIP und EWiR seit 1980

  • Volltexte zu Gesetzestexten und Gerichtsentscheidungen

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App inklusive Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Erscheinungsweise:
Wöchentlich am Freitag

Aktuelles Heft

Heft 5/2025

Aufsätze

Bitter, Georg, Haftung von Beratern und Wirtschaftsprüfern für den Insolvenzvertiefungsschaden, ZIP 2025, 225-237

Das KG hat sich im Urteil vom 15.11.2022 – 21 U 55/21 einer von Brügge, VersR 2018, 705 ff., und Meixner, DStR 2018, 1025 ff., entwickelten Position angeschlossen, die die Möglichkeit eines Insolvenzverwalters bestreitet, einen auf Ersatz des Insolvenzvertiefungsschadens gerichteten Anspruch der haftungsbeschränkten Gesellschaft gegen ihren Steuerberater verfolgen zu können. Dieser gegen die Entscheidung des BGH vom 6.6.2013 – IX ZR 204/12 gerichteten Idee haben sich zwischenzeitlich mehrere Landgerichte angeschlossen und auch das OLG Stuttgart bescheinigt ihr “beachtliche Gründe“ (OLG Stuttgart vom 22.2.2022 – 12 U 171/21, juris Rz. 69). In einem jüngst veröffentlichten Rechtsgutachten im Fall Wirecard hat Bork jene Thesen vertieft und dabei dem IX. Zivilsenat des BGH u.a. vorgeworfen, er habe seinerzeit im Urteil vom 6.6.2013 seine eigene Rechtsprechung verkannt und setze sich zudem in Widerspruch zur Rechtsprechung des II. Zivilsenats des BGH (Bork, ZRI 2024, 229 ff.). Im nachfolgenden Beitrag wird aufgezeigt, dass hier “Viel Lärm um nichts“ gemacht wird. Die in den letzten Jahren entwickelte Gegenposition zur Rechtsprechung des IX. Zivilsenats beruht auf einer verkürzenden Fehlinterpretation des Grundsatzurteils BGH vom 30.3.1998 – II ZR 146/96, BGHZ 138, 211. Es gibt weder die behauptete Divergenz noch irgendwelche Inkonsistenzen in der Rechtsprechung des IX. Zivilsenats.

de Lind van Wijngaarden, Martina / Shingler, Katharina / von Haugwitz, Camillo, Die Einführung des Leitentscheidungsverfahrens beim BGH, ZIP 2025, 237-242

Mit dem neuen Leitentscheidungsverfahren soll die Bewältigung von Massenverfahren verbessert werden, indem höchstrichterliche Entscheidungen durch den BGH in der Revisionsinstanz zügiger erfolgen können. Die Mechanismen des Leitentscheidungsverfahrens, die Auswirkungen auf parallel geführte Verfahren in den unteren Instanzen sowie die Vereinbarkeit des neuen Verfahrens mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör werden im Folgenden beleuchtet. Darüber hinaus findet eine kritische Auseinandersetzung statt, ob und inwieweit Effizienzgewinne erwartet werden können.

EWiR-Kurzkommentare

Bank- und Kreditsicherungsrecht

OLG Bremen v. 30.8.2024 - 1 U 32/24 / John, Pascal, Zur Anfechtbarkeit einer im pushTAN-Verfahren erteilten Autorisierung einer Zahlung bei Willensmängeln des Zahlers aufgrund Täuschung durch vermeintlichen Bankmitarbeiter (Call-ID-Spoofing), ZIP 2025, 243-244

Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

BGH v. 22.10.2024 - II ZR 64/23 / Lieder, Jan, Zur Bindung an Stimmabgabe vor Abschluss des Abstimmungsverfahrens in einer Personengesellschaft, ZIP 2025, 244-245

OLG Köln v. 23.10.2024 - 16 U 139/23 / Römermann, Volker, Zum Direktanspruch gegen den Berufshaftpflichtversicherer einer PartG mbB, ZIP 2025, 245-246

OLG Frankfurt v. 12.3.2024 - 21 W 153/23 / Mock, Sebastian, Kein Anspruch des Sonderprüfers gegen Vorstand auf Herausgabe von Unterlagen nach § 145 Abs. 2 AktG, ZIP 2025, 246-247

Insolvenz- und Sanierungsrecht

BGH v. 19.9.2024 - V ZB 29/23 / Jenal, Oliver, Zur Einstellung der Zwangsversteigerung wegen Gefährdung der Durchführung eines Insolvenzplans, ZIP 2025, 247-248

AG Hamburg v. 14.10.2024 - 67h IN 254/24 / Freudenberg, Nils, Einzelermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten durch Beauftragung von Dienstleistungsunternehmen je nach Betriebslage durch Auswahl des vorläufigen Insolvenzverwalters, ZIP 2025, 248-249

Arbeits- und Sozialrecht

LAG Köln v. 11.7.2024 - 6 Sa 579/23 / Fuhlrott, Michael / Matheja, Scarlett, Unbilliger Widerruf einer Homeoffice-Erlaubnis, ZIP 2025, 249-250

