ZFA - Zeitschrift für Arbeitsrecht

ZFA - Zeitschrift für Arbeitsrecht

Enthält weiterführende Beiträge auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und der angrenzenden Materien des Sozial- und Steuerrechts.

  • Umfangreiche Quelle zu weiterführenden Fragen des Arbeitsrechts und Sozialrechts
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 0342-328X

Jahresbezugspreis 2024: 276 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 21,80 € (inkl. MwSt), Ausland: 27,10 €

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Beschreibung

Die vierteljährlich erscheinende ZFA – Zeitschrift für Arbeitsrecht steht für die kompetente Darstellung arbeitsrechtlicher Fragen und weiterführender Beiträge auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und der angrenzenden Materien des Sozial- und Steuerrechts. Sie gehört zu den führenden wissenschaftlichen Organen im Bereich des Arbeitsrechts und bietet als solches Platz für den unvoreingenommenen und praxisnahen Austausch verschiedener Meinungen und Ansichten. Die Zeitschrift setzt seit Jahrzehnten Maßstäbe für die Durchdringung des gesamten Arbeitsrechts. Die Herausgeber und Schriftleiter stehen für den hohen inhaltlichen Anspruch der Beiträge.

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Beziehern der ZFA steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ZFA, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

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  • Arbeitsrechtliche Entscheidungen im Volltext
  • Gesetzestexte

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Erscheinungsweise:
4 x jährlich (15.2./15.5./15.8./15.11.)

Aktuelles Heft

Heft 1 / 2024

Editorial

Junker, Abbo / Wolf, Roland, Editorial, ZFA 2024, 1-3

Abhandlungen

Hartmann, Felix, Entgeltdiskriminierung und Vertragsfreiheit, ZFA 2024, 4-23

Für die Erfolgsaussichten von Diskriminierungsklagen spielt in der Praxis die Beweislast eine entscheidende Rolle. § 22 AGG sieht eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Anspruchsgegners vor, wenn der Anspruchsteller Indizien beweist, die eine merkmalsbezogene Benachteiligung vermuten lassen. Für den besonders umstrittenen Anwendungsfall der Entgeltdiskriminierung hat das BAG in den letzten Jahren zwei bedeutende Entscheidungen veröffentlicht. Mit BAG-Urt. v. 21.1.2022 – 8 AZR 488/19 hat der Achte Senat der Auskunft gem. §§ 10 ff. EntgTranspG ohne weiteres eine Indizwirkung zugebilligt. Uffmann hat einen solchen “Beweislastautomatismus“ in dieser Zeitschrift mit gewichtigen Gründen kritisiert (ZFA 2022, 51 ff.). Bei der Verteidigung des genannten Urteils äußerte die frühere Vorsitzende des Achten Senats, es sei “das letzte Wort zu den Möglichkeiten und den Voraussetzungen der Widerlegung der Vermutung [...] keinesfalls gesprochen“ (Schlewing, NZA-Beilage 2022, 30, 37). Dies bestätigte sich mit der hier behandelten Entscheidung vom 16.2.2023 – 8 AZR 450/21: Die Arbeitgeberin soll die Vermutung nicht allein damit widerlegen können, sich im Rahmen der Vertragsfreiheit mit einer Vergleichsperson auf ein höheres Entgelt geeinigt zu haben. Damit ist die Grundfrage nach dem Verhältnis von Entgeltdiskriminierung und Privatautonomie aufgeworfen.

Jung, Stefanie, “Fairness“ bei arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen durch das Gebot des fairen Verhandelns?, ZFA 2024, 24-50

Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge werden teils unter (sehr) “unfairen“ Umständen verhandelt. Der Arbeitnehmer bedarf insofern eines gewissen rechtlichen Schutzes, da der bestehende Rechtsrahmen die Problematik nicht vollständig lösen kann. Das BAG hat deshalb das Gebot des fairen Verhandelns etabliert, welches das Ziel fairer Verhandlungen allerdings ebenfalls nicht vollumfänglich erreicht. Gleichzeitig besteht die Gefahr einer überschießenden Anwendung des Gebots im gesamten Zivilrecht. Daher wird hier eine alternative Lösung für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge vorgeschlagen.

