Unternehmensrecht | Gesellschaftsrecht

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Das müssen Sie im Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht wissen! News zu wichtigen aktuellen Urteilen sowie Informationen zu Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Listing Act und Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
Mit unserem stetig anwachsenden Online-Dossier liefern wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die beiden Reformvorhaben. Nutzen Sie die aktuellen Hinweise und Materialien!

Online-Dossier: ESG ante portas – Neue Herausforderungen für Beratung und Vorstandsarbeit
Die rechtssichere Implementierung von Transformationsprozessen zu den Themen Umwelt, Soziales und nachhaltige Unternehmensführung ist zu einer prioritären Herausforderung geworden. Ob es um Transparenz, Korruptionsbekämpfung, Nachhaltigkeitsmanagement, den Umgang mit Umweltrisiken, Whistleblowing oder um erhöhte Haftungsrisiken für Menschenrechtsverletzungen geht: Gesellschaftliche Sensibilisierung, aber auch normative Vorgaben wie das LkSG, die EU-Taxonomie-Verordnung oder die anstehende Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) lassen es mehr als ratsam erscheinen, sich mit diesem Themenkomplex rechtzeitig zu beschäftigen. Der Verlag Otto Schmidt und sein Tochterunternehmen Fachmedien Otto Schmidt informieren an dieser Stelle über alle Facetten und neuen Entwicklungen. 

Online-Dossier: Die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) - Informationen, Materialien, Arbeitshilfen 

Online-Dossier: UmRUG
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze (UmRUG, BGBl. I 2023, Nr. 51 v. 28.2.2023) und dem Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (MgFSG, BGBl. 2023 I Nr. 10 v. 13.1.2023) hat der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der Umwandlungsrichtlinie im nationalen Recht verankert. Hier finden Sie eine Zusammenstellung an Beiträgen zum reformierten Umwandlungsrecht aus dem Portfolio des Verlags Otto Schmidt, die wir fortlaufend erweitern werden.

pro Seite
23.03.2020
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie - Gesellschafts-, Vereins- und Wohnungseigentumsrecht

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben in Deutschland zu ganz erheblichen Einschränkungen in allen Bereichen des Privat- und Wirtschaftslebens geführt, die noch vor wenigen Wochen undenkbar erschienen. Die Regierung bringt aus diesem Grunde Eilmaßnahmen auf den Weg. In diesem Beitrag finden Sie geplante Maßnahmen zum Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Wohnungseigentumsrecht.

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16.03.2020
Zu den Ansprüchen einer Influencerin als ehemalige Geschäftsführerin einer GmbH für Online-Modevertrieb
OLG Stuttgart v. 12.3.2020 - 14 U 155/19

Das LG Stuttgart hat zu Recht entschieden, dass eine Influencerin, die frühere Geschäftsführerin einer GmbH für Online-Modevertrieb, gegenüber der GmbH Anspruch auf Auskunft über die verkauften Kleidungsstücke hat. Der Influencerin steht auch über ihr Ausscheiden als Geschäftsführerin der GmbH hinaus eine Umsatzbeteiligung zu.

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03.03.2020
Berücksichtigung der Abfindungsforderung eines vor der Insolvenz ausgeschiedenen Gesellschafters einer GmbH & Co. KG erst bei der Schlussverteilung
BGH v. 28.1.2020 - II ZR 10/19

Die Abfindungsforderung eines vor der Insolvenz ausgeschiedenen Gesellschafters einer GmbH & Co. KG, deren Auszahlung gegen das Kapitalerhaltungsgebot der §§ 30, 31 GmbHG analog verstoßen würde, ist erst bei der Schlussverteilung nach § 199 InsO zu berücksichtigen. § 30 Abs. 1 GmbHG steht einer Auszahlung der Abfindungsforderung auch dann entgegen, wenn die Abfindung zum Zeitpunkt des Ausscheidens und auch noch ein Jahr danach aus dem freien Vermögen der Gesellschaft hätte bedient werden können. § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO ist insoweit nicht entsprechend anwendbar.

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11.02.2020
§ 64 Satz 1 GmbHG ist kein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB
BGH v. 19.11.2019 - II ZR 233/18

§ 64 Satz 1 GmbHG ist kein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB. Der Gläubiger einer GmbH kann den Erstattungsanspruch der Gesellschaft nicht selbst unmittelbar gegen einen Gesellschafter verfolgen, auch nicht bei einem Verstoß gegen § 73 Abs. 1 GmbHG.

