22.05.2015

Petitionsausschutz unterstützt Syndikusanwälte

Der Petitionsausschuss des Bundestags unterstützt Bemühungen zur Schaffung von mehr Rechtssicherheit für Syndikusanwälte in der Frage der Rentenversicherungspflicht. Er hat deshalb am 20.5.2015 beschlossen, eine entsprechende Petition in das Bundesarbeits- und das Bundesjustizministerium zu überweisen. In der Petition wird gefordert, Syndikusanwälte weiterhin von der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf die derzeit herrschende Rechtsunsicherheit. Manche Gerichte sähen Syndikusanwälte generell für nicht befreiungsfähig an, während andere Gerichte an die Befreiungsfähigkeit noch nicht einmal die Ansprüche stellen würden, die von Seiten der Rentenversicherung erhoben würden. Die Deutsche Rentenversicherung habe bislang Syndikusanwälte befreit, wenn diese die vier Kriterien "Rechtsberatung, Rechtsentscheidung, Rechtvermittlung und Rechtsgestaltung" in ihrer Tätigkeit erfüllten, schreibt der Ausschuss.

Der Hintergrund:
Das Bundessozialgericht hatte am 3.4.2014 (Az.: B 5 RE 13/14 R u.a.) entschieden, dass Syndikusanwälte - anders als die bei einer Rechtsanwaltssozietät oder einem selbstständigem Anwalt angestellten Rechtsanwälte - nicht (mehr) von der Beitragspflicht befreit werden können. Dies hatte es damit begründet, dass Syndikusanwälte gerade nicht wegen ihrer Syndikusbeschäftigung Pflichtmitglieder in der Berufskammer und dem Versorgungswerk seien, sondern unmittelbar wegen ihrer eventuellen zusätzlichen freiberuflichen Tätigkeit als Anwalt. Daher scheide eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht in der Beschäftigung beim nichtanwaltlichen Arbeitgeber aus.

Inzwischen liegt ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte vor.

Bundestag PM vom 20.5.2015
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