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18.11.2019

Berücksichtigung des Abzugsbetrags nach § 13a Abs. 2 ErbStG bei mehreren Erwerben

Portrait von Mathias Grootens
Mathias Grootens Dipl.-Finw. (FH)

Die Beteiligten streiten darüber, ob bei der Festsetzung der Schenkungsteuer der Abzugsbetrag gem. § 13a Abs. 2 ErbStG zu berücksichtigen ist.

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18.11.2019

Unterlassungsanspruch und Drittunterwerfung

Portrait von Jörg Soehring
Jörg Soehring Rechtsanwalt

Kürzlich hatte der BGH sich wieder einmal mit der Frage zu befassen, ob und unter welchen Umständen die Unterwerfungserklärung eines Rechtsverletzers gegenüber dem Unterlassungsanspruch eines Betroffenen die Wiederholungsgefahr auch gegenüber einem Dritten ausschließt, der von der Rechtsverletzung in gleicher Weise betroffen ist wie der erste Gläubiger (BGH vom 4.6.2019, VI ZR 440, 18; ZUM 2019, 867). Im konkreten Fall ging es um die Verbreitung der unwahren Behauptung, eine Person A habe eine Person B geheiratet. Nachdem A wegen dieser Behauptung mithilfe eines Rechtsanwalts einen Unterlassungsanspruch geltend gemacht und der Betreiber des Online-Portals, auf dem die Meldung verbreitet wurde, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatte, machte B, vertreten durch den selben Rechtsanwalt, nun ihrerseits einen inhaltsgleichen Unterlassungsanspruch geltend. Dieses für das Taktieren bestimmter Abmahnanwälte charakteristische Vorgehen – anhand eines ersten Falls wird getestet, ob der Anspruch bei Gericht durchsetzbar ist, der zweite und gegebenenfalls weitere Ansprüche werden vermeintlich ohne Kostenrisiko für den oder die Verletzten nachgeschoben - hat die Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht schon häufig und in jüngerer Zeit auch im Äußerunsgrecht beschäftigt. Für den Bereich des Wettbewerbsrechts hat sie schon vor drei Jahrzehnten den Grundsatz aufgestellt, dass die gegenüber dem ersten Abmahner abgegebene Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr auch gegenüber weiteren Klageberechtigten beseitigt, wenn sie vorbehaltlos und sachlich korrekt ist. Für den Bereich des Äußerungsrechts hat die Rechtsprechung gegenüber dieser Konstruktion zunächst Zurückhaltung an den Tag gelegt und das Fortbestehen des Unterlassungsanspruchs des zweiten Verletzten mit der Begründung bejaht, dass das Allgemeine Persönlichkeitsrecht höchstpersönlicher Natur ist und der zweite Gläubiger nicht darauf vertrauen kann, dass der erste im Fall einer Wiederholung die Ansprüche aus der ihm gegenüber abgegebenen Unterlassungserklärung auch wirklich geltend machen wird. Mit der vor fast genau einem Jahr ergangenen Entscheidung heimliches romantisches Treffen (BGH vom 4.1.2018, VI ZR 440/18; GRUR 2019, 431) hat der BGH dann aber die Möglichkeit der Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Drittunterwerfung auch für Fälle der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts prinzipiell anerkannt; allerdings darf die Wiederholungsgefahr nicht schematisch verneint, muss ihr Fortfall vielmehr anhand einer sorgfältigen Prüfung aller Umstände des konkreten Falls festgestellt werden. Erforderlich ist nicht nur die Inhaltsgleichheit der Rechtsverletzung, sondern auch die Überzeugung des Gerichts, dass der Erstgläubiger gegen den Verletzer aus der ihm gegenüber abgegebenen Verpflichtungserklärung vorgehen wird, wenn der Verletzer die inkriminierte Behauptung erneut verbreitet. In dem oben erwähnten Urteil vom 4.6. d. J. geht der BGH nun einen Schritt weiter. Zwar verneint er die Beseitigung der Wiederholungsgefahr allein aufgrund der Tatsache, dass der Gläubigerin A eine Verpflichtungserklärung vorliegt. Entscheidend für die Überzeugung, auch B könne sich darauf verlassen, dass der Verletzer die auch sie verletzende Behauptung nicht wiederholt, sei in diesem Fall die Tatsache, dass  die rechtswidrige Berichterstattung nicht vorsätzlich erfolgt, sondern das Ergebnis eines offensichtlichen redaktionellen Versehens sei. Dogmatisch überzeugt das nicht; dass eine Rechtsverletzung vorsätzlich begangen wurde, ist nicht Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs. Bedeutsam für die Praxis insbesondere von Abmahnanwälten ist dieses Urteil trotzdem. Denn es manifestiert die Tendenz der neueren Rechtsprechung zur Skepsis gegenüber der Praxis einschlägig tätiger Anwälte, einheitliche Rechtsverletzungen gegenüber mehreren Betroffenen in getrennten Verfahren geltend zu machen und auf diese Weise in erster Linie für ein höheres Gebührenaufkommen zu sorgen.

