ErbStB - Erbschaft-Steuerberater Informationsdienst zu Nachfolgeplanung, Bewertung und Vermögensanlage

ErbStB - Erbschaft-Steuerberater

Auf die Praxis abgestimmt informiert der ErbStB über die Steueroptimierung der Vermögensnachfolge im betrieblichen und privaten Bereich sowie das Bewertungsrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

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  • Themen zur Steueroptimierung, Vermögensnachfolge, Vermögensaufbau und der Altersvorsorge
  • konkrete Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis
  • Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul ErbStB
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1610-4072

Jahresbezugspreis 2026: 398 € (inkl. MwSt.)
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Beschreibung

Der Erbschaft-Steuerberater (ErbStB) beschäftigt sich mit der Steueroptimierung der Vermögensnachfolge (d.h. der Erbfolgeplanung und vorweggenommenen Erbfolge), darüber hinaus aber auch mit dem Vermögensaufbau (Geldanlage) und der Altersvorsorge. Ein besonderer Fokus ist dabei auf Immobilien und Kapitalvermögen gerichtet. Jeder Beitrag kommt direkt auf den Punkt und enthält konkrete Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis - so ersparen Sie sich mühsame Recherchen und Interpretationen. Dabei führt Sie der strukturierte Aufbau der Zeitschrift schnell zum gesuchten Thema.

Das Berater-Konzept
Ausgewiesene Experten aus einem bewährten Autorenteam stellen in "Kurzanalysen mit Beraterhinweis" für die Praxis bedeutsame Entscheidungen sowie Verwaltungsanweisungen im Steuerrecht und Zivilrecht in ihren Kernaussagen und praktischen Konsequenzen dar und liefern konkrete Beraterhinweise für die praktische Umsetzung. Die "Beiträge für die Beratungspraxis" greifen aktuelle und gängige Probleme aus der erb- und erbschaftsteuerrrechtlichen Beratungspraxis auf. Mit Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen praxisorientiert aufbereitet - so wie Sie es im Beratungsalltag brauchen!

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  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 5.

Aktuelles Heft

Heft 9/2026

Aktuelles

Günther, Karl-Heinz, Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer, ErbStB 2026, 269

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 29.6.2026 - II B 68/25 / Heinrichshofen, Stefan, Gegenüber Erbschein abweichende Festsetzung der Erbteile für Zwecke der Erbschaftsteuer, ErbStB 2026, 269-271

BFH v. 8.4.2026 - II R 2/23 / Brühl, Guido Can, Grunderwerbsteuerliche Konzernklausel bei Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, ErbStB 2026, 271-272

BFH v. 11.3.2026 - II R 6/23 / Marquardt, Robert, Richterliche Kontrolle der Feststellungen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren, ErbStB 2026, 272-273

FG Münster v. 21.5.2026 - 8 K 1592/24 GrE / Wilms, Laura, Anwendbarkeit des § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG bei Erbauseinandersetzung bzgl. Anteilen einer grundbesitzenden Personengesellschaft, wenn beim Miterben eine Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG eintritt, ErbStB 2026, 273-274

FG München v. 4.3.2026 - 4 K 1875/24 / Marfels, Michael, Verstoß gegen Behaltensfrist bei Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, ErbStB 2026, 274-276

FG Düsseldorf v. 2.6.2026 - 4 K 384/24 F / Marfels, Michael, Kein Verwaltungsvermögen bei Grundstücksüberlassung i.R. einer Betriebsverpachtung, ErbStB 2026, 276-277

FG Rheinland-Pfalz v. 8.10.2025 - 4 V 1436/25 / Günther, Karl-Heinz, Zweifel an der Steuerbarkeit der bloßen Rückzahlung von Fremdwährungsfestgeldanlagen ohne Währungsumtausch, ErbStB 2026, 277-278

FG Köln v. 9.10.2025 - 7 K 529/23 / Knittel, Michael, Grundstück als begünstigtes Vermögen bei mittelbarer Betriebsaufspaltung, ErbStB 2026, 278-279

FG Berlin-Brandenburg v. 15.4.2026 - 14 K 14075/25 / Gruner, Ann-Kristin / Borgmeier, Matthias, Stundung der Erbschaftsteuer nach § 28 Abs. 3 ErbStG bzw. § 222 AO, ErbStB 2026, 280-281

FG München v. 3.6.2026 - 4 K 2155/24 / Knittel, Michael, Bauplatz als steuerbegünstigtes Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, ErbStB 2026, 281-282

