12.03.2024

Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden von Amazon wirksam ersetzt

Das LAG Niedersachsen hat die Beschwerden des Betriebsrats und des Betriebsratsvorsitzenden der Niederlassung Winsen an der Luhe von Amazon gegen eine Entscheidung des ArbG zurückgewiesen. Das ArbG hatte die Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden auf Antrag der Arbeitgeberin ersetzt. Das LAG bestätigte diesen Richterspruch.

LAG Niedersachsen v. 28.2.2024 - 13 TaBV 40/23
Der Sachverhalt:
Amazon beabsichtigt, das Arbeitsverhältnis des Vorsitzenden des Betriebsrats Winsen/Luhe zu kündigen. Ihm wird vorgeworfen, Zeiten seiner Tätigkeit für den Betriebsrat schuldhaft falsch dokumentiert und dadurch gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen zu haben. Der Betriebsrat hatte seine dafür erforderliche Zustimmung nicht erteilt, das ArbG hat sie auf Antrag der Arbeitgeberin ersetzt.

Die hiergegen gerichteten Beschwerden des Betriebsrates und des Betriebsratsvorsitzenden hat das LAG zurückgewiesen.

Die Gründe:
Nach Anhörung des Betriebsratsvorsitzenden und Vernehmung zweier Zeugen war die Kammer hinreichend von dem Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten und davon, dass dieser aufgrund der Fallumstände eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, überzeugt.

Mehr zum Thema:

Rechtsprechung/News:
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden nach eigenmächtigem Verlassen eines Betriebsrätetages
ArbG Lüneburg vom 5.4.2023 - 2 BV 6/22

Aufsatz:
Aktuelles zum Abberufungs- und Sonderkündigungsschutz von Betriebsbeauftragten
Michael H. Korinth, ArbRB 2023, 93

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LAG Niedersachsen PM vom 1.3.2024
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