Medien ändern sich – Kompetenz bleibt! Otto Schmidt ist seit über 110 Jahren ein führender Anbieter von Fachmedien für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – die wir erfolgreich mit Qualität begeistern. Im Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Zivilrecht bieten wir neben den modernen juristischen Datenbanken klassische Medien wie Zeitschriften, Bücher und Loseblattwerke, ebenso ein großes Fortbildungsprogramm mit Angeboten wie Blended Learning und Online-Seminaren.
Die Datenbank Otto Schmidt online bietet zahlreiche Beratermodule mit Premiumwerken aus dem Verlagsprogramm. Hierzu gehören über 700 Buchtitel, rund 30 Fachzeitschriften (inkl. Apps) und 40 Loseblattwerke sowie eine Vielzahl aktueller Seminare und Tagungen in unterschiedlichen Bereichen. Außerdem stellt Otto Schmidt seine digitalen Inhalte als Teil der Juris-Allianz in der Online-Datenbank Juris bereit. Der Verlag ist Inhaber des Fachinformationsdienstleisters Sack Fachmedien. Geschäftsführender Gesellschafter ist Prof. Dr. Felix Hey.
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Hat der Gläubiger im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens einen Beschluss über die Anordnung von Zwangshaft erwirkt, muss dieser Beschluss nach § 802h Abs. 1 ZPO innerhalb von zwei Jahren durch Beauftragung der Vollstreckung der Haft durch den Gerichtsvollzieher vollzogen werden. Fehlt es daran, kann der Gläubiger erneut einen Antrag auf Zwangsmittel nach § 888 ZPO stellen. Die Auswahl, ob ein Zwangsgeld oder Zwangshaft verhängt wird, muss nach pflichtgemäßen Ermessen des Prozessgerichts erfolgen. Ist eine Vollstreckung einer Zwangshaft wegen naheliegender Haftunfähigkeit zweifelhaft, kann ein Zwangsgeld verhängt werden, auch wenn dieses in der Vergangenheit nicht dazu geführt hat, den Willen des Schuldners zu beugen.
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Termin: 9. September 2026 Online
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