Miet-Rechtsberater - MietRB Informationsdienst zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Miet-Rechtsberater - MietRB

Der Miet-Rechtsberater, die Fachzeitschrift mit aktuellen, punktgenauen Informationen und unmittelbar umsetzbaren Praxistipps zum gesamten Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Knapp, präzise und lösungsorientiert.

  • Vorschläge zum Umgang mit wichtigen Problemen der miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Praxis
  • Tipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien
  • Praxistipps, Musterformulierungen, Beraterhinweise
  • Inklusive Beratermodul Miet- und WEG-Recht
  • Otto Schmidt Zeitschriften-App – inkl. Selbststudium nach § 15 FAO

ISSN 1612-040X

Jahresbezugspreis 2024: 332 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 26,30 € (inkl. MwSt.), Ausland: 41,10

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Otto Schmidt Miet- und WEG-Recht und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Als konsequent praxisorientierter Informationsdienst vermittelt der MietRB die laufende Übersicht über die aktuelle Judikatur und Vorschläge zum Umgang mit wichtigen Problemen der miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Praxis – kurz: Alles zum miet- und wohnungsrechtlichen Mandat. Schwerpunkt des MietRB ist die Präsentation der aktuellen Rechtsprechung. Der besondere Clou: Die Entscheidungen werden von ausgewiesenen Experten „auf den Punkt“ bearbeitet sowie mit knappen Darstellungen der sich aus ihnen ergebenden Konsequenzen für die Praxis und mit weiterführenden Beraterhinweisen angereichert. Der MietRB geht darüber hinaus in prägnanten Kurzaufsätzen auf wichtige Probleme der Beratungs- und Prozesspraxis ein. Er vermittelt Vorschläge zur Vertragsgestaltung, Tipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien und vielerlei sonst nützliche Arbeitshilfen für im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht tätige Praktiker. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul Miet- und WEG-Recht: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des MietRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul Miet- und WEG-Recht, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv des Miet-Rechtsberaters seit 2003
  • Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz Kommentar 
  • Lützenkirchen, Mietrecht Kommentar
  • Lützenkirchen, Anwalts-Handbuch Mietrecht
  • Köhler, Anwalts-Handbuch WEG-Recht
  • Lehmann-Richter/Wobst, WEG-Reform 2020
  • Sternel, Mietrecht aktuell
  • Zivilrechtliche Entscheidungen im Volltext, Gesetzestexte und Formulare
  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der  Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen  Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen  Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das  Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich  gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone  oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der  integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO.  Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 10.

Aktuelles Heft

Heft 5/2024

Rechtsprechung

Wohnraummiete

BGH v. 6.3.2024 - VIII ZR 79/22 / Bettenhausen, Philipp M., Vereinbarung einer Quotenabgeltungsklausel als Individualabrede, MietRB 2024, 129

LG Berlin v. 17.10.2023 - 67 S 83/23 / Burbulla, Rainer, Studentische Wohngemeinschaft: Zulässigkeit eines Mieterwechsels, MietRB 2024, 129-131

LG München I v. 2.8.2023 - 14 S 3149/23 / Monschau, Norbert, Schadensersatz: Verweigerte Erlaubnis der Untervermietung, MietRB 2024, 131-132

LG Hannover v. 15.2.2023 - 7 S 66/22 / Monschau, Norbert, Absehbarer Eigenbedarf: Kündigung auch bei öffentlichem Interesse unwirksam, MietRB 2024, 132-133

AG Frankfurt/M. v. 2.2.2024 - 33 C 3020/23 / Rave, Nele, Belegeinsicht: Digitale Belege ausreichend, MietRB 2024, 133

AG Koblenz v. 25.1.2024 - 142 C 1732/23 / Siegmund, Astrid, Formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558 Abs. 2 BGB, MietRB 2024, 133-134

AG Hamburg v. 16.1.2024 - 49 H 3/23 / Abramenko, Andrik, Ortsübliche Miete als Rechtsfrage, MietRB 2024, 135

AG Köln v. 11.12.2023 - 203 C 73/23 / Willmann, Thomas, Betriebskostenvorauszahlungen: Keine nochmalige Erhöhung nach Anpassung gem. § 560 Abs. 4 BGB, MietRB 2024, 135-136

Wohnungseigentum

BGH v. 22.3.2024 - V ZR 81/23 / Jennißen, Georg, Beschluss über Kostenverteilungsschlüssel I, MietRB 2024, 136

