Computer und Recht - CR Zeitschrift für die Praxis des Rechts der Informationstechnologie

Zeitschrift für die Praxis des Rechts der Informationstechnologie beinhaltet folgende Rubriken: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet. Inklusive der Zeitschrift CRI – Computer Law Review International (6 x jährlich) und inklusive Beratermodul Computer und Recht - CR. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Beratermodul IT-Recht
Beratermodul Computer und Recht - CR
juris IT-Recht
Owlit Rechtsabteilung
- Antworten auf bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts
- Analysen zu Rechtsprechungstrends und Gesetzgebungsvorhaben
- Inklusive Zeitschriften-App
- Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO
Beschreibung
- Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet: Experten strukturieren und beantworten bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts und zeigen die Trends der Rechtsentwicklung auf.
- Ausführlich und übersichtlich am Puls der Zeit: Analysen zu Rechtsprechungstrends, Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene sowie die maßgebliche Rechtsprechung im Originaltext.
- Strukturiert in 5 Rubriken: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik
- Vorsprung durch Rechtsvergleich: State-of-the-art Denk- und Lösungsansätze aus anderen Jurisdiktionen auf englisch jeden zweiten Monat in der beigefügten Zeitschrift Computer Law Review International (CRi)
- Beratermodul CR: Online-Zugriff auf alle Inhalte von CR seit 1985, 12 Ausgaben pro Jahr, sowie CRi seit dem Jahr 2000, 6 Ausgaben pro Jahr. Inklusive Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen.
Im Print-Abonnement enthalten:
Beratermodul CR – Computer und Recht:
- Archiv der Zeitschrift CR seit 1985
- Archiv der Zeitschrift CRi seit 2000
- IT-rechtliche Gerichtsentscheidungen im Volltext, Gesetzestexte
- Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online.
Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter www.degruyter.com
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.
Aktuelles Heft
Heft 5 / 2023
IT und Software
Aufsätze
Denga, Michael, Unternehmenshaftung für KI – zur Konformitätsbewertung in Permanenz, CR 2023, 277-285
Der Beitrag untersucht für alle Anbieter künstlicher Intelligenz (KI) am Beispiel eines Kreditscoring durch Drittanbieter (z.B. Schufa) (I.) die Relevanz einer “Zertifizierung“ von KI für die vertragliche wie deliktische Haftung. Mit Blick auf das geltende Recht sowie die künftige KI-VO werden der Regelungsrahmen für KI und das Produktsicherheitskonzept der EU skizziert (II.). Aufbauend auf die Funktion der Konformitätsbewertung von Hochrisiko-KI-Systemen im Regelungskonzept der KI-VO (III.) wird gezeigt, wie eine Konformitätsbewertung durch externe Experten wesentlich zu einer Reduzierung von Fehlern in KI-Systemen und zugleich von Haftungsrisiken beitragen kann (IV.).
Rechtsprechung
EuGH v. 21.3.2023 - C-100/21, EuGH: Rahmenrichtlinie schützt individuelle Kfz-Käufer gegen unzulässige Software-Abschalteinrichtung, CR 2023, 285-289
Daten und Sicherheit
Aufsätze
Piltz, Carlo / Weiß, Alexander / Zwerschke, Johannes, Der Vorschlag für einen Cyber Resilience Act aus Sicht der DSGVO, CR 2023, 289-299
Der Beitrag untersucht die Sicherheitsanforderungen im Vorschlag der EU-Kommission v. 15.9.2022 für einen Cyber Resilience Act und geht dabei insbesondere auf deren konkrete Umsetzbarkeit ein. Zudem werden die Regelungen zu Marktüberwachungsbehörden und zur Rechtsdurchsetzung näher beleuchtet. Wie bereits beim Überblick zum Anwendungsbereich, den rechtlichen Anforderungen und dem Konformitätsverfahren in CR 2023, 154 ff. wird dabei stets ein Bezug zu den bereits geltenden Bestimmungen der DSGVO hergestellt.
