Arbeits-Rechtsberater - ArbRB Informationsdienst für die arbeitsrechtliche Beratungspraxis

Arbeits-Rechtsberater - ArbRB

Fachkundig aufbereitete Darstellungen und Analysen aller wichtigen Entscheidungen zum Arbeitsrecht mit praxisorientierten Beraterhinweisen und Musterformulierungen. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul Arbeitsrecht: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.

  • Aktuelle, kurze und konkrete Beiträge mit Beraterhinweisen
  • Aktuelle Urteile zum materiellen und formellen Recht
  • Praxistipps, Checklisten, Musterformulierungen und hilfreiche Beispielfälle
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul Arbeitsrecht
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1618-0143

Jahresbezugspreis 2024: 348 € (inkl. MwSt.)
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1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Arbeitsrecht und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Der "Arbeits-Rechtsberater" unterscheidet sich von herkömmlichen Fachzeitschriften vor allem durch seine strenge Ausrichtung an der Praxis. Die Zeitschrift bietet aktuelle, kurze und konkrete Beiträge mit Beraterhinweisen. Der "Arbeits-Rechtsberater" erläutert monatlich die wichtigsten Urteile zum materiellen und formellen Recht und gibt Praxistipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien. Beispielsfälle z.B. zur Berechnung von Abfindungen und Fristen, Prüfungsschemata, Checklisten und Musterformulierungen helfen, eine komplizierte Materie schnell und weiterführend zu erfassen.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ArbRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul Arbeitsrecht, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv des ArbRB seit 2001
  • Henssler/Willemsen/Kalb (HWK), Arbeitsrecht Kommentar 
  • Preis, Der Arbeitsvertrag 
  • Tschöpe, Arbeitsrecht Handbuch
  • Bauer/Lingemann/Diller/Haußmann, Anwalts-Formularbuch Arbeitsrecht
  • Mues/Eisenbeis/Laber, Handbuch Kündigungsrecht 
  • Arbeitsrechtliche Entscheidungen im Volltext, Gesetzestexte
  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
  •  Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat 

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Auf der Internetseite des ArbRB unter www.arbrb.de finden Sie oben rechts das Login-Fenster. Melden Sie sich hier als Abonnent einfach mit dem Benutzernamen und Passwort an. Oder Sie testen: 1 Heft und 1 Monate Testzugang gratis.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.

Aktuelles Heft

Heft 10 / 2023

Aktuelle Kurzinformationen

BSG: Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit, ArbRB 2023, 289

LAG Niedersachen: Keine Anfechtung wegen Anordnung der Briefwahl für Beschäftigte im Homeoffice, ArbRB 2023, 289

Bußgeld i.H.v. 215.000 € wegen Datenschutzverstoßes, ArbRB 2023, 289

Dt. Arbeitsrechtstag 2024: – Teil I: (Über-)forderung der Arbeitsvertragsparteien?, ArbRB 2023, 290

BAG-Terminvorschau November 2023, ArbRB 2023, 290

Rechtsprechung

Individualarbeitsrecht

BAG v. 24.8.2023 - 2 AZR 17/23 / Windeln, Norbert, Fristlose Kündigung wegen Äußerungen in einer WhatsApp-Chatgruppe, ArbRB 2023, 290-291

BAG v. 11.5.2023 - 6 AZR 157/22 (A) / Marquardt, Cornelia, Beurteilung der Betriebsgröße i.S.d. § 17 Abs. 1 KSchG, ArbRB 2023, 291-292

BAG v. 6.6.2023 - 9 AZR 272/22 / Lunk, Stefan, Maßregelungsverbot beim Arbeitszeugnis, ArbRB 2023, 292-293

BAG v. 25.7.2023 - 9 AZR 278/22 / Steffan, Ralf, Darlegungs- und Beweislast bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung, ArbRB 2023, 293-294

BAG v. 25.4.2023 - 9 AZR 187/22 / Markowski, Jürgen, Rückzahlung von Fortbildungskosten für den Fall des Nichtablegens der Prüfung, ArbRB 2023, 294-295

LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 13.7.2023 - 5 Sa 1/23 / Kühnel, Artur, Zur Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Bahnfahrt während Krankheit und Kündigungsfrist, ArbRB 2023, 295-296

LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 28.3.2023 - 5 Sa 128/22 / Sasse, Stefan, Kündigung nach Verdacht fehlerhafter Zeiterfassung im Online-Buchungssystem, ArbRB 2023, 296-297

LAG Berlin-Brandenburg v. 12.5.2023 - 12 Sa 1250/22 / Range-Ditz, Daniela, Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen bei dauerhaft erkranktem Arbeitnehmer trotz fehlenden Hinweises des Arbeitgebers, ArbRB 2023, 297-298

ArbG Paderborn v. 6.7.2023 - 1 Ca 54/23 / Marquardt, Cornelia, Zulässige Differenzierung bei Inflationsausgleichszahlung, ArbRB 2023, 298-299

Kollektives Arbeitsrecht

BAG v. 20.7.2023 - 6 AZR 256/22 / Esser, Patrick, Zum Gleichbehandlungsgrundsatz bei tarifvertraglichen Erschwerniszuschlägen, ArbRB 2023, 299-300

BAG v. 23.3.2023 - 1 ABR 43/18 / Braun, Axel, Sitzgarantie für Gewerkschaftsvertreter im SE-Aufsichtsrat, ArbRB 2023, 300

Sonstiges Recht

BAG v. 20.6.2023 - 3 AZR 231/22 / Wortmann, Florian, Betriebliche Altersversorgung – Teilweise Umstellung einer Betriebsrentenzusage auf eine Kapitalleistung, ArbRB 2023, 301

BAG v. 24.5.2023 - 7 ABR 8/22 / Trebeck, Joachim, Zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde, ArbRB 2023, 302

LSG Bayern v. 18.8.2023 - L 7 BA 72/23 B ER / Roigk, Jacqueline, Zur abhängigen Beschäftigung von Fitnesstrainern, ArbRB 2023, 303

Beiträge für die Beratungspraxis

Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis

Heimann, Till / Flöter, Isabell, Die Umsetzung des LkSG im betrieblichen Kontext, ArbRB 2023, 304-307

Seit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sind in Deutschland ansässige Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten (ab 1.1.2024: schon ab 1.000 Beschäftigten) verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten zu berücksichtigen. Der Katalog der Sorgfaltspflichten ist umfassend und stellt Unternehmen bei der Umsetzung vor große Herausforderungen. Sind in den Unternehmen Betriebsräte gebildet, ist zusätzlich deren Einbindung im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung zu prüfen. Eröffnet das LkSG dem Betriebsrat dabei neue Möglichkeiten zur Einflussnahme? Welche konkreten Handlungsaufträge das Gesetz an die Unternehmen richtet und welche generelle Rolle der Betriebsrat dabei spielt, beleuchtet dieser Beitrag aus Praktikersicht.

Jacobi, Jessica / Krüger, Jakob Friedrich, Digitalisierung im internationalen Konzern, ArbRB 2023, 307-310

Die Einführung von IT-Systemen im internationalen Konzern stellt die deutsche Personalabteilung (sowie deren anwaltlichen Berater) häufig vor Probleme. Bei der Verarbeitung und Übermittlung von Daten sind die Vorgaben des europäischen sowie des nationalen Datenschutzrechts zu beachten. Zugleich dauert die Einführung in Deutschland auch aufgrund der betrieblichen Mitbestimmung oft länger als in anderen Ländern. Die immer häufigere Einführung von IT-Systemen und deren Updates in vielen Konzernen verschärft die Problematik zusätzlich. Der Beitrag nimmt die genannten Problembereiche in den Blick und bietet Lösungsansätze für Digitalisierungsstrategien.