Piekenbrock, Andreas, Das Zeitregime bei Urlaubsansprüchen: Neues aus Luxemburg und Erfurt, ZFA 2024, 51-78

Seit der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Schultz-Hoff von 2009 haben sich die Bedingungen, unter denen (gesetzliche) Urlaubsansprüche erlöschen oder in Geld abzufinden sind, immer weiter von § 7 Abs. 3, 4 BUrlG entfernt. Den (vorläufigen) Schlusspunkt bilden die Entscheidungen des EuGH und anschließend des BAG in den Rechtssachen Fraport, St. Vincenz-Krankenhaus und LB von 2022. Der Beitrag zeichnet die Entwicklung kritisch nach und legt die heutige Rechtslage zum Verfall und zur Verjährung von Urlaubsansprüchen im Einzelnen nach.

Schwarze, Roland, Der arbeitsrechtliche Schadensausgleich bei betriebsexterner Arbeit, ZFA 2024, 79-119

Digitalität hat die Arbeit in arbeitgeberfremdem Raum erheblich ausgeweitet. Der folgende Beitrag beleuchtet die Folgen für den arbeitsrechtlichen Schadensausgleich.

Tonikidis, Stelios, Die Entscheidung nach Lage der Akten im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs, ZFA 2024, 120-136

Eine Entscheidung nach Lage der Akten stellt eine prozessuale Beschleunigungsmöglichkeit dar. Eine solche Entscheidung erfordert neben der Säumnis einer Partei bzw. der Säumnis beider Parteien, dass in einem früheren Termin mündlich verhandelt wurde und die Sache entscheidungsreif ist. Wann im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs in einem früheren Termin mündlich verhandelt wurde, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Der folgende Beitrag setzt sich mit dieser Streitfrage näher auseinander.

Besprechungsaufsätze

Kort, Michael, Betriebsverfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Fragen der Einführung und Anwendung von Microsoft Office 365, ZFA 2024, 137-151

Autorenübersicht

Autoren dieses Heftes, ZFA 2024, 152

Themenvorschau

ZFA Ausgabe 1/2024

Prof. Dr. Felix Hartmann
Entgeltdiskriminierung und Vertragsfreiheit
Zugleich Besprechung der BAG-Entscheidung vom 16.2.2023 – 8 AZR 450/21

Prof. Dr. Stefanie Jung
Fairness bei arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen durch das Gebot des fairen Verhandelns

Prof. Dr. Andreas Piekenbrock
Das Zeitregime bei Urlaubsansprüchen: Neues aus Luxemburg und Erfurt

Prof. Dr. Roland Schwarze
Der arbeitsrechtliche Schadensausgleich bei betriebsexterner Arbeit

Stelios Tonikidis
Die Entscheidung nach Lage der Akten im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs

Prof. Dr. Michael Kort
Betriebsverfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Fragen der Einführung und Anwendung von Microsoft Office 365
Besprechungsaufsatz zum BAG-Beschluss v. 08.3.2022 – 1 ABR 20/2

Autoren

Herausgegeben von LAGPräs. Dr. Martin Fenski, Prof. Dr. Martin Franzen, Prof. Dr. Felix Hartmann LL.M., Prof. Dr. Martin Henssler, Prof. Dr. Clemens Höpfner, Prof. Dr. Matthias Jacobs, Prof. Dr. Abbo Junker, Parlamentarischer Staatssekretär a.D., Dipl.-Volksw. Steffen Kampeter, Prof. Dr. Eckhard Kreßel, VizePräsBAG Dr. Rüdiger Linck, Prof. Dr. Thomas Lobinger, Dr. Michael Niggemann, Prof. Dr. Christian Picker, Johannes Pöttering, Prof. Dr. Reinhard Richardi, Prof. Dr. Lena Rudkowski, Thüringer Justizminister a.D. Harald Schliemann, Prof. Dr. jur. Katharina Uffmann, Prof. Dr. Christine Windbichler, Roland Wolf.