ErbStB - Erbschaft-Steuerberater Informationsdienst zu Nachfolgeplanung, Bewertung und Vermögensanlage
Auf die Praxis abgestimmt informiert der ErbStB über die Steueroptimierung der Vermögensnachfolge im betrieblichen und privaten Bereich sowie das Bewertungsrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
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Beratermodul Steuerberater-Center
Beratermodul Steuerrecht
- Themen zur Steueroptimierung, Vermögensnachfolge, Vermögensaufbau und der Altersvorsorge
- konkrete Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis
- Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul ErbStB
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Der Erbschaft-Steuerberater (ErbStB) beschäftigt sich mit der Steueroptimierung der Vermögensnachfolge (d.h. der Erbfolgeplanung und vorweggenommenen Erbfolge), darüber hinaus aber auch mit dem Vermögensaufbau (Geldanlage) und der Altersvorsorge. Ein besonderer Fokus ist dabei auf Immobilien und Kapitalvermögen gerichtet. Jeder Beitrag kommt direkt auf den Punkt und enthält konkrete Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis - so ersparen Sie sich mühsame Recherchen und Interpretationen. Dabei führt Sie der strukturierte Aufbau der Zeitschrift schnell zum gesuchten Thema.
Das Berater-Konzept
Ausgewiesene Experten aus einem bewährten Autorenteam stellen in "Kurzanalysen mit Beraterhinweis" für die Praxis bedeutsame Entscheidungen sowie Verwaltungsanweisungen im Steuerrecht und Zivilrecht in ihren Kernaussagen und praktischen Konsequenzen dar und liefern konkrete Beraterhinweise für die praktische Umsetzung. Die "Beiträge für die Beratungspraxis" greifen aktuelle und gängige Probleme aus der erb- und erbschaftsteuerrrechtlichen Beratungspraxis auf. Mit Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen praxisorientiert aufbereitet - so wie Sie es im Beratungsalltag brauchen!
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Basiskommentar Steuerrecht von Lippross/Seibel
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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 5.
Aktuelles Heft
Heft 7/2026
Kurzanalysen mit Beraterhinweis
Rechtsprechung Steuerrecht
BFH v. 14.1.2026 - II R 24/23 / Marfels, Michael, Rückerwerb eines Grundstücks durch Bruchteilsgemeinschaft, ErbStB 2026, 197-198
FG München v. 24.3.2026 - 4 K 927/24 / Grootens, Mathias, Ermittlung des Grundbesitzwerts eines unter Nießbrauchsvorbehalt zugewendeten Miteigentumsanteils, ErbStB 2026, 198-199
FG Berlin-Brandenburg v. 8.10.2025 - 16 K 3169/22 / Marquardt, Robert, § 198 BewG: Vergleichsgrundstücke müssen verifizierbar sein, ErbStB 2026, 199-201
FG Münster v. 1.12.2025 - 14 K 2107/22 E / Mühlenstädt, Marvin, Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums an einem GmbH-Anteil bei Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt, ErbStB 2026, 201-203
FG München v. 30.7.2025 - 4 K 888/25 / Münch, Lukas, Steuerentstehung und Bewertung bei freigebiger Zuwendung eines nachrangigen Nießbrauchsrechts, ErbStB 2026, 203-204
FG Düsseldorf v. 8.10.2025 - 11 K 1987/25 GE / Günther, Karl-Heinz, Anwendbarkeit der verlängerten Nachbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG n.F., ErbStB 2026, 204-205
FG Sachsen v. 25.2.2026 - 2 K 602/25 / Günther, Karl-Heinz, Kein steuerbarer Verlust bei den Kapitaleinkünften durch die momentane Wertlosigkeit von ADRs und GDRs, ErbStB 2026, 205-206
Nds. FG v. 18.6.2025 - 9 K 129/22 / Günther, Karl-Heinz, Goldhandel einer ausländischen Personengesellschaft, ErbStB 2026, 206-207
Nds. FG v. 18.11.2025 - 7 K 165/24 / Günther, Karl-Heinz, Besteuerung von Zahlungen aus privaten Rentenversicherungsverträgen mit Kapitalwahlrecht, ErbStB 2026, 207-208
FG München v. 20.2.2026 - 4 K 515/19 / Günther, Karl-Heinz, Zwingende Aufhebung eines Feststellungsbescheids zur GrESt bei Angabe eines unzutreffenden Steuerentstehungszeitpunkts, ErbStB 2026, 208
