WM - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Bankrecht Wertpapiermitteilungen

WM - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Bankrecht

Die WM informiert wöchentlich aktuell und umfassend im Rechtsprechungsteil über Urteile und Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht.

ISSN 0342-6971

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Beschreibung

Die WM informiert wöchentlich aktuell und vollständig über Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Sämtliche für die Kreditwirtschaft bedeutsamen Entscheidungen werden in vollem Wortlaut veröffentlicht.

Im Beitragsteil und in Sonderbeilagen erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen des Wirtschafts- und Bankrechts sowie Rechtsprechungsübersichten. Rezensionen informieren über Neuerscheinungen im Bankrecht und Wirtschaftsrecht. 

Aktuell und ungekürzt

  • Rechtsprechung
    Veröffentlichung aller wichtigen Entscheidungen aus dem Wirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht

Praxisrelevant und fundiert

  • Beiträge
    Abhandlungen, Diskussionsbeiträge und Sichtweisen namhafter Autoren zu aktuellen Problemstellungen

Ausführlich und informativ

  • Rechtsprechungsübersichten

  • Dokumentationen

  • Rezensionen relevanter Literatur

  • Deutsche Rechtspolitik aktuell

  • Brüssel aktuell

Auch Online erhältlich

• zusätzliche komfortable Online-Recherche

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Erscheinungsweise:
Die WM erscheint wöchentlich samstags.

Aktuelles Heft

Heft 26/2025

Beiträge

Lettl, Tobias, Plattformregulierung durch EU-Recht, WM 2025, 1161-1174

Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen im Recht der Europäischen Union zu digitalen Plattformen sowie teilweise die Bezüge des deutschen Rechts zu diesen Regelungen dar. Es handelt sich um einen Prozess der Rechtssetzung, der im Wesentlichen mit der Digitalstrategie der Europäischen Union 2020 begonnen hat, und der längst nicht abgeschlossen ist. Zur Veranschaulichung dienen viele Beispiele aus der Rechtspraxis, insbesondere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Diese zeigen, um welch großen wirtschaftlichen Werte es in diesem Bereich geht. Als mögliche stärkste Sanktion ist dargestellt, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Zerschlagung von Unternehmen in Betracht kommt.

Kreutzmann, Tim A., Wenn Investmentfonds Kryptowerte kaufen: BaFin zu den Pflichten von Verwahrstellen und Kapitalverwaltungsgesellschaften, WM 2025, 1175-1182

Deutsche Publikums- und Spezial-Investmentfonds können innerhalb bestimmter Quoten direkt in Kryptowerte investieren. Welche rechtlichen und operativen Vorgaben die den Investmentfonds verwaltende Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und dessen Verwahrstelle bei diesem neuartigen Anlagegegenstand zu erfüllen haben, stellt die BaFin in einem Rundscheibenentwurf dar. Hierzu gehört, dass Investitionen in Kryptowerte nicht nur vom Erlaubnisumfang gedeckt sein müssen, sondern die KVG auch hinreichende fachliche und technische Ressourcen vorzuhalten hat. Entsprechendes gilt für die Verwahrstelle, die zudem für die Bestimmung ihres Aufgabenumfangs im Einzelfall zu prüfen hat, ob der konkrete Kryptowert verwahrfähig ist. Die im BaFin-Entwurf erkennbare Herausforderung besteht in der trennscharfen Abgrenzung der Beschreibung von Pflichten, die einerseits für Kryptowerte gelten, die auch die Eigenschaft als Finanzinstrument erfüllen, gegenüber andererseits solchen, die in den Anwendungsbereich der MiCAR fallen.

Rechtsprechung

Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzdienstleistungsrecht

EuGH v. 30.4.2025 - C-699/23, Auslegung von Art. 3 bis 5 Richtlinie 93/13/EWG (Klausel-Richtlinie): Prüfungsmaßstab für Missbräuchlichkeit einer Klausel über Provision für Bereitstellung eines Darlehens, WM 2025, 1182-1189

EuGH v. 30.4.2025 - C-39/24, Auslegung von Art. 5 Richtlinie 93/13/EWG (Klausel-Richtlinie): Prüfungsmaßstab für Missbräuchlichkeit einer Klausel über Provision für Bereitstellung eines Darlehens, WM 2025, 1189-1194

OLG Frankfurt v. 13.6.2024 - 19 U 8/24, Zuschussfähigkeit eines sanierten Hauses, Zustandekommen eines Zuschussvertrags, WM 2025, 1194-1204

Bürgerliches Recht und Handelsrecht

BGH v. 28.2.2025 - V ZR 246/23, Zum vereinbarten Rücktrittsrecht des Verkäufers in einem Grundstückskaufvertrag mit Ratenzahlungsvereinbarung wegen der Pflicht des Erwerbers, eine Vermögensauskunft zu erteilen, WM 2025, 1204-1206

BGH v. 11.4.2025 - V ZR 194/23, Keine Vereitelung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts nach § 4 RSiedlG durch Aufhebung des Kaufvertrags nach Zugang der Mitteilung über die Ausübung des Vorkaufsrechts, WM 2025, 1206-1209

Sonstiges

BGH v. 15.5.2025 - IX ZB 8/25, Keine Befugnis der Zivilkammer, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden Beschwerdeverfahrens zu entscheiden (Festhaltung IX ZB 84/16, NZI 2017, 991 Rz. 11; v. 22.11.2018 – IX ZB 14/18, NZI 2019, 139 Rz. 10), WM 2025, 1209-1211

Bücherschau

Carsten Pohl/Oliver Rode/Norbert Schneider, Handbuch der Organschaft, WM 2025, 1212

Carl Wurm/Herrmann Wagner/Hugo Zartmann, Das Rechtsformularbuch, WM 2025, 1212

Autoren und Redaktion

Redaktionsbeirat:

RA Thorsten Höche, Chefsyndikus des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., Berlin (Vorsitzender); Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. (London), Eberhard Karls Universität Tübingen; Vizepräsident des BGH Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Karlsruhe; Prof. Dr. Rafael Harnos, Universität Passau; RAin Dr. Anna Heidelbach, Leiterin der Rechtsabteilung der DZ-Bank AG, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für Internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; PD Dr. Alexander Sajnovits, M.Sc. (Oxford), Johannes Gutenberg-Universität Mainz; RA Dr. Heinrich Nemeczek, LL.M. (Harvard), General Counsel bei Scalable Capital, Berlin; Vors. Richter am BGH Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer, Karlsruhe

Redaktion:

RA Dr. Andreas Lange (verantw. Redakteur), Tel. 0 160/98 77 68 90, E-Mail: a.lange@wmrecht.de
RA Dr. Christopher Kienle, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Tobias Lettl, LL.M. (EUR), Universität Potsdam; RA Dr. Helmut Merkel, Frankfurt a.M.; RA Arne Wittig, Frankfurt a.M.
Lektorat: Sandra Emmerich, Tel. 069/15 40 866-11, E-
Mail: s.emmerich@otto-schmidt.de; Sepideh Mokhtar-Harris, LL.M., Tel. 069/15 40 866-12, E-Mail: s.mokhtar-harris@otto-schmidt.de

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