Der Zöller in der 33. Auflage – Ein Muss für jeden Prozessualisten!
Aktualität steht für uns an oberster Stelle. Deshalb stellen wir Ihnen hier ein Gesetzgebungs-Update zum „Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften“ vom 12.12.2019 (BGBl. I 2019, 2633) zur Verfügung.
Pünktlich zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2020 (jedenfalls in weiten Teilen) finden Sie nachfolgend die Kommentierungen aller betroffenen Vorschriften im Originalton der Zöller-Autoren (Stand: 1.1.2020). Änderungen sind gelb hervorgehoben. Selbstverständlich halten wir auch die Datenbanken, die den Zöller enthalten, an Ort und Stelle up to date. Hier bestellen: print | online
Die aktualisierten Kommentierungen
Einleitung
§ 44
ZPO – Ablehnungsgesuch
§ 67
ZPO – Rechtsstellung des Nebenintervenienten
§
115 ZPO – Einsatz von Einkommen und Vermögen
§
127 ZPO – Entscheidungen
§
128 ZPO – Grundsatz der Mündlichkeit; schriftliches Verfahren
§
130a ZPO – Elektronisches Dokument
§
139 ZPO – Materielle Prozessleitung
§
144 ZPO – Augenschein; Sachverständige
§
169 ZPO – Bescheinigung des Zeitpunktes der Zustellung; Beglaubigung
§
174 ZPO – Zustellung gegen Empfangsbekenntnis oder automatisierte Eingangsbestätigung
§
278 ZPO – Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich
§
320 ZPO – Berichtigung des Tatbestandes
§
321 ZPO – Ergänzung des Urteils
§
348 ZPO – Originärer Einzelrichter
Vor
§ 542 ZPO
§
544 ZPO – Nichtzulassungsbeschwerde
§
549 ZPO – Revisionseinlegung
§
550 ZPO – Zustellung der Revisionsschrift
§
551 ZPO – Revisionsbegründung
§
614 ZPO – Rechtsmittel
§
695 ZPO – Mitteilung des Widerspruchs; Abschriften
§
697 ZPO – Einleitung des Streitverfahrens
§
718 ZPO – Vorabentscheidung über vorläufige Vollstreckbarkeit
§
26 EGZPO – Übergangsregelung zum Zivilprozessreformgesetz
§
14 FamFG – Elektronische Akte; elektronisches Dokument;
Verordnungsermächtigung
§
13a GVG – Konzentrationsermächtigung; auswärtige Spruchkörper
§ 60
GVG – Zivil- und Strafkammern
§
72a GVG – Spezialkammern
§
119a GVG – Spezialsenate
§
40a EGGVG
Das Gesetzgebungsverfahren:
Auf der Basis des RegE (BR-Drs. 366/19) hat am 17.10.2019 die 1. Lesung im Bundestag stattgefunden mit Überweisung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. In Kürze wird dessen Stellungnahme erwartet. Zum Beratungsablauf s. hier
Am 14.11.2019 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/15167 vom 13.11.2019) angenommen.
Am 29.11.2019 hat der Bundesrat beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drucks. 601/19 (Beschluss)).
Im BGBl. I 2019, 2633 ist das Gesetz vom 12.12.2019 verkündet worden.
Beiträge in der MDR zum Thema:

Blog
Neue Gesetzgebungsvorschläge zum Zivilprozessrecht
Dr. Klaus Bacher, Richter am BGH
4. Juli 2019 – 16:24
siehe hier.

Blog
Bundestag beschließt Änderungen der ZPO und des GVG
Dr. Hendrik Schultzky, Richter am Oberlandesgericht
14. November 2019 – 20:40
siehe hier.
MDR 1/2020
Dr. Hendrik Schultzky
Die „kleine“ ZPO-Reform 2020
Änderungen in ZPO und GVG durch das Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die
Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den
Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften
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