AOStB - AO-Steuerberater Informationsdienst zu Steuerverfahren, Betriebsprüfung, Rechtsschutz nach AO/FGO, Steuerstrafrecht

AOStB - AO-Steuerberater

Schneller und vollständiger Überblick über das gesamte steuerliche Verfahrensrecht. Mit Handlungsempfehlungen, Gestaltungsempfehlungen und Formulierungsempfehlungen. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

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  • Inklusive Handlungsempfehlungen, Gestaltungsempfehlungen und Formulierungsempfehlungen
  • Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis
  • Überblick über das gesamte steuerliche Verfahrensrecht
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul AO-StB
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1617-2272

Jahresbezugspreis 2026: 383 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 30,80 € (inkl. MwSt.), Ausland: 47,70 €

12 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul AO-StB und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Der "AO-Steuerberater" (AO-StB) gibt einen schnellen und vollständigen Überblick über das gesamte steuerliche Verfahrensrecht - d.h. Steuerverfahren, Betriebsprüfung, Rechtsschutz nach AO, FGO und Steuerstrafrecht. Jeder Beitrag kommt direkt auf den Punkt und enthält konkrete strategische Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis - so ersparen Sie sich mühsame Recherchen und Interpretationen. Dabei führt Sie der strukturierte Aufbau der Zeitschrift schnell zum gesuchten Thema.

Das Berater-Konzept: Ausgewiesene Experten aus einem bewährten Autorenteam stellen in "Kurzanalysen mit Beraterhinweis" für die Praxis bedeutsame Entscheidungen sowie Verwaltungsanweisungen im Steuerrecht in ihren Kernaussagen und praktischen Konsequenzen dar und liefern konkrete Beraterhinweise für die praktische Umsetzung. Die "Beiträge für die Beratungspraxis" greifen aktuelle und gängige Probleme aus der verfahrensrechtlichen Beratungspraxis auf. Mit Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen praxisorientiert aufbereitet - so wie Sie es im Beratungsalltag brauchen!

Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des AO-StB steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul AO-StB mit folgenden Inhalten zur Verfügung.

  • AO-Steuerberater, 12 Ausgaben/Jahr inkl. Archiv seit 2001

  • Basiskommentar Steuerrecht von Lippross/Seibel

  • Steuer ABC online von Braun/Günther

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Weitere Zeitschriften
Der "AO-Steuerberater" bietet zusammen mit dem "Erbschaft-Steuerberater", dem "Ertrag-Steuerberater", dem "GmbH-Steuerberater" sowie dem "Umsatz-Steuerberater", die konzeptionell ähnlich sind, ein ideales Steuer-Informationssystem für alle praktisch wichtigen Steuerfragen.

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.

Aktuelles Heft

Heft 3/2026

Aktuelles

Günther, Karl-Heinz, Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG): Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern, AO-StB 2026, 65

Günther, Karl-Heinz, Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG): Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern, AO-StB 2026, 65

Günther, Karl-Heinz, FAQ zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung, AO-StB 2026, 65-66

Günther, Karl-Heinz, Einstellung des Versands von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit, AO-StB 2026, 66

Günther, Karl-Heinz, EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke, AO-StB 2026, 66

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

BFH v. 25.11.2025 - VIII R 2/25 / Steinhauff, Matthias, Zur Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters, AO-StB 2026, 67-68

BFH v. 16.10.2025 - VI R 6/24 / Steinhauff, Dieter, Pflicht zur elektronischen Kommunikation für Steuerberater auch bei Antrag auf mündliche Verhandlung nach Gerichtsbescheid, AO-StB 2026, 68-71

BFH v. 16.10.2025 - III R 18/23 / Rüsch, Gary, Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe begründet zwar ein rückwirkendes Ereignis, eröffnet aber nach Ablauf der Übergangsfristen keine Bescheidänderung, AO-StB 2026, 71-73

BFH v. 16.12.2025 - VIII R 4/25 / Marfels, Michael, Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheides kein rückwirkendes Ereignis, AO-StB 2026, 73-75

BFH v. 8.10.2025 - II R 20/23 / Peters, Stephan, Keine Aufhebung gem. § 16 GrEStG bei nicht rechtzeitiger Anzeige – Notar kann keinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen, AO-StB 2026, 75-76

BFH v. 23.10.2025 - IV R 12/24 / Lindwurm, Christof, Bezeichnung des Klagebegehrens durch Bezugnahme auf Einspruchsentscheidung, AO-StB 2026, 76-78

BFH v. 11.9.2024 - XI B 18/24 / Gehm, Matthias, Kein Einsichtsrecht in dem Finanzgericht nicht vorliegende Behördenakten, AO-StB 2026, 78-79

