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22.12.2017

BAG präzisiert Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Dienst- und Werkvertrag

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nach dem 1.4.2017 hat die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Dienst- und Werkverträgen noch mehr Bedeutung gewonnen, da die Absicherung eines „fehlgeschlagenen“ Dienst- und Werkvertrages durch eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis wegen §§ 1 Abs. 1 Satz 5, 9 Abs. 1 Nr. 1a, 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG unmöglich geworden ist. Das Urteil des BAG vom 27.6.2017 – 9 AZR 133/16 präzisiert die Abgrenzungskriterien.

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20.12.2017

LG Leipzig: Kundendaten aus unwirksamer Werbeeinwilligungsklausel "kontaminiert"

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat mal so richtig aufgeräumt bei Primacom. Der TK-Anbieter hatte eine Vielzahl von rechtswidrigen Gestaltungen in Werbe- und Vertragsmaterialien, wobei es im vorliegenden Rechtsstreit nur um die daraus gewonnenen Kundendaten ging.

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18.12.2017

Verpflichtung zum Antrag auf Veranlagung in den Steuerklassen III und V zugunsten der Insolvenzgläubiger des Ehegatten?

Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

Eheleute sind einander aus § 1353 BGB zur Solidarität verpflichtet. Dies bedeutet einfach gesagt, dass ein Ehegatte dem anderen verpflichtet ist, alle Handlungen vorzunehmen, die dem anderen nützen, wenn sie ihm selbst nicht schaden. In der Praxis spielt dieser Anspruch auf „eheliche Solidarität“ hauptsächlich in Steuerfragen eine Rolle, nämlich beispielsweise dann, wenn ein Ehegatte sich in der für ihn günstigeren Steuerklasse III veranlagen will, was nur möglich ist, wenn der andere Ehegatte zugleich die Veranlagung seines Einkommens in der für ihn ungünstigeren Steuerklasse V beantragt (§ 38b Abs. 1 Nr. 5 EStG). Eine Verpflichtung eines Ehegatten, diese Art der steuerlichen Veranlagung gemeinsam mit dem anderen zu beantragen, besteht nur, wenn sich hierdurch das Familieneinkommen insgesamt und damit auch der Unterhaltsanspruch des steuerlich benachteiligten Ehegatten erhöht, sein Nachteil also zumindest ausgeglichen wird. Dieses Prinzip ist einfach und unmittelbar einleuchtend. Für jeden, der auf dem Gebiet des Familienrechts tätig ist, handelt es sich daher auch um eine Selbstverständlichkeit.

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16.12.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Darlegung der Einkommensverhältnisse bei Pkh-Antrag Beschluss vom 16. November 2017 – IX ZA 21/17

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13.12.2017

BGH zum wirksamen Beglaubigungsvermerk

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Eine Klage wurde am 30.12.2013 eingereicht, der Anspruch wäre am 31.12.2013 verjährt. Wenig später wurde dem Beklagten eine Kopie der Klageschrift zugestellt, die auf der ersten Seite zwischen Briefkopf und Überschrift den Vermerk „Beglaubigt zwecks Zustellung Beglaubigt {Unterschrift} Rechtsanwalt“ enthielt. Das Berufungsgericht ging davon aus, dass die Verjährungsfrist nicht gewahrt worden sei, da der Beglaubigungsvermerk regelmäßig auf der letzten Seite oder auf einem gesonderten Deckblatt anzubringen sei. Der BGH (Urt. v. 13.9.2017 – IV ZR 26/16) teilt diese Auffassung grundsätzlich, kommt aber über § 189 ZPO (Heilung von Zustellungsmängeln) gleichwohl zur Fristwahrung.

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13.12.2017

Schwerbehindertenvertretung und Abmahnung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Baden-Württemberg (Beschluss v. 07.04.2017 – 7 TaBV 1/17) hat entschieden, dass die Schwerbehindertenvertretung im Regelfall keinen Anspruch auf eine Beteiligung vor dem Ausspruch einer Abmahnung gegenüber einem schwerbehinderten Menschen hat. Ein Beteiligungsrecht folge nicht aus § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX (ab 01.01.2018: § 178 SGB IX, s. Synopse) und auch nicht aus § 84 Abs. 1 SGB IX (ab 01.01.2018: § 167 Abs. 1 SGB IX).

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13.12.2017

Saldierung eines positiven Kapitalkontos mit negativen Kapitalkonten anderer Kommanditisten

Mathias Grootens Dipl.-Finw. (FH)

Bei der Feststellung des gemeinen Werts eines Anteils am Betriebsvermögen einer Kommanditgesellschaft für Zwecke der Erbschaftsteuer darf nach § 97 Abs. 1a Nr. 1 lit. a BewG ein positives Kapitalkonto des Erblassers nach Ansicht des FG Düsseldorf (FG Düsseldorf, Urt. v. 20.10.2017 – 4 K 3022/16 F, ErbStB 2018, 7) nicht mit den negativen Kapitalkonten anderer Kommanditisten saldiert werden.

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08.12.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Abstandnahme von Grundstücksverkauf Urteil vom 13. Oktober 2017 – V ZR 11/17

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06.12.2017

Das Märchen vom „teuren Rentnerprivileg“ – Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu den Auswirkungen der Abschaffung des Rentnerprivilegs

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags neigte sich schon dem Ende zu, als mehrere Abgeordnete und die Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN von der Bundesregierung wissen wollten, ob sich die Abschaffung des Rentnerprivilegs im neuen Versorgungsausgleich bewährt habe (BT-Drucks. 18/13470). Die Frage ist berechtigt, denn immerhin führt die Abschaffung des Rentnerprivilegs in laufenden Rentenbezugsfällen oftmals zur Halbierung der Renteneinkünfte der Betroffenen. Das löst für diese ernste soziale Probleme aus.

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06.12.2017

For a man's house is his castle!

Dr. Oliver Elzer

Viele Wohnungseigentümer mögen in Anlehnung an Sir Edward Coke (1552-1634) denken, es müsse einem Hausherrn wohl gestattet sein, sich gegen Diebe, Räuber und Angreifer zur Wehr zu setzen und zusammen mit Freunden und Nachbarn seinen Besitz mit Waffengewalt zu verteidigen, for a man's house is his castle („denn eines Mannes Haus ist seine Burg“). Und weil das so ist, will man auch nicht von Geräuschen, die Nachbarn verursachen, belästigt werden. Dies gilt auch dann, wenn es um Geräusche geht, die von Kindern ausgehen. Zwar wird man bereit sein, in Maßen Heulen, Schreien, Weinen hinzunehmen und weiß auch, dass sich Kinder frei bewegen müssen. Wo aber ist die Grenze des objektiv Erträglichen erreicht?

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