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  1. OLG Frankfurt a.M. 16.5.2012, 23 Kap 1/06

    Musterentscheid im KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom

    Das OLG Frankfurt a.M. hat in dem Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Deutsche Telekom einen Musterentscheid erlassen. Danach haben die klagenden Telekom-Aktionäre keinen Schadensersatzanspruch gegen die Deutschen Telekom, da der Börsenverkaufsprospekt des Konzerns aus dem Jahr 2000 keine gravierenden Fehler enthielt.

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  2. BAG 16.5.2012, 4 AZR 320/10 u. 321/10

    Bei Inkrafttreten eines Tarifvertrags erst nach einem Betriebsübergang haben Arbeitnehmer keine Ansprüche gegen den Erwerber

    Tritt ein Tarifvertrag nicht mit seinem Abschluss, sondern erst einige Jahre später in Kraft, und kommt es zwischenzeitlich zu einem Betriebsübergang, können die Arbeitnehmer nach Inkrafttreten des Tarifvertrags hieraus keine Ansprüche gegen den Erwerber ableiten. Die tariflichen Regelung gehören in diesem Fall noch nicht zu den Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, die gem. § 613a Abs. 1 BGB auf den Erwerber übergehen. Auch eine Bezugnahmeklausel führt nicht dazu, dass der Erwerber die tariflichen Ansprüche erfüllen muss.

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  3. BGH 15.5.2012, VI ZR 117/11

    Fall Ingo Steuer: Trainingsverbot war rechtswidrig

    Dadurch, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht dulden wollte, dass der Eiskunstlauftrainer Ingo Steuer Sportsoldaten trainiert, griff sie rechtswidrig in dessen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, der eigentumsähnlichen Schutz genießt, ein. Für das sportliche Training der Sportsoldaten ist nicht die Bundeswehr federführend, sondern die Deutsche Eislauf-Union und der Deutsche Olympische Sportbund.

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  4. Steuerrecht - 16.05.2012
    BFH 26.4.2012, V R 2/11

    Zur Umsatzbesteuerung einer Vielzahl von Verkäufen über eBay

    Der Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über eBay kann eine der Umsatzsteuer unterliegende (nachhaltige) unternehmerische Tätigkeit sein; die Beurteilung als nachhaltig hängt nicht von einer bereits beim Einkauf vorhandenen Wiederverkaufsabsicht ab. Bei der laufenden Veräußerung von Gegenständen in erheblichem Umfang liegt keine nur private Vermögensverwaltung vor, wenn der Verkäufer aktive Schritte zum Vertrieb der Gegenstände unternimmt.

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  5. BAG 15.5.2012, 3 AZR 128/11

    Arbeitnehmer können aufgrund betrieblicher Übung einen Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts haben

    Hat der Arbeitgeber vorbehaltlos über Jahre hinweg seinen Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen den Abschluss eines Versorgungsvertrags angeboten, der u.a. eine Versorgung nach beamtenähnlichen Grundsätzen vorsieht, so wurde eine entsprechende betriebliche Übung begründet. Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen erfüllen, haben daher einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Abgabe eines solchen - inhaltsgleichen -Vertragsangebots.

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