Familienrecht

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15.09.2017

Der beste Freund des Menschen nur ein Haushaltsgegenstand? (OLG Nürnberg v. 20.12.2016 – 10 UF 1249/16)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Die Formen des familiären Zusammenlebens haben sich grundlegend verändert. Die noch das letzte Jahrhundert bestimmende klassische Rollenverteilung hat sich ebenso gewandelt, wie auch die tatsächliche Zusammensetzung der Haushalte. Der ehedem „klassischen Familie“, bestehend aus Eltern und Kindern, stehen zunehmend Haushalte von kinderlosen Paaren gegenüber und eine ebenso steigende Zahl von Haustieren, die in diesen Haushalten leben. Unabhängig davon, ob man diese Haustiere als „Kinderersatz“ bewertet, gilt in jedem Fall, dass sie für ihren jeweiligen Halter regelmäßig einen hohen Stellenwert besitzen. Die mit der Trennung der Paare dann einhergehenden Fragen zum künftigen Schicksal des Haustieres haben nicht nur längst auch die Gerichte erreicht, sondern werden häufig mit der gleichen Vehemenz geführt, wie sie für kindschaftsrechtliche Verfahren typisch sind. Neben dem familiengerichtlich erstrebten „Umgang“ mit dem Haustier bedarf es häufig der gerichtlichen Entscheidung zu der vorgelagerten Fragestellung, bei welchem Ehegatten denn künftig das Haustier leben soll.

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01.09.2017

Und sie bewegt sich doch! - Fondsbasierte Versorgungen sind auf Basis der ehezeitlichen Fondsanteile zu teilen! (BGH v. 19.7.2017 – XII ZB 201/17)

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.2.2012 – XII ZB 609/10, FamRZ 2012, 694 = FamRB 2012, 177, war ein versorgungsausgleichsrechtliches Ärgernis in der Welt: Die externe Teilung fondsgestützter Versorgungen durfte nicht in Fondsanteilen tenoriert werden, sondern, bezogen auf das Ehezeitende in einem Kapitalwert. Allein dies, so damals der BGH, ermögliche eine zweifelsfreie Vollstreckung. Gleichzeitig erklärte der BGH, dass ein nachehezeitlicher Wertverlust des Fonds im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen sei, weil dem Versorgungsträger nicht zugemutet werden könne, zum Zeitpunkt der Rechtskraft mehr auszugleichen, als noch vorhanden sei. An einer Wertsteigerung der Fondsanteile zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Versorgungsausgleichsentscheidung nehme die ausgleichsberechtigte Person indessen nicht Teil, weil dies ein nachehezeitliches Ereignis sei. Dies hat zu dem flapsigen Spruch geführt: „Nach unten immer, nach oben nimmer“.

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15.08.2017

Auf die Glatze, fertig, los! - Happy birthday, Ernst Spangenberg!

Portrait von Werner Schwamb
Werner Schwamb VorsRiOLG a.D.

Ernst Spangenberg, unser bekannter Familienrichterkollege a.D., feiert heute seinen 80. Geburtstag. Verlag, FamRB-Redaktion und ich gratulieren ihm von Herzen.

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11.08.2017

Ehe? Zwecklos!

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 7. Juli 2017 der Änderung von § 1353 BGB zugestimmt. Der Bundespräsident hat das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ unterzeichnet, es ist im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2017, 2787). Gleichgeschlechtliche Paare können nun ab 1.10.2017 eine Ehe schließen.

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07.08.2017

Quo vadis Mediator? – Anm. zum Urt. des AGH Celle v. 22.5.2017 - AGH 16/16 (I 9)

Portrait von Dr. Marcus Bauckmann, LL.M.
Dr. Marcus Bauckmann, LL.M. Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator, Lehrbeauftragter für Mediation an der Philipps-Universität Marburg und an der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr Hamburg, Leiter des Fachreferats Berufsstand der Deutschen Stiftung Mediation

Der Anwaltsgerichtshof Celle hatte sich in seiner Entscheidung vom 22.5.2017 (AnwBl. 2017, 373) mit der Frage einer möglichen Berufsausübungsgemeinschaft zwischen einem Rechtsanwalt und einem nichtanwaltlichen Mediator und Berufsbetreuer zu befassen. Nach der Entscheidung des BVerfG zur Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern (BVerfG v. 12.1.2016 - 1 BvL 6/13, MDR 2016, 242) ist das ein weiterer Versuch der Rechtsprechung, die interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit Angehörigen anderer Berufsgruppen zu regeln. Der Clou dieses Mal: Der Mediator/Berufsbetreuer war zuvor als Rechtsanwalt sogar Sozius des Anwalts gewesen, er hatte aber, um bessere Chancen als Mediator und Berufsbetreuer zu haben, die Anwaltszulassung zurückgegeben.