Verfahrens- und Vollstreckungsrecht

BGH v. 31.10.2024 - VI ZR 10/24 / Ernst, Stefan, Zur Bestimmung eines Leitentscheidungsverfahrens durch Revisionsgericht, hier: zum Facebook-Scraping, ZIP 2025, 250-251

Rechtsprechung

Bank- und Kreditsicherungsrecht

BGH v. 10.12.2024 - XI ZR 85/22, Zur Angabe der Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen in mit einem Kfz-Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrag, ZIP 2025, 251-255

Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

BGH v. 12.11.2024 - XI ZB 22/22, KapMuG-Verfahren zu Angaben über Bewertungsgutachten im Verkaufsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds, ZIP 2025, 255-262

OLG Köln v. 23.10.2024 - 16 U 139/23, Zum Direktanspruch gegen den Berufshaftpflichtversicherer einer PartG mbB, ZIP 2025, 262-266

OLG Hamm v. 6.1.2025 - 8 W 36/24, Zur formellen und materiellen Rechtmäßigkeit eines Vereinsausschlusses, ZIP 2025, 266

Vertrags- und Haftungsrecht

BGH v. 13.11.2024 - VIII ZR 168/23, Zur Rückabwicklung eines über eine Leasingsache geschlossenen Kaufvertrags nach mangelbedingtem Rücktritt, ZIP 2025, 266-270

Insolvenz- und Sanierungsrecht

BGH v. 16.1.2025 - IX ZR 236/23, Beförderungsanspruch aufgrund eines nach Insolvenzeröffnung über Luftfahrtunternehmen abgeschlossenen Beförderungsvertrags als Masseverbindlichkeit trotz Zahlung durch Gutschein, ZIP 2025, 270-272

BGH v. 5.12.2024 - IX ZB 42/23, Zur Nebeninterventionsberechtigung eines Insolvenzgläubigers in Prozess des Insolvenzverwalters, ZIP 2025, 273-274

OLG Frankfurt v. 15.1.2025 - 4 U 137/23, Insolvenzanfechtung von Zahlung auf Geldauflage zur Einstellung eines Strafverfahrens, ZIP 2025, 274-277

Arbeits- und Sozialrecht

LAG Hannover v. 15.8.2024 - 6 Sa 799/23, Anspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds auf Vergütung vergleichbarer Arbeitnehmer mit beruflicher betriebsüblicher Entwicklung, ZIP 2025, 277-280

Aktuelle Rechtsprechung

BGH: EuGH-Vorlage zur Anwendbarkeit des Art. 13 EuInsVO a.F. auf grenzüberschreitende Gesellschafterdarlehen, ZIP 2025, R4

BGH: Berücksichtigung einer inkongruenten Deckung bei Prüfung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, ZIP 2025, R4

BGH zur hinreichend konkreten Bezeichnung eines verbundenen Vertrags in Verbraucherdarlehensvertrag, ZIP 2025, R4

BGH zur Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Gesellschafterbeschlusses in einer Personengesellschaft, ZIP 2025, R5

BAG: Erschütterung des Beweiswerts einer im Nicht-EU-Ausland erstellten AU-Bescheinigung, ZIP 2025, R5

OLG Nürnberg zu “30-Tage-Bestpreis“-Werbung, ZIP 2025, R5

Was gab’s in Brüssel?

EuGH: Anforderungen an Angaben des effektiven Zinssatzes in Verbraucherkreditverträgen, ZIP 2025, R6

Redaktion

RAin Dr. Christina Paffenholz (Chefredakteurin), RAin Kathrin Naumann, RA Peter Brandt, RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen
redaktion@zip-online.de und redaktion@ewir-online.de
0221/9 37 38-6 77 (Eva Groß) und 0221/9 37 38-676 (Stephanie Wetzels)

Bearbeitungshinweise
Formatvorlage Kurzkommentare


Herausgeber:

  • Prof. Dr. Georg Bitter

  • Prof. Dr. Moritz Brinkmann

  • Prof. Dr. Carsten Herresthal

  • Prof. Dr. Jens Koch

  • Prof. Dr. Wolfgang Lüke

  • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hanns Prütting

  • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt

Herausgeberbeirat:

  • Prof. Dr. Holger Altmeppen

  • Prof. Dr. Christian Armbrüster

  • Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Alfred Bergmann

  • Prof. Dr. Ulrich Ehricke

  • Prof. Dr. Horst Eidenmüller

  • Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Holger Fleischer

  • RA Dr. Burkard Göpfert

  • Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Wulf Goette

  • MinDir. Marie Luise Graf-Schlicker

  • Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit

  • Prof. Dr. Mathias Habersack

  • Prof. Dr. Rainer Hüttemann

  • Prof. Dr. Florian Jacoby

  • RA/StB Dr. Günter Kahlert

  • Vors. Richter am BGH a.D. Prof. Dr. Godehard Kayser

  • RA Dr. Bernd Klasmeyer

  • Prof. Dr. Lars Klöhn

  • Prof. Dr. Stefan Korch

  • Prof. Dr. Christoph G. Paulus

  • Vors. Richter am BGH a.D. Dr. h.c. Volker Röhricht

  • Prof. Dr. Carsten Schäfer

  • Prof. Dr. Christoph Thole

  • Prof. Dr. Dirk A. Verse

  • RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen

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