Erbschaft-Steuerberater - ErbStB Informationsdienst zu Nachfolgeplanung, Bewertung und Vermögensanlage

Erbschaft-Steuerberater - ErbStB

Auf die Praxis abgestimmt informiert der ErbStB über die Steueroptimierung der Vermögensnachfolge im betrieblichen und privaten Bereich sowie das Bewertungsrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Themen zur Steueroptimierung, Vermögensnachfolge, Vermögensaufbau und der Altersvorsorge
  • konkrete Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis
  • Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul ErbStB
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1610-4072

Jahresbezugspreis 2024: 348 € (inkl. MwSt.)
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1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul erbstb und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Der "Erbschaft-Steuerberater" (ErbStB) beschäftigt sich mit der Steueroptimierung der Vermögensnachfolge (d.h. der Erbfolgeplanung und vorweggenommenen Erbfolge), darüber hinaus aber auch mit dem Vermögensaufbau (Geldanlage) und der Altersvorsorge. Ein besonderer Fokus ist dabei auf Immobilien und Kapitalvermögen gerichtet. Jeder Beitrag kommt direkt auf den Punkt und enthält konkrete Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis - so ersparen Sie sich mühsame Recherchen und Interpretationen. Dabei führt Sie der strukturierte Aufbau der Zeitschrift schnell zum gesuchten Thema.

Das Berater-Konzept
Ausgewiesene Experten aus einem bewährten Autorenteam stellen in "Kurzanalysen mit Beraterhinweis" für die Praxis bedeutsame Entscheidungen sowie Verwaltungsanweisungen im Steuerrecht und Zivilrecht in ihren Kernaussagen und praktischen Konsequenzen dar und liefern konkrete Beraterhinweise für die praktische Umsetzung. Die "Beiträge für die Beratungspraxis" greifen aktuelle und gängige Probleme aus der erb- und erbschaftsteuerrrechtlichen Beratungspraxis auf. Mit Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen praxisorientiert aufbereitet - so wie Sie es im Beratungsalltag brauchen!

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ErbStB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ErbStB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv des Erbschaft-Steuerberaters seit 2003
  • Basiskommentar Steuerrecht von Lippross/Seibel
  • Steuer ABC online von Braun/Günther
  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen  Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich  gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Weitere Zeitschriften
Der "Erbschaft-Steuerberater" bietet zusammen mit dem "AO-Steuerberater", dem "Ertrag-Steuerberater", dem "GmbH-Steuerberater" sowie dem "Umsatz-Steuerberater", die konzeptionell ähnlich sind, ein ideales Steuer-Informationssystem für alle praktisch wichtigen Steuerfragen.

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 5.

Aktuelles Heft

Heft 5/2024

Aktuelles

Günther, Karl-Heinz, Besteht im Grunderwerbsteuerrecht weiterer Anpassungsbedarf durch die Auswirkungen des MoPeG?, ErbStB 2024, 121

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 23.1.2024 - IX R 36/21 / Günther, Karl-Heinz, Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte, ErbStB 2024, 121-122

BFH v. 8.11.2023 - II R 22/20 / Knittel, Michael, Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids, ErbStB 2024, 122-123

FG Köln v. 30.11.2023 - 7 K 217/21 / Feldner, Michael, Ist die Beschränkung des sog. Steuerklassenprivilegs nach § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG auf inländische Familienstiftungen europarechtswidrig?, ErbStB 2024, 123-126

Hess. FG v. 10.5.2023 - 8 K 816/20 / Marfels, Michael, Zulässigkeit der Außenprüfung beim Erben eines Gewerbebetriebs, ErbStB 2024, 126-127

FG Berlin-Brandenburg v. 7.12.2022 - 3 K 3006/20 / Marquardt, Robert, Grundbesitzbewertung: Anpassung des Bodenrichtwerts bei abweichender planungsrechtlicher Geschossflächenzahl, ErbStB 2024, 127-128

FG München v. 7.2.2024 - 4 K 1385/23 / Marquardt, Robert, Grundbesitzbewertung: Anpassung des Bodenrichtwerts an die wertrelevante oder bauplanungsrechtliche Geschossflächenzahl?, ErbStB 2024, 129-130

