ZFA - Zeitschrift für Arbeitsrecht

ZFA - Zeitschrift für Arbeitsrecht

Enthält weiterführende Beiträge auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und der angrenzenden Materien des Sozial- und Steuerrechts.

  • Umfangreiche Quelle zu weiterführenden Fragen des Arbeitsrechts und Sozialrechts
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 0342-328X

Jahresbezugspreis 2024: 276 € (inkl. MwSt.)
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Beschreibung

Die vierteljährlich erscheinende ZFA – Zeitschrift für Arbeitsrecht steht für die kompetente Darstellung arbeitsrechtlicher Fragen und weiterführender Beiträge auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und der angrenzenden Materien des Sozial- und Steuerrechts. Sie gehört zu den führenden wissenschaftlichen Organen im Bereich des Arbeitsrechts und bietet als solches Platz für den unvoreingenommenen und praxisnahen Austausch verschiedener Meinungen und Ansichten. Die Zeitschrift setzt seit Jahrzehnten Maßstäbe für die Durchdringung des gesamten Arbeitsrechts. Die Herausgeber und Schriftleiter stehen für den hohen inhaltlichen Anspruch der Beiträge.

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Beziehern der ZFA steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ZFA, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

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  • Arbeitsrechtliche Entscheidungen im Volltext
  • Gesetzestexte

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Erscheinungsweise:
4 x jährlich (15.2./15.5./15.8./15.11.)

Aktuelles Heft

Heft 4 / 2023

Editorial

Loritz, Karl-Georg / Henssler, Martin / Junker, Abbo / Wolf, Roland, Nachruf für Bernd Rüthers, ZFA 2023, 485-488

Abhandlungen

Franzen, Martin, Grenzen und Möglichkeiten der Ausweitung der Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG, ZFA 2023, 489-509

Der Beitrag befasst sich mit den Möglichkeiten des Gesetzgebers, die Allgemeinverbindlicherklärung (im Folgenden: AVE) von Tarifverträgen nach § 5 TVG zu erleichtern. Dabei geht der Beitrag zunächst davon aus, dass die Förderung der Tarifbindung auf Arbeitgeberseite, insbesondere durch staatliche Maßnahmen, wie beispielsweise die AVE von Tarifverträgen, nicht notwendigerweise zu einer Stärkung der Tarifautonomie führt – im Gegenteil: Die Mitgliedschaft der Arbeitnehmer in Gewerkschaften wird weniger attraktiv, weil der allgemeinverbindliche Tarifvertrag ohnehin für alle Arbeitnehmer gilt. Das BVerfG hat in seiner Leitentscheidung aus dem Jahr 1977 die AVE für grundsätzlich verfassungsgemäß gehalten, dies aber in erster Linie auf die Einordnung der AVE als in Art. 9 Abs. 3 GG verankerter Rechtsakt eigener Art gestützt. Der Beitrag leitet aus dieser Einordnung Grenzen für die Ausgestaltung dieses Rechtsinstituts her: Es darf nicht so verändert werden, dass es dem Autonomiebereich des Art. 9 Abs. 3 GG nicht mehr zugeordnet werden könnte. Bezüglich der formalen Anforderungen für den Erlass einer AVE bedeutet dies beispielsweise, dass am Antragserfordernis der Tarifvertragsparteien und dem Einvernehmen des Tarifausschusses festzuhalten ist. Bezüglich der materiell-rechtlichen Voraussetzungen ist deutlicher zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Verbreitungsgrad des Tarifvertrags zu unterscheiden.

Hartmann, Felix, Unionsrechtliche und verfassungsrechtliche Grenzen für ein Bundestariftreuegesetz, ZFA 2023, 510-560

Zu den Vorhaben der Ampel-Bundesregierung gehört die Schaffung eines Bundestariftreuegesetzes. Damit soll die Teilnahme an der öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen gebunden werden. Ein solches Gesetzgebungsprojekt muss sich an den Grenzen sowohl des Unionsrechts als auch des nationalen Verfassungsrechts messen lassen. Auf Unionsebene sind die Vorgaben des reformierten Entsenderechts sowie die primärrechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit maßgeblich. Im nationalen Verfassungsrecht steht der Schutz der Arbeitsvertragsfreiheit im Mittelpunkt. Daneben geht es um die Reichweite der Koalitionsfreiheit in ihrer positiven und negativen Ausprägung sowie um die Konsequenzen aus dem Demokratieprinzip.

Stoffels, Markus, Digitale Zugangsrechte für Betriebsräte und Gewerkschaften zum Betrieb, ZFA 2023, 561-629

Im Koalitionsvertrag 2021–2025 haben die Regierungsparteien vereinbart, ein “zeitgemäßes Recht für Gewerkschaften auf digitalen Zugang in die Betriebe“ zu schaffen. Das gibt Veranlassung, die bereits de lege lata bestehenden physischen und digitalen Zugangsrechte und ihre Grenzen zu untersuchen. Auf dieser Basis kann dann eine rechtspolitische Stellungnahme formuliert werden. Darüber hinaus stellt sich auch für Betriebsräte die Frage, ob und in welcher Form sie die Belegschaftsmitglieder ansprechen und informieren können. Es zeigt sich, dass dies schon jetzt in weitem Umfang möglich ist.

Besprechungsaufsätze

Benecke, Martina, Auskunfts- und Einsichtsrechte des Betriebsrats in das betriebliche Entgeltgefüge – BAG v. 23.3.2021 – 1 ABR 7/20 und die weitere Entwicklung der Rechtsprechung, ZFA 2023, 630-640

Autorenübersicht

Autoren dieses Heftes, ZFA 2023, 641

Verfasser- und Beitragsübersicht für das Jahr 2023, ZFA 2023, 642-644

Autoren

Herausgegeben von  LAGPräs. Dr. Martin Fenski, Prof. Dr. Martin Franzen, RA Dr. Reinhard Göhner, Prof. Dr. Felix Hartmann LL.M., Prof. Dr. Martin Henssler, Prof. Dr. Clemens Höpfner, Prof. Dr. Matthias Jacobs, Prof. Dr. Abbo Junker, Parlamentarischer Staatssekretär a.D. Dipl.-Volksw. Steffen Kampeter, Prof. Dr. Eckhard Kreßel, VizePräsBAG Dr. Rüdiger Linck, Prof. Dr. Thomas Lobinger,  VizePräsBAG a.D. Dr. Rudi Müller-Glöge,  LAGPräs. a.D. Dr. Eberhard Natter, Dr. Michael Niggemann, Johannes Pöttering, Prof. Dr. Eduard Picker, Prof. Dr. Reinhard Richardi, Prof. Dr. Dres. h.c. Bernd Rüthers†, Thüringer Justizminister a.D. Harald Schliemann, Prof. Dr. jur. Katharina Uffmann, Prof. Dr. Christine Windbichler, Roland Wolf.