Beiträge für die Beratungspraxis

Borgdorf, Reinold, Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht, AO-StB 2026, 80-83

Es werden praxisrelevante Entscheidungen vorgestellt, die noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Themen: Offenbare Unrichtigkeit bei fehlerhaften Angaben zum Einlagekonto, Berichtigung nach Beifügung eines programmgesteuerten Risikohinweises, Abgabefrist für die ESt-Erklärung eines StB, Unzulässigkeit der Erinnerung gegen das Leistungsgebot zur Kostenrechnung, Zulässigkeit einer “Konkurrentenklage“, Versand eines elektronischen Dokumentes ohne qualifizierte Signatur, Würdigung des protokollierten Vorbringens des Klägers, Zulässigkeit einer NZB.

Schmidt, Christoph, Das modifizierte qualifizierte Freitextfeld (“Ergänzende Angaben“) der Einkommensteuererklärung 2025 – Funktionen, Reichweite, Grenzen und Konkretisierungsbedarf, AO-StB 2026, 84-89

Das modifizierte Freitextfeld (“Ergänzende Angaben“) in der ESt-Erklärung 2025 ist mehr als ein Hinweis: Es steuert Fälle aus der Vollautomation (§ 155 Abs. 4 S. 1 AO) in die personelle Bearbeitung. Der Beitrag zeigt Funktionen, Pflichtnähe bei abweichender Rechtsauffassung, Grenzen (999 Zeichen) und Beratungsstrategien inkl. Begleitschreiben/Upload sowie Bedarf an Verwaltungsklarstellung.

Bender, Pascal, Die Unsitte der Nichtanhörung im Besteuerungsverfahren – Ein Plädoyer für mehr § 91 Abs. 1 AO in der Praxis, AO-StB 2026, 89-95

Steuerrecht ist regelmäßig Eingriffsrecht – § 91 Abs. 1 S. 1 AO normiert im Lichte des Rechtsstaatsprinzips deshalb, dass Beteiligte vor allem vor Erlass belastender Verwaltungsakte von den Finanzbehörden angehört werden sollen. Dies gilt nach § 91 Abs. 1 S. 2 AO insbesondere bei wesentlichen Abweichungen zwischen Steuererklärung und Steuerfestsetzung zuungunsten des Steuerpflichtigen. In der Praxis wird diese Anhörungsmaxime jedoch zunehmend ignoriert. Der Beitrag widmet sich dieser Unsitte und plädiert für eine großzügigere Anhörungspraxis.

Service

Krypto 2 Go (Teil 12): Einziehung und Beschlagnahme von Kryptowährungen – Zugleich Besprechung der Entscheidung des LG Hanau zur Notveräußerung von Kryptowährungen, AO-StB 2026, R5

Grundstücksteile von untergeordnetem Wert (§ 8 EStDV) – Änderungen durch die Neufassung zum 29.12.2025, AO-StB 2026, R5

§ 15 FAO Selbststudium: BMF v. 26.1.2026 zu Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung dienenden Gebäuden (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG), AO-StB 2026, R5

Aktuelle Entwicklungen bei den Ergänzungstatbeständen des Grunderwerbsteuerrechts – §§ 1 Abs. 2a, 2b, 3 und 3a GrEStG – neue Fragen, neue Antworten, AO-StB 2026, R5-R6

Keine Ersatzerbschaftsteuerpflicht einer im Inland ansässigen nicht rechtsfähigen Familienstiftung schweizerischen Rechts, AO-StB 2026, R6

GmbH 2 Go (Teil 30): Mitarbeiterbeteiligung durch Hurdle Shares – Steuerliche Herausforderungen im Hinblick auf Lohn- und Einkommensteuer, AO-StB 2026, R6

Erwerb eigener Geschäftsanteile (§ 33 GmbHG) – Voraussetzungen und Rechtsfolgen, AO-StB 2026, R6

Deliktische Eingriffe Dritter bei der Übersendung einer Rechnung als PDF-Anhang einer E-Mail, AO-StB 2026, R6

Autoren und Redaktion

Fachbeirat: RA/FAStR Thomas Carlé, M.B.L.-HSG, RA/ FAStR/StB Ingo Heuel, RiBFH Prof. Dr. Gregor Nöcker, RA/MR a.D. Hans-Peter Schmieszek

Dr. Susanne Heiden (verantw. Redakteurin), Anschrift des Verlags, Tel. 0221/93738-571 (Redaktions-Sekr.) bzw. -997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-902 (Redaktions-Sekr.) bzw. -943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung)

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