ArbRB - Arbeits-Rechtsberater Informationsdienst für die arbeitsrechtliche Beratungspraxis
Fachkundig aufbereitete Darstellungen und Analysen aller wichtigen Entscheidungen zum Arbeitsrecht mit praxisorientierten Beraterhinweisen und Musterformulierungen. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul Arbeitsrecht: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.
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Beratermodul Arbeitsrecht
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ArbRB bei juris:
juris Arbeitsrecht
juris Arbeitsrecht premium
- Aktuelle, kurze und konkrete Beiträge mit Beraterhinweisen
- Aktuelle Urteile zum materiellen und formellen Recht
- Praxistipps, Checklisten, Musterformulierungen und hilfreiche Beispielfälle
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul Arbeitsrecht
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Der Arbeits-Rechtsberater unterscheidet sich von herkömmlichen Fachzeitschriften vor allem durch seine strenge Ausrichtung an der Praxis. Die Zeitschrift bietet aktuelle, kurze und konkrete Beiträge mit Beraterhinweisen. Der "Arbeits-Rechtsberater" erläutert monatlich die wichtigsten Urteile zum materiellen und formellen Recht und gibt Praxistipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien. Beispielsfälle z.B. zur Berechnung von Abfindungen und Fristen, Prüfungsschemata, Checklisten und Musterformulierungen helfen, eine komplizierte Materie schnell und weiterführend zu erfassen.
Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ArbRB steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul Arbeitsrecht mit folgenden Inhalten zur Verfügung.
Archiv des ArbRB seit 2001
Henssler/Willemsen/Kalb (HWK), Arbeitsrecht Kommentar
Preis, Der Arbeitsvertrag
Tschöpe, Arbeitsrecht Handbuch
Bauer/Diller/Arnold/Kaufmann, Anwalts-Formularbuch Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Entscheidungen im Volltext, Gesetzestexte
Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
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Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.
Aktuelles Heft
Heft 5/2026
Aktuelle Kurzinformationen
EuGH: Schutz vor missbräuchlichen Kettenbefristungen im öffentlichen Sektor, ArbRB 2026, 133
Referentenentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), ArbRB 2026, 133
Referentenentwurf zur Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit, ArbRB 2026, 133-134
Bundesregierung bringt Entlastungsprämie für Arbeitnehmer auf den Weg, ArbRB 2026, 134
BAG-Terminvorschau Juni 2026, ArbRB 2026, 134
Rechtsprechung
Individualarbeitsrecht
BAG v. 1.4.2026 - 6 AZR 157/22 / Marquardt, Cornelia, Rechtsfolge von Fehlern bei Massenentlassungsanzeigen, ArbRB 2026, 134-135
BAG v. 19.3.2026 - 2 AS 22/23 / Corzelius, Christoph, Unwirksamkeit von Kündigungen bei fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Erstattung einer Massenentlassungsanzeige, ArbRB 2026, 135-136
BAG v. 11.12.2025 - 6 AZR 47/25 / Schewiola, Sascha, Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz – Freiwillige Sonderzahlung und Tarifvertrag, ArbRB 2026, 136-137
BAG v. 30.10.2025 - 2 AZR 177/24 / Groeger, Axel, Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten vor Probezeitkündigung, ArbRB 2026, 137-138
BAG v. 4.12.2025 - 2 AZR 13/25 / Range-Ditz, Daniela, Fristlose Kündigung wegen Täuschung über ärztliche Feststellung des Impfstatus, ArbRB 2026, 138-139
