AO-Steuerberater - AOStB Informationsdienst zu Steuerverfahren, Betriebsprüfung, Rechtsschutz nach AO/FGO, Steuerstrafrecht
Schneller und vollständiger Überblick über das gesamte steuerliche Verfahrensrecht. Mit Handlungsempfehlungen, Gestaltungsempfehlungen und Formulierungsempfehlungen. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Beratermodul Steuerrecht
Beratermodul Tipe/Kruse AO/FGO
Beratermodul Hübschmann/Hepp/Spitaler AO/FGO
Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
Beratermodul Steuerberater-Center
juris Steuerrecht premium
juris Steuerstrafrecht
- Inklusive Handlungsempfehlungen, Gestaltungsempfehlungen und Formulierungsempfehlungen
- Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis
- Überblick über das gesamte steuerliche Verfahrensrecht
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul AO-StB
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Der "AO-Steuerberater" (AO-StB) gibt einen schnellen und vollständigen Überblick über das gesamte steuerliche Verfahrensrecht - d.h. Steuerverfahren, Betriebsprüfung, Rechtsschutz nach AO, FGO und Steuerstrafrecht. Jeder Beitrag kommt direkt auf den Punkt und enthält konkrete strategische Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis - so ersparen Sie sich mühsame Recherchen und Interpretationen. Dabei führt Sie der strukturierte Aufbau der Zeitschrift schnell zum gesuchten Thema.
Das Berater-Konzept: Ausgewiesene Experten aus einem bewährten Autorenteam stellen in "Kurzanalysen mit Beraterhinweis" für die Praxis bedeutsame Entscheidungen sowie Verwaltungsanweisungen im Steuerrecht in ihren Kernaussagen und praktischen Konsequenzen dar und liefern konkrete Beraterhinweise für die praktische Umsetzung. Die "Beiträge für die Beratungspraxis" greifen aktuelle und gängige Probleme aus der verfahrensrechtlichen Beratungspraxis auf. Mit Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen praxisorientiert aufbereitet - so wie Sie es im Beratungsalltag brauchen!
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des AO-StB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul AO-StB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
- AO-Steuerberater, 12 Ausgaben/Jahr inkl. Archiv seit 2001
- Basiskommentar Steuerrecht von Lippross/Seibel
- Steuer ABC online von Braun/Günther
- Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
- Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Weitere Zeitschriften
Der "AO-Steuerberater" bietet zusammen mit dem "Erbschaft-Steuerberater", dem "Ertrag-Steuerberater", dem "GmbH-Steuerberater" sowie dem "Umsatz-Steuerberater", die konzeptionell ähnlich sind, ein ideales Steuer-Informationssystem für alle praktisch wichtigen Steuerfragen.
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.
Aktuelles Heft
Heft 10/2024
Aktuelles
Günther, Karl-Heinz, Bundestag verabschiedet Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, AO-StB 2024, 289
Günther, Karl-Heinz, Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023, AO-StB 2024, 289-290
Günther, Karl-Heinz, Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung beschlossen, AO-StB 2024, 290
Kurzanalysen mit Beraterhinweis
Rechtsprechung
BFH v. 8.5.2024 - VIII R 9/23 / Rüsch, Gary, Vorlage an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Erhebung von Zinsen bei AdV (§ 237 AO) in den Jahren 2019 bis 2021, AO-StB 2024, 291-292
BFH v. 10.4.2024 - II R 14/21 / Reddig, Jens, Aussetzungszinsen bei AdV eines Grundlagenbescheids, AO-StB 2024, 292-294
BFH v. 17.4.2024 - XI R 16/22 / Grebe, Christian, Mitwirkungspflichten des leistenden Unternehmers bei Abtretungen in Bauträgerfällen, AO-StB 2024, 294-296
BFH v. 22.7.2024 - V B 38/23 / Lindwurm, Christof, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, AO-StB 2024, 296-298
FG Berlin-Brandenburg v. 13.3.2024 - 7 K 7067/22 / Günther, Karl-Heinz, Ermessensausübung bei der Festsetzung von Verspätungszuschlägen, AO-StB 2024, 298
FG Berlin-Brandenburg v. 24.4.2024 - 7 K 7123/23 / Günther, Karl-Heinz, Anforderungen an die Ermessensentscheidung nach § 152 Abs. 1 n.F. AO, AO-StB 2024, 299
Beiträge für die Beratungspraxis
Bender, Pascal, Die Präklusionsfrist nach § 364b AO – eine kritische Bestandsaufnahme zum dreißigjährigen Bestehen, AO-StB 2024, 300-306
In Einspruchsverfahren bedarf es regelmäßig der Angabe bestimmter Tatsachen, Bezeichnung von Beweismitteln oder Vorlage von Urkunden. Kommt der Einspruchsführer dem nicht nach, so kann das FA eine Präklusionsfrist nach § 364b AO setzen. Der Beitrag beleuchtet Grundlagen der Präklusionsfrist und geht anlässlich ihres dreißigjährigen Bestehens der umstrittenen Frage nach, ob diese sich als taugliches Instrument des Verfahrensrechts bewährt hat.