BGH v. 22.3.2024 - V ZR 87/23 / Jennißen, Georg, Beschluss über Kostenverteilungsschlüssel II, MietRB 2024, 137

BGH v. 8.3.2024 - V ZR 80/23 / Schultzky, Hendrik, Vertreterversammlung während COVID-19-Pandemie: Beschlussnichtigkeit?, MietRB 2024, 137-138

BGH v. 9.2.2024 - V ZR 6/23 / Elzer, Oliver, Actio pro socio bei verwalterloser Zweiergemeinschaft?, MietRB 2024, 138-139

BGH v. 7.3.2024 - V ZB 46/23 / Sommer, Michael, Stellplätze in Doppelstockgaragen und Parkpaletten sind sondereigentumsfähig!, MietRB 2024, 139-140

OLG Hamburg v. 30.11.2023 - 13 W 56/23 / Grziwotz, Herbert, Verwalterzustimmung bei Einbringung in Familien-GbR, MietRB 2024, 140-141

LG Karlsruhe v. 8.3.2024 - 11 S 53/22 / Elzer, Oliver, Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums: Wann ist sie zwingend?, MietRB 2024, 141-142

LG Karlsruhe v. 1.12.2023 - 11 S 12/23 / Zschieschack, Frank, Verwalterbestellung im Wege einstweiliger Verfügung, MietRB 2024, 142-143

AG Kassel v. 29.6.2023 - 800 C 3190/22 / Sommer, Michael, Nein zur Entlastung des Verwalters bei Zweifeln an der ordnungsmäßigen Verwaltung!, MietRB 2024, 143-144

AG Mainz v. 13.4.2023 - 74 C 8/23 / Agatsy, Kai-Uwe, Eigentümerversammlung: Einberufungsermächtigung mittels einstweiliger Verfügung, MietRB 2024, 144-145

Sonstiges

BGH v. 6.3.2024 - VIII ZR 363/21 / Burbulla, Rainer, COVID?19-Pandemie: Rückzahlung von Hotelkosten, MietRB 2024, 145-146

Beiträge für die Beratungspraxis

Wohnungseigentum

Sommer, Michael, Ordnung muss sein! – Teil II, MietRB 2024, 147-151

Die Hausordnung dient der Befriedung und dem gedeihlichen Zusammenleben der Miteigentümer und Hausbewohner. Gleichwohl beschäftigt sie Wohnungseigentümer, Verwaltung und Gerichte in fortdauernder Weise. Der Beitrag behandelt einige wichtige wohnungseigentumsrechtlichen Besonderheiten rund um die Hausordnung. Der Beitrag setzt die Ausführungen in MietRB 2024, 122 fort.

Sonstiges

Kranzkowski, Marius, Aufklärungspflichten des Immobilienverkäufers bei einer Due Diligence, MietRB 2024, 151-154

Nur wenige Entscheidungen aus dem Jahr 2023 haben ein solches Echo in der Rechtswissenschaft ausgelöst wie das Urteil des BGH v. 15.9.2023 (BGH v. 15.9.2023 – V ZR 77/22, MDR 2023, 1376 = BeckRS 2023, 24630). In dieser Entscheidung hat sich der BGH mit der für die Praxis relevanten Frage auseinandergesetzt, wann der Verkäufer einer Immobilie seiner Aufklärungspflicht gegenüber einem Käufer, der eine Due Diligence durchführt, in Bezug auf einen offenbarungspflichtigen Umstand durch Einstellen von Dokumenten in einen Datenraum genügt.
Die Grundsätze, die der BGH in dieser Entscheidung für die Erfüllung von Aufklärungspflichten des Immobilienverkäufers unter Verwendung eines virtuellen Datenraums aufgestellt hat, sollen im Folgenden dargestellt und bewertet werden.

Pfeifer, Frank-Georg, Ab Oktober 2024: Wärmepumpe benötigt Stromzähler, MietRB 2024, 154-156

Erfolgt die Wärmeversorgung des Hauses mittels Wärmepumpe und wird am 1. Oktober 2024 der Verbrauch noch nicht erfasst, muss der Vermieter zur Verteilung der Heizkosten u.a. “den Durchschnittswert der in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jährlich angefallenen Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser“ ermitteln. Diese Vorgabe und weitere Verpflichtungen ergeben sich aus dem GEG-Änderungsgesetz.

MietRBinformativ

Pfeifer, Frank-Georg, Kündigung von Kabelfernseh-Bezugsverträgen, MietRB 2024, R5

Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), MietRB 2024, R5