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25.07.2017

Neuer Teilungsgegenstand in der Betriebsrente: die Beitragsrente

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Durch das „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ (BT-Drucks. 18/11286), das von Bundestag und Bundesrat verabschiedet ist und seiner Verkündung harrt, ist der Versorgungsausgleich um einen neuen Teilungsgegenstand bereichert worden: die reine Beitragszusage (§ 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG).

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13.07.2017

22. Deutscher Familiengerichtstag beendet

Portrait von Heinrich Schürmann
Heinrich Schürmann VorsRiOLG a.D.

Am 1. Juli endete der 22. Deutsche Familiengerichtstag. Es war eine besondere Tagung zu einem ungewohnten Sommertermin, der mit dem 40. Jahrestag des 1977 in Kraft getretenen 1. Eherechtsreformgesetzes zusammenfiel. Am 30. Juni passierte auch das Gesetz über die „Ehe für Alle“ den Bundestag – ein Ereignis, welches zum Wochenbeginn noch niemand so erwartet hatte. Die musikalisch durch Hits aus vier Jahrzehnten aufgelockerte Eröffnungsveranstaltung mit vier kurzen Beiträgen von Prof. Siegfried Willutzki, Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab, Prof. Dr. Katharina Hilbig-Lugani und Rechtsanwältin Eva Becker zu Vergangenheit und Zukunft des Familienrechts und den abschließenden Statements von vier Kindern zu ihrem ganz eigenen Familienbild war ein gelungener Auftakt zu einer durchgehend in guter Stimmung verlaufenden Tagung.

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10.07.2017

Ehe für alle – Was ändert sich?

Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

Am 30.6.2017 hat der Bundestag den bereits im Jahr 2015 durch den Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts verabschiedet (BT-Drucks. 18/6665). Am 7.7.2017, in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause, hat der Bundesrat dem zugestimmt. Damit kann das Gesetz am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten.

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05.07.2017

Religion versus Erziehungseignung? (OLG Hamm v. 12.5.2017 – 4 UF 94/16)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

In einer Zeit, in der Mord und sonstige menschenverachtende Gewalttaten mit einer angeblichen religiösen Motivation und Legitimation begangen werden, ist es zugegebenermaßen nicht immer einfach, sich mit der gebotenen Vehemenz von den üblichen Stammtischrednern und den von ihnen geschürten Ängsten zu distanzieren, wonach alles Fremde für die in ihrem Weltbild negativen Veränderungen verantwortlich sein soll. Menschen, die selbst nicht im Ansatz irgendeinen Bezug zu jener Religion besitzen, die sie mit leeren Worthülsen einer längst vergangen Zeit angeblich vor Gefahren schützen wollen, die von anderen Religionen drohen sollen, nähren den Boden, auf dem Misstrauen und Intoleranz wächst, die geeignet sein können, eine Gesellschaft zu spalten und Grundwerte zu zerstören, die Generationen hart erarbeitet haben.

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23.06.2017

Wirklich kein Elternrecht auf Facebook?

Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Bei der elterlichen Erziehungsverantwortung (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) handelt es sich um ein universelles Menschenrecht. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 34, 165, 184) bezeichnet die Eltern als „natürliche Sachwalter für die Erziehung der Kinder“. Allerdings scheint dieses Recht auf Facebook, jedenfalls nach dem Tod eines Kindes, wenig wert zu sein. Eine für ihre fünfzehnjährige Tochter sorgeberechtigte Mutter wollte nach ihrem Tod Zugang zu deren Facebook-Account erhalten. Dies wurde ihr verweigert.

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