ChatGPT im Arbeitsverhältnis
Welche Spielregeln gelten beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz?
Themen
ChatGPT und dessen Einsatzmöglichkeiten im Arbeitsumfeld
Datenschutzrechtliche und urheberrechtliche Schranken
Mitbestimmung des Betriebsrats
Programm
Nutzung im Arbeitsverhältnis
Anweisung und Untersagung der Nutzung
Widerspruch zu § 613 BGB?
Pflicht zur Offenlegung der Nutzung?
Nutzung im Personalbereich
Nutzung im Rahmen des Recruitings
- Risiko möglicher Diskriminierungen
- Verbot KI-basierter EntscheidungenNutzung im Rahmen der Personaladministration sowie bei Personalabbaumaßnahmen
- Einsatzmöglichkeiten
- Risiko möglicher Diskriminierungen
- Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- Haftungsrisiken bei der Nutzung der Ergebnisse
Datenschutzrechtliche Erfordernisse
Erfahrung aus anderen Ländern und Status in Deutschland
Vereinbarkeit der Nutzung mit dem geltenden Datenschutzrecht
Urheberrecht
Mögliche Angriffsflächen
Einräumung von exklusiven Nutzungsrechten
Mitbestimmung des Betriebsrats
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG – Arbeits- oder Ordnungsverhalten?
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG – ChatGPT als technische Einrichtung
§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG – Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen
Hinzuziehung von Sachverständigen
Ausblick: KI-Verordnung
Ihr Nutzen
Zielgruppe
2 Zeitstunden gem. § 15 FAO