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Willkommen zu unseren Blogs im Bereich Recht und Steuern! Hier finden Sie topaktuelle Beiträge von ausgewiesenen Experten zu den wichtigsten Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, IT-Recht, Mediation, Medienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Unsere meinungsstarken Fachblogs informieren Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen, Gesetzesänderungen und praxisnahe Lösungen. Nutzen Sie das Expertenwissen unsere Autorinnen und Autoren und profitieren Sie von wertvollen Insights aus erster Hand.

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31.05.2016

DSGVO: Was bedeutet das Verbotsprinzip für gesetzliche Verpflichtungen zur Datenverarbeitung?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO in der betrieblichen Praxis. Das neue Buch erscheint in Kürze und beantwortet mehr als 120 Fragen zum neuen europäischen Datenschutzrecht, das ab 25. Mai 2018 anzuwenden ist. In diesem Blog werden vorab einige Fragen veröffentlicht (Härting, Datenschutz-Grundverordnung, 2016).

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30.05.2016

KG Berlin: Fremdsprachige AGB sind unwirksam (Whatsapp-Urteil)

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Das KG Berlin (Urteil vom 08.04.2016 Az.: 5 U 156/14) hatte sich in einem Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Bundesverband mit diversen Gestaltungen des Messengerdienstes Whatsapp auseinanderzusetzen. Neben mangelnden Kontaktmöglichkeiten ("Impressumspflicht") hat sich das KG insbesondere auch mit der Frage auseinandergesetzt, welche Rechtsfolgen fremdsprachige AGB haben können. Das Gericht hat sich gem. § 32 ZPO für zuständig gehalten, wenn auch die Beklagte in Kalifornien ansässig ist.

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30.05.2016

BGH: Fristwahrung durch zu knappe Klageschrift?

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der Kläger war Opfer einer rechtswidrigen Durchsuchung geworden. Die von ihm beantragte Entschädigung hatte die Justizverwaltung im Wesentlichen abgelehnt. Die dreimonatige Klagefrist (§ 13 Abs. 1 S. 2 StrEG) wollte der Kläger durch folgende Klageschrift wahren, der keine Anlagen beigefügt waren: „Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 33.280,27 Euro nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 7.2.2014 an den Kläger zu bezahlen. – Begründung: Der Vorgang wird bei der Beklagten unter dem Aktenzeichen II B 5 – 4220/E/28/2013 geführt. Eine Begründung des Antrags wird in Kürze in einem gesonderten Schriftsatz erfolgen.“ Später wurde diese „Klageschrift“ nach Fristablauf ergänzt. Der Kläger verlor den Prozess durch alle Instanzen.

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30.05.2016

Ein versteckter Fingerzeig?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Gelegentlich fragt man sich, warum sich bestimmte Ausführungen in einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts finden. In der Entscheidung des Gerichts vom 24. September 2015 – 2 AZR 680/14 gab es nach dem Sachverhalt keinerlei Sachvortrag, dass die Arbeitnehmerin im Tarifgebiet Ost des TVöD sich darauf berufen hätte, ihr Arbeitsverhältnis sei ordentlich unkündbar. Dieser Punkt wird aber vom Gericht angesprochen (Rz. 41) und auf die Auffassung von Linck zur Verfassungswidrigkeit der Beschränkung auf das Tarifgebiet West hingewiesen. Andere Autoren problematisieren diese Frage überhaupt nicht (vgl. z.B. Schulte in Groeger, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2.Aufl., Teil 4 B Rz. 94 ff.).

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29.05.2016

Vereinheitlichung der Beschwerdefrist in Kostenfestsetzungsverfahren geplant

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Das BMJV schlägt in einem veröffentlichten Referentenentwurf die Vereinheitlichung der Beschwerdefrist in Kostenfestsetzungsverfahren in Strafsachen auf zwei Wochen vor. Sachliche Gründe für die bisherigen unterschiedlichen Fristen bestünden nicht.

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25.05.2016

Abzug von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG bei Steuerhinterziehung des Erblassers

Portrait von Dr. Reinhard Geck
Dr. Reinhard Geck Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar

Mit Urteil vom 4.7.2012 – II R 15/11, BStBl. II 2012, 790 = ErbStB 2012, 291 m. Komm. Kirschstein, hatte der BFH seine Auffassung zum Abzug von Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten überdacht. Danach sind auch Steuerschulden des Todesjahres als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar, obwohl die Steuerlast erst nach Ablauf des Kalenderjahres und damit erst nach dem Tod des Erblassers entstanden ist. Dies ließ darauf schließen, dass der Senat weitestgehend auf eine wirtschaftliche Belastung des Erblassers verzichtet, konnte die Steuerschuld des Todesjahres aus erkennbaren Gründen ihm gegenüber nicht festgesetzt werden.

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24.05.2016

DSGVO: Was gilt für den Datenaustausch innerhalb eines Konzerns?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO in der betrieblichen Praxis. Das neue Buch erscheint in Kürze und beantwortet mehr als 120 Fragen zum neuen europäischen Datenschutzrecht, das ab 25. Mai 2018 anzuwenden ist. In diesem Blog werden vorab einige Fragen veröffentlicht (Härting, Datenschutz-Grundverordnung, 2016).

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24.05.2016

Dingliches Vorkaufsrecht nicht beurkundungspflichtig

Portrait von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

Die auch nur bedingte Verpflichtung zur Veräußerung eines Grundstücks ist beurkundungspflichtig (§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB). Grund ist, dass der Eigentümer eines Grundstücks vor unüberlegten und übereilten diesbezüglichen Vereinbarungen geschützt werden soll. Eigentümer von Immobilien sollen sich nicht im Wirtshaus auf einem Bierdeckel, wenn auch bedingt, zur Veräußerung einer Immobilie verpflichten können. Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof auch die Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechtes mit Urteil vom 7.11.1990 (XII ZR 11/89, NJW-RR 1991, 205, 206) als beurkundungspflichtig angesehen.

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23.05.2016

Verfassungswidrige Erhebung einer Gerichtsgebühr für Anhörungsrüge

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Sieht eine Verfassungsordnung die Kostenfreiheit des Verfahrens vor, stellt sich die Frage, ob die Kostenfreiheit auch das Anhörungsrügeverfahren erfasst. Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 02.05.2016 - Az.: 2 BvR 1267/15 - die Frage für das Verfahren auf Prüfung der Rehabilitierung nach dem StrRehaG bejaht.

