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22.08.2022

Arbeitgeber aufgepasst! Überhöhte Betriebsratsvergütung kann einen Straftatbestand darstellen

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Im Rahmen von Compliance muss unbedingt vermieden werden, dass für das Unternehmen handelnde Personen Straftatbestände verwirklichen. Dies gilt auch, wenn es um die Festlegung der Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder geht.

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16.08.2022

Digital Markets Act - FRAND-Bedingungen für Zugang zu bestimmten zentralen Plattformdiensten

Portrait von Dr. Sebastian Louven
Dr. Sebastian Louven Rechtsanwalt

Der Digital Markets Act nimmt an zwei Stellen die FRAND-Begrifflichkeit auf. FRAND ist die Kurzform von fair, reasonable and non-discriminatory. Es handelt sich dabei um einen Terminus aus dem allgemeinen Wettbewerbsrecht, der schon öfter für Zugangskonstellationen aufgetreten ist, aber auch als Selbstverpflichtung im Rahmen von Standardisierungs- oder Normierungskonsortien eine Rolle spielen kann.

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16.08.2022

Hilfeaufruf an die FamRB-Leserinnen und -Leser: Gefahr aus der Teilungsordnung - erste Ergebnisse

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Die Teilungsordnung bestimmt bei der internen Teilung von Versorgungen die Höhe der aus der Teilung für die ausgleichsberechtigte Person fließenden Versorgung. Zwar gehen die Ehegatten, die Anwaltschaft und das Gericht regelmäßig davon aus, dass das für die ausgleichsberechtigte Person zu begründende Anrecht „zu den Bedingungen der Quellversorgung“ begründet wird, diese Erwartungshaltung ist indessen weder gerechtfertigt, noch wird sie in der Realität erfüllt. § 10 Abs. 3 VersAusglG formuliert nämlich knapp und eindeutig: „Maßgeblich sind die Regelungen über das auszugleichende und das zu übertragende Anrecht.“ Der BGH hat zu Recht mehrfach darauf hingewiesen, dass die Tenorierung der internen Teilung unter Angabe der konkreten Teilungsordnung zu geschehen hat,[1] die Rechtsprechung der OLG hat vielfach einzelne Teilungsordnungen korrigiert[2] und für „nichtig“ befunden, weil sie die Begründung des Anrechts zum Nachteil der ausgleichsberechtigten Person „zu den im Begründungszeitpunkt aktuellen Berechnungsgrundlagen“ vorsehen. Wird im Tenor der Entscheidung auf eine Teilungsordnung verwiesen, die nichtige und die ausgleichsberechtigte Person benachteiligende Regelungen enthält, ist nach Rechtskrafteintritt nichts mehr zu machen.[3] Einige der so gescholtenen Versorgungsträger haben selbst daraufhin die Teilungsordnungen nicht geändert, sondern setzen auf die Lesefaulheit und Unaufmerksamkeit der Anwaltschaft und der Gerichte.

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10.08.2022

Die Freistellungsvereinbarung als gefahrgeneigte Arbeit

Portrait von Dr. Nathalie Oberthür
Dr. Nathalie Oberthür

Die Vereinbarung einer Freistellung von der Arbeitsleistung ist gefahrgeneigte Arbeit. Während bei einer einfachen Freistellung der Arbeitgeber in Annahmeverzug gerät, mit der Folge, dass auf den fortbestehenden Vergütungsanspruch anderweitiger Erwerb gemäß § 615 Satz 2 BGB Anrechnung findet, fehlt es an einer gesetzlichen Regelung für die einvernehmlich vereinbarte Freistellung. Die Rechtsprechung muss sich daher mit einer (ergänzenden) Auslegung der Freistellungsvereinbarung behelfen.

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09.08.2022

BeA in 2022: Neue Entscheidungen Teil 2: Müssen unzuständige Gericht einen Schriftsatz weiterleiten? Und: Muss auch ein beA-Schriftsatz leserlich unterschrieben werden?

Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Im Folgenden lesen Sie Teil 2 der Serie „BeA in 2022: Neue Entscheidungen“.

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08.08.2022

Auch Rechtssprache ist verräterisch: Von der sprachlichen Schlamperei der DSGVO

Portrait von Winfried Veil
Winfried Veil

Die Bedeutung vieler Normen der DSGVO liegt über sechs Jahre nach ihrem Inkrafttreten noch immer im Dunklen. Dies liegt auch daran, dass sie in rechtstechnischer Hinsicht schlecht gemacht ist. Um es mit Arthur Schopenhauer zu sagen: „Dunkelheit und Undeutlichkeit des Ausdrucks ist allemal und überall ein sehr schlimmes Zeichen.“ Die sprachliche Schlamperei schlägt der DSGVO den Boden der Rechtsförmlichkeit aus. Die DSGVO ist keine Blaupause für gute Gesetzgebung.

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03.08.2022

Very meaningful without meaning very much

Portrait von Christian Franz, LL.M.
Christian Franz, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Wenn Rechtsprechung nicht einmal versucht, dogmatisch zu sein, ist sie willkürlich. Zur Mutter aller schlechten Entschuldigungen für ein Urteil: Der EuGH und die „öffentliche Zugänglichmachung“ im Urheberrecht.

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03.08.2022

OLG Braunschweig: Unstatthafte Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen eine vorläufige Wertfestsetzung

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Das OLG Braunschweig (Beschl. v. 13.6.2022 – 4 W 16/22) hat einen wichtigen Grundsatz des Streitwertrechts betont.

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02.08.2022

Digital Markets Act: Verbot der Selbstbevorzugung im Ranking

Portrait von Dr. Sebastian Louven
Dr. Sebastian Louven Rechtsanwalt

Im Beitrag letzte Woche habe ich das Verbot von Meistbegünstigungspraktiken nach Art. 5 Abs. 3 DMA behandelt. Dabei handelt es sich um wettbewerbliche Praktiken, mittels derer die Handlungsfreiheit von gewerblichen Kunden außerhalb der Plattform eingeschränkt wird. Meistbegünstigung ist jedoch nicht zu verwechseln mit der Selbstbevorzugung, um die es in diesem Beitrag heute geht.

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02.08.2022

Nicht nur für de Light und Mané – Ablösesummen für alle Arbeitnehmer?

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Im Vorfeld der am kommenden Freitag beginnenden neuen Bundesliga Saison wurden hohe „Ablösesummen“ für neue Spieler gezahlt. Allein Bayern München gab für vier Spieler 137,5 Mio. Euro aus (FC Bayern München - Alle Transfers | Transfermarkt). Für Arbeitgeber, die aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels befürchten, dass Arbeitnehmer zu anderen Arbeitgebern wechseln wollen, kann sich vor diesem Hintergrund die Frage stellen, ob auch sie eine "Ablöse" bei einem solchen Arbeitgeberwechsel vom neuen Arbeitgeber verlangen können. Diesen Gedanken hatte bereits im Juni 2019 der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks geäußert, da er befürchtete, dass so mancher Auszubildender gleich nach Abschluss der Ausbildung von der Konkurrenz abgeworben wird.

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