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17.11.2019

Auskunftsersuchen der Datenschutzbehörden - rechtsstaatlich selten einwandfrei

Portrait von Niko Härting / Lasse Konrad
Niko Härting / Lasse Konrad

Datenschutzbehörden stellen gerne Fragen. Bisweilen suchen sie sich Unternehmen einer bestimmten Branche aus und übersenden Fragebögen. Fragen der Behörde an das Unternehmen sind auch die übliche Reaktion, wenn sich ein Bürger bei der Datenschutzbehörde über ein Unternehmen beschwert.

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15.11.2019

Datenschutz-Compliance: Ab wann beginnt die persönliche Haftung von Vorständen bei Bußgeldern?

Portrait von Dr. Olaf Koglin
Dr. Olaf Koglin Dr. Olaf Koglin ist Director Legal & Operations bei der Nachrichten-App upday und Gründer von LegalCheck, der LegalTech-Lösung für Datenschutz beim Einsatz von SaaS und Cloud-Produkten.

 

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15.11.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um das Verhältnis zwischen Prozesskostenhilfe und Ehegattenunterhalt.

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14.11.2019

Bundestag beschließt Änderungen der ZPO und des GVG

Portrait von Dr. Hendrik Schultzky
Dr. Hendrik Schultzky Vorsitzender Richter am Landgericht

Der Bundestag hat am 14.11.2019 in 2. und 3. Lesung eine dauerhafte Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde, Regelungen zur Schaffung von Spezialkammern und -senaten sowie einige weitere Änderungen der Zivilprozessordnung beschlossen (BT-Drs. 19/15167). Anlass war das drohende Auslaufen der bereits mehrfach verlängerten Übergangsvorschrift des § 26 Nr. 8 EGZPO zum 31.12.2019, wonach die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht nur zulässig ist, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 € übersteigt.

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14.11.2019

Alle Jahre wieder: Die Weihnachtsfeier - Wann müssen und dürfen Arbeitnehmer teilnehmen?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Sind Arbeitnehmer verpflichtet, an einer Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit und des Arbeitsortes teilzunehmen: Die Antwort lautet Nein.

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13.11.2019

Neuer Online-Leitfaden zum Güterichterverfahren

Portrait von Prof. Dr. Reinhard Greger
Prof. Dr. Reinhard Greger

Vor sieben Jahren hat der Gesetzgeber das zuvor in Modellprojekten erfolgreich erprobte Güterichterverfahren in den Prozessordnungen sämtlicher Gerichtsbarkeiten verankert. Seither kann das Prozessgericht die Parteien vor einen nicht entscheidungsbefugten, speziell ausgebildeten Richter verweisen, der den Parteien die Möglichkeit bietet, unter Einsatz von Methoden der alternativen Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation eine eigenverantwortliche Lösung ihres Konflikts zu finden, die sich u.U. völlig vom Gegenstand des Prozesses und den dort vertretenen Positionen löst.

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12.11.2019

Verfassungswidrige Überrumpelung beim LAG

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das BAG hat mit Beschluss vom 28.8.2019 (5 AZN 381/19) einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 1.2.2019 – 3 Sa 778/18 – stattgegeben, weil das LAG das Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt hatte.

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11.11.2019

Der Reiz der Unterschiedlichkeit

Portrait von Dipl.-Psych. Alexandra Bielecke, M.A.
Dipl.-Psych. Alexandra Bielecke, M.A. Mediatorin (BM), Trainerin, Coach & Supervisorin

Medianden erleben es oftmals als erleichternd, wenn sie auf die Frage „Was führt Sie zu mir?“ in der zweiten Phase der Mediation so reden können, wie ihnen der Schnabel gewachsen ist. Dabei tut es ihnen gut, wenn sie von ihrem Streitpartner nicht unterbrochen werden. Es geht ihnen darum, dem/r Mediator*in ihre Version der Geschichte vorurteilsfrei darstellen zu können, so wie sie es erlebt haben, ohne einen Zweifel an der Richtigkeit der jeweiligen Aussagen.

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