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23.05.2016

Reiserecht - Prof. Dr. Ernst Führich Newsletter Mai 2016

Portrait von Prof. Dr. Ernst Führich
Prof. Dr. Ernst Führich

Reiserecht - Prof. Dr. Ernst Führich Newsletter Mai 2016 23. 5. 2016 - Der kostenlose, neutrale und kompetente Newsletter zum gesamten Recht im Tourismus -

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23.05.2016

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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20.05.2016

Neuer Streitwertkatalog Arbeitsrecht 2016 - tatsächlich leider nichts Neues

Portrait von Gerhard Schäder
Gerhard Schäder

Der bisherige Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahr 2014 führt in der Vorbemerkung aus, dass er keine Verbindlichkeit beansprucht und dieser auch künftig weiterentwickelt werden soll.  Er hat seitens der Anwaltschaft umfangreiche Kritik erfahren.  Auch die Rechtsprechung folgt teilweise den Vorschlägen des Streitwertkataloges nicht (z.B. LAG Köln, ArbRB 2015, 302, Hessisches LAG, ArbRB 2014, 236, jeweils zum Annahmeverzugslohn; Arbeitsgericht München, ArbRB 2016, 108 zu mehreren Abmahnungen und begehrten Widerruf; LAG Hamburg - 6 Ta 29/15 zum Vergleichsmehrwert bei Vereinbarung einer Freistellung). Eine der wesentlichen Kritikpunkte am Streitwertkatalog ist, dass § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG für das Individualarbeitsrecht eine "Leitnorm" darstellen, sich also auf alle Streitwerte auswirken soll. Zutreffend ist dies jedoch eine Streitwertbegrenzungsklausel, die nur für Bestandsstreitigkeiten gilt (LAG München, ArbRB 2013, 116). Mit Ausnahme der Regelungen der § 42 Abs. 1, 2 GKG bemisst sich der Streitwert nach § 3 Halbsatz 1 ZPO. Auch der Praxiskommentar zum Streitwertkatalog Arbeitsrecht (Schäder/Weber) setzt sich intensiv mit den einzelnen Vorschlägen und den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinander und stellt in vielen Punkten fest, dass die Vorschläge nicht überzeugend sind und teilweise nicht den gesetzlichen Regelungen entsprechen; gleichzeitig werden konkrete Vorschläge einer möglichen Bewertung unterbreitet.

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19.05.2016

Car Sharing: Privacy Issues under current European law and under the GDPR

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

(Speech, ITechLaw World Technology Conference, Miami, May 19th, 2016)

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19.05.2016

Der stellvertretende Datenschutzbeauftragte - (k)ein unbekanntes Wesen!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 4f Abs. 3 S. 5 BDSG kann einem Beauftragten für den Datenschutz nur dann gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, welche die verantwortliche Stelle zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen. Damit ist das Recht zur ordentlichen Kündigung vorübergehend ausgeschlossen (vgl. Tschöpe/Grimm, Arbeitsrecht-Handbuch, 9. Auflage 2015, Teil 6 F Rd. 20). Auch nach der Abberufung als Beauftragter für den Datenschutz ist die Kündigung nach § 4f Abs. 3 S. 6 BDSG innerhalb eines Jahres nach der Beendigung der Bestellung unzulässig, es sei denn, dass die verantwortliche Stelle zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt ist. Damit ist der Kündigungsschutz für den Beauftragten für Datenschutz an den für Betriebsratsmitglieder nach § 15 Abs. 1 KSchG angelehnt. Dieser Schutz gilt jedoch nur für solche Datenschutzbeauftragte, deren Bestellung nicht freiwillig erfolgt (so auch die Gesetzesbegründung BT-Drucks. 16/12011, S. 30).

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18.05.2016

DSGVO: Wann müssen außereuropäische Unternehmen einen „EU-Vertreter“ bestellen?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO in der betrieblichen Praxis. Das neue Buch erscheint in Kürze und beantwortet mehr als 120 Fragen zum neuen europäischen Datenschutzrecht, das ab 25. Mai 2018 anzuwenden ist. In diesem Blog werden vorab einige Fragen veröffentlicht (Härting, Datenschutz-Grundverordnung, 2016).

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18.05.2016

Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen?

Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

Bundesgerichtshof: Eine Schenkung kann bei Verarmung des Schenkers oder groben Undanks des Beschenkten selbst dann rückabgewickelt werden, wenn als Gegenleistung für die Vermögensübertragungen ein Erbverzicht erklärt wurde.

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18.05.2016

BVerfG: "Kein Auftrag" als nichtgebührenrechtlicher Einwand (§ 11 RVG)

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Das BVerfG hat durch Beschluss vom 25.04.2016 - Az.: 1 BvR 1255/14 - den Antrag eines Rechtsanwalts auf Festsetzung der Vergütung im vereinfachten Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG abgelehnt.

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14.05.2016

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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13.05.2016

Hinweis auf das 13. Symposium für europäisches Familienrecht

Portrait von Redaktion
Redaktion

Im Zusammenhang mit dem vorgehenden Blogbeitrag von Herrn Rechtsanwalt Hauß zur u.a. "Entdramatisierung der Scheidung: Standesamtsscheidung" weist die FamRB-Redaktion auf das thematisch passende 13. Symposium für europäisches Familienrecht hin:

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12.05.2016

Generalanwalt plädiert für ein Ende jeder Rechtssicherheit im Datenschutzrecht

Portrait von Matthias Bergt
Matthias Bergt

Datenschutzgesetze dürfen künftig keine klaren Verbote oder Erlaubnisse mehr enthalten – jedenfalls wenn es nach dem Generalanwalt beim EuGH geht. Denn jede nationale Datenschutznorm muss nach den Schlussanträgen des Generalanwalts in der Sache Breyer gegen Bundesrepublik Deutschland zumindest eine Öffnungsklausel haben, nach der im Einzelfall von den Gerichten entschieden werden kann, ob eine Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig ist oder nicht. Dies gilt auch, wenn der nationale Gesetzgeber schon eine generelle Interessenabwägung vorgenommen hat. Sollte der EuGH dieser Ansicht tatsächlich folgen, würde sich nahezu das gesamte deutsche Datenschutzrecht atomisieren und Unternehmen wie Bürger wären auf ein Niveau nahezu vollkommener Rechtsunsicherheit zurückgeworfen.

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12.05.2016

Berechnung des Annahmeverzugslohns - Neues und Bekanntes aus Erfurt

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Geht ein Arbeitnehmer während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers einer anderweitigen Beschäftigung nach, ist nur der kausal erziele Zwischenverdienst auf den Anspruch aus § 615 S. 1 BGB nach § 11 KSchG oder nach § 615 S. 2 BGB anzurechnen. Beträgt die Arbeitszeit im ersten Arbeitsverhältnis 20 Stunden und beläuft sich die Arbeitszeit im zweiten, während des Annahmeverzugs begründeten Arbeitsverhältnisses ebenfalls auf 20 Stunden, kann fraglich sein, ob eine Anrechnung erfolgt, weil beide Tätigkeiten auch parallel ausgeübt werden könnten (HWK/Krause, 7. Auflage 2016, § 615 BGB Rz. 90). Evident ist dies, wenn die zweite Tätigkeit bereits vor Beginn des Annahmeverzugs begründet wurde. Wenn im ursprünglichen Arbeitsverhältnis 12 Stunden wöchentlich gearbeitet wurde und im später aufgenommenen 17 Stunden, ist der daraus erzielte Verdienst nur zu 12/17 anzurechnen, weil ausschließlich das anzurechnen ist, was der Arbeitnehmer durch anderweitige Verwendung desjenigen Teils seiner Arbeitskraft erwirbt, die er dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen verpflichtet war. Also ist Zwischenverdienst auf den Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs in dem Umfang anzurechnen, wie er dem Verhältnis der beim Arbeitgeber ausgefallenen Arbeitszeit zu der im neuen Dienstverhältnis geleisteten entspricht.