LAG Niedersachsen v. 11.12.2025 - 5 SLa 465/25 / Mantel, Daniel, Unterlassen anderweitigen Verdienstes und Grenzen der Auskunftswiderklage, ArbRB 2026, 139-140
Hessisches LAG v. 9.1.2026 - 10 SLa 615/25 / Esser, Patrick, Annahmeverzug – Pflicht zur Arbeitsleistung während des Kündigungsschutzprozesses, ArbRB 2026, 140-141
ArbG Koblenz v. 20.11.2015 - 6 Ca 2023/25 / Grimm, Detlef / Krülls, Sebastian, “Geltendmachung“ einer Repressalie nach § 36 Abs. 2 HinSchG bei Probezeitkündigung, ArbRB 2026, 141-142
ArbG Hamm v. 23.1.2026 - 2 Ca 628/25 / Hülbach, Henning, Kein Entschädigungsanspruch für “AGG-Hopper“, ArbRB 2026, 142-143
Kollektives Arbeitsrecht
BAG v. 28.10.2025 - 1 ABR 34/24 / Pant, Benjamin / Rathmann, Leander, Bestimmung der Tarifzuständigkeit von DGB-Gewerkschaften (hier: IGBCE), ArbRB 2026, 143-144
Sonstiges Recht
BVerfG v. 27.1.2026 - 1 BvR 2637/21 / Wortmann, Florian, Werkvertragsverbot im Kernbereich der Fleischwirtschaft (§ 6a Abs. 2 GSA Fleisch) ist verfassungsgemäß, ArbRB 2026, 144-145
BAG v. 2.12.2025 - 9 AZB 3/25 / Range-Ditz, Daniela, Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für den Kündigungsrechtsstreit eines Theaterintendanten, ArbRB 2026, 145-146
LAG Baden-Württemberg v. 30.1.2026 - 2 Ta 10/25 / Range-Ditz, Daniela, Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten bei sic-non-Fall, ArbRB 2026, 146-147
Beiträge für die Beratungspraxis
Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis
Beck, / Hartmann, , (Unwirksame) Freistellungen im gekündigten Arbeitsverhältnis, ArbRB 2026, 147-150
Nach dem Ausspruch von Kündigungen werden Mitarbeitende häufig freigestellt. Oft berufen sich Unternehmen dabei auf ein arbeitsvertraglich vorbehaltenes Freistellungsrecht im Beendigungsfall. In einer aktuellen Entscheidung des BAG vom 25.3.2026 wurde eine solche Freistellung auf die Probe gestellt – mit wichtigen Folgen für die Unternehmenspraxis. Der folgende Beitrag fasst die Entscheidung zusammen und beleuchtet die Voraussetzungen und Fallstricke einer rechtmäßigen Freistellung.
Herfs-Röttgen, Ebba, Low Performer managen: Arbeitsrecht trifft Praxis, ArbRB 2026, 151-154
In Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Verhältnisse und hohen Wettbewerbsdrucks suchen Unternehmen nach Möglichkeiten, Kosten zu senken. Leistungsschwache Arbeitnehmende geraten dabei wieder verstärkt in den Fokus. Ihrer Vergütung stehen aus Sicht ihrer Arbeitgeber keine gleichwertigen Arbeitsleistungen gegenüber. Aber die Anforderungen an eine Kündigung von “Low Performern“ sind hoch. Damit stellt sich die Frage: Low Performer – kündigen, entwickeln oder dulden? Der Beitrag will dazu eine Antwort geben.
Reufels, Martin / Orthaus, Carolin, Kündigung von Arbeitsverhältnissen aus dem Ausland, ArbRB 2026, 154-157
Die Einhaltung des gesetzlichen Schriftformerfordernisses bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses stellt Arbeitgeber in der globalisierten Arbeitswelt häufig vor Probleme, beispielsweise wenn die zur Kündigung berechtigten Personen nicht in Deutschland ansässig sind. Vor dem Hintergrund, dass Kündigungen oft fristgebunden sind, kommt immer wieder die Forderung nach Formerleichterungen auf. Der Beitrag nimmt zwei aktuelle BAG-Entscheidungen zu dieser Thematik in den Blick und zeigt auf, welche Erleichterungen die aktuelle Rechtslage in grenzüberschreitenden Fällen zulässt.
