Fortbildungspflicht schon erfüllt?
Fachanwalt bleiben leicht gemacht - mit den Zeitschriften von Otto Schmidt und Beratermodulen von Otto Schmidt

Wie funktioniert’s?
Fachanwälte können bis zu 5 Zeitstunden Ihrer Fortbildungspflicht gem. § 15 FAO im Wege des Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle absolvieren.Diese Anforderungen können Sie bequem mit der Lektüre der Beiträge in den Zeitschriften und Beratermodulen von Otto Schmidt erfüllen. Nach erfolgreicher Absolvierung des anschließenden Online-Tests erhalten Sie sofort per E-Mail Ihr Fortbildungszertifikat zur Vorlage bei der Kammer.
Noch kein Abonnent einer unserer Zeitschriften oder Beratermodule? Hier geht’s zum kostenlosen Probeabo der Zeitschriften oder zur 4-Wochen-Gratis-Nutzung der Beratermodule!
Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO in 3 Schritten:
1. Registrierung und Log-in
Sie sind noch nicht für die Nutzung eines Beratermoduls registriert? Bei Fragen einfach anrufen: 0221
93738-997.
Abonnenten der Zeitschriften mit Beratermodul finden die neuen Zugangsdaten im Oktober-Heft 2020 (Seite
neben dem Inhaltsverzeichnis).
Erst-Registrierung
Schon registriert? Dann melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort hier an:
Login
2. Lektüre
Die für das Selbststudium ausgewählten Beiträge sind im Heft und in der Datenbank deutlich mit dem Button "15 FAO" gekennzeichnet. Die Lektüre von ca. 5-6 Zeitschriftenseiten entspricht einer Stunde Selbststudium. Das sind im Regelfall ein längerer oder zwei kurze Aufsätze bzw. Rechtsprechungsbearbeitungen.
In unserer Datenbank Otto Schmidt online können Sie alle verfügbaren Lernerfolgskontrollen direkt über ein Widget auf der personalisierbaren Startseite erreichen. Fügen Sie das Widget „Beiträge zum Selbststudium“ Ihrer Startseite hinzu, indem Sie unter „Herzlich willkommen bei Otto Schmidt online“ auf „Startseite personalisieren“ klicken. Wählen Sie dann den Eintrag „Beiträge zum Selbststudium“ aus, und klicken Sie auf „Speichern“. Klicken Sie im Widget auf „Zu den Ergebnissen“, und eine Liste der Beiträge wird angezeigt.
3. Lernerfolgskontrolle
Beantworten Sie nun die Fragen, indem Sie jeweils eine mögliche Antwort ankreuzen. Nach Durchführung der Lernerfolgskontrolle wird Ihnen das Ergebnis im Rahmen eines Berichts angezeigt. Bei erfolgreichem Bestehen wird Ihnen automatisch ein Zertifikat ausgestellt, das Sie per E-Mail erhalten und zusammen mit dem Bericht zum Zweck der Anerkennung bei Ihrer zuständigen Kammer einreichen können.