17.11.2011

Rentenbeitragssatz sinkt 2012 von 19,9 auf 19,6 Prozent

Das Bundeskabinett hat am 16.11.2011 die Beitragssatzverordnung 2012 beschlossen. Danach sinkt der Rentenbeitragssatz zum 1.1.2012 von 19,9 auf 19,6 Prozent. Beschäftigte und Arbeitgeber werden hierdurch im nächsten Jahr um jeweils 1,3 Milliarden Euro entlastet. Auch die Renten werden 2012 voraussichtlich merklich angehoben.

Anstieg der Nachhaltigkeitsrücklage
Die Senkung des Rentenbeitragssatzes ist möglich geworden, weil die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung zum Ende des Jahres 2011 voraussichtlich fast 1,4 Monatsausgaben beträgt. Das sind fast 0,3 Monatsausgaben mehr als Ende 2010.

Der Hintergrund:
Die Nachhaltigkeitsrücklage soll unterjährige Liquiditätsschwankungen auffangen und die Entwicklung des Beitragssatzes stabilisieren. Sie bewegt sich in einem gesetzlich festgelegten Korridor zwischen 0,2 und 1,5 Monatsausgaben der Rentenversicherung. In guten Zeiten kann die Rentenversicherung dadurch Rücklagen aufbauen, mit denen bei nicht so guter Entwicklung der Beitragssatz stabil gehalten werden kann.

Übersteigt allerdings die Reserve voraussichtlich die Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben, wird der Beitragsatz gesenkt. So ist es 2012, da die Rücklage bei unverändertem Beitragssatz Ende 2012 die Obergrenze überschreiten würde.

BMAS PM vom 16.11.2011
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