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31.01.2020
Richterlicher Hinweis auf geänderte Rechtsauffassung auch im Hinblick auf früher zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit geboten
BGH v. 10.12.2019 - II ZR 451/18

Ein richterlicher Hinweis darauf, dass das Gericht an einer entscheidungserheblichen Rechtsauffassung nicht mehr festhalten will, kann auch dann geboten sein, wenn das Gericht diese Rechtsauffassung in einem früher zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit vertreten hat und eine Partei in einem weiteren zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit, für das Gericht erkennbar, davon ausgeht, dass das Gericht auch in diesem Verfahren keine abweichende Auffassung vertreten werde.

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29.01.2020
Veräußerung eines Handelsgeschäfts aus der Insolvenz durch den Schuldner in der Eigenverwaltung
BGH v. 3.12.2019 - II ZR 457/18

§ 25 Abs. 1 Satz 1 HGB ist auf den Erwerb eines Handelsgeschäfts aus der Insolvenz auch dann nicht anwendbar, wenn die Veräußerung nicht durch den Insolvenzverwalter, sondern durch den Schuldner in der Eigenverwaltung erfolgt.

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07.11.2019
Zahlungen von Schuldner gläubigerbenachteiligend trotz Gesellschaftsabspaltung
BGH v. 17.10.2019 - IX ZR 215/16

Die gesamtschuldnerische Haftung einer vom Schuldner abgespaltenen Gesellschaft nach § 133 UmwG steht der gläubigerbenachteiligten Wirkung von Zahlungen aus dem Vermögen des Schuldners nicht entgegen.

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07.11.2019
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH: Bei Beteiligung von 50 Prozent nicht als arbeitnehmerähnliche Person nach BetrAVG anzusehen
BGH v. 1.10.2019 - II ZR 386/17

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der mit einem oder mehreren anderen Gesellschafter-Geschäftsführern 50 % der Geschäftsanteile hält und selbst nicht mit einem nur unbedeutenden Geschäftsanteil an der Gesellschaft beteiligt ist, ist keine arbeitnehmerähnliche Person i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG.

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05.09.2019
Statusverfahren kann Zusammensetzung des Aufsichtsorgans einer durch Umwandlung gegründeten SE bestimmen
BGH v. 23.7.2019 - II ZB 20/18

Wenn vor der Eintragung einer durch formwechselnde Umwandlung gegründeten, dualistisch aufgebauten Europäischen Gesellschaft (SE) in das Handelsregister ein Statusverfahren eingeleitet worden ist, richtet sich die in diesem Verfahren festzulegende Zusammensetzung des Aufsichtsorgans der SE bei Anwendbarkeit der Auffangregelung über die Mitbestimmung kraft Gesetzes danach, wie der Aufsichtsrat vor der Umwandlung nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften richtigerweise zusammenzusetzen war.

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16.07.2019
Anspruch auf Einreichung der korrigierten Gesellschafterliste des zu Unrecht nicht eingetragenen Gesellschafters
KG Berlin v. 10.7.2019 - 2 W 16/19

Entsprechend der Rechtslage bei § 67 Abs. 2 AktG steht auch einem zu Unrecht nicht in die Gesellschafterliste eingetragenen Gesellschafter einer GmbH ein Anspruch auf Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste zu, den er im Wege der Leistungsklage gegen die Gesellschaft durchsetzen kann. Ein solcher Anspruch besteht auch dann, wenn der tatsächlich eingetragene Scheingesellschafter der Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste widerspricht.

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27.06.2019
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Anlegers wegen Aufklärungspflichtverletzungen
BGH v. 21.5.2019 - II ZR 340/18

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Anlegers wegen Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft gem. § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB beginnt nicht bereits mit dem Zugang seines Beitrittsangebots bei der Fondsgesellschaft, sondern frühestens mit dem Zustandekommen des Beteiligungsverfahrens.

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10.05.2019
Zusammenschluss von Thalia und der Mayerschen Buchhandlung vom Bundeskartellamt freigegeben

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 9.5.2019 die Fusion zwischen den beiden Buchhandelsketten Thalia und Mayersche Buchhandlung freigegeben. Zusammen betreiben die beiden Buchhandelsketten 288 Buchhandlungen in Deutschland.

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10.05.2019
Grundsätze der actio pro socio durch Grundsatz der gesellschaftlichen Treuepflicht beschränkt
BGH v. 22.1.2019 - II ZR 143/17

Das Recht des einzelnen Gesellschafters, im Wege der actio pro socio, also die gerichtliche Geltendmachung der Gesellschaft zustehender Sozialansprüche durch einen einzelnen Gesellschafter, gegen einen Mitgesellschafter vorzugehen, ist beschränkt durch die Grundsätze der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht und kann sich als rechtsmissbräuchlich darstellen.

