28.08.2014

Mindestlohngesetz: Diese Neuerungen sind jetzt schon zu beachten

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie wird zwar erst zum 1.1.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. Einige Regelungen des Gesetzes sind allerdings schon seit dem 16.8.2014 in Kraft.

Die wichtigsten seit dem 16.8.2014 geltenden Neuerungen im Überblick:
  • Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist für alle Branchen geöffnet.
  • Das öffentliche Interesse an einer Allgemeinverbindlicherklärung ist bereits dann gegeben, wenn der Tarifvertrag in seinem Geltungsbereich überwiegend bedeutsam ist oder wirtschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenwirkt.
  • Allein die Arbeitsgerichte überprüfen die Allgemeinverbindlicherklärungen. Eingangsinstanz ist das Landesarbeitsgericht. Rechtskräftige Entscheidungen wirken gegenüber "jedermann", das heißt auch gegenüber Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind.
Bundesregierung PM vom 27.8.2014
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