FinanzRundschau - FR Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht

FinanzRundschau - FR

Die Finanz-Rundschau richtet ihren Themenschwerpunkt auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen. Sie beinhaltet tiefgehende und kritische Aufsätze zu fachlichen Fragen und aktuellen Themen.

  • Fokus auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen
  • Aktuelle Themen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul FR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2567-4765

Jahresbezugspreis 2024: 564 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 42,70 € (inkl. MwSt.), Ausland: 71,40 €

2 Ausgaben + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul FR und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Spezialist für Ertragsteuern.
Die Finanz-Rundschau (FR) hat ihren Themenschwerpunkt besonders auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen fokussiert und gehört hier zu den ältesten und führenden Fachzeitschriften. Sie berichtet in tiefgehenden und kritischen Aufsätzen über fachliche Fragen und aktuelle Themen. Hilfreich für die frühzeitige steuerrechtliche Weichenstellung sind die in den „Diskussionsbeiträgen“ erfassten Hinweise auf mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis. Seit Jahrzehnten wird der Inhalt durch die ständige Glosse „Ceterum censeo“ aufgelockert.

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Finanz-Rundschau Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an fr@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.

Gute Verbindungen.
Die FR wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater e.V. herausgegeben. Zweck des Fachinstituts ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts wissenschaftlich mitzuarbeiten. 

Durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Steuergesprächen e.V. erscheinen vier Mal jährlich Schwerpunkthefte zu aktuellen steuerrechtlichen und steuerpolitischen Themen.
Das passt zur Finanz-Rundschau.

Hochklassige Kommentare.
Die Zeitschrift dokumentiert die neuesten BFH-Entscheidungen, fachkundig von Experten kommentiert. Ständige Autoren sind dabei die (Vors.) Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode a.D., Prof. Dr. Peter Fischer a.D., Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler a.D., Prof. Dr. Gregor Nöcker, Prof. Dr. Heinrich Weber- Grellet a.D., Michael Wendt a.D. und Prof. Dr. Francesca Werth.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der FR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul FR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der Finanz-Rundschau seit 1991
  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Rechtsprechungs-Analyse zu u.a. folgenden Kategorien

  • Arbeitnehmer
  • Entschädigung
  • Betriebsausgaben
  • Bilanzen
  • Doppelbesteuerung
  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
  • EU-Recht
  • Gebäude-AfA
  • Geldwerter Vorteil
  • Gewerbesteuer
  • Grenzüberschreitende Besteuerung
  • Grundstücks-AfA
  • Insolvenzsteuerrecht
  • Internationales Steuerrecht
  • Investitionsabzugsbetrag
  • Kapitaleinkünfte
  • Kindergeld
  • Körperschaften
  • Landwirtschaft und Forstwirtschaft
  • Nachlassspaltung
  • Organschaft
  • Personengesellschaften/Verfahren
  • Progressionsvorbehalt
  • Private Veräußerungsgeschäfte
  • Sonstige Einkünfte
  • Umwandlungen
  • Verfahren
  • Verluste, EU-Umzug
  • Vorweggenomme Erbfolge
  • Werbungskosten
  • Zebragesellschaft

Verwaltungsentscheidungen im Volltext, u.a. zu folgenden Bereichen

  • Arbeitnehmer
  • Billigkeitsverfahren
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaften
  • Rentenbesteuerung
  • Steuerbefreiungen
  • Umwandlungssteuerrecht
  • Verfahren

 Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter www.degruyter.com 

Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.

Aktuelles Heft

Heft 6 / 2024

Aufsätze

Krumm, Marcel, Fehlverhalten im Steuerrecht, FR 2024, 241-251

Der Steuerpflichtige, der eine Steuererklärung abgibt, muss sich auch eine Meinung zur “richtigen“ Anwendung des Gesetzes gebildet haben. Erkennt er etwaige Weichenstellungen, mag er den ihm günstigsten Weg beschreiten. Unter Umständen zieht er andere Wege allerdings noch nicht einmal ernsthaft in Erwägung. Ob sein “Vorschlag“ überzeugt, erfährt er teils erst Jahre später. Für den Steuerpflichtigen geht damit die für ihn oder seine Vertreter bzw. Mitarbeiter essentielle Frage einher, wann das Rechtsanwendungsrisiko zum Strafbarkeitsrisiko wird und unter welchen Wirkungsbedingungen sich dieses Risiko realisieren kann. Der Verfasser greift insoweit die zum Teil beklagte Kriminalisierung “normaler Steuerstreitverfahren“ auf und geht vor allem der Frage nach, ob und inwieweit hier die Gefahr eines rechtsschutzverkürzenden, dysfunktionalen Zusammenwirkens materiellen und formellen Steuerstrafrechts bestehen kann (nicht muss).

Talaska, Peter, Fehlverhalten im Steuerrecht – Verwaltungssanktion oder Kriminalisierung?, FR 2024, 251-255

Das Phänomen der “Kriminalisierung des Steuerrechts“ ist in der Praxis schon seit vielen Jahren zu beobachten. Der Beitrag gibt hierfür einige Praxisbeispiele. Das Phänomen ist erklärbar: Einerseits gibt es einen in den Verwaltungsanweisungen angelegten “Vorsatzannahmeautomatismus“ und einen damit einhergehenden “Strafverfahrenseinleitungsreflex“. Andererseits weckt der Gesetzeswortlaut der Regelungen zur Selbstanzeige Begehrlichkeiten zur Strafverfolgung, insbesondere im unternehmerischen Kontext. Durch punktuelle verwaltungsleitende bzw. gesetzgeberische Korrekturen könnte man der Kriminalisierung des Steuerrechts entgegenwirken. Auch gibt der Beitrag Denkanstöße.