FG Berlin-Brandenburg v. 25.3.2026 - 3 K 3167/24 / Günther, Karl-Heinz, Einbeziehung einer Denkmalschutzzone in eine größere Bodenrichtwertzone mit nicht dem Denkmalschutz unterliegenden Objekten, ErbStB 2026, 208-209
Rechtsprechung Zivilrecht
OLG Frankfurt/M. v. 29.4.2025 - 21 W 26/25 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Widerruf eines Testaments durch Zerreißen – wer Gewahrsam hat, hat die Vermutung, ErbStB 2026, 209-210
OLG Nürnberg v. 14.4.2026 - 11 UF 940/25 / Gruner, Ann-Kristin, Streit um das Eigentum an einem Hochzeitsgeschenk, ErbStB 2026, 210-211
Verwaltung
FinMin. Sachsen-Anhalt v. 4.2.2026 - 43 - S 3802-36 / Günther, Karl-Heinz, Erbrecht des Fiskus, ErbStB 2026, 211-212
LfSt Rheinland-Pfalz v. 26.3.2026 - S 2221-0006#2025/0001-0404 St / Günther, Karl-Heinz, Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Überlassung einer Wohnung, ErbStB 2026, 212
Beiträge für die Beratungspraxis
Juja, Akram / Meyer, Matthias, Holdingstrukturen in der Unternehmensnachfolge, ErbStB 2026, 213-221
Die Etablierung von kapitalistischen Holdingstrukturen ist ein gängiges Mittel zur steuerlichen Optimierung des unternehmerischen Vermögens. Neben den ertragsteuerlichen Vorteilen (s. ersten Teil dieser Beitragsreihe, s. Meyer/Juja, ErbStB 2025, 12) können auch erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Vorteile (s. zweiter Teil, s. Juja/Meyer, ErbStB 2025, 83) i.R. eines ganzheitlichen Beratungskonzeptes geschaffen werden. Jedoch ist auch i.R. einer ganzheitlichen Beratung zu prüfen, inwieweit der Zeitraum nach der Etablierung einer Holding-Struktur und anschließender Übertragung an die nächste Generation (vermeidbare) Risiken mit sich bringt. Diese Risiken sind Gegenstand dieses neuen dritten Teils der Beitragsreihe mit Fokus auf die Nachversteuerungstatbestände des § 13a ErbStG und die Sperrfristen nach § 22 UmwStG.
Esskandari, Manzur, Die aufschiebend bedingte Bestellung eines Wohnungsrechts in der vorweggenommenen Erbfolge, ErbStB 2026, 221-225
Die Übertragung einer Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt zählt zu den Klassikern der vorweggenommenen Erbfolge (s. bereits Esskandari, ErbStB 2013, 119). Eine in der Praxis häufig erst nachgelagert gestellte, für den Nießbraucher und seinen Ehegatten aber existentielle Frage betrifft die Absicherung des überlebenden Ehegatten nach dem Tod des Berechtigten – und zwar in den Fällen, in denen dieser Ehegatte weder Eigentümer der Immobilie noch ursprünglich selbst am Nießbrauch beteiligt ist. Der nachfolgende Beitrag stellt am Beispielsfall eine gestufte Gestaltung vor, die auf der Rspr. des Bdb. OLG zur aufschiebend bedingten Bestellung dinglicher Grundstücksrechte (Bdb. OLG v. 18.11.2022 – 5 W 110/21, NotBZ 2023, 224) aufbaut und die dem überlebenden Ehegatten ein dinglich gesichertes Wohnungsrecht verschafft, ohne zu Lebzeiten des Nießbrauchers einen schenkungsteuerlichen Tatbestand auszulösen.
Anemüller, Christian, Private Kapitaleinkünfte in der Anlage KAP-INV für den VZ 2025 – Teil II, ErbStB 2026, 225-230
Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte bleibt auch 17 Jahre nach Einführung der Abgeltungsteuer anspruchsvoll. Die Regelungen zu den Kapitaleinkünften sind im Wesentlichen im EStG und in Spezialgesetzen, insb. dem AStG sowie dem InvStG, geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung (ESt-Erklärung) anzugeben, soweit dies notwendig oder zugelassen ist. Die Deklaration erfolgt für den VZ 2025 auf den Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV. Die seit 2018 bestehende “Dreiteilung der Formulare“ wurde auch für den VZ 2025 beibehalten. Auch für den VZ 2025 haben sich Änderungen ergeben, welche auch die Anlage KAP-INV 2025 betreffen. Darüber hinaus wurden die amtlichen Formulare redaktionell auf den VZ 2025 fortgeschrieben.