FG München v. 25.4.2026 - 4 K 2179/25 / Knittel, Michael, Steuerbarkeit einer zugunsten einer nichtehelichen Lebensgefährtin vereinbarten Hinterbliebenenzahlung, ErbStB 2026, 282-283

BFH v. 25.3.2026 - II R 17/23 / Günther, Karl-Heinz, Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. BewG, ErbStB 2026, 283-284

FG Düsseldorf v. 21.4.2026 - 4 K 705/25 Erb / Günther, Karl-Heinz, Nichtigkeit einer Schenkungsteuerfestsetzung, ErbStB 2026, 284

FG Hamburg v. 28.4.2026 - 3 K 153/23 / Günther, Karl-Heinz, Verfahrenskosten bei Rücknahme einer Bedarfswertanforderung, ErbStB 2026, 284-285

Verwaltung

LfSt Bayern v. 15.6.2026 - S 3844.1.1-15/3 St 34 / Günther, Karl-Heinz, Anzeigepflicht nach § 33 Abs. 3 ErbStG i.V.m. § 3 ErbStDV bei Zahlungen aus Restschuldversicherungen an Kredit-/Darlehensgeber, ErbStB 2026, 285

Beiträge für die Beratungspraxis

Sobisch, René, Gewinnhinzurechnung nach § 15a Abs. 3 EStG trotz Übernahme eines positiven Kapitalkontos im Wege der unentgeltlichen Anteilsübertragung, ErbStB 2026, 285-288

Die Unternehmensnachfolge bei einer GmbH & Co. KG zählt zu den anspruchsvolleren Herausforderungen in der steuerlichen Gestaltungsberatung, und offenbart häufig, welche Fallstricke gerade an der Schnittstelle zwischen § 6 Abs. 3 EStG und § 15a EStG lauern, wenn im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge einerseits der Mitunternehmeranteil und andererseits ein positives Kapitalkonto des Übertragenden auf den Rechtsnachfolger übergeht. Mit seinem Urteil vom 31.7.2025 (IV R 7/23, FR 2026, 1126 [Prinz]) hat der IV. Senat des BFH einer in der Beratungspraxis weitverbreiteten Vorstellung eine unmissverständliche Absage erteilt, wonach ein übernommenes positives Kapitalkonto beim bereits an der KG beteiligten Rechtsnachfolger als eigenständiger Korrekturposten “Einlageüberhang“ fortbestehe und künftige Entnahmen vor einer fiktiven Gewinnhinzurechnung nach § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG abschirmen könne.
Die Entscheidung ist von erheblicher praktischer Tragweite, weil die Nachversteuerung zuvor genutzter Verlustabzüge zu den fehleranfälligsten und wirtschaftlich schmerzhaftesten Anwendungsfeldern von § 15a EStG gehört und der stichtagsbezogene Kapitalkontenvergleich dem Steuerberater in Übertragungskonstellationen ein sorgfältiges Kapitalkonten- und Einlagenmanagement unausweichlich abverlangt. Aus steuerartübergreifender Perspektive gewinnt die Entscheidung zusätzliches Gewicht durch ihre Verzahnung mit den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Behaltensregelungen der §§ 13a, 13b ErbStG, denn die Nachsteuerrelevanz von Überentnahmen i.S.d. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 3 ErbStG birgt gerade beim unentgeltlichen Hinzuerwerb eines Kommanditanteils zu einem bereits vorhandenen Altanteil mit negativem Wert erhebliche Risiken für die Verschonung des begünstigten Betriebsvermögens.

Günther, Karl-Heinz, Gesetzesänderung zur Digitalisierung von Immobilien-Transaktionen, ErbStB 2026, 288-289

Der Bundestag hat am 7.5.2026 das “Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare“ verabschiedet (BT-Drucks. 21/3735) und wurde im BGBl. I 2026, Nr. 192 veröffentlicht. Mit dem Gesetz soll die umfassende Digitalisierung des Austauschs von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Verwaltungsstellen anlässlich des Vollzugs eines Immobilienvertrags sowie zur gerichtlichen Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts und zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten erreicht werden. Der Beitrag stellt die Änderungen im Bereich “Immobilientransaktionen“ kurz vor. Außerdem sind im Zuge dieses Gesetzes Regelungen des BauGB und des BewG geändert worden, die im Beitrag von Marquardt, ErbStB 2026, 290 erläutert werden.

