Arbeits-Rechtsberater - ArbRB Informationsdienst für die arbeitsrechtliche Beratungspraxis
Fachkundig aufbereitete Darstellungen und Analysen aller wichtigen Entscheidungen zum Arbeitsrecht mit praxisorientierten Beraterhinweisen und Musterformulierungen. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul Arbeitsrecht: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.
Online erhältlich auch in diesen Modulen
Aktionsmodul Arbeitsrecht
Beratermodul Arbeitsrecht
Aktionsmodul Zivilrecht
juris Arbeitsrecht
juris Arbeitsrecht premium
Owlit Personalabteilung
- Aktuelle, kurze und konkrete Beiträge mit Beraterhinweisen
- Aktuelle Urteile zum materiellen und formellen Recht
- Praxistipps, Checklisten, Musterformulierungen und hilfreiche Beispielfälle
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul Arbeitsrecht
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Der "Arbeits-Rechtsberater" unterscheidet sich von herkömmlichen Fachzeitschriften vor allem durch seine strenge Ausrichtung an der Praxis. Die Zeitschrift bietet aktuelle, kurze und konkrete Beiträge mit Beraterhinweisen. Der "Arbeits-Rechtsberater" erläutert monatlich die wichtigsten Urteile zum materiellen und formellen Recht und gibt Praxistipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien. Beispielsfälle z.B. zur Berechnung von Abfindungen und Fristen, Prüfungsschemata, Checklisten und Musterformulierungen helfen, eine komplizierte Materie schnell und weiterführend zu erfassen.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ArbRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul Arbeitsrecht, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
- Archiv des ArbRB seit 2001
- Henssler/Willemsen/Kalb (HWK), Arbeitsrecht Kommentar
- Preis, Der Arbeitsvertrag
- Tschöpe, Arbeitsrecht Handbuch
- Bauer/Lingemann/Diller/Haußmann, Anwalts-Formularbuch Arbeitsrecht
- Mues/Eisenbeis/Laber, Handbuch Kündigungsrecht
- Arbeitsrechtliche Entscheidungen im Volltext, Gesetzestexte
- Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
- Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.
Aktuelles Heft
Heft 8 / 2024
Aktuelle Kurzinformationen
EuGH: Massenentlassungs-Richtlinie gilt auch bei Ruhestand des Arbeitgebers, ArbRB 2024, 227
BVerfG: Mindestlohnpflicht im Yoga-Ashram, ArbRB 2024, 227
BAG: Regelmäßiger Beschäftigungsort maßgeblich für Feiertagszuschlag, ArbRB 2024, 227
KI-Verordnung in Kraft getreten, ArbRB 2024, 227-228
Online-Dossier zur Neuregelung der Betriebsratsvergütung, ArbRB 2024, 228
Gesetz zur Berufsvalidierung beschlossen, ArbRB 2024, 228
BAG-Terminvorschau September 2024, ArbRB 2024, 228
Rechtsprechung
Individualarbeitsrecht
BAG v. 23.5.2024 - 6 AZR 155/21 / Esser, Patrick, Zur Wirksamkeit von Kündigungen bei Verstoß gegen Übermittlungspflicht des § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG, ArbRB 2024, 228-229
BAG v. 20.3.2024 - 5 AZR 234/23 / Marquardt, Cornelia, Corona-Infektion – Arbeitsunfähigkeit bei symptomlosem Krankheitsverlauf, ArbRB 2024, 229-230
BAG v. 5.3.2024 - 9 AZR 204/23 / Kroll, Sebastian, Arbeitnehmerüberlassung: Erforderlichkeit eines formwirksamen Überlassungsvertrags bei Überlassungsbeginn, ArbRB 2024, 230-231
BAG v. 25.4.2024 - 8 AZR 140/23 / Range-Ditz, Daniela, Bevorzugung eines gleich qualifizierten, jüngeren Bewerbers stellt keine Altersdiskriminierung dar, ArbRB 2024, 231-232