Die Anlage KAP dient der Erfassung sämtlicher Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit sie nicht über die Anlage KAP-BET für Einkünfte aus Beteiligungen an vermögensverwaltenden Gesellschaften oder über die Anlage KAP-INV für bestimmte Einkünfte aus Anteilen an Investmentfonds zu erfassen sind.
Nachdem in zwei Beiträgen die Anlagen KAP und KAP-BET 2025 (Anemüller, ErbStB 2026, 76 und ErbStB 2026, 117) erläutert wurden, stellt dieser zweiteilige Beitrag nunmehr die relevanten Informationen der Anlage KAP-INV 2025 vor, wobei auch auf ausgewählte Fragestellungen aus Rspr. und Verwaltungsanweisungen sowie auf die Regelungen nach dem seit 2018 geltenden InvStG eingegangen wird.
Literaturempfehlungen
Günther, Karl-Heinz, Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück, ErbStB 2026, 230
Günther, Karl-Heinz, Notar- und Maklerkosten als Teil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung nach erfolgter Vorkaufsrechtsausübung?, ErbStB 2026, 230
Günther, Karl-Heinz, Befristung von Grunderwerbsteuerbefreiungen bei Personengesellschaften und deren Gesellschaftern, ErbStB 2026, 231
Günther, Karl-Heinz, Übergangsregelung des § 56 InvStG – Verluste aus vor 2018 erworbenen Investmentanteilen sind voll abziehbar, ErbStB 2026, 231
Günther, Karl-Heinz, Wohnungsunternehmen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2026, 231
Günther, Karl-Heinz, Einkünfteerzielung und -zurechnung beim Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen – divergierende Rspr.-Grundsätze und Neupositionierung des BMF, ErbStB 2026, 231-232
Günther, Karl-Heinz, Verminderung des steuerfreien fiktiven Zugewinnausgleichsanspruchs nach § 5 Abs. 1 Satz 6 EStG, ErbStB 2026, 232
Service
Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten (II) – Erstes Anwendungsschreiben des BMF zu § 6e EStG, ErbStB 2026, R5
DigiTax2Go (Teil 2): Besteuerung von OnlyFans-Influencern (I) – Grundlagen und Besteuerung bei Inlandssachverhalten, ErbStB 2026, R5
Freibeträge für Kinder und Kindergeld – Ein Rspr.-Update, ErbStB 2026, R5
§ 15 FAO Selbststudium: Aktuelle Grundsatzentscheidungen des VIII. Senats des BFH (II) – Verlustnutzung bei Gesellschafterdarlehen, ErbStB 2026, R5-R6
Holdingmodelle neu gedacht – Anlässe, Implementierung, alternative Gestaltungen, ErbStB 2026, R6
Kritik und neue Grundsätze des BFH zur Umsatzbesteuerung von Mitgliedsbeiträgen zu Sportvereinen, ErbStB 2026, R6
Nächster und letzter Halt ist der BFH nach dem mit Spannung erwarteten EuGH-Urteil in Bezug auf die Frage der Unionsrechtsmäßigkeit des gesetzlichen Aufteilungsgebots in § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, ErbStB 2026, R6
Was Arcomet (C-726/23) offenließ, klärt Stellantis: Preisanpassung statt Dienstleistung – Eigenständige Dienstleistung, behördliche Fiktion und variabler Kaufpreis als erstmaliger systematischer Orientierungsrahmen für Verrechnungspreisanpassungen im Mehrwertsteuerrecht, ErbStB 2026, R6
Autoren und Redaktion
Fachbeirat:
RA FASt FAArbR FAStrafR Prof. Dr. Manzur Esskandari
RA FASt Dipl.-Finw. Dr. Rüdiger Gluth
RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose
Dipl.-Finw. RD Wilfried Mannek
Notar Dr. Thomas Wachter†
RA Iris Theves-Telyakar (verantw. Redakteurin), Anschrift des Verlags, Tel. 0221/93738-571 (Redaktions-Sekr.) bzw. -997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-902 (Redaktions-Sekr.) bzw. -943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung)
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