Nds. FG v. 19.10.2023 - 6 K 191/22 / Günther, Karl-Heinz, Ausschüttungen aus Beteiligungen als zeitnah zu verwendende Mittel, ErbStB 2024, 130

FG Münster v. 18.1.2024 - 8 K 2393/21 GrE / Günther, Karl-Heinz, Grunderwerbsteuer und wirtschaftlicher Vorteil bei Verwertung eines eingeräumten Benennungsrechts, ErbStB 2024, 130-131

FG Düsseldorf v. 28.11.2023 - 10 K 2714/20 E / Günther, Karl-Heinz, Anrechnung ausländischer Steuern auf der Grundlage eines DBA, ErbStB 2024, 131-132

FG Düsseldorf v. 8.11.2023 - 2 K 696/19 E / Günther, Karl-Heinz, Umtausch-Schuldverschreibungen mit Barzuzahlung, ErbStB 2024, 132-133

FG Berlin-Brandenburg v. 12.10.2023 - 14 K 14121/21 / Günther, Karl-Heinz, Zurechnung der Vermietungseinkünfte bei Treuhandschaft, ErbStB 2024, 133

Rechtsprechung Zivilrecht

OLG Brandenburg v. 22.2.2023 - 3 W 31/22 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, “Verschenken“ eines Hausanteils für den Fall des Ablebens als Erbeinsetzung, ErbStB 2024, 134

Verwaltung

BMF v. 22.3.2024 - IV D 1 - S 0062/23/10005 :002 / Günther, Karl-Heinz, Erneute Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO), ErbStB 2024, 135

OFD Frankfurt/M. v. 9.1.2024 - S 3101 A - 001 - St 71 / Günther, Karl-Heinz, Ermittlung des gemeinen Werts von Erfindungen und Urheberrechten, ErbStB 2024, 135-136

Oberste Finanzbehörden der Länder v. 5.3.2024 - S 4501 / Günther, Karl-Heinz, Anwendung des § 1 Abs. 3 GrEStG, ErbStB 2024, 136

Oberste Finanzbehörden der Länder v. 5.3.2024 - S 4501 / Günther, Karl-Heinz, Anwendung des § 1 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 GrEStG auf Organschaftsfälle, ErbStB 2024, 136-137

Oberste Finanzbehörden der Länder v. 5.3.2024 - S 4514 / Günther, Karl-Heinz, Finanzverwaltung nimmt aktualisiert zur Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG Stellung, ErbStB 2024, 137

Beiträge für die Beratungspraxis

Thonemann-Micker, Susanne / Vossen, Charmaine, Neues zur Wegzugsteuer nach § 6 AStG: Rechtsstreit verloren – dauerhafte, zinslose Stundung gewonnen?, ErbStB 2024, 137-142

Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG bezweckt insb. die Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven von im Privatvermögen befindlichen wesentlichen Anteilen (Anteile von 1 % und mehr) an Kapitalgesellschaften bei Wegzug des inländischen Gesellschafters ins Ausland. Die Wohnsitzverlegung wird insofern der Veräußerung einer Beteiligung gleichgestellt, so dass i. Erg. im Zeitpunkt des Wegzugs ein fiktiver Veräußerungsgewinn ohne tatsächliche Gewinnrealisierung der Besteuerung unterworfen wird. Das Pendant für (größenunabhängige) Anteile an Personengesellschaften ist die Entstrickungsbesteuerung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, auf die nachfolgend nicht näher eingegangen wird.
Die Wegzugsteuer des § 6 AStG mit ihren u.U. weitreichenden finanziellen Folgen hält nicht selten einen Gesellschafter von einem Wegzug ins Ausland ab. Aufgrund dessen bestehen bereits seit Jahren europarechtliche Bedenken gegen die deutsche Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG, mit dem sich der EuGH bereits 2019 in der Rechtssache Wächtler (EuGH v. 26.2.2019 – C-581/17 – Wächtler, ECLI:EU:C:2019:138, EStB 2019, 117 [Weiss]) betreffend die Schweiz ebenso wie mit dem mit der Schweiz bestehenden Freizügigkeitsabkommen näher befasst hat.
Der BFH wiederum hat – in der nationalen Fortsetzung des Falls Wächtler – zuletzt mit Urteil vom 6.9.2023 (I R 35/20, BFH/NV 2024, 302 = ISR 2024, 95 [Binnewies/Mehlhaf]), veröffentlicht am 11.1.2024, bzgl. § 6 AStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung (nachfolgend “AStG a.F.“; Fassung gilt gem. § 21 Abs. 3 Satz 1 AStG erst für Wegzüge ab dem 1.1.2022) für Wegzüge in die Schweiz hinsichtlich der bestehenden unionsrechtlichen Einwände für weitere Rechtsklarheit in der nationalen Anwendung gesorgt. So hat der BFH entschieden, dass die i.R.d. § 6 AStG a.F. entstehende Wegzugsteuer zwar festzusetzen ist, aber gleichzeitig durch obiter dictum festgehalten, dass den vom EuGH im Urteil Wächtler verbindlich formulierten Vorgaben dadurch Rechnung zu tragen ist, dass die in § 6 AStG a.F. für Wegzüge in die Schweiz nicht vorgesehene zinslose und bis zur Anteilsveräußerung andauernde Stundung bis zum Veräußerungszeitpunkt von Amts wegen zu gewähren ist.
Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit der Entwicklung der Wegzugsbesteuerung und dem Inhalt des BFH-Urteils auseinander und beleuchtet die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die aktuelle Fassung des § 6 AStG (Fassung m.W.v. 1.7.2021 für Wegzugsfälle ab dem 1.1.2022), die unabhängig vom Wegzugstaat lediglich eine auf Antrag und i.d.R. nur gegen Sicherheitsleistung zu gewährende Stundung in sieben gleichen Jahresraten vorsieht.