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18.09.2018
Ordnungsgemäße Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Societas Europaea
OLG Frankfurt a.M. 27.8.2018, 21 W 29/18

Bei § 35 Abs. 1 SEBG ist auf den rechtlich gebotenen Soll-Zustand der Mitbestimmung und nicht auf den praktizierten Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Umwandlung der Gesellschaft von einer Aktiengesellschaft in eine SE abzustellen.

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18.09.2018
Auslandsbeurkundung bei Gründung einer deutschen GmbH kann grundsätzlich nicht vom Registergericht beanstandet werden
KG Berlin 26.7.2018, 22 W 2/18

Die Beurkundung der Gründung einer deutschen GmbH durch einen Schweizer Notar mit Amtssitz im Kanton Basel erfüllt jedenfalls dann die Anforderungen nach §§ 6, 13 UmwG und kann im Eintragungsverfahren durch das Registergericht nicht beanstandet werden, wenn die Niederschrift in Gegenwart des Notars den Beteiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben worden ist.

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13.08.2018
Nichtigkeit eines Gesellschafterversammlungsbeschlusses einer KG wegen Nichtbeachtung eines Stimmverbots nach § 47 Abs. 4 S. 2 GmbHG
OLG München 18.7.2018, 7 U 4225/17

§ 47 Abs. 4 S. 2 GmbHG ist Ausfluss eines allgemeinen Grundsatzes, dass von einem Selbst am Geschäft Beteiligten nicht zu erwarten ist, er werde bei der Stimmabgabe die eignen Interessen denen der Gesellschaft hinten anstellen, so dass diese Sonderinteressen durch einen Stimmrechtsausschluss bei Insichgeschäften von der Verbandsentscheidung fernzuhalten sind. Die Regelung ist daher auch analog auf eine KG anzuwenden.

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06.08.2018
Berufungszurückweisungsbeschluss muss erstrebtes Ziel des Rechtsmittels des Berufungsklägers erkennen lassen
BGH 12.6.2018, II ZR 229/16

Unterliegt ein die Berufung zurückweisender Beschluss der Anfechtung, muss er, ebenso wie ein Berufungsurteil, erkennen lassen, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat.

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02.08.2018
Einziehung eines Gesellschaftsanteils: Beschluss bei nicht ausreichend freiem Vermögen der Gesellschaft zur Zahlung des Einziehungsentgelts nichtig
BGH 26.6.2018, II ZR 65/16

Steht im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Einziehung eines Gesellschaftsanteils fest, dass das freie Vermögen der Gesellschaft zur Bezahlung des Einziehungsentgelts nicht ausreicht, ist der Einziehungsbeschluss auch dann nichtig, wenn die Gesellschaft über stille Reserven verfügt, deren Auflösung ihr die Bezahlung des Einziehungsentgelts ermöglichen würde.

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24.07.2018
D&O-Versicherungsschutz umfasst nicht die GmbH-Geschäftsführerhaftung gem. § 64 GmbH-Gesetz
OLG Düsseldorf 20.7.2018, I 4 U 93/16

Der Versicherungsschutz einer D&O-Versicherung umfasst nicht den Anspruch einer insolvent gewordenen Gesellschaft gegen ihren versicherten Geschäftsführer auf Ersatz insolvenzrechtswidrig geleisteter Zahlungen der Gesellschaft gem. § 64 GmbH-Gesetz. Bei dem Urteil handelt es sich um Grundsatzurteil zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleistungen und Leitende Angestellte. Es dürfte laut OLG große praktische Bedeutung haben.

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17.07.2018
Kein Zeugnisverweigerungsrecht für die Robert Bosch GmbH im Zusammenhang mit dem Abgasskandal
LG Stuttgart 13.7.2018, 22 O 205/16 u.a.

Die Robert Bosch GmbH kann sich auf kein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 384 ZPO berufen und damit die Vorlage von Unterlagen verweigern. Sie erleidet durch die Vorlage weder einen unmittelbaren vermögensrechtlichen Schaden, setzt sich nicht der Gefahr der Strafverfolgung aus noch offenbart sie damit ein schutzwürdiges Gewerbegeheimnis.

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24.04.2018
Auslegung eines Beschluss einer Publikumsgesellschaft grds. nach objektivem Erklärungsbefund
BGH 6.3.2018, II ZR 1/17

Der Beschluss einer Publikumsgesellschaft ist nach seinem objektiven Erklärungsbefund auszulegen. Im Streitfall geht es darum, ob es sich bei einer Regelung eines Beschlusses einer Publikumsgesellschaft zur Befristung eines Sanierungskonzeptes, um eine auflösende Bedingung oder ein Optionsrecht für sanierungswillige Gesellschafter zur Rückforderung ihrer Sanierungsbeiträge handelt.