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10.05.2016

DSGVO: Auftragsdatenverarbeitung - was ändert sich?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO in der betrieblichen Praxis. Das neue Buch erscheint in Kürze und beantwortet mehr als 120 Fragen zum neuen europäischen Datenschutzrecht, das ab 25. Mai 2018 anzuwenden ist. In diesem Blog werden vorab einige Fragen veröffentlicht (Härting, Datenschutz-Grundverordnung, 2016).

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10.05.2016

DSGVO: Wie ist der „risikobasierte Ansatz“ zu verstehen?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO in der betrieblichen Praxis. Das neue Buch erscheint in Kürze und beantwortet mehr als 120 Fragen zum neuen europäischen Datenschutzrecht, das Mitte 2018 in Kraft tritt. In diesem Blog werden vorab einige Fragen veröffentlicht (Härting, Datenschutz-Grundverordnung, 2016).

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10.05.2016

BGH zur vorzeitigen Kündbarkeit von Fitnessstudioverträgen

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

In einer Entscheidung vom 04.05.2016 (Az.: XIII ZR 62/15) hat sich der BGH mit der vorzeitigen Kündbarkeit von Fitnessstudioverträgen befasst. Nach Abschluss eines 24-Monats-Vertrages wurde der Beklagte zum Soldaten auf Zeit ernannt, was mit einigen Wohnortwechseln einherging. Den ersten Wohnortwechsel nahm er zum Anlass, den Vertrages außerordentlich zu kündigen.

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10.05.2016

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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09.05.2016

DSGVO: Welche Regelungen gibt es für das „Whistleblowing“?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO in der betrieblichen Praxis. Das neue Buch erscheint in Kürze und beantwortet mehr als 120 Fragen zum neuen europäischen Datenschutzrecht, das Mitte 2018 in Kraft tritt. In diesem Blog werden vorab einige Fragen veröffentlicht (Härting, Datenschutz-Grundverordnung, 2016).

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09.05.2016

Komplexität und Verfahrensdauer als Stressoren eliminieren

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Ich las kürzlich in einer psychologischen Fachzeitschrift, Trennung und Scheidung seien für ca. 80 % der Patienten eine der wichtigen Ursachen, die den Behandlungsbedarf ausgelöst hätten. Ob die Zahl stimmt, kann ich nicht prüfen. Sie klingt aber plausibel und ist gleichzeitig erschütternd. Als Familienrechtler verbietet es sich, fachfremde Überlegungen über die Auswirkungen des Verlustes eines Lebensabschnitts und manchmal auch einer Perspektive anzustellen. Wir können aber darüber diskutieren, welchen Beitrag das materielle und verfahrensrechtliche Familienrecht leisten kann, Trennung und Scheidung für die Menschen leichter erträglich zu gestalten.

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09.05.2016

BGH: Verzugsschaden in Gestalt von Anwaltskosten

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der Beklagte hatte ein Darlehen in Höhe von 50.000 € bis spätestens zum 31.12.2012 zurückzuzahlen. Er hatte mehrfach angekündigt, diese Frist einzuhalten. Am 31.12.2012 erteilte er seiner Bank den Zahlungsauftrag. Die Darlehenssumme wurde erst am 4.1.2013 auf dem Konto des Klägers gut geschrieben. Der Kläger hatte am 2.1.2013 einen Rechtsanwalt beauftragt. Die insoweit entstandenen Kosten verlangt er vom Beklagten. Das LG hatte die Klage abgewiesen, das OLG ihr stattgegeben. Die zugelassene Revision führte zur Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils!

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09.05.2016

Zweiter Versuch: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur eAkte in Strafsachen

Portrait von Dr. Alexander Siegmund
Dr. Alexander Siegmund Rechtsanwalt

Nun kommt sie also doch noch, die elektronische Akte in Strafsachen. Am 4.5. wurde der Kabinettsentwurf beschlossen, vgl. http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/05042016_Elektronische_Akte_.html und http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_elektronische_Akte_in_Strafsachen.pdf

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09.05.2016

Verwendermeldung nach § 32 MessEG neu geregelt

Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Bislang gab es unterschiedliche Auffassungen dazu, ob bei geleasten Wärmezählern, Warm- und Kaltwasserzählern auch der Messdienst die Verwendermeldung vorzunehmen habe. Nunmehr ist § 32 Abs. 1 Satz 1 MessEG geändert worden (BGBl. 2016, Nr. 17, Teil I, S. 718). Es heißt dort in Art. 1, Nr. 2 u.a:

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06.05.2016

DSGVO: Was sind die möglichen Ergebnisse einer „Folgenabschätzung“?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO in der betrieblichen Praxis. Das neue Buch erscheint in Kürze und beantwortet mehr als 120 Fragen zum neuen europäischen Datenschutzrecht, das Mitte 2018 in Kraft tritt. In diesem Blog werden vorab einige Fragen veröffentlicht (Härting, Datenschutz-Grundverordnung, 2016).

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04.05.2016

DSGVO: Was bedeutet „Löschung“ eigentlich genau?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO in der betrieblichen Praxis. Das neue Buch erscheint in Kürze und beantwortet mehr als 120 Fragen zum neuen europäischen Datenschutzrecht, das Mitte 2018 in Kraft tritt. In diesem Blog werden vorab einige Fragen veröffentlicht (Härting, Datenschutz-Grundverordnung, 2016).

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04.05.2016

DSGVO: Was wird aus dem Grundsatz der Direkterhebung?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Zu den tragenden Grundsätzen des Datenschutzrechts gehörte stets das Gebot der Direkterhebung. Wenn Staat und Wirtschaft Daten der Bürger sammeln, sollte dies offen (direkt beim Bürger) und nicht heimlich (bei Dritten) geschehen. Jedwede Befugnis, über einen Bürger hinter dessen Rücken Informationen zu sammeln, bedurfte nach dem Grundsatz der Direkterhebung einer sorgfältigen Begründung (siehe Plath in: Plath, BDSG, 4 BDSG Rn. 20).

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03.05.2016

DSGVO: Gibt es Regelungen für anonyme Daten?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO in der betrieblichen Praxis. Das neue Buch erscheint in Kürze und beantwortet mehr als 120 Fragen zum neuen europäischen Datenschutzrecht, das Mitte 2018 in Kraft tritt. In diesem Blog werden vorab einige Fragen veröffentlicht (Härting, Datenschutz-Grundverordnung, 2016).