Schermann, Olaf, Überblick über die erbrechtliche Rechtsprechung im 2. Halbjahr 2023, ErbStB 2024, 142-147

Der folgende Beitrag gibt im Anschluss an die Darstellung in ErbStB 2023, 337 (Heft 11/2023) einen Überblick über praxisrelevante höchst- und obergerichtliche Entscheidungen im Erbrecht, die im zweiten Halbjahr 2023 ergangen sind. Den Schwerpunkt bilden Entscheidungen zur Testamentserrichtung und -auslegung, zum Pflichtteilsrecht und zum Verfahrensrecht in Nachlass- und Grundbuchsachen.

Literaturempfehlungen

Günther, Karl-Heinz, Die Europarechtswidrigkeit der Ersatztatbestände im Grunderwerbsteuerrecht bei Umstrukturierungen, ErbStB 2024, 147

Günther, Karl-Heinz, Warum die Anfallsberechtigung bei Gründung einer Familienstiftung für das Steuerklassenprivileg des § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG nicht berücksichtigt werden sollte, ErbStB 2024, 147-148

Günther, Karl-Heinz, Aktuelle Rspr. zu §§ 13a ff. ErbStG, ErbStB 2024, 148

Service

Krypto 2 Go (Teil 1): Krypto und Non-Fungible-Token: Was ist das eigentlich? – Antworten auf Fragen zum technischen Grundverständnis, ErbStB 2024, R5

Doch kein Stillstand bei der Arbeitnehmer-Sparzulage? – Änderungen des 5. VermBG durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz, ErbStB 2024, R5

§ 39 Abs. 4a EStG und die Frage nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Datenübermittlung – Rechtsunsicherheiten durch Verschiebung der Anwendbarkeit, ErbStB 2024, R5

§ 15 FAO Selbststudium: Pensionszusage an (beherrschende) Gesellschafter-Geschäftsführer – Aktuelle Problemfelder, ErbStB 2024, R5

GmbH 2 Go (Teil 19): Umstrukturierung in der mittelständischen Unternehmenseinheit – Typische Haftungsfallen und Heilungsmöglichkeiten, ErbStB 2024, R6

Erwerb einer Mantelgesellschaft – Gestaltung des Anteilkaufvertrags im Hinblick auf die Erwerberrisiken, ErbStB 2024, R6

Aktuelle Rspr. zum Verfahrensrecht, ErbStB 2024, R6

Rechtsänderungen bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften ab 1.1.2024, ErbStB 2024, R6

Autoren

Fachbeirat: RA/FAStR/FAArbR/FAStrafR Prof. Dr. Manzur Esskandari, RA/FAStR Dr. Rüdiger Gluth, RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose, OAR Wilfried Mannek, Notar Dr. Thomas Wachter