BAG v. 7.2.2024 - 7 AZR 367/22 / Sasse, Stefan, Zur Eigenart der Arbeitsleistung eines Geistlichen als Befristungsgrund, ArbRB 2024, 232
BAG v. 25.1.2024 - 6 AZR 119/23 / Marquardt, Cornelia, Entkräftung der Beweiswirkung eines Urteilstatbestands, ArbRB 2024, 233
LAG Nürnberg v. 24.4.2024 - 2 Sa 293/23 / Markowski, Jürgen, Schadensersatz wegen verspäteter Zielvorgabe, ArbRB 2024, 233-234
LAG Köln v. 19.1.2024 - 7 GLa 2/24 / Grimm, Detlef / Krülls, Sebastian, Anspruch auf essenzielle Arbeitsmittel nur bei tatsächlichem Beschäftigungsanspruch, ArbRB 2024, 234-235
LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 7.5.2024 - 5 Sa 56/23 / Groeger, Axel, Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen, ArbRB 2024, 235-236
Kollektives Arbeitsrecht
LAG Niedersachsen v. 26.4.2024 - 14 Sa 736/23 / Hagedorn, Marcel, Betriebsratsvergütung – Kein Anspruch auf Vorlage von Lohnabrechnungen vergleichbarer Kollegen, ArbRB 2024, 236-237
ArbG Aachen v. 23.4.2024 - 2 BV 56/23 / Braun, Axel, Betriebsratswahl für Lieferdienstfahrer in Betriebsteil ohne institutionalisierte Leitung vor Ort, ArbRB 2024, 237-238
Sonstiges Recht
BGH v. 23.4.2024 - II ZR 99/22 / Grimm, Detlef, Keine Karenzentschädigung beim nachvertraglichen Wettbewerbsverbot des GmbH-Geschäftsführers notwendig, ArbRB 2024, 238-239
BGH v. 25.4.2024 - IX ZB 55/23 / Korinth, Michael H., Pfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie und neue Pfändungsfreigrenzen, ArbRB 2024, 239-240
Beiträge für die Beratungspraxis
Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis
Gaul, Björn / Pitzer, Saskia, Das Gesetz zur Anpassung der Betriebsratsvergütung – Alle Klarheiten beseitigt?, ArbRB 2024, 240-244
Bundestag und Bundesrat haben endlich die gesetzliche Neuregelung der Betriebsratsvergütung verabschiedet (BR-Drucks. 564/23); sie ist am 25.7.2024 in Kraft getreten. Im Vorfeld hatte es viel Aufsehen um dieses Gesetzesvorhaben gegeben, sollten doch endlich die offenen Fragen im Zusammenhang mit der Bemessung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern geklärt und die (vermeintlichen) Rechtsunsicherheiten nach der Entscheidung des BGH in Sachen “Volkswagen“ (BGH v. 10.1.2023 – 6 StR 133/22, ArbRB 2023, 108 [Grimm]) beseitigt werden. Ob die Betriebsratsvergütung jetzt – wie der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt hat – “fair, nachvollziehbar und rechtssicher“ gestaltet ist, erscheint allerdings zweifelhaft, auch wenn die Praxis die neuen Möglichkeiten zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen nutzen sollte.
Schewiola, Sascha / Segler, Ramona, Welches Feiertagsrecht gilt bei Homeoffice und mobiler Arbeit?, ArbRB 2024, 245-247
Die Monate April, Mai und Juni sind in Summe die drei Kalendermonate mit den meisten Feiertagen in Deutschland. Nicht alle sind aber bekanntlich bundeseinheitliche Feiertage. Dies wirft die Frage auf, welches Feiertagsrecht bei den in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Arbeitsformen des Homeoffice und der mobilen Arbeit Anwendung findet, denn hier fallen der Sitz des Unternehmens und der Arbeitsort zum Teil auseinander. Der nachfolgende Beitrag stellt den diesbezüglichen Meinungsstand dar und zeigt Leitlinien zum Umgang mit Feiertagsregelungen auf.
