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Geschäftspersonen im Gespräch. Eine Frau und drei Männer, gekleidet in Hemden mit Krawatten, stehen zusammen in einem modernen Büro.

Der Verlag Dr. Otto Schmidt

Der multimediale Fachverlag für Informationen aus Recht, Wirtschaft, Steuern

Medien ändern sich – Kompetenz bleibt! Otto Schmidt ist seit über 110 Jahren ein führender Anbieter von Fachmedien für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – die wir erfolgreich mit Qualität begeistern. Im Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Zivilrecht bieten wir neben den modernen juristischen Datenbanken klassische Medien wie Zeitschriften, Bücher und Loseblattwerke, ebenso ein großes Fortbildungsprogramm mit Angeboten wie Blended Learning und Online-Seminaren.

Die Datenbank Otto Schmidt online bietet zahlreiche Beratermodule mit Premiumwerken aus dem Verlagsprogramm. Hierzu gehören über 700 Buchtitel, rund 30 Fachzeitschriften (inkl. Apps) und 40 Loseblattwerke sowie eine Vielzahl aktueller Seminare und Tagungen in unterschiedlichen Bereichen. Außerdem stellt Otto Schmidt seine digitalen Inhalte als Teil der Juris-Allianz in der Online-Datenbank Juris bereit. Der Verlag ist Inhaber des Fachinformationsdienstleisters Sack Fachmedien. Geschäftsführender Gesellschafter ist Prof. Dr. Felix Hey.


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Aktuelle News

06.11.2025

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung einer Berufung in einem Dieselverfahren

BVerfG PM Nr. 100 vom 6.11.2025

Das BVerfG hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Zurückweisung einer Berufung im Beschlusswege nach § 522 Abs. 2 ZPO in einem Fall des Diesel-Abgasskandals richtete. Das OLG war in der angegriffenen Entscheidung davon ausgegangen, dass die entscheidungserheblichen Rechtsfragen geklärt seien und die Sache somit keine grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO habe, hatte dabei jedoch nicht hinreichend beachtet, dass zum Zeitpunkt seiner Entscheidung die Rechtsfrage, ob die europarechtlichen Zulassungsregelungen für Fahrzeuge "Schutzgesetze" i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB darstellen, erneut klärungsbedürftig war.

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Die eingetragene GbR und das neue Gesellschaftsregister

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