26.11.2014

Höherer Mindestlohn in der Pflege

Der allgemeinverbindliche Mindestlohn in der Pflege steigt zum 1.1.2015 auf 9,40 Euro pro Stunde in den alten Bundesländern und 8,65 Euro in den neuen Bundesländern. Bis Januar 2017 wird er schrittweise weiter erhöht auf 10,20 Euro im Westen und 9,50 Euro im Osten.

Die Entgelterhöhungen der nächsten Jahre im Überblick:
  • 1.7.2013 bis 31.12.2014: 9,00 Euro (West)/8,00 Euro (Ost)
  • 1.1.2015 bis 31.12.2015: 9,40 Euro (West)/8,65 Euro (Ost)
  • 1.1.2016 bis 31.12.2016: 9,75 Euro (West)/9,00 Euro (Ost)
  • 1.1.2017 bis 31.10.2017: 10,20 Euro (West)/9,50 Euro (Ost)

Anwendungsbereich des Pflege-Mindestlohns
Der Mindestlohn in der Pflege gilt für alle Betriebe, die ambulante, teilstationäre oder vollstationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen erbringen. Ab dem 1.10.2015 soll der Anwendungsbereich zudem ausgeweitet werden. Dann sollen auch die in Pflegebetrieben beschäftigten Betreuungskräfte von dementen Personen, Alltagsbegleiterinnen sowie Assistenzkräfte vom Mindestlohn profitieren.

Bundesregierung online
Zurück