WM - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Bankrecht Wertpapiermitteilungen

Die WM informiert wöchentlich aktuell und umfassend im Rechtsprechungsteil über Urteile und Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht.
Beschreibung
Die WM informiert wöchentlich aktuell und vollständig über Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Sämtliche für die Kreditwirtschaft bedeutsamen Entscheidungen werden in vollem Wortlaut veröffentlicht.
Im Beitragsteil und in Sonderbeilagen erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen des Wirtschafts- und Bankrechts sowie Rechtsprechungsübersichten. Rezensionen informieren über Neuerscheinungen im Bankrecht und Wirtschaftsrecht.
Aktuell und ungekürzt
Rechtsprechung
Veröffentlichung aller wichtigen Entscheidungen aus dem Wirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht
Praxisrelevant und fundiert
Beiträge
Abhandlungen, Diskussionsbeiträge und Sichtweisen namhafter Autoren zu aktuellen Problemstellungen
Ausführlich und informativ
Rechtsprechungsübersichten
Dokumentationen
Rezensionen relevanter Literatur
Deutsche Rechtspolitik aktuell
Brüssel aktuell
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Erscheinungsweise:
Die WM erscheint wöchentlich samstags.
Aktuelles Heft
Heft 26/2025
Beiträge
Lettl, Tobias, Plattformregulierung durch EU-Recht, WM 2025, 1161-1174
Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen im Recht der Europäischen Union zu digitalen Plattformen sowie teilweise die Bezüge des deutschen Rechts zu diesen Regelungen dar. Es handelt sich um einen Prozess der Rechtssetzung, der im Wesentlichen mit der Digitalstrategie der Europäischen Union 2020 begonnen hat, und der längst nicht abgeschlossen ist. Zur Veranschaulichung dienen viele Beispiele aus der Rechtspraxis, insbesondere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Diese zeigen, um welch großen wirtschaftlichen Werte es in diesem Bereich geht. Als mögliche stärkste Sanktion ist dargestellt, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Zerschlagung von Unternehmen in Betracht kommt.
Kreutzmann, Tim A., Wenn Investmentfonds Kryptowerte kaufen: BaFin zu den Pflichten von Verwahrstellen und Kapitalverwaltungsgesellschaften, WM 2025, 1175-1182
Deutsche Publikums- und Spezial-Investmentfonds können innerhalb bestimmter Quoten direkt in Kryptowerte investieren. Welche rechtlichen und operativen Vorgaben die den Investmentfonds verwaltende Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und dessen Verwahrstelle bei diesem neuartigen Anlagegegenstand zu erfüllen haben, stellt die BaFin in einem Rundscheibenentwurf dar. Hierzu gehört, dass Investitionen in Kryptowerte nicht nur vom Erlaubnisumfang gedeckt sein müssen, sondern die KVG auch hinreichende fachliche und technische Ressourcen vorzuhalten hat. Entsprechendes gilt für die Verwahrstelle, die zudem für die Bestimmung ihres Aufgabenumfangs im Einzelfall zu prüfen hat, ob der konkrete Kryptowert verwahrfähig ist. Die im BaFin-Entwurf erkennbare Herausforderung besteht in der trennscharfen Abgrenzung der Beschreibung von Pflichten, die einerseits für Kryptowerte gelten, die auch die Eigenschaft als Finanzinstrument erfüllen, gegenüber andererseits solchen, die in den Anwendungsbereich der MiCAR fallen.
Rechtsprechung
Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzdienstleistungsrecht
EuGH v. 30.4.2025 - C-699/23, Auslegung von Art. 3 bis 5 Richtlinie 93/13/EWG (Klausel-Richtlinie): Prüfungsmaßstab für Missbräuchlichkeit einer Klausel über Provision für Bereitstellung eines Darlehens, WM 2025, 1182-1189
EuGH v. 30.4.2025 - C-39/24, Auslegung von Art. 5 Richtlinie 93/13/EWG (Klausel-Richtlinie): Prüfungsmaßstab für Missbräuchlichkeit einer Klausel über Provision für Bereitstellung eines Darlehens, WM 2025, 1189-1194
OLG Frankfurt v. 13.6.2024 - 19 U 8/24, Zuschussfähigkeit eines sanierten Hauses, Zustandekommen eines Zuschussvertrags, WM 2025, 1194-1204
Bürgerliches Recht und Handelsrecht
BGH v. 28.2.2025 - V ZR 246/23, Zum vereinbarten Rücktrittsrecht des Verkäufers in einem Grundstückskaufvertrag mit Ratenzahlungsvereinbarung wegen der Pflicht des Erwerbers, eine Vermögensauskunft zu erteilen, WM 2025, 1204-1206
BGH v. 11.4.2025 - V ZR 194/23, Keine Vereitelung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts nach § 4 RSiedlG durch Aufhebung des Kaufvertrags nach Zugang der Mitteilung über die Ausübung des Vorkaufsrechts, WM 2025, 1206-1209
Sonstiges
BGH v. 15.5.2025 - IX ZB 8/25, Keine Befugnis der Zivilkammer, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden Beschwerdeverfahrens zu entscheiden (Festhaltung IX ZB 84/16, NZI 2017, 991 Rz. 11; v. 22.11.2018 – IX ZB 14/18, NZI 2019, 139 Rz. 10), WM 2025, 1209-1211
Bücherschau
Carsten Pohl/Oliver Rode/Norbert Schneider, Handbuch der Organschaft, WM 2025, 1212
Carl Wurm/Herrmann Wagner/Hugo Zartmann, Das Rechtsformularbuch, WM 2025, 1212
Autoren und Redaktion
Redaktionsbeirat:
RA Thorsten Höche, Chefsyndikus des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., Berlin (Vorsitzender); Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. (London), Eberhard Karls Universität Tübingen; Vizepräsident des BGH Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Karlsruhe; Prof. Dr. Rafael Harnos, Universität Passau; RAin Dr. Anna Heidelbach, Leiterin der Rechtsabteilung der DZ-Bank AG, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für Internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; PD Dr. Alexander Sajnovits, M.Sc. (Oxford), Johannes Gutenberg-Universität Mainz; RA Dr. Heinrich Nemeczek, LL.M. (Harvard), General Counsel bei Scalable Capital, Berlin; Vors. Richter am BGH Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer, Karlsruhe
Redaktion:
RA Dr. Andreas Lange (verantw. Redakteur), Tel. 0 160/98 77 68 90, E-Mail: a.lange@wmrecht.de
RA Dr. Christopher Kienle, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Tobias Lettl, LL.M. (EUR), Universität Potsdam; RA Dr. Helmut Merkel, Frankfurt a.M.; RA Arne Wittig, Frankfurt a.M.
Lektorat: Sandra Emmerich, Tel. 069/15 40 866-11, E-Mail: s.emmerich@otto-schmidt.de; Sepideh Mokhtar-Harris, LL.M., Tel. 069/15 40 866-12, E-Mail: s.mokhtar-harris@otto-schmidt.de
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