Schützeberg, Jost, Fehlverhalten im Steuerrecht – Verwaltungssanktion oder Kriminalisierung?, Statement, FR 2024, 256-257

Formelles und materielles Steuerrecht werden zunehmend komplexer. Dadurch kommt es häufiger zu Verstößen, bei denen sich die Frage stellt, durch wen und wie darauf reagiert werden soll. Von Steuerpflichtigen und ihren Beratern wird zunehmend der Eindruck eines nicht kalkulierbaren Verfolgungs- und Strafbarkeitsrisikos geschildert, gleichsam einer Black Box.

Teutemacher, Tobias, Fehlverhalten im Steuerrecht – Verwaltungssanktion oder Kriminalisierung?, Statement, FR 2024, 257-258

Der Verf. weist darauf hin, dass die Finanzkriminalität ein globales Problem ist, das eine Anpassung von Verwaltungsprozessen und eine verbesserte Kommunikation zwischen den Behörden – auch grenzüberschreitend – erfordert. Ein Schritt dabei ist die Schaffung eines neuen Bundesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) sowie in Nordrhein-Westfalen eines Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF). Insgesamt bedarf es nach Auffassung des Verf. einer deutlichen personellen Aufstockung.

Richter, Andreas / Welling, Berthold, Tagungs- und Diskussionsbericht zum 89. Berliner Steuergespräch “Fehlverhalten im Steuerrecht – Verwaltungssanktion oder Kriminalisierung?“, FR 2024, 259-263

Das 89. Berliner Steuergespräch, welches Dr. Hans-Josef Thesling moderierte, bot den Referenten Prof. Dr. Marcel Krumm und Dr. Peter Talaska sowie den Mitdiskutanten Dr. Ulf Freytag, Dr. Sabine Grommes, Dr. Jost Schützeberg und Tobias Teutemacher eine Gelegenheit, über den gesetzgeberischen und behördlichen Umgang mit Fehlverhalten im Steuerrecht zu diskutieren.
Dr. Hans-Josef Thesling leitete mit der Feststellung ein, dass das Steuerrecht insbesondere aufgrund europarechtlicher Überlagerungen komplexer geworden sei. Die Liste der steuerrechtlichen Pflichten in § 33 AO sei lang. Vor diesem Hintergrund warf er die Frage auf, ob das heutige Sanktionssystem angemessen sei oder ob es einer Überprüfung bedürfe. Es sei zu klären, ob die zu erwartenden Sanktionen hinreichend prognostizierbar oder deren Anwendung kritikwürdig sei. Schließlich sei der Blick auf mögliche Kontrollmechanismen und deren Installation zu werfen, die potentielle Fehler bei der Sanktionierung verhindern könnten.
Auf die einleitende Kurzumfrage unter dem Publikum, ob bereits Erfahrungen mit Sanktionsverfahren (z.B. Androhung oder Einleitung) gesammelt wurden, antworteten sogar 62 % mit “Ja“, 35 % mit “Nein“ und lediglich 3 % mit “Weiß nicht/bisher nicht bekannt“.

Keuthen, Markus / Suchanek, Markus, Zuordnung von Mitarbeitern im Homeoffice im Rahmen der Zerlegung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG, FR 2024, 263-268

Die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags nach dem Verhältnis der Lohnsummen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG unterliegt resultierend aus der Vergangenheit grundsätzlich einem strengen Tätigkeitsortprinzip, um Mitarbeiter einer Betriebsstätte des Unternehmens zuzuweisen. Wie im vorstehenden Kontext mit Mitarbeitern umzugehen ist, die ihrer Tätigkeit zur Gänze oder zumindest teilweise aus dem Homeoffice nachgehen, ist bis dato nicht Gegenstand tiefergehender Erörterungen in der Rechtsprechung, in Verlautbarungen der Finanzverwaltung und der Literatur gewesen. Dieser Frage soll daher im folgenden Beitrag nachgegangen werden.

Ceterum censeo

Kleider machen Juristen, oder: Warum sehen die eigentlich alle gleich aus?, FR 2024, 269

Rechtsprechung

Personengesellschaften

BFH v. 27.9.2023 - IV R 8/21, Überentnahmen in einer doppelstöckigen Personengesellschaftsstruktur, FR 2024, 269-274

Abschreibungen für Abnutzung

BFH v. 15.11.2022 - IX R 14/20, Zur Berücksichtigung von AfA auf nachträgliche Anschaffungskosten eines Pkw-Tiefgaragenstellplatzes bei vorheriger Inanspruchnahme von Denkmal-AfA, FR 2024, 275-277

Organschaft

BFH v. 9.8.2023 - I R 26/19, Keine grenzüberschreitende Verlustverrechnung ohne tatsächliche Verlusttragung durch eine inländische Muttergesellschaft, FR 2024, 277-282

Außensteuerrecht/Wegzugsbesteuerung

BFH v. 6.9.2023 - I R 35/20, Wegzugsbesteuerung bei einem Wegzug in die Schweiz und Freizügigkeit, FR 2024, 282-288

Investmentsteuerrecht

BFH v. 24.10.2023 - VIII R 8/20, Steuerbarkeit der Erstattung von auf der Fondsebene erhobenen Verwaltungsgebühren durch den Investmentmanager, FR 2024, 288

Verfahren

BFH v. 23.8.2023 - X R 30/21, Festsetzung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer; Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Säumniszuschlags, FR 2024, 288

BFH v. 13.9.2023 - XI B 38/22 (AdV), Zur Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge, FR 2024, 288

Autoren

 Herausgegeben in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Schriftleitung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lingemann.

Fachbeirat: MR Dr. Peter Heinemann, RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, StB Prof. Dr. Andreas Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Roman Seer