Laber, Jörg, Politische Äußerungen und Tätigkeiten von Arbeitgebern – Was ist erlaubt?, ArbRB 2024, 247-250
Weltweit lässt sich ein Erstarken nationalistischer Ideologien beobachten. Populistische und rechtsextreme Weltanschauungen werden auf der politischen und gesellschaftlichen Bühne sichtbar und mitunter stark aufgeheizt diskutiert. Die Diskussion macht auch vor dem Arbeitsplatz nicht halt. Egal ob die Corona-Politik, der Ukrainekrieg (s. hierzu Kleinebrink, ArbRB 2022, 112) oder der jüngste Nahostkonflikt in Israel und Palästina (s. hierzu Grimm/Krülls, ArbRB 2023, 334), eine anstehende Wahl, die AfD oder der Klimawandel: Immer häufiger werden politische Themen im Betrieb diskutiert. Aber nicht nur das: In jüngerer Zeit haben Unternehmer die rechte Strömung in Deutschland kritisch beobachtet, kommentiert und dabei deutlich anklingen lassen, wo sie politisch stehen. Der Unternehmer Reinhold Würth ist sogar noch einen Schritt weitergegangen und hat sich in einem Schreiben an alle Mitarbeiter der Würth-Gruppe offen gegen die AfD positioniert und gleichzeitig davor gewarnt, bei den kommenden Wahlen aus Unmut über die Ampelregierung die AfD zu wählen.
Während politische Äußerungen und Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Betriebsräten im Betrieb seit jeher Gegenstand der arbeitsrechtlichen Diskussion sind, ist der politisch sich – auch nach außen – äußernde und/oder agierende Arbeitgeber ein Novum. Nachfolgend soll geklärt werden, wie sich das Arbeitsrecht zu der jüngst verstärkt auftretenden politischen Positionierung von Arbeitgebern bis zum Ausspruch von Wahlempfehlungen verhält. Ist eine solche Positionierung zulässig bzw. wann überschreiten Arbeitgeber die Grenze zu einer womöglich unzulässigen Beeinflussung der Beschäftigten?
Windeln, Norbert / de Kruijff, Adrianus, Krankschreibung mittels Videosprechstunde und Telefon, ArbRB 2024, 250-254
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat auf Grundlage von § 92 Abs. 4a SGB V am 7.12.2023 eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie beschlossen und unter bestimmten Voraussetzungen die telefonische Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit ermöglicht. Bereits zuvor war die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie mit Beschluss vom 19.11.2021 um die Möglichkeit zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der ausschließlichen Fernbehandlung per Videosprechstunde ergänzt worden. Der nachfolgende Beitrag erläutert die Auswirkungen dieser Änderungen und beleuchtet dabei insb. Fragen des Beweiswertes im Zusammenspiel mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Hinweise zu Klagen und Anträgen
Böhm, Annett, Pflegezeit im Kleinbetrieb, ArbRB 2024, 254-258
Mit dem am 24.12.2022 in Kraft getretenen Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz hat der deutsche Gesetzgeber u.a. weitere Anpassungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) vorgenommen. Was sich hierdurch für Kleinbetriebe geändert hat, welche Defizite nach wie vor bestehen und welche Herausforderungen die Arbeitsvertragsparteien erwarten, zeigt der Beitrag auf. Ein Muster zur richtigen Antragstellung rundet ihn ab.
Autoren
Rechtsprechung: RA FAArbR Axel Braun, RA FAArbR Dr. Patrick Esser, RA FAArbR Axel Groeger, RA FAArbR Dr. Henning Hülbach, RAin FAinArbR Dr. Jessica Jacobi, RA FAArbR Prof. Dr. Stefan Lunk, RA FAArbR Jürgen Markowski, RAin FAinArbR Dr. Cornelia Marquardt, RAin FAinArbR Daniela Range-Ditz, RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, RA FAArbR Dr. Gerhard Schäder, RA FAArbR Dr. Sascha Schewiola, RA FAArbR Dr. Stefan Seitz, RA Dr. Ralf Steffan, RA FAArbR Dr. Norbert Windeln.
Arbeitsrecht kompakt: RAin FAinArbR Dr. Annett Böhm, RAin FAinArbR Dr. Andrea Bonanni, RA FAArbR Dr. Boris Dzida, RA FAArbR Dr. Oliver Fröhlich, RA FAArbR Prof. Dr. Björn Gaul, RA FAArbR Dr. Detlef Grimm, Ass. jur. Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink, RiArbG Michael H. Korinth, RA FAArbR Dr. Jörg Laber, RA FAArbR Christoph Legerlotz, RA FAArbR Christian Moderegger, RA FAArbR Thomas Niklas, RAin FAinArbR Dr. Nathalie Oberthür, RAin FAinArbR Prof. Dr. Barbara Reinhard, RA FAArbR Prof. Dr. Martin J. Reufels, RA FAArbR Dr. Johannes Schipp, RA FAArbR Dr. Wienhold Schulte, DirArbG Dr. Jens Tiedemann.