Jörißen, Ann-Erika, Verfahrensrechtliche Aspekte des Außensteuerrechts, Teil I, AO-StB 2024, 307-314
§ 1 Abs. 1 EStG unterwirft alle natürlichen Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben, der unbeschränkten, allumfassenden Einkommensteuerpflicht. Diese Begriffe sind darüber hinaus Anknüpfungspunkte für andere steuerrechtliche Vorschriften und führen in der Praxis immer wieder zu zahlreichen Fragen und Diskussionen. Grund genug, sich ihre Bedeutung und ihre Tragweite näher anzuschauen.
Literaturempfehlungen
Steinhauff, Dieter, Anstehende Grundsatzentscheidung des BFH zur “amtlichen Richtsatzsammlung“ und Stellungnahme des BFH, AO-StB 2024, 315-316
Steinhauff, Dieter, Besteuerungsverfahren und Finanzprozess als Gegenstand einer Verständigung im Strafprozess, AO-StB 2024, 317-318
Service
Neues zur Gemeinnützigkeit, insbesondere rund um das Wachstumschancengesetz, AO-StB 2024, R5
Das EuGH-Urteil C-533/22 in der Rechtssache Adient – Nur teilweise Klärung offener Kernfragen der mehrwertsteuerlichen festen Niederlassung, AO-StB 2024, R5
§ 15 FAO Selbststudium: Aktuelle Rechtsprechung zur Besteuerung privater Grundstücksveräußerungen (§ 23 EStG), AO-StB 2024, R5
Paradigmenwechsel bei der Anwendung des 90 %-Tests – gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 19.6.2024, AO-StB 2024, R5
Gegenwärtige Fragestellungen mit Blick auf das BewG und ErbStG, AO-StB 2024, R6
§ 15 FAO Selbststudium: Überblick über die erbrechtliche Rechtsprechung im 1. Halbjahr 2024, AO-StB 2024, R6
Die Vorsteueraufteilung: Rückkehr zum Wahlrecht des Unternehmers zwischen Objektumsatz und Flächenschlüssel bei gemischt genutzten Immobilien?, AO-StB 2024, R6
Umsatzsteuerrechtliches Kommissionsgeschäft: Fiktion der Leistungsbeziehungen, mehr nicht, AO-StB 2024, R6
Eingeschränkter Werbungskostenabzug bei Fahrtkosten der Arbeitnehmer – Wann greift die Entfernungspauschale?, AO-StB 2024, R6
Autoren
Fachbeirat: RA/FAStR Thomas Carlé, M.B.L.-HSG, RA/ FAStR/StB Ingo Heuel, RiBFH Prof. Dr. Gregor Nöcker, RA/MR a.D. Hans-Peter Schmieszek
Redaktion
Dr. Susanne Heiden (verantw. Redakteurin), Anschrift des Verlags, Tel. 0221/93738-571 (Redaktions-Sekr.) bzw. -997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-902 (Redaktions-Sekr.) bzw. -943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung)