Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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09.04.2026

Ertragsteuerliche Behandlung einer Go-Fund-Me-Kampagne

Praktische Fälle des Steuerrechts

Dipl.-Kffr. Beate Gölz-Kälberer, Steuerberaterin, Ldw-Buchstelle, Hattenhofen / Prof. Dr. Daniel R. Kälberer, LL.M., Berlin/Hattenhofen

Crowdfunding-Plattformen wie etwa GoFundMe ermöglichen es, durch die Bündelung einer Vielzahl freiwilliger Einzelzuwendungen innerhalb kurzer Zeit erhebliche finanzielle Mittel für individuell definierte Unterstützungszwecke zu mobilisieren. Fraglich erscheint, inwieweit derartig zufließende Zuwendungen steuerlich zu erfassen sind.

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09.04.2026

Organschaft - Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen im Zusammenhang mit den nichtwirtschaftlichen Bereichen i.e.S.

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 1.4.2026 (- III C 2 - S 7105/00035/008/056, DOK: COO.7005.100.4.14506441) hat die Finanzverwaltung zu den EuGH-Urteilen v. 1.12.2022 (C-141/20 und C-269/20), EuGH-Urteil v. 11.7.2024 (C-184/23) und dem BFH-Urteil v. 29.8.2024  (V R 14/24, V R 20/22; V R 40/19) Stellung genommen und die Folgen für die nationale Organschaft erläutert.

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09.04.2026

Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 1.4.2026 (- III C 2 - S 7316/00022/007/023, DOK: COO.7005.100.2.14510223) hat die Finanzverwaltung die Änderung des Nutzungsverhältnisses zwischen unternehmerischem Bereich und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit i.e.S. bekannt gegeben.

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09.04.2026

Umsatzsteuer: Steuerbefreiung einer unentgeltlichen Lieferung in grenzüberschreitenden Fällen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 31.3.2026 (- III C 3 - S 7140/00020/001/069, DOK: COO.7005.100.4.1451857) hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung nach § 4 Nummer 1 Buchstabe b UstG Stellung genommen und Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass bekannt gegeben.

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09.04.2026

Alle weiteren am 9.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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09.04.2026

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

BFH v. 27.1.2026, IX R 33/22

Eine Forderung des Vermieters aus einer für den Mieter bestehenden Rückbauverpflichtung ist nicht bereits zu einem Zeitpunkt zu aktivieren, in dem das Entstehen des Anspruchs noch ungewiss ist.

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09.04.2026

"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines neuen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

BFH v. 19.11.2025, I R 41/22 u. I R 6/23

1. Der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann auch infolge einer Änderung der Rechtslage, zum Beispiel (...)

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07.04.2026

Abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO aus Billigkeitsgründen bei Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung

BFH v. 20.11.2025, V R 27/23

Wird die Satzung nachträglich so geändert, dass sie gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung des § 55 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 AO und § 61 Abs. 1 AO verstößt und besteht dieser Verstoß über ein Jahr fort, rechtfertigt dies auch dann keine von der Versagung der Steuerbefreiung abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen i.S.d. § 163 Abs. 1 Satz 1 AO, wenn es tatsächlich nicht zu einer schädlichen Mittelverwendung gekommen ist.

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26.03.2026

Anwendung von BMF-Schreiben, die bis zum 19.3.2026 ergangen sind

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 20.3.2026 (- IV A 2 - O 2000/00079/006/001, DOK: COO.7005.100.4.14246255) hat die Finanzverwaltung Bezug genommen auf BMF-Schreiben, die bis zum 19.3.2026 ergangen sind, insbesondere auf das BMF-Schreiben vom 14.3.2025 (- IV A 2 - O 2000/00074/008/002- DOK: COO.7005.100.2.11525776- (BStBl I S. 755).

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26.03.2026

Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder

Am 18.3.2026 hat die Finanzverwaltung eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit Rechnungszinsfußes bei der Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen gem. § 6a Absatz 3 Satz 3 EStG bekannt gegeben.

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26.03.2026

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 17.3.2026 (- IV D 2 - S 0316-a/00027/008/020, DOK: COO.7005.100.4.14265868) hat die Finanzverwaltung auf den Änderungsbedarf beim Anwendungserlass zur Abgabenordnung reagiert.

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26.03.2026

Alle weiteren am 26.3.2026 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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26.03.2026

Zulässige Rückwirkung der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG auf den 1.7.2016

BFH v. 20.11.2025, II R 7/23

Bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.11.2016 (BGBl I 2016, 2464) ab dem 1.7.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 9.11.2016 erfolgt sind, handelt es sich um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung.

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26.03.2026

Kirchensteuer: Nachweis des Wiedereintritts in die Kirche

BFH v. 30.10.2025, X R 28/22

1. An die Feststellungen des Finanzgerichts zu Bestand und Inhalt innerkirchlicher Bestimmungen ist der Bundesfinanzhof als Revisionsinstanz wie an eine Tatsachenfeststellung gebunden (§ 155 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung i.V.m. § 560 der Zivilprozessordnung). Die Bindungswirkung entfällt, soweit (...)

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24.03.2026

Aufhebung der Sperrung des ELStAM-Zugangs bei iranischer Bank

FG Hamburg v. 19.3.2026 - 6 V 30/26

Es bestehen erhebliche Zweifel an der sachlichen Zuständigkeit des Finanzamts für eine Sperrung des ELStAM-Zugang einer iranischen Bank aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran. In der Verordnung selbst ist nur eine Zuständigkeit des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorgesehen. Im Übrigen sieht § 5 Abs. 1 Nr. 30 FVG eine Zuständigkeit des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) hinsichtlich der "Bereitstellung" und damit wohl auch der "Sperrung" des ELStAM-Zugangs vor. Darüber hinaus bestehen ernstliche Zweifel daran, ob das Sanktionsregime der Verordnung greift, da der ELStAM-Zugang wohl keine "wirtschaftliche Ressource" darstellt.

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19.03.2026

Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 3.3.2026 (- III C 3 - S 7117-e/00003/005/058, DOK: COO.7005.100.3.14287537) hat die Finanzverwaltung auf das BFH-Urteil vom 30.6.2022 (V R 25/21) reagiert und Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses bekannt gegeben.

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19.03.2026

Alle weiteren am 19.3.2026 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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19.03.2026

Keine Geschäftsveräußerung bei Betriebsfortführung durch einen Pächter

BFH v. 13.11.2025, V R 3/23

1. Die für die Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG notwendige Absicht zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit muss bei einer mehrfachen Übertragung nicht beim Zwischenerwerber, sondern (...)

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19.03.2026

Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters

BFH v. 13.11.2025, IV R 24/23

1. Mitunternehmerrisiko bedeutet gesellschaftsrechtliche oder eine dieser wirtschaftlich vergleichbare Teilnahme am Erfolg und Misserfolg eines gewerblichen Unternehmens. Dieses Risiko wird regelmäßig durch Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Anlagevermögens einschließlich eines Geschäftswerts vermittelt. Erforderlich ist ein Gesellschafterbeitrag, durch den das Vermögen des Gesellschafters belastet werden kann. Demgegenüber reicht (...)

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16.03.2026

Verfassungskonforme Auslegung von § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG

FG Münster v. 17.2.2026 - 15 K 1605/24 G

§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist nicht verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, die gewerbliche Einkünfte i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alt. 2 EStG erzielt, nicht als der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb anzusehen ist, wenn sie auch ohne gewerbliche Beteiligungseinkünfte als gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) gewerbliche Einkünfte erzielen würde.

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16.03.2026

Zur Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung

FG Münster v. 27.11.2025 - 5 K 90/21 U

Rechnungen, mit denen ein Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten über eine Delkredereprovision "im Namen und für Rechnung" des Kunden abrechnet, sind dem Kunden zuzurechnen mit der Folge, dass § 14c Abs. 2 UStG Anwendung findet. Dieser dient dem Schutz des Steueraufkommens. Durch einen unberechtigten Umsatzsteuerausweis kann die Gefahr entstehen, dass Rechnungsempfänger Vorsteuer geltend machen, obwohl keine steuerpflichtige Leistung vorliegt.