Böhm, Annett, Richtig reagieren bei zweifelhafter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ArbRB 2023, 311-313

In der August-Ausgabe (ArbRB 2023, 243) hat Steffan umfassend ausgeführt, welcher Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) zukommt, in welchen Fallkonstellationen dieser Beweiswert erschüttert sein kann und welche allgemeinen Reaktionsmöglichkeiten dann für den Arbeitgeber bestehen. Hieran anknüpfend sollen nachfolgend die unternehmensseitigen Handlungsoptionen vertieft dargestellt und genauer erläutert werden. Ein Musterschreiben an einen nur vermeintlich arbeitsunfähigen Arbeitnehmer rundet den Beitrag ab.

Kleinebrink, Wolfgang, Der Bedeutungsverlust der Abmahnung als Voraussetzung für eine Kündigung, ArbRB 2023, 313-316

Ein Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilt, möchte damit vorrangig aus personalpolitischen Gründen eine Verhaltensänderung erreichen. Gleichzeitig soll die Abmahnung aber auch ermöglichen, eine Kündigung vorzubereiten, wenn sich diese Verhaltensänderung nicht einstellt. Eine Abmahnung ist allerdings nur dann als Vorstufe zur Kündigung geeignet, wenn der betroffene Arbeitnehmer mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch rechnen muss. Die mit einer Abmahnung verbundene Warnfunktion darf also noch nicht verbraucht sein. Der folgende Beitrag stellt Fallgruppen vor, in denen die Warnfunktion der Abmahnung nicht mehr greift, unterscheidet insoweit zwischen dem Kündigungsgrund an sich und der Interessenabwägung und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber auf, einen Verbrauch der Warnfunktion und damit des Kündigungsrechts zu vermeiden.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

Reufels, Martin / Loewke, Leana, Die neue BAG-Rechtsprechung zur Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts, ArbRB 2023, 317-320

Vergütet ein Arbeitgeber Beschäftigte verschiedenen Geschlechts, die eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben, unterschiedlich, begründet dies die Vermutung einer Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts (§ 22 AGG). Das BAG hat jetzt entschieden, dass privatautonome Vertragsverhandlungen über die Gehaltshöhe diese Vermutung nicht widerlegen können. Das bessere Verhandlungsgeschick eines Arbeitnehmers rechtfertigt es daher nicht, dass seine Leistung höher vergütet wird als die Leistung einer Kollegin. Der Beitrag beleuchtet diese wichtige BAG-Entscheidung zur geschlechtsbezogenen Entgeltbenachteiligung, zeigt ihre Folgen für die Praxis auf und stellt dar, wie die neuen Vorgaben umgesetzt werden können.

Autoren

Rechtsprechung: RA FAArbR Axel Braun, RA FAArbR Axel Groeger, RA FAArbR Dr. Henning Hülbach, RAin FAinArbR Dr. Jessica Jacobi, RA FAArbR Prof. Dr. Stefan Lunk, RA FAArbR Jürgen Markowski, RAin FAinArbR Dr. Cornelia Marquardt, RA FAArbR Werner M. Mues, RAin FAinArbR Daniela Range-Ditz, RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, RA FAArbR Dr. Gerhard Schäder, RA FAArbR Dr. Sascha Schewiola, RA FAArbR Dr. Stefan Seitz, RA Dr. Ralf Steffan, RA FAArbR Dr. Norbert Windeln.

Arbeitsrecht kompakt: RAin FAinArbR Dr. Annett Böhm, RAin FAinArbR Dr. Andrea Bonanni, RA FAArbR Dr. Boris Dzida, RA FAArbR Dr. Oliver Fröhlich, RA FAArbR Prof. Dr. Björn Gaul, RA FAArbR Dr. Detlef Grimm, Ass. jur. Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink, RiArbG Michael H. Korinth, RA FAArbR Dr. Jörg Laber, RA FAArbR Christoph Legerlotz, RA FAArbR Christian Moderegger, RA FAArbR Thomas Niklas, RAin FAinArbR Dr. Nathalie Oberthür, RAin FAinArbR Prof. Dr. Barbara Reinhard, RA FAArbR Prof. Dr. Martin J. Reufels, RA FAArbR Dr. Johannes Schipp, RA FAArbR Dr. Wienhold Schulte, DirArbG Dr. Jens Tiedemann.