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03.05.2016

Fernsehübertragungen aus Gerichtssälen

Portrait von Dr. Hans-Willi Laumen
Dr. Hans-Willi Laumen Präsident des AG a.D.

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung sollen nach einem Referentenentwurf des Justizministeriums Fernsehübertragungen aus Gerichtssälen zukünftig erlaubt werden. Zugelassen wird allerdings nur die Übertragung von Urteilsverkündungen von allen obersten Gerichtshöfen des Bundes, also von BGH, BSG, BVerwG, BAG und BFH. Die Urteilsverkündungen des BVerfG dürfen bereits seit 1998 übertragen werden. Die Frage von Fernsehübertragungen aus Gerichtssälen wird schon sehr lange kontrovers diskutiert. Bislang verbietet § 169 Satz 2 GVG solche Übertragungen. Erlaubt sind bisher nur Aufnahmen unmittelbar vor und nach einer Verhandlung und in den Sitzungspausen. Eine vorsichtige Öffnung, beschränkt auf Urteilsverkündungen der Obersten Bundesgerichte, erscheint mir durchaus sachgerecht. Eine weitere Öffnung ist aus meiner Sicht allerdings durchaus problematisch. Dies gilt insbesondere für Strafverfahren, in denen das Persönlichkeitsrecht des jeweiligen Angeklagten höher zu bewerten ist als das Interesse der Öffentlichkeit an einer entsprechenden ausführlichen und unmittelbaren Teilnahme an der Verhandlung. Es ist nun mal ein Unterschied, ob 50 Personen im Sitzungssaal oder Millionen Fernsehzuschauer einen Strafprozess verfolgen. Schon heute führt die Berichterstattung in den Medien zum Teil zu unerfreulichen Ergebnissen. Man denke an den Kachelmann-Prozess, durch den der Wettermann trotz des Freispruches infolge der intensiven Berichterstattung persönlich und beruflich erheblich beschädigt worden ist. Man muss allerdings zugestehen, dass das Ausland in dieser Frage zum Teil erheblich liberaler ist. In Ländern wie den USA oder Südafrika sind Fernsehübertragungen aus dem Gerichtssaal bereits seit langem zulässig, wie die Verfahren gegen O. J. Simpson oder Oskar Pistorius gezeigt haben. Eine andere Frage ist auch, ob bei einem großen Publikumsinteresse, bei denen sich die Gerichtssäle als zu klein erweisen, Übertragungen in andere Räume desselben Gerichts ermöglicht werden sollen, was ich ohne weiteres für zulässig ansehen würde.

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03.05.2016

Ehrliche Politiker: Es gibt sie! Oder: Verlängert den Februar!

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

In meinem Blogbeitrag vom 9.3.2016 hatte ich dafür plädiert, dass die Diskussion um die Einführung weiterer Feiertage in Norddeutschland ehrlicher geführt werden sollte. Man sollte sich nicht hinter dem Reformationstag verstecken, sondern offen sagen, dass man einfach einen zusätzlichen freien Tag einführen will. Wie die Süddeutsche Zeitung am 23.4.2016 vermeldete, gibt es jetzt einen Vorstoß von SPD, Grünen und Linken, Feiertage künftig nachzuholen, die – wie gerade der 1. Mai – auf ein Wochenende fallen. Dabei wird teilweise dahingehend argumentiert, dass Arbeitgebern anderenfalls zusätzliche Arbeitstage geschenkt würden, die eigentlich als bezahlte Feiertage den Beschäftigten zustehen würden. Auch wird darauf verwiesen, dass eine Nachholung der Feiertage an einem Folgetag in anderen Ländern üblich sei.

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02.05.2016

Kommt beA am 29.9. trotz Gegenwind?

Portrait von Dr. Alexander Siegmund
Dr. Alexander Siegmund Rechtsanwalt

Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und mit ihm des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs läuft - wie zu erwarten - nicht ganz störungsfrei. Ursprünglich sah das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkerkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 (ejustice-Gesetz) vor, dass ab 1.1.2016 allen zugelassenen Anwälte durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) zur Verfügung gestellt wird, § 31a BRAO.

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01.05.2016

DSGVO: Was wird aus den Verfahrensverzeichnissen?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO in der betrieblichen Praxis. Das neue Buch erscheint in Kürze und beantwortet mehr als 120 Fragen zum neuen europäischen Datenschutzrecht, das Mitte 2018 in Kraft tritt. In diesem Blog werden vorab einige Fragen veröffentlicht (Härting, Datenschutz-Grundverordnung, Juni 2016).

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29.04.2016

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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28.04.2016

Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz - Referentenentwurf liegt vor

Dr. Catharina Kunze Rechtsanwältin

Der Referentenentwurf (mit Begründung 50 Seiten) hat sich vier Themenschwerpunkte vorgenommen:

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25.04.2016

BGH: Diebstahl von eingelagerter Einbauküche berechtigt nicht zur Mietminderung

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

In einer aktuellen Entscheidung hatte sich der BGH mit einer exotischen Fallgestaltung auseinanderzusetzen. Eine Mieterin hatte eine Wohnung mit Einbauküche gemietet, für die auch eine monatliche Mietzahlung zu leisten war. Während der Vertragslaufzeit fragte die Mieterin an, ob sie die Küche abbauen und eine eigene Küche einbauen dürfte, was ihr unter der Bedingung erlaubt wurde, dass die alte Küche sicher einzulagern sei. Hiernach kam es zum Diebstahl der Küche, für die der Vermieter eine Versicherungszahlung erhielt. Die Mieterin war nun jedoch der Ansicht, dass sie den auf die Küche entfallenden Anteil der monatlichen Miete nicht mehr zahlen müsste, da die eingelagerte Küche gestohlen und trotz Zahlung durch eine Versicherung nicht ersetzt wurde.

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22.04.2016

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Der BGH stellt seinen Richtern wöchentlich eine Sammlung aller Leitzsatzentscheidungen zur Verfügung, die in der vorangegangenen Woche veröffentlicht worden sind. In Anknüpfung an diese sog. Montagspost berichtet der Montagsblog wöchentlich über - ausgewählte - aktuelle Entscheidungen des BGH.

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21.04.2016

Zulässigkeit von Amalganfüllungen

Portrait von Dr. Hans-Willi Laumen
Dr. Hans-Willi Laumen Präsident des AG a.D.

Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 4.3.2016 - 26 U 16/15 festgestellt, dass die Versorgung von Patienten mit Amalgamfüllungen grundsätzlich unbedenklich ist. Dies gelte zum einen für die Verwendung von Amalgam bei Zahnfüllungen, zum anderen sei auch der Verbleib von Amalgamresten bei dem Aufbau von neuen Goldkronen unbedenklich. Denkbar sei zwar ausnahmsweise eine Amalgamallergie bei einem Patienten. Eine derartige allergische Reaktion zeige sich aber sofort und nicht - wie im vorliegenden Fall geltend gemacht - nach Jahr und Tag. Das Urteil stimmt im Ergebnis überein mit einem Urteil des OLG Köln aus dem Jahre 2013 (21.10.2013 - 5 U 155/12, MedR 2015, 110), in dem detailliert auf die vorliegenden wissenschaftlichen Aussagen eingegangen wird. Danach stehen sowohl der Verwendung als auch der nachträglichen Entfernung von Amalgamfüllungen keinerlei Bedenken entgegen. Ferner hat auch der wissenschaftliche Beratungsausschuss für Gesundheits- und Umweltrisiken der Europäischen Kommission im Jahre 2014 bekannt gegeben, dass die Gesundheits- und Umweltgefährdung durch das in zahnärztlichem Amalgam enthaltene Quecksilber vergleichsweise gering sei.

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21.04.2016

Abschaffung von § 522 ZPO ?

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte vorgeschlagen, den Zurückweisungsbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO ersatzlos abzuschaffen (BT-Drucksache 18/7359). Begründet wurde dies mit einer trotz der Reform 2011 immer noch erheblichen uneinheitlichen Anwendungspraxis der Regelung. Dadurch komme es einerseits zu einer Mehrbelastung der Berufungsgerichte. Andererseits würden die Gerichte jedoch auch entlastet, da der Vorbereitungsaufwand für den einstimmigen Zurückweisungsbeschluss sowie für den vorgeschalteten Hinweisbeschluss entfalle.

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20.04.2016

Gutachten zum "Sozialpartnermodell Betriebsrente"

Portrait von Marco Arteaga
Marco Arteaga

Anfang 2015 stellte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seinen Vorschlag für eine weitreichende Stärkung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland vor. Dieses sog. "Sozialpartnermodell Betriebsrente" zielte darauf, mit Hilfe allgemeinverbindlicher Tarifverträge und neu zu gründender Branchen-Pensionskassen und -fonds rasch einen flächendeckenden Ausbau der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu erreichen. Den Arbeitgebern sollte im Gegenzug eine umfassende Möglichkeit zur Beschränkung ihrer Zahlungsverpflichtungen auf die entsprechenden Versorgungsbeiträge ("reine Beitragszusage") eingeräumt werden. Das Prinzip sollte für die Arbeitgeber lauten: "Pay and forget".

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18.04.2016

Schöner Schein – Oder der erbschaftsteuerliche Wert von Gegenleistungen

Portrait von Prof. Dr. Manzur Esskandari
Prof. Dr. Manzur Esskandari RA/FAStR/FAArbR/FAStrafR

Nach § 7 Abs. 3 ErbStG werden Gegenleistungen, die nicht in Geld veranschlagt werden können, bei der Feststellung, ob eine Bereicherung vorliegt, nicht berücksichtigt.

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15.04.2016

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Der BGH stellt seinen Richtern wöchentlich eine Sammlung aller Leitsatzentscheidungen zur Verfügung, die in der vorangegangenen Woche veröffentlicht worden sind. In Anknüpfung an diese sog. Montagspost berichtet der Montagsblog wöchentlich über - ausgewählte - aktuelle Entscheidungen des BGH.

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14.04.2016

Zur Zukunft des internationalen Datenaustauschs im Schnittfeld von Sicherheits- und Datenschutzrecht

Portrait von Mathias Lejeune
Mathias Lejeune

Am 13.4. hat die sog. Art. 29-Gruppe (Beratungsgremium gem. Art. 29 der Richtlinie 95/46 vom 24.10.1995, ABL L 281 S. 31ff v. 23.11.1995) zu dem von der EU-Kommission am 29.2.2016 veröffentlichtem Entwurf für ein neues Safe Harbour Abkommen, genannt „EU-US Privacy Shield“, Stellung genommen (Stellungnahme der Art. 29-Gruppe v. 13.4.2016).

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13.04.2016

Böhmermann: Beleidigung, Rassismus und Hate Speech im Gewand der Satire

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

"Am liebsten mag er Ziegen ficken": Eine solche Äußerung ist nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Art. 5 GG schützt zwar auch überzogene und überspitzte Äußerungen. Und natürlich ist auch Satire geschützt, nicht jedoch die "Formalbeleidigung".

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13.04.2016

Der rechtlose Wohnungseigentümer

Portrait von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

Wohnungseigentum ist echtes Eigentum. So lautet die nahezu gebetsmühlenartige Aussage der Rechtsprechung und der Literatur zum Wesen des Wohnungseigentums. Allerdings haben die einzelnen Wohnungseigentümer immer weniger zu sagen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft einzelne Dinge per Beschluss an sich gezogen hat. Dies betrifft sowohl den bordellartigen Betrieb in der Nachbarwohnung (BGH, Urt. v. 5.12.2014 – V ZR 5/14) als auch das Anbringen von Rauchwarnmeldern, wenn dies öffentlich-rechtlich vorgeschrieben ist (BGH, Urt. v. 8.3.2013 – V ZR 238/11). Gegen Abstandsflächenverstöße, die „nur“ das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, kann sich der einzelne Wohnungseigentümer, auch wenn er faktisch wegen der Lage seiner Einheit allein davon betroffen ist, nicht wenden (OVG Münster, Beschl. 15.7.2015 – 7 B 478/15). Bleibt die Gemeinschaft untätig, muss er in sämtlichen Fällen zunächst die anderen Wohnungseigentümer verklagen, damit diese in seinem Sinne entscheiden. Tun sie dies nicht, muss er den betreffenden Beschluss anfechten. Derjenige Wohnungseigentümer, der nicht zufällig auch Jurist ist, wird dies nicht ständig tun. Insofern wird die Position des Wohnungseigentümers als echter Eigentümer durch die zunehmenden Kompetenzen der Wohnungseigentümergemeinschaft systematisch eingeschränkt. Wohnungseigentum, das gerade dem Normalbürger den Erwerb eines Eigenheims ermöglichen sollte, wird dadurch faktisch zum Eigentum 2. Klasse.

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12.04.2016

Kindesunterhalt bei Wechselmodell oder deutlich erweitertem Umgang

Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

Alle Eltern sind ihren Kindern zu Unterhalt verpflichtet. In intakten Familien ist dies eine Selbstverständlichkeit und stellt somit kein rechtliches Problem dar. Nach einer Trennung der Eltern kommt es bezüglich des Kindesunterhalts jedoch häufig zu Streit. Das Gesetz sieht hierzu vor, dass derjenige Elternteil, bei dem die Kinder nach einer Trennung der Eltern ihren Lebensmittelpunkt haben, von dem anderen Elternteil Barunterhalt verlangen kann (§ 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB). Der betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung in diesen Fällen hingegen bereits durch die tatsächliche "Pflege und Erziehung" (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB).