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12.03.2026

Alle weiteren am 12.3.2026 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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12.03.2026

Auslagerung des Spielbetriebs durch einen Sportverein

BFH v. 6.11.2025 - V R 36/23

Überträgt ein Sportverein die Durchführung eines Spielbetriebs und die Erbringung der damit verbundenen entgeltlichen Leistungen auf eine von ihm gegründete GmbH zur Vermeidung eines mit dem Spielbetrieb verbundenen Haftungsrisikos, führt die unentgeltliche Überlassung einer Stadiontribüne und einer Flutlichtanlage nicht zu einer Entnahmebesteuerung nach § 3 Abs. 9a UStG, aber gleichwohl zu einer Änderung der Verhältnisse i.S.d. § 15a UStG.

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12.03.2026

Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer

BFH v. 20.1.2026 - VIII R 6/23

Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, sind nicht einkommensteuerbar, auch wenn sie in Raten geleistet werden. Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für Eltern, die im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten Pflichtteilsverzichte mit Abfindungsregelungen mit ihren Kindern vereinbaren. Sie klärt, dass solche Abfindungszahlungen nicht als Kapitalerträge oder sonstige Einkünfte versteuert werden müssen.

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11.03.2026

Kein Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlagen bei mehr als nur geringfügiger Stromproduktion

Hessisches FG v. 22.10.2025, 10 K 162/24

Gründet ein Steuerpflichtiger einen Gewerbebetrieb mit dem Geschäftszweck, den selbsterzeugten Strom aus einer häuslichen Photovoltaikanlage zu verkaufen, wird dann aber tatsächlich ein nicht nur geringfügiger Teil des mit der Photovoltaikanlage produzierten Stroms privat verbraucht, ist das Finanzamt berechtigt, einen in Bezug auf die Anschaffung der Anlage gebildeten Investitionsabzugsbetrag zu versagen.

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10.03.2026

Umsatzsteuer: Berechtigen Factoringleistungen zum Vorsteuerabzug?

FG Düsseldorf v. 27.6.2025 - 5 K 125/24 U

Eine für ein Factoring erforderliche Einziehungsleistung des Zessionars liegt erst dann vor, wenn dieser den Zedenten von der tatsächlichen Einziehung der Forderungen entlastet. Der bloße Forderungserwerb unter Übernahme des Ausfallrisikos ohne eigenen Forderungseinzug ist demgegenüber als steuerfreies Geschäft mit Forderungen i.S.d. § 4 Nr. 8c UStG zu qualifizieren.

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09.03.2026

Anwendungsfragen zu § 55 Absatz 4 Insolvenzordnung (InsO)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 27.2.2026 (- IV D 1 - S 0550/00425/001/002, DOK: COO.7005.100.3.14124782) hat die Finanzverwaltung eine Änderung des BMF-Schreibens vom 11.1.2022 (BStBl I S. 116) und des BMF-Schreibens vom 20.5.2015 (BStBl I S. 476), ergänzt durch BMF-Schreiben vom 18.11.2015 (BStBl I S. 886) bekannt gegeben.

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09.03.2026

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 27.2.2026 (- IV D 1 - S 0062/00122/001/001, DOK: COO.7005.100.4.14268303) hat die Finanzverwaltung in Bezug auf TOP 8 der Sitzung AO I/2026 eine Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) bekannt gegeben.

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09.03.2026

Wie sind Nebenleistungen im Hotel zu besteuern?

EuGH v. 5.3.2026, C‑409/24 u.a.

Der EuGH gelangte zu dem Ergebnis, dass Art. 98 der Mehrwertsteuerrichtlinie einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die Leistungen wie Frühstück, Parkplatz, WLAN oder Wellness vom ermäßigten Steuersatz für Beherbergungen ausschließt, auch wenn sie Nebenleistungen darstellen, sofern die selektive Anwendung auf klar abgegrenzte Aspekte beschränkt ist und der Grundsatz der steuerlichen Neutralität gewahrt wird.

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02.03.2026

Buchwertfortführung nach formwechselnder Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft?

Hessisches FG v. 24.6.2025, 7 K 1188/21

Bei einer formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ist die Buchwertfortführung gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 UmwStG auch dann möglich, wenn die gemeinen Werte die Buchwerte unterschreiten (Stichwort: stille Lasten). Dies gilt auch dann, wenn die übergehenden Wirtschaftsgüter nicht Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft werden (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG), die Beteiligung an dieser Personengesellschaft jedoch zu einem (ausländischen) Betriebsvermögen gehört.

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