05.08.2011

EU-Kommission nimmt geplanten Zusammenschluss von Deutsche Börse AG und NYSE Euronext unter die Lupe

Die EU-Kommission hat eine eingehende Prüfung des geplanten Zusammenschluss der beiden weltweit aktiven Börsenkonzerne Deutsche Börse AG und NYSE Euronext Inc. nach der EU-Fusionskontrollverordnung eingeleitet. Die erste Marktuntersuchung der Kommission ergab wettbewerbsrechtliche Bedenken in einer Reihe von Bereichen, insbes. beim Derivatehandel und -clearing.

Die Kommission hat nun 90 Arbeitstage (d.h. bis zum 13.12.2011), um zu entscheiden, ob der Zusammenschluss wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erheblich behindern würde. Die Entscheidung, ein eingehendes Prüfverfahren einzuleiten, bedeutet keine Vorwegnahme des Ergebnisses der Untersuchung. Die erste Marktuntersuchung der Kommission signalisierte erhebliche Bedenken in Bezug auf Derivate, da durch die Transaktion die beiden größten Derivatebörsen in Europa vereint werden würden.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen die Bedenken der Kommission hauptsächlich darin, dass der Zusammenschluss sich wegen des Wegfalls eines wichtigen Wettbewerbers negativ auf die Innovation bei Derivaten und Technologielösungen auswirken würde. Außerdem könnte der Gebührenwettbewerb eingeschränkt werden, da der Markteintritt für Wettbewerber erschwert würde. Als Kunden könnten Pensionsfonds, Investmentfonds und Privatkundenbanken sowie professionelle Broker und Investmentbanken hiervon betroffen sein.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie weitere Informationen hier.

EU-Kommission PM vom 4.8.2011
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