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12.04.2016

Berufung: Fristbeginn für Urteile nach Inkrafttreten der Neufassung des § 317 ZPO

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Die Vorschrift des § 317 ZPO (Amtliche Überschrift: Urteilszustellung und –ausfertigung) wurde durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 10.10.2013 (BGBl. I S. 3786 ff.) geändert. Nach § 317 Abs. 1 S. 1 ZPO sind seitdem die Urteile den Parteien von Amts wegen nicht mehr in Ausfertigung, sondern nur noch in Abschrift zuzustellen. Die früher erforderliche Zustellung einer Ausfertigung erfolgt gemäß § 317 Abs. 2 S. 1 ZPO nur noch auf Antrag. Gemäß § 169 Abs. 2 S. 1 ZPO wird das zuzustellende Schriftstücke von der Geschäftsstelle (nur) beglaubigt (nicht mehr ausgefertigt!). Die in der Praxis Tätigen werden diesen Unterschied voraussichtlich schon bemerkt haben!

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12.04.2016

BGH: Konkludenter Verzicht auf einen Beweisantritt

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

In einer kürzeren Entscheidung (Beschl. v. 4.2.2015 - IX ZR 133/15) hat der BGH folgendes ausgeführt: „Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nicht darin erblickt werden, dass das Berufungsgericht den von dem Kläger zum Nachweis der geltend gemachten Mängel benannten Zeugen F. M. nicht gehört hat. Der Kläger hat auf die Vernehmung des Zeugen konkludent verzichtet. Ein Verzicht auf einen Zeugen kann darin gesehen werden, dass die Partei, welche noch nicht vernommene Zeugen benannt hat, nach durchgeführter Beweisaufnahme ihren Beweisantrag nicht wiederholt. Die Schlussfolgerung eines Verzichts ist jedenfalls dann berechtigt, wenn die Partei aus dem Prozessverlauf erkennen konnte, dass das Gericht - wie hier das Berufungsgericht nach der Vernehmung der Zeugin H. und dem anschließenden Hinweis auf die voraussichtliche Erfolglosigkeit der Berufung - mit der bisher durchgeführten Beweisaufnahme seine Aufklärungstätigkeit als erschöpft angesehen hat...“

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11.04.2016

Zugang von Kündigungsschreiben und Treu und Glauben

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Diskussionen um Zugangsfragen im Blog vom 06.04.2016 hat mich noch weiter mit der Frage befasst, wann eine (unberechtigte) Annahmeverweigerung eines Kündigungsschreibens nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) den Zugang fingieren lassen kann. Dazu sind zwei neuere Entscheidungen des Arbeitsgerichts Berlin und des LAG Hamburg sehr instruktiv.

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09.04.2016

Das Gefühl von Freiheit und Abenteuer – aber immer gut geschützt ?!

Portrait von Dr. Adolf Rebler
Dr. Adolf Rebler Oberregierungsrat

Alle Jahre wieder … beginnt nach Ostern die Motorradsaison. Motorradfahren macht Spaß. Doch es ist nicht ungefährlich. Aber im Rausch von „Freiheit und Abenteuer“ denkt keiner an einen Unfall und die möglichen Folgen. Den Wind um die Nasen wehen lassen kann man sich am besten noch ohne Helm – jedenfalls aber nicht mit dicker Jacke, Motorradhosen mit Protektoren und Motorradstiefeln. Aber welches Maß an Selbstschutz rechtlich notwendig ist, ist auch umstritten:

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08.04.2016

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Der BGH stellt seinen Richtern wöchentlich eine Sammlung aller Leitsatzentscheidungen zur Verfügung, die in der vorangegangenen Woche veröffentlicht worden sind. Dieser Beitrag bildet den Auftakt einer Serie, mit der in Anknüpfung an diese sog. Montagspost wöchentlich über - ausgewählte - aktuelle Entscheidungen des BGH berichtet wird.

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08.04.2016

AG Dieburg zum Beginn der Widerrufsfrist und den Anforderungen an die Erklärung des Widerrufs im Fernabsatz

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Vom AG Dieburg stammt eine Entscheidung, die sowohl für Verbraucher, als auch für Versandhändler interessant sein dürfte. Gleich zwei Fragen konnten hier geklärt werden

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06.04.2016

Rechtsanwalt in eigener Sache!

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Zugang von Kündigungen des Arbeitsverhältnisses richtet sich nach § 130 Abs. 1 BGB. Mit der Frage, ob eine am Sonntag den 30.11.2014 in den Hausbriefkasten der Arbeitnehmerin eingeworfene Kündigung (innerhalb der Probezeit) noch an diesem Tag zugegangen ist oder erst am Montag darauf, hat sich das LAG Kiel im Urteil vom 13.10.2015 – 2 Sa 149/15 befasst. Es hat den Zugang am Sonntag (30.11.2014) verneint und war damit anderer Auffassung als der kündigende Arbeitgeber, eine Rechtsanwaltskanzlei.

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05.04.2016

BGH zum Rechnungszins im Versorgungsausgleich, BGH v. 9.3.2016 XII ZB 540/14

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Schickt die um die Versorgungen geprellten Mandantinnen und Mandanten, die Opfer der externen Teilung betrieblicher Anrechte, zu ihren Bundestagsabgeordneten! Die Justiz ist der falsche Adressat. Das ist die Konsequenz der soeben veröffentlichten Entscheidung des BGH zur Wahl des richtigen Rechnungszinses bei der Bewertung betrieblicher Anrechte im Fall externer Teilung ehezeitlich erworbener Anrechte.

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04.04.2016

Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch für die Rechtsanwaltskammer

Portrait von Dr. Alexander Siegmund
Dr. Alexander Siegmund Rechtsanwalt

In einem kürzlich veröffentlichten Urteil des BGH (Urt. v. 11.1.2016 - AnwZ (Brfg) 42/14) vertrat dieser die Ansicht, dass die Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwaltskammern auch gegenüber dem Beschwerdeführer im berufsaufsichtlichen Verfahren gelte.

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04.04.2016

Da war doch was: Erbschaftsteuerreform „2016“ – Oder nicht?

Portrait von Iris Theves-Telyakar
Iris Theves-Telyakar Rechtsanwältin

Die genaue Ausgestaltung der Erbschaftsteuerreform 2016 steht nach wie vor nicht fest. Nach Presseberichten war im Februar 2016 zunächst eine Einigung der Koalitionspartner erreicht worden, nachdem der "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" der Bundesregierung vom 8. Juli 2015 (Hier geht es zu den Details des RegE) im Rahmen der Verhandlungen der stellvertretenden Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen nochmals modifiziert wurde. Die CSU-Fraktion zog ihre Zustimmung zum neuen Entwurf allerdings zurück und fordert weitere Nachbesserungen zugunsten der Unternehmenserben (Reuters v. 24. Februar 2016).