Marquardt, Robert, Gesetzesänderung im Bereich des Gutachterausschusswesens und der Grundbesitzbewertung, ErbStB 2026, 290-296

Mit dem Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare vom 22.6.2026 (BGBl. I 2026, Nr. 192) sind u.a. das BauGB und das BewG geändert worden. Die Änderungen betreffen die Vorschriften über die Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB) und die Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) im BauGB sowie die Grundbesitzbewertung unbebauter Grundstücke (§ 179 BewG) im BewG. Im Folgenden werden diese Änderungen dargestellt und aus der Perspektive der steuerlichen Wertermittlung eingeordnet. Zu den Änderungen durch das Gesetz im Bereich “Digitalisierung von Immobilien-Transaktionen“ s. den Beitrag von Günther, ErbStB 2026, 288.

Halaczinsky, Raymond, Gemeinnützigkeit im Bereich der Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Grundsteuer, ErbStB 2026, 296-298

Für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke werden im Steuerrecht in vielfältiger Weise Steuererleichterungen gewährt (insb. Körperschaftsteuerbefreiung § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG; Spendenabzug §§ 10b, 34g EStG; Gewerbesteuerbefreiung § 3 Nr. 6 GewStG). Dies geht von der totalen Steuerbefreiung etwa im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht bis zu keiner Befreiung etwa im Grunderwerbsteuerrecht. Im Anschluss an den Beitrag zu den Auswirkungen der Gemeinnützigkeit auf die Erbschaft- und Schnekungsteuer (s. Halaczinsky, ErbStB 2026, 256) behandelt der vorliegende Beitrag die Auswirkungen der Gemeinnützigkeit i. R. weiterer Verkehrsteuern.

Literaturempfehlungen

Günther, Karl-Heinz, Rückabwicklung einer Schenkung, ErbStB 2026, 298

Günther, Karl-Heinz, Grunderwerbsteuer: Neuerungen durch fünf überarbeitete Erlasse, ErbStB 2026, 299

Günther, Karl-Heinz, Zur Möglichkeit der Inanspruchnahme des Schenkers in Fällen der Verschonungsbedarfsprüfung, ErbStB 2026, 299

Günther, Karl-Heinz, Grunderwerbsteuerreform verabschiedet, ErbStB 2026, 299

Günther, Karl-Heinz, M&A-Transaktionen im Spannungsverhältnis mit den erbschaft-/schenkungsteuerlichen Behaltensfristen, ErbStB 2026, 299

Günther, Karl-Heinz, Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, ErbStB 2026, 300

Service

§ 15 FAO Selbststudium: Aktuelle Entwicklungen bei dem Investitionsabzugsbetrag und den Sonderabschreibungen des § 7g EStG (II), ErbStB 2026, R5

Aktuelle FG-Rspr. zum Ertragsteuerrecht, ErbStB 2026, R5

DigiTax2Go (Teil 3): Besteuerung von OnlyFans-Influencern (II) – Besteuerung bei Auslandssachverhalten, ErbStB 2026, R5

Neuer Anlauf für die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen – Grundlagen und steuerrechtliche Einordnung, ErbStB 2026, R5

Die Gebührenfestsetzung bei Anträgen auf verbindliche Auskunft gem. § 89 Abs. 2 AO, ErbStB 2026, R5-R6

Neues zum Betriebsstättenbegriff – Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 18.6.2026, ErbStB 2026, R6

Leistungsaustausch und wirtschaftliche Tätigkeit (Teil II) – Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 20.1.2026 (zu “dauerdefizitären“ Einrichtungen), ErbStB 2026, R7

Die Umsatzsteuerbefreiung für Grundstückslieferungen im Hinblick auf das Unionsrecht – Ist das noch Grundstück oder kann das weg?, ErbStB 2026, R8

Autoren und Redaktion

Fachbeirat:
RA FASt FAArbR FAStrafR Prof. Dr. Manzur Esskandari
RA FASt Dipl.-Finw. Dr. Rüdiger Gluth
RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose
Dipl.-Finw. RD Wilfried Mannek
Notar Dr. Thomas Wachter†

RA Iris Theves-Telyakar (verantw. Redakteurin), Anschrift des Verlags, Tel. 0221/93738-571 (Redaktions-Sekr.) bzw. -997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-902 (Redaktions-Sekr.) bzw. -943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung)

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