Umsatz-Steuerberater - UStB Informationsdienst für die Beratungspraxis auf nationaler und EU-rechtlicher Ebene

Umsatz-Steuerberater - UStB

Aktuelle Informationen für die Beratungspraxis. Ausgewiesene Umsatzsteuerexperten stellen in Kurzanalysen alle BFH- sowie bedeutsame FG-Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen dar. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen
  • Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul UStB
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1439-6777

Jahresbezugspreis 2024: 379 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 26,30 € (inkl. MwSt.), Ausland: 41,10 €

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ustb und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Der „Umsatz-Steuerberater“ – Alles drin zur Umsatzsteuer.
Auf nationaler und EU-rechtlicher Ebene: Was auch geschieht und entschieden wird in Sachen Umsatzsteuerrecht – der Umsatz-Steuerberater informiert über aktuelle Entwicklungen und alle wichtigen Themen.

Das Berater-Konzept
In „Kurzanalysen mit Beraterhinweis“ stellen ausgewiesene Umsatzsteuerexperten aus Beratung und Verwaltung alle BFH- sowie bedeutsame FG-Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen in ihren Kernaussagen dar und liefern mit den „Beraterhinweisen“ konkrete Vorschläge für die praktische Umsetzung. Die für das nationale Umsatzsteuerrecht wegweisende EuGH-Rechtsprechung wird in besonderem Maße fokussiert und analysiert. Kontinuierliche Informationen zu geplanten bzw. neuen Richtlinien und Verordnungen der europäischen Institutionen runden das Angebot des UStB ab.

„Beiträge für die Beratungspraxis“ greifen aktuelle und gängige Probleme aus der umsatzsteuerrechtlichen Praxis auf. Mit hilfreichen Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen für den Beratungsalltag.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des UStB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul UStB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archive des UStB seit 2000 und des EU-UStB von 2006 - 2021 (seit 7/2021 ist die EU-Rechtsprechung wieder in den UStB integriert)
  • Basiskommentar Steuerrecht von Lippross/Seibel
  • Steuer ABC online von Braun/Günther
  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich  gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Weitere Zeitschriften
Der "Umsatz-Steuerberater" bietet zusammen mit dem "AO-Steuerberater", dem "Erbschaft-Steuerberater", dem "Ertrag-Steuerberater" sowie dem "GmbH-Steuerberater", die konzeptionell ähnlich sind, ein ideales Steuer-Informationssystem für alle praktisch wichtigen Steuerfragen.

Erscheinungsweise:
1 x monatl. am 17.

Aktuelles Heft

Heft 5/2024

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

BFH v. 18.10.2023 - XI R 21/23 (XI R 30/19) / Huschens, Ferdinand, Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen, UStB 2024, 125-127

BFH v. 31.1.2024 - V R 20/21 / Fritsch, Frank, Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers bei Verlagerung der Steuerschuldnerschaft, UStB 2024, 127-129

BFH v. 22.11.2023 - XI R 22/23 (XI R 2/20) / Vellen, Michael, Differenzbesteuerung für Kunstgegenstände, UStB 2024, 129-131

BFH v. 22.11.2023 - XI R 1/20 / Sterzinger, Christian, Beweiskraft eines CMR-Frachtbriefs im Reihengeschäft, UStB 2024, 131-134

Hess. FG v. 13.12.2022 - 6 K 1062/20 / Sterzinger, Christian, Zur Entgeltvereinnahmung im Insolvenzeröffnungsverfahren, UStB 2024, 134-136

BFH v. 13.3.2024 - V B 67/22 / Wohlfart, Michaela, Aktiengesellschaft als Organgesellschaft, UStB 2024, 136-137

BFH v. 10.1.2024 - XI B 117/22 / Wohlfart, Michaela, Zurechnung der Umsätze in einem Bordell, UStB 2024, 137-138

FG Münster v. 11.12.2023 - 15 K 448/20 U / Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen im Bereich des “Betreuten Wohnens“, UStB 2024, 138

FG Köln v. 7.11.2023 - 8 K 2418/22 / Wohlfart, Michaela, Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage, UStB 2024, 138-139

Verwaltung

FinMin. Schleswig-Holstein v. 1.3.2024 - VI 3510 - S 7107 - 001 / Wohlfart, Michaela, Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand (§ 2b UStG), UStB 2024, 139

Beiträge für die Beratungspraxis

Liebgott, Wendelin, Murphys Umsatzsteuergesetz, UStB 2024, 140-144

In der Umsatzsteuer kann man viel falsch machen. Insbesondere die Formenstrenge lässt wenig Toleranz zu. Immerhin gewährt die Rechtsprechung und in ihrem Windschatten die Finanzverwaltung inzwischen weitergehende Korrekturmöglichkeiten. In dieser fast ganz wahren Geschichte aus der Praxis von “Steuerberater Steuber“ werden einige bestimmt häufiger, wenn auch nicht immer in dieser Konzentration vorkommende Fehlermöglichkeiten dargestellt und erläutert, wie sie zu korrigieren sind.

Farruggia-Weber, Francesco H., Künstler, Galerien und die Umsatzsteuer – Ein praxisnaher Überblick über wichtige umsatzsteuerliche Fragestellungen, UStB 2024, 145-153

Die Kunstbranche steckt voller umsatzsteuerlicher Fallstricke. Nicht nur betrifft das die korrekte Handhabung der Regelungen zur Differenzbesteuerung sowie die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für die Lieferung von Kunstgegenständen. In der Praxis ist auch zu beobachten, dass vor allem Kunstschaffende sich über eher standardmäßige Vorschriften des UStG den Kopf zerbrechen. Der Beitrag zielt daher darauf ab, Künstlern sowie Galerien und Kunsthändlern einen Überblick über die für sie relevantesten umsatzsteuerlichen Fragestellungen zu verschaffen.

Service

§ 15 FAO Selbststudium: Verjährung in mehrstöckigen Feststellungsverfahren, UStB 2024, R5

Rechtsschutz bei Steuerbescheiden unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO), UStB 2024, R5

Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte, UStB 2024, R5

Konzerninterne Vermietung nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG und § 4h EStG i.d.F. des Kreditzweitmarkförderungsgesetzes, UStB 2024, R6

Anwendung der die Optionsverschonung betreffenden Vorschriften des ErbStG aufgrund des Urteils des BFH v. 26.7.2022 – II R 25/20 (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlasse v. 22.12.2023 – S 3812a), UStB 2024, R6

§ 15 FAO Selbststudium: Aktuelle Rechtsprechung zur Besteuerung privater Grundstücksveräußerungen (§ 23 EStG), UStB 2024, R6

Weiterleitungsklauseln in Schenkungsverträgen – das Urteil des BGH v. 28.11.2023 – X ZR 11/21, UStB 2024, R6

Autoren

Fachbeirat: RiBFH Dr. Hans-Hermann Heidner, RA/ FAStR/StB Stefan Heinrichshofen, RD Christian Sterzinger, RA Georg von Streit, RA Georg von Wallis