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04.04.2016

Freibetrag bei beschränkter Steuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Portrait von Friedemann Kirschstein
Friedemann Kirschstein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

Mit Urteil vom 17.10.2013 - C-118/12 - Rs. Welte, (ErbStB 2014, 32) hat der EuGH entschieden, dass die Grundfreiheit des freien Kapitalverkehrs die Gewährung des Freibetrags nach dem persönlichen Näheverhältnis auch bei ausschließlich in Drittstaaten ansässigen Beteiligten fordert. Die Finanzverwaltung hat auf diese Rechtsprechung mit der Verfügung der OFD NRW v. 29.07.2014 (ErbStB 2014, 251) reagiert und sieht eine Kürzung des persönlichen Freibetrags um den Teil vor, der anteilig auf das von der beschränkten Steuerpflicht nicht erfasste Vermögen entfällt.

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01.04.2016

Der Prozess

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Spontan denkt man an Kafkas Roman. Hier geht es mehr um das juristische Denken, also das prozesshafte der Rechtsfindung. Nicht immer, aber manchmal scheint die Rechtsfindung Richtern leicht zu fallen. Manchmal, aber eher selten sind die Gedankenwege, die zum Recht führen, verschlungen. Wenn ein Urteil vermittelt, dass sich das Gericht die Sache nicht leicht gemacht, sondern die Rechtslage unter allen Aspekten sorgfältig geprüft hat und man den Überlegungen des Gerichts folgen kann - ohne sie teilen zu müssen -, ist dies wohltuend. Manchmal ist man sogar beseelt von der Vorstellung, dass ein solches Urteil am Ende eines Prozesses auch für die Richter eine Lust und keine Last war; erbaulich, was Alain in dem Büchlein "Die Pflicht glücklich zu sein" unter der Überschrift "Arbeiten" zu Dostojewskis "Erinnerungen aus einem Totenhaus" geschrieben hat.

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01.04.2016

Neues Sachwertverfahren zur Grundbesitzbewertung ab dem 1.1.2016

Portrait von Mathias Grootens
Mathias Grootens Dipl.-Finw. (FH)

Mit den durch das StÄndG 2015 vom 2.11.2015 (BGBl. I 2015, 1834) vorgenommenen Änderungen wird das Sachwertverfahren nach §§ 189 ff. BewG an die Sachwertrichtlinie (SW-RL) vom 5.9.2012 (BAnz AT 18.10.2012 B1) angepasst. Die §§ 190, 195 Abs. 2 Satz 4 und 5 sowie die Anlagen 22, 24 und 25 in der neuen Fassung sind gem. § 205 Abs. 10 BewG auf Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 anzuwenden.

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31.03.2016

Änderungen an BGB und UKlaG: Formvorgaben in AGB, Verfolgung von Datenschutzverstößen, Missbrauchseinwand

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Durch das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts vom 17.02.2016 ergeben sich einige, Änderungen, die auf den ersten Blick unwesentlich sind, sich in der Praxis aber erheblich auswirken dürften. Die wesentlichen Änderungen sollten Sie kennen:

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30.03.2016

Open Source Software in der Wolke – „Cloudleft“ mit der AGPLv3?

Portrait von Bernd Suchomski
Bernd Suchomski

Das Angebot von Cloud Services mag das Geschäftsmodell der Stunde sein, um sich mit flexiblen und skalierbaren IT-Lösungen am Markt zu präsentieren; Open Source Software mag ein günstiges Mittel sein, die Software für diese Cloud Service herzustellen.

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30.03.2016

Betriebskosten: Wirklich jedem bekannt?

Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

In der Urteilsbegründung des schon angesprochenen BGH Urteils vom 10.02.2016 (VIII ZR 137/15) heißt es weiterhin, der Betriebskostenbegriff sei in der Wohnraummiete gesetzlich „seit langem festlegt“ und im Sinne des § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB zu verstehen.

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30.03.2016

Betriebskosten = Kein Zauberwort – Klare Vereinbarung empfehlenswert

Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Im Leitsatz des BGH-Urteils vom 10.02.2016 (VIII ZR 137/15) heißt es, der Wohnraummieter müsse die Betriebskosten zahlen, wenn vereinbart sei, dass er „die Betriebskosten“ zu tragen habe. Und zwar a) ohne Beifügung des Betriebskostenkatalogs; b) ohne ausdrückliche Bezugnahme auf § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB und die BetrKV.

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30.03.2016

Umlagevereinbarung: „Sämtliche Wartungskosten“

Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

In einem Einkaufszentrum werden Räume für eine Zahnarztpraxis vermietet. Vertraglich hat der Mieter „sämtliche Wartungskosten“ zu tragen. Der Mieter zahlt  nur einen Teil. Das LG weist die Klage des Vermieters ab. Der geht in Berufung und hat Erfolg. Denn, so das OLG Frankfurt mit Urteil vom 16.10.2015 (2 U 216/14, GE  2016, 326):

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29.03.2016

Glosse: Wider jeden gesunden Menschenverstand

Portrait von Michael Schmuck
Michael Schmuck

Familiärer Sparschwein-Streit vor dem OLG

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29.03.2016

Reisende sollte man nicht aufhalten – auch nicht mit (wirksamen) Vertragsstrafeklauseln

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Immer wieder enthalten Arbeitsverträge Vertragstrafen-Abreden, mit denen Verstöße von Arbeitnehmern bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfrist sanktioniert werden sollen. Das LAG Köln hat in einem Urteil vom 17.11.2015 (12 Sa 707/15) eine solche Vertragsstrafeklausel zu bewerten gehabt und sie für wirksam erklärt.

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25.03.2016

Versorgungsausgleich BGH entscheidet zum Kapitalverzehr bei laufender Rente, BGH v. 17.2.2016 XII ZB 447/13

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Der BGH hat – endlich – die Frage der Auswirkung laufender Rentenleistung auf den im Versorgungsausgleich zu teilenden Kapitalwert entschieden. Die Lektüre der 29 Seiten lohnt und ersetzt ein Grundlagenseminar über die Finanzierung betrieblicher und privater Altersversorgungen. Wer es kürzer mag:

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24.03.2016

Rechtsanwaltskosten für Berufungserwiderung - Unwissenheit führt nicht zur Kostenerstattung!

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Der BGH hat sich im Beschluss vom 25.2.2016 – III ZB 66/15 mit der Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten des Berufungsbeklagten befasst. Die durch die Einreichung einer Berufungserwiderung nach Berufungsrücknahme entstandenen Kosten eines Rechtsanwalts in Höhe der 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV RVG) seien selbst dann nicht erstattungsfähig, wenn der Berufungsbeklagte die Rechtsmittelrücknahme nicht gekannt habe oder nicht habe kennen müssen. Denn die subjektive Unkenntnis des Rechtsmittelgegners sei nicht geeignet, die Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine objektiv nicht erforderliche Handlung zu begründen. Zudem könne eine bestehende Ungewissheit, ob das Rechtsmittel eventuell bereits zurückgenommen sei, durch eine (z.B. telefonische) Nachfrage bei Gericht rasch und problemlos geklärt werden.