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13.04.2018
Kein Ausscheiden aus Publikumsgesellschaft bei Zusammentreffen der Kündigung mit Auflösungsbeschluss während Kündigungsfrist
BGH 6.2.2018, II ZR 1/16

Wird eine Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts nach einer Kündigung aber vor Eintritt der Kündigungswirkung aufgelöst, scheidet der kündigende Gesellschafter, sofern dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes entnommen werden kann, nicht aus, sondern verbleibt in der Liquidationsgesellschaft.

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13.03.2018
Umqualifizierung einer Gesellschafterleistung bei fehlendem Kredit aus eigener Kraft möglich
BGH 23.1.2018, II ZR 246/15

Hat der Gesellschafter der Gesellschaft bereits eine Gesellschafterhilfe als Darlehen gewährt, kommt es für die Umqualifizierung in eine kapitalersetzende Leistung nach dem früheren Eigenkapitalersatzrecht aufgrund der Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft nicht darauf an, ob ein zusätzlicher Kreditbedarf der Gesellschaft bestand, sondern darauf, ob die Gesellschaft sich den bereits vom Gesellschafter gewährten Kredit aus eigener Kraft hätte beschaffen können.

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09.01.2018
Auskunftsverurteilung: Nur unmittelbar aus dem Urteil fließende Nachteile sind bei der Bemessung der Beschwer zu berücksichtigen
BGH 7.11.2017, II ZB 4/17

Bei der Bemessung der Beschwer einer Treuhandkommanditistin einer Publikums-Kommanditgesellschaft durch die Verurteilung zur Auskunftserteilung über Daten sämtlicher Treugeber an einen Treugeberkommanditisten sind die durch eine Pflicht zur Benachrichtigung der betroffenen Treugeber verursachten Kosten nicht mit einzubeziehen, da sie keinen unmittelbar aus dem Urteil fließenden Nachteil darstellen, sondern Folgen aus Drittbeziehungen darstellen.

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07.12.2017
Nichtgesetzliche Pflichten eines Gesellschafters einer Publikumsgesellschaft müssen sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben
BGH 7.11.2017, II ZR 127/16

Nach der BGH-Rechtsprechung unterliegen die Regelungen in Gesellschaftsverträgen von Publikumsgesellschaften einer ähnlichen Auslegung und Inhaltskontrolle wie AGB. Für den einer Publikumsgesellschaft beitretenden Gesellschafter müssen sich die mit dem Beitritt verbundenen, nicht unmittelbar aus dem Gesetz folgenden Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag klar ergeben.

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18.11.2015
Kein Betriebsausgabenabzug bei Einkünften aus selbständiger Arbeit bei Nutzung eines nach 1-Prozent-Regelung versteuerten Dienstwagens eines Arbeitnehmers
BFH 16.7.2015, III R 33/14

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen betrieblichen Pkw, dessen Kosten der Arbeitgeber in vollem Umfang trägt, auch zur Nutzung für Fahrten im privaten Bereich und zur Erzielung anderer Einkünfte und versteuert der Arbeitnehmer den daraus erlangten geldwerten Vorteil nach der sog. 1-Prozent-Regelung, kann der Arbeitnehmer für die Nutzung des Pkw im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit keine Betriebsausgaben abziehen.

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28.04.2014
Abberufung eines Vorstandsmitgliedes der Commerzbank nichtig
LG Frankfurt a.M. 22.4.2014, 3-05 O 8/14

Der Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitgliedes einer AG (hier: der Commerzbank) setzt das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus. Der geplante erhebliche Personalabbau sowie eine Verschlankung des Vorstandes und eine Umstrukturierung der Geschäftsfelder stellen für sich genommen noch keinen wichtigen Grund dar; vielmehr muss dargelegt werden, dass die Belassung im Vorstandsamt zu schweren wirtschaftlichen Nachteilen für die AG führen könnte oder dass es ihr aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist.

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02.08.2012
GmbH-Geschäftsführer müssen Übersicht über Finanzen organisieren
BGH 19.6.2012, II ZR 243/11

Ob der Geschäftsführer einer GmbH seiner Pflicht zur laufenden Beobachtung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und näheren Überprüfung im Fall krisenhafter Anzeichen hinreichend nachgekommen ist, kann nur unter umfassender Berücksichtigung der für die Gesellschaft wirtschaftlich relevanten Umstände beurteilt werden, die dem Geschäftsführer bekannt waren oder bekannt sein mussten. Er muss auf jeden Fall für eine Organisation sorgen, die ihm die zur Wahrnehmung seiner Pflichten erforderliche Übersicht über die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Gesellschaft jederzeit ermöglicht.

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