IT-Rechtsberater - ITRB Informationsdienst für IT-Recht und Datenschutz

IT-Rechtsberater - ITRB

Der IT-Rechtsberater informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis
  • Lösungsmöglichkeiten und Hinweise
  • Inklusive Beratermodul ITRB
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO

ISSN 1617-1527

Jahresbezugspreis 2024: 368 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 26,30 € (inkl. MwSt.), Ausland: 41,10 €
Vorzugspreis für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV 312 € (inkl. MwSt.).
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1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ITRB und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Der IT-Rechtsberater (ITRB) informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Im Vordergrund steht, die im IT-rechtlichen Alltag auftretenden Problembereiche aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. In einem Rechtsprechungsteil werden die für die Beratungspraxis besonders wichtigen gerichtlichen Entscheidungen zusammengefasst, kommentiert und ihre praktischen Konsequenzen konkret aufgezeigt. In einem Kompaktteil werden IT-Rechtsfragen aus der Praxis leicht verständlich erläutert und ihre konkrete Bedeutung für die juristische Beratung dargestellt. Zudem geben erfahrene IT-Rechtler klare Hinweise zur Gestaltung IT-rechtlicher Verträge. Abgerundet wird ITRB mit aktuellen Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul ITRB: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ITRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ITRB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv des IT-Rechtsberaters seit 2001
  • Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen
  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 
  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone  oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der  integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO.  Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 1.

Aktuelles Heft

Heft 5/2024

Aktuelle Kurzinformationen

Scheuch, Brian, EuGH: Zum Schadensersatz für rechtswidrige Werbe-E?Mails, ITRB 2024, 113

Scheuch, Brian, BGH: Rückerstattung von Sportwetteinsätzen bei fehlender Zulassung, ITRB 2024, 113

on Blumenthal, German / Niclas, Vilma, BGH: Keine Anonymität für Geschäftsführer im Handelsregister, ITRB 2024, 113-114

Fuchs-Galilea, Stefanie, BGH: Auskunftsanspruch eines Gesellschafters zur Vorbereitung von Kaufangeboten, ITRB 2024, 114

Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, OVG Niedersachsen: Keine Pauschalabfrage des Geburtsdatums durch Internetapotheke, ITRB 2024, 114-115

Rechtsprechung

EuGH v. 27.3.2024 - C-639/23 P(R) / Rössel, Markus, Kein vorläufiger Rechtsschutz hinsichtlich Veröffentlichung von Werbeverzeichnissen, ITRB 2024, 115-117

EuGH v. 7.3.2024 - C-604/22 / Kunczik, Niclas, TC-String als personenbezogenes Datum, ITRB 2024, 117-119

EuGH v. 30.1.2024 - C-118/22 / Kartheuser, Ingemar / Faißt, Manuel, Keine unbegrenzte Speicherung der Daten strafrechtlich verurteilter Personen, ITRB 2024, 119-120

OLG Hamburg v. 8.2.2024 - 7 W 11/24 / Rössel, Markus, Identifizierung bei Arbeitgeberbewertung, ITRB 2024, 120-123

OLG Köln v. 19.1.2024 - 6 U 80/23 / Engels, Thomas, Intransparentes Cookie-Banner, ITRB 2024, 123-124

OLG Dresden v. 12.12.2023 - 4 U 1049/23 / Dovas, Maria-Urania, Pflicht zur Wiederherstellung eines Nutzerkontos, ITRB 2024, 124-126

Beiträge für die Beratungspraxis

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

Rössel, Markus, Digitale-Dienste-Gesetz, ITRB 2024, 126-131

Der Digital Services Act (DSA) findet seit Februar 2024 auch allgemeine Anwendung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist die gesetzliche Grundlage für die Regelung der Durchführungsbestimmungen überfällig. Durch das aktuell verabschiedete Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) soll in erster Linie die Implementierung der Aufsichtsbehörden und ihrer Befugnisse nachgeholt werden. Im Zuge dessen wird das TMG abgelöst und das NetzDG weitgehend aufgehoben. Schließlich sollen erstmals Durchführungsbestimmungen für die bereits seit Mitte 2020 anwendbare Platform-to-Business-VO (P2B-VO) ergänzt werden. Der vorliegende Beitrag fasst alle wesentlichen Änderungen zusammen.

Lejeune, Mathias, Vorschlag für eine neue EU-Produkthaftungsrichtlinie: Erweiterung auf digitale Produkte und digitale Dienste, Zusammenspiel mit anderen Rechtsakten der EU – Teil 2, ITRB 2024, 131-135

Der Beitrag erläutert den endgültigen Entwurf der neuen Produkthaftungsrichtlinie der EU. Mit der Richtlinie wird der Anwendungsbereich deutlich erweitert und den Anforderungen des Internetzeitalters angepasst, weil in Zukunft auch Software, “embedded Products“ und bestimmte “verbundene Dienste“ unter die Richtlinie fallen, ohne die ein Produkt seine Dienste nicht erbringen kann. Der Beitrag zeigt außerdem, welche anderen neuen EU-Rechtsakte in diesem Zusammenhang in Zukunft von Bedeutung sein werden, d.h. die geplante Verordnung betreffend künstliche Intelligenz (AI Act), die damit verbundene EU-KI-Haftungsrichtline, die Verordnung über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (EU-Cyberresilience Act) sowie der Data Services Act (DSA). In der abschließenden Bewertung wird dargelegt, welche Konsequenzen sich aus der neuen Richtlinie für die Unternehmen ergeben werden.
In Teil 1 ging es um Anwendungsbereich und Abgrenzung zur KI-Haftungsrichtlinie, Begriffsbestimmungen, Schäden und Produktfehler. Teil 2 widmet sich Wirtschaftsakteuren und Haftungsfragen und zieht ein Fazit.

Daum, Oliver, Zulässigkeit von Cookies auf der Grundlage berechtigter Interessen, ITRB 2024, 135-139

In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob die Verwendung von Cookies auf der Grundlage von berechtigten Interessen zulässig ist. Den Anlass für diese Untersuchung bildet die seit dem BGH-Urteil Cookie-Einwilligung II zunehmende Praxis von Anbietern von Onlinediensten, insb. von Webseitenbetreibern, die Verwendung von Cookies auf berechtigte Interessen zu stützen.

Literaturempfehlungen

Klotz, Isabella, Smart Contracts als neue Herausforderung für das Zivilrecht, ITRB 2024, 139-140

Autoren

Herausgeber: RA Prof. Dr. Jochen Schneider