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24.03.2016

Ausschluss der Wiedereinsetzung: Nach Ablauf der Jahresfrist ist wirklich Schluss!

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Nicht nur im Verfahrensrecht weitet sich die Aufweichung allgemeiner Grundsätze durch immer neue Ausnahmen und immer weiter gehende Billigkeitsrechtsprechung, teilweise aufgrund angeblicher verfassungsrechtlicher Notwendigkeiten, immer mehr aus. Umso erwähnenswerter ist eine neuere Entscheidung des BGH (Beschl. v. 21.1.2016 – IX ZA 24/15, MDR 2016, 343), die man wirklich mit dem Satz kommentieren könnte: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“ Es ging um eine Fristwahrung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Der Schuldner hätte angemeldeten Forderungen aus dem Rechtsgrund der unerlaubten Handlung rechtzeitig widersprechen müssen, hatte dies aber unterlassen. Als eigene Anschrift hatte der Schuldner im Verfahren diejenige seiner – inzwischen verstorbenen – Mutter mitgeteilt. Diese hatte wichtige Schriftstücke an ihn nicht weiter geleitet, weil das Verhältnis zu ihr zerrüttet gewesen sei. Der Antrag des Schuldners auf Wiedereinsetzung wurde außerhalb der Jahresfrist des § 234 Abs. 3 ZPO gestellt.

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24.03.2016

Abschleppen vom Privatparkplatz und neue Geschäftsmodelle der Parkplatzbewirtschaftung

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Nachdem die zahlreichen Streitigkeiten über das Zuparken von Einfahrten, falsche Belegung von angebotenen Parkplätzen usw. früher die OLG und den BGH nicht erreichen konnten, kommt es in den letzten Jahren durch Zulassungsberufungen und ebensolche Revisionen doch vereinzelt zu Entscheidungen des BGH. Regelmäßig wird sich der Fahrer des störenden Fahrzeugs nicht ermitteln lassen, schon gar nicht mit einem vertretbaren Aufwand. Deswegen war es sachgerecht, dass der BGH schon im Jahre 2012 (Urt. v. 21.9.2012 – V ZR 230/11, MDR 2012, 1407) die Möglichkeit eröffnet hat, den Halter als zivilrechtlichen Störer in Anspruch zu nehmen. Das unbefugte Abstellen eines PKW auf einem Grundstück stellt verbotene Eigenmacht dar (§ 861 BGB). Selbst das einmalige Abstellen eines PKW begründet letztlich bereits eine Wiederholungsgefahr, dies hat der BGH mit der neuen, hier anzuzeigenden Entscheidung (Urt. v. 18.12.2015 – V ZR 160/14, MDR 2016, 267) wiederum bestätigt. Ausgeräumt werden kann die Wiederholungsgefahr nicht durch eine „normale“, sondern nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Bereits entschieden hatte der BGH auch, dass die Anwaltskosten für die Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung regelmäßig zu erstatten sind (§§ 683, 677, 670 BGB).

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24.03.2016

Gesetzesänderung: Ewiges Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen endet am 21.06.2016

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Verbraucher haben in den vergangenen Jahren nach einigen wegweisenden Entscheidungen des BGH, aber auch vielen ausführlich begründeten und häufig für den Verbraucher positiv entschiedenen Fällen bei Land- und Oberlandesgerichten die Möglichkeit genutzt, Darlehensverträge zu widerrufen, um die daraus sich ergebenden Rückabwicklungsvorteile zu nutzen. Je nach Kreditkonditionen konnten selbst bei gewöhnlichen Immobilienfinanzierung fünfstellige Eurobeträge erlöst werden. Aufgrund unwirksamer Belehrungen, wobei nach der Rechtsprechung bereits geringfügige Fehler ausreichten, steht den Verbrauchern dabei ein ewiges Widerrufsrecht zu.

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23.03.2016

Referentenentwurf zur Umsetzung der neuen Pauschalreiserichtlinie ante portas

Portrait von Prof. Dr. Ernst Führich
Prof. Dr. Ernst Führich

Die Umsetzung der neuen Pauschalreiserichtlinie ist auf der Zielgeraden. Das meinte jedenfalls Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz kürzlich in der touristischen Fachzeitschrift FVW. Das BMJV beabsichtige, den Referentenentwurf noch im Frühjahr fertigzustellen. Bravo! Eine so schnelle Fertigstellung touristischer Projekte ist man aus Berlin ja wirklich nicht gewohnt. Möglicherweise hat die Regierung den Glauben verloren, wegen der Flüchtlingskrise die ganze Legislaturperiode bis 2017 durchzustehen?

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23.03.2016

Erfurt locuta, causa finita?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der 6. Senat des BAG hat in einer sorgfältig und überzeugend begründeten Entscheidung die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) für Einrichtungen des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (Fassung Ost) ausgelegt und ihnen entnommen, dass die darin (Anlage 8 Abschn. A Abs. 1 AVR-Ost) geregelte Beschränkung der Befugnis des Dienstgebers, Bereitschaftsdienste nur in der Zeit außerhalb der vertraglichen Soll-Arbeitszeit anzuordnen, lediglich die Bedeutung habe, dass der Dienstgeber dem Mitarbeiter nicht so viele Bereitschaftsdienste und lediglich so wenig Normaldienste zuweisen dürfe, dass der Mitarbeiter wegen der Faktorisierung der Bereitschaftsdienste (im konkreten Fall mit 0,8 bzw. 80 v.H.) die vertragliche Sollarbeitszeit nicht mehr erreichen kann. Damit hat es eine Ansicht abgelehnt, wonach im Geltungsbereich des Abschnitts A der Anlage 8 AVR DW Ost Bereitschaftsdienst grundsätzlich nur zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Sollarbeitszeit angeordnet werden könne, nicht aber anstelle der Sollarbeitszeit. Die Regelungen stellen nach Ansicht des 6. Senats des BAG lediglich mittelbar sicher, dass es durch das Anordnen von Bereitschaftsdienst nicht zu einem Unterschreiten des vertraglich geschuldeten Entgelts und damit nicht zu einer Annahmeverzugssituation kommt (BAG vom 20.1.2016 - 6 AZR 742/14, ArbRB online).

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23.03.2016

Grundbucheinsicht in Eigentümergemeinschaft

Portrait von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

Im Grundbuch sind auch persönliche Daten, wie zB das Geburtsdatum, Grundpfandrechte und Verfügungsbeschränkungen, eingetragen, an deren Geheimhaltung der Eigentümer ein berechtigtes Interesse hat. Deshalb ist die Grundbucheinsicht nur demjenigen gestattet, der diesbezüglich ein berechtigtes Interesse nachweist. Dieses bestimmt auch den Umfang der Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten. Bei der Eigentümergemeinschaft ging in das OLG Düsseldorf (15.10.1986 – 3 