ZG - Zeitschrift für Gesetzgebung Vierteljahresschrift für staatliche und kommunale Rechtsetzung

Das Forum für Fragen der Rechtsetzung, ihrer Planung und des Gesetzesvollzugs Inklusive Online-Archiv der ZG seit 2016.
Beschreibung
Die ZG ist Forum für Fragen der staatlichen und kommunalen Rechtsetzung, ihrer Planung und des Gesetzesvollzugs. Sie behandelt Themen, welche sich den rechtsetzenden Organen in Bund, Ländern, den Gemeinden und der EU stellen und richtet sich vor allem an die Praktiker im staatlichen und kommunalen Bereich.
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Erscheinungsweise:
4 x jährlich
Aktuelles Heft
Heft 3 / 2023
Aufsätze
Schmahl, Stefanie, Reformen des Wahl- und Parlamentsrechts des Bundes: Möglichkeiten und Grenzen, ZG 2023, 223-244
Die Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit hat ihren Abschlussbericht der Präsidentin des Bundestages am 12.5.2023 übergeben. Der Bericht enthält zahlreiche Empfehlungen, die das Wahl- und Parlamentsrecht des Bundes zum Teil mehr als nur marginal verändern könnten. Der Beitrag unterzieht die Vorschläge der Kommission sowie das zwischenzeitlich vom Gesetzgeber grundlegend geänderte Wahlrecht einer kritischen Würdigung.
Engels, Andreas, Staatsverträge und Verwaltungsvereinbarungen im kooperativen Föderalismus, ZG 2023, 244-267
Staatsverträge und Verwaltungsvereinbarungen sind in der Staatspraxis von Bund und Ländern unverzichtbar. Die Akteure im föderalen Bundesstaat greifen vielfach auf die Möglichkeit vertraglichen Handelns zurück, ohne dass eine breitere (Fach-)Öffentlichkeit hiervon Notiz nimmt. Dies muss überraschen, finden Verwaltungsvereinbarungen doch jedenfalls infolge der sog. Föderalismusreform I prominente Erwähnung beispielsweise im Verfassungstext des Art. 104b Abs. 2 Satz 1 GG. Etwas anderes gilt wohl lediglich für den Bereich des Medienrechts, wo staatsvertragliche Vereinbarungen gewissermaßen das Fundament der Rechtsordnung bilden; vergleichbare Bedeutung mit der Folge umfänglicherer Bekanntheit erlangen Staatsverträge wohl allenfalls noch im Glücksspielrecht. Bisweilen rücken derartige Regelungen auch in ein Schlaglicht: Das BVerfG stellte mit Beschluss vom 20.7.2021 fest, dass das Unterlassen des Landes Sachsen-Anhalt, dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag, der eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages zum 1.1.2021 um 86 Cent von 17,50 € auf 18,36 € zum Gegenstand hat, zuzustimmen, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in ihrer Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in der Ausprägung der funktionsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verletzt hat. Keinesfalls ist eine derartige Aufmerksamkeit indes die Regel und zugleich wird der Entscheidung des BVerfG attestiert, verfassungsrechtlich fundamentale Fragen aufzuwerfen – namentlich diejenige, inwiefern eine Selbstbindung für den Abschluss von Staatsverträgen angenommen und ein derartiger Kontrahierungszwangs mit der verfassungsrechtlich garantierten Autonomie und Souveränität der Länder in Einklang gebracht werden kann. Weit überwiegend werden Staatsverträge und vornehmlich Verwaltungsvereinbarungen allerdings geschlossen, ohne dass hiervon abseits der beteiligten Akteure (und aufgrund von Informationspflichten gegebenenfalls der Parlamente) Kenntnis genommen wird.
Meßerschmidt, Klaus, Gesetzgebungslehre revisited, ZG 2023, 267-287
Das “gute Gesetz“ ist in aller Munde. Im Zuge der Europäisierung und Internationalisierung der Gesetzgebung wird es zu einem staatenübergreifend gültigen, wenn auch nicht umfassend justiziablen Postulat. Vor diesem Hintergrund analysiert der vorliegende Beitrag Kontinuitäten und Entwicklungen der Gesetzgebungslehre in Deutschland und der Europäischen Union wie auch der Legistik in Frankreich und in der Schweiz. Mit der Verheißung guter Gesetzgebung kontrastiert allerdings ein teilweise kritischer Zustand der real existierenden Gesetzgebung, der durch den Einfluss von Wissenschaft und Wirtschaft nicht unbedingt verbessert wird. Unter den Krisenszenarien der beiden letzten Jahrzehnte leidet auch die Gesetzgebung, die teilweise in alte etatistische Bahnen zurückkehrt oder utopische Ziele ansteuert, was die überwiegend neoliberal inspirierte Gesetzgebungstheorie nur widerwillig oder beschwichtigend einräumt. “Soft law“ verdrängt striktes Gesetzesrecht nur zum Teil, das im Zuge der Digitalisierung einen Modernisierungsschub und Bedeutungszuwachs erwarten kann. Eine nüchterne Bestandsaufnahme und Diskussion der Zukunftsperspektiven und ihres Kontexts stehen im Wesentlichen aus.
Forum
Hill, Hermann, Die Governance von Missionen, ZG 2023, 288-308
Gesetzgebung kann heute nicht mehr nur als formale Rechtsetzung verstanden werden, sondern ist eingebettet in die Gesamt-Architektur der Wertschöpfung durch die verschiedenen Staatsfunktionen und findet im Kontext allgemeiner politischer und gesellschaftlicher Prozesse statt. Gleichzeitig geht es nicht nur um juristische Fragestellungen von Kompetenz und Gesetzesvorbehalt, sondern um die Berücksichtigung und Integration von Erkenntnissen aus anderen Disziplinen, wie dem Management, der Wirkungsforschung oder der Verhaltenspsychologie. Der Artikel versucht, dieses komplexe Setting am Beispiel von “Missionen als Staatsaufgabe“ herauszuarbeiten. Angesichts dieses neuen Ansatzes kann er keine endgültigen Lösungen bieten, sondern zeigt eher ein Forschungs- und Arbeitsprogramm auf.
Schröter, Niklas / Schröder, Christoph, Gerechtigkeit durch Sprache?, ZG 2023, 309-321
Literatur
Henneke, Hans-Günter, Handbuch des Verwaltungsrechts Band V: Maßstäbe und Handlungsformen im deutschen Verwaltungsrecht, ZG 2023, 322-323
Henneke, Hans-Günter, Das ökologische Grundgesetz, ZG 2023, 323-324
Autoren
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Schriftleiter)