Reuter, Marc, Bedeutung und Reichweite des Regelungsgegenstands einer Einigungsstelle, ArbRB 2026, 157-160
Der Regelungsgegenstand einer Einigungsstelle und seine Reichweite sind insbesondere im Rahmen der Zuständigkeits- und Spruch-Überprüfung relevant. Er kann jedoch auch bei einem Einsetzungsverfahren für eine neue Einigungsstelle Bedeutung gewinnen, falls die Gefahr von Überschneidungen droht. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Grundlagen der Einigungsstelleneinsetzung sowie den aktuellen Stand der Rechtsprechung und gibt Hinweise zur praktischen Umsetzung.
Olschewski, Gerrit, Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer in der Wartezeit, ArbRB 2026, 161-164
Müssen Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten Menschen während der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchführen?
Diese Frage schien durch die frühere Rechtsprechung des BAG zur Vorgängerregelung des § 84 Abs. 1 SGB IX a.F. geklärt zu sein. Insbesondere die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Köln vom 20.12.2023 – 18 Ca 3954/23 – und des LAG Köln vom 12.9.2024 – 6 SLa 76/24 – haben die Praxis jedoch erheblich verunsichert, indem sie eine Pflicht zur Durchführung des Präventionsverfahrens auch während der Wartezeit bejahten.
Das BAG hat nun mit Urteil vom 3.4.2025 – 2 AZR 178/24 – für Klarheit gesorgt und seine bisherige Rechtsprechung bestätigt: § 167 Abs. 1 SGB IX ist während der Wartezeit nicht anwendbar. Der nachfolgende Beitrag ordnet die Entscheidung dogmatisch ein, stellt den Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur dar und beleuchtet die praktischen Auswirkungen für die anwaltliche Beratungspraxis.
Autoren und Redaktion
Rechtsprechung: RA FAArbR Axel Braun, RA FAArbR Dr. Patrick Esser, RA FAArbR Axel Groeger, RA FAArbR Dr. Henning Hülbach, RAin FAinArbR Dr. Jessica Jacobi, RA FAArbR Prof. Dr. Stefan Lunk, RA FAArbR Jürgen Markowski, RAin FAinArbR Dr. Cornelia Marquardt, RAin i.R. Daniela Range-Ditz, RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, RA FAArbR Dr. Gerhard Schäder, RA FAArbR Dr. Sascha Schewiola, RA FAArbR Dr. Stefan Seitz, RA Dr. Ralf Steffan, RA FAArbR Dr. Norbert Windeln.
Arbeitsrecht kompakt: RAin FAinArbR Dr. Charlotte Beck, RAin FAinArbR Dr. Annett Böhm, RAin FAinArbR Dr. Andrea Bonanni, RA FAArbR Prof. Dr. Boris Dzida, RA FAArbR Dr. Oliver Fröhlich, RA FAArbR Prof. Dr. Björn Gaul, RA FAArbR Dr. Detlef Grimm, RAin FAinArbR Ebba Herfs-Röttgen, Ass. jur. Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink, RiArbG Michael H. Korinth, RA FAArbR Dr. Jörg Laber, RA FAArbR Christian Moderegger, RA FAArbR Thomas Niklas, RAin FAinArbR Dr. Nathalie Oberthür, RAin FAinArbR Prof. Dr. Barbara Reinhard, RA FAArbR Prof. Dr. Martin J. Reufels, RA FAArbR Dr. Johannes Schipp, RA FAArbR Dr. Wienhold Schulte †, DirArbG Dr. Jens Tiedemann.
RAin Petra Rülfing u. Ass. iur. Friederike Voss (verantw. Redakteurinnen),
Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), Anschrift des Verlags, Tel. 0221/93738-189 (Redaktions-Sekr.) bzw. -997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-906 (Redaktions-Sekr.) bzw. -943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: arbeitsrechtsberater@otto-schmidt.de,
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