Rechtsprechung
EuGH v. 30.3.2023 - C-34/21, EuGH: Datenschutz bei Livestream-Unterricht, CR 2023, 299-304
EuGH v. 7.12.2022 - T-709/21, EuGH: Voraussetzungen für Nichtigkeitsklage gegen EDSA-Entscheidungen, CR 2023, 304-308
OLG Frankfurt v. 30.3.2023 - 16 U 22/22, OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch gegen Datentransfer in Drittland, CR 2023, 308-311
OLG Köln v. 27.1.2022 - 15 U 153/21, OLG Köln: Löschfrist und Neuberechnung des Score-Werts einer Wirtschaftsauskunftei (Schufa), CR 2023, 311-316
Internet und E-Commerce
Aufsätze
Härting, Niko / Adamek, Max Valentin, Lässt der Digital Services Act Raum für ein “Gesetz gegen digitale Gewalt“?, CR 2023, 316-320
Am 16.11.2022 trat der Digital Services Act (DSA) in Kraft, der ab dem 17.2.2024 Geltung erlangt. Als EU-Verordnung ist der DSA nach Art. 288 Abs. 2 AEUV in all seinen Teilen verbindlich und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar. Bleibt da noch Raum für einzelne Bestimmungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) und lässt der DSA das Vorhaben zu, das das Bundesministerium für Justiz jüngst in seinen “Eckpunkten“ für ein “Gesetz gegen digitale Gewalt“ vorgestellt hat?
Holznagel, Daniel, Zum Stand des Herkunftslandprinzips der E-Commerce-RL, CR 2023, 321-323
Der Beschluss des OVG NW v. 21.3.2023 im Verfahren Meta Platforms Ireland Ltd. ./. BRD stellt einen vorläufigen Abschluss der juristischen Auseinandersetzung zum NetzDG dar. Die zugrunde liegenden Fragen zum Herkunftslandprinzip sind von großer Praxisrelevanz, geht es doch zentral um die Frage, inwiefern Mitgliedstaaten Gesetze mit Wirkung auch gegenüber Anbietern mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten erlassen dürfen. Diese Fragen werden sich z.T. auch künftig unter der Geltung des Digital Services Act (DSA) stellen.
Rechtsprechung
BGH v. 23.2.2023 - I ZR 157/21, BGH: Umarbeitung eines Computerprogramms – Action Replay, CR 2023, 323-327
OVG NW v. 21.3.2023 - 13 B 381/22, OVG NW: Erfolgreicher Facebook-Eilantrag gegen NetzDG-Pflicht bzgl. Gegenvorstellungsverfahren, CR 2023, 327-336
LG Koblenz v. 7.3.2023 - 11 O 21/22, LG Koblenz: Alternative Beendigungsoptionen neben “Kündigungsbutton“ zulässig, CR 2023, 336-339
Telekommunikation und Medien
EuGH v. 16.3.2023 - C-339/21, EuGH: Keine vollständige Kostenerstattung für TK-Anbieter bei TK-Überwachungsleistungen, CR 2023, 339-340
Report und Technik
Aufsätze
Martini, Mario / Kemper, Carolin, Clearview AI: das Ende der Anonymität?, CR 2023, 341-348
Als “Suchmaschine für Gesichter“ macht die App des US-amerikanischen Unternehmens Clearview AI prinzipiell jeden Menschen identifizierbar. Erforderlich ist dafür im Grundsatz nur ein einziges Gesichtsbild. Die Anwendung hat ihr enormes Potential bei der Aufklärung von (schweren) Straftaten bereits eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Zugleich ruft sie aber auch die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit auf den Plan, Gesichtsbilder aus öffentlich zugänglichen Internetquellen biometrisch aufzubereiten und nach Identitäten zu sortieren.
Daten und Sicherheit
Meyer, Markus, EuGH: Ein Livestream des öffentlichen Schulunterrichts fällt unter die DSGVO, CR 2023, R52-R53
Pfeiffer, Jan, OLG Frankfurt: Kein Anspruch auf Freischaltung des Facebook-Kontos, CR 2023, R53
Internet und E-Commerce
Pfeiffer, Jan, OLG Frankfurt: Keine Unterlassung der Autocomplete-Funktion von Google, CR 2023, R53-R54
Pfeiffer, Jan, OVG Berlin-Bdb.: Internetauftritt eines Polizeibeamten vorläufig untersagt, CR 2023, R54
TK und Medien
Pfeiffer, Jan, LG Osnabrück: Neuentscheidung über Bedrohung eines Politikers durch “Hate Speech“, CR 2023, R54-R55
Autoren
Redaktion: RA Ulrich Gasper, LL.M. (Edinburgh).
Schriftleitung:
RA Prof. Dr. Michael Bartsch, Karlsruhe;
RA Dr. Malte Grützmacher, LL.M. (London), Hamburg;
RA Prof. Niko Härting, Berlin;
RA Sven-Erik Heun, Frankfurt a.M.;
RA Thomas Heymann, Frankfurt a.M.;
RA Prof. Dr. Jochen Schneider, München;
RA Prof. Dr. Fabian Schuster, Düsseldorf;
Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M. (Georgetown Univ.);
Prof. Dr. Gerald Spindler, Universität Göttingen.