Update Arbeitsrecht: Cannabis-Legalisierung

Arbeitsrechtlicher Umgang mit dem Konsum von Cannabis

Anmelde-Hotline: 0221-93738-998
Themen
  • Ist das „bekiffte“ Arbeiten eine Pflichtverletzung?

  • Was können Arbeitgeber zur Verhinderung von Konsum vor der Arbeit tun?

  • Wann darf ich Arbeitnehmer zum Test bitten?

  • Ist eine Abmahnung oder Kündigung möglich?

  • Welche Rechte hat der Betriebsrat?

Programm

Wann ist der Rausch arbeitsrechtlich verboten?

  • Abgrenzung zwischen Freizeit- und Arbeitsverhalten

  • Unfallversicherung

Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

  • Betriebliche Drogenverbote

  • Drogenkontrollen und Einstellungsuntersuchungen

  • Mitbestimmung des Betriebsrats

Arbeitsrechtliche Sanktionsmöglichkeiten

Ihr Nutzen
Mit der Legalisierung von Cannabis ist zu erwarten, dass Arbeitnehmer ihre Konsumgewohnheiten weniger geheim halten werden als bisher. Nicht nur im Falle besonderer Sicherheitsrisiken im Betrieb oder einer schwierigen Belegschaftsstruktur kann dies zu erheblichen Problemen führen. Arbeitgeber sollten wissen, wann der Umgang mit Cannabis eine arbeits- oder unfallversicherungsrechtliche Pflichtverletzung darstellt. Die Referenten klären auf, unter welchen Voraussetzungen Drogen im Betrieb verboten werden können, wann der Betriebsrat mitbestimmen darf, und welche Regeln für Drogentests bei Arbeitnehmern gelten.
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Personalverantwortliche, Mitarbeiter der Rechts-, Compliance- und Personalabteilungen, Geschäftsleitung
Buchung
179,00 € (zzgl. gesetzl. USt) inkl. digitaler Arbeitsunterlagen. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit weiteren Zugangsinformationen. Rechnungstellung erfolgt nach der Veranstaltung.
Teilnehmer

1.5 Zeitstunden gem. § 15 FAO

Referenten

Portrait von Detlef Grimm
Dr. Detlef Grimm Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, LOSCHELDER RECHTSANWÄLTE, Köln
Portrait von Sebastian Krülls
Dr. Sebastian Krülls LL.M. Rechtsanwalt, LOSCHELDER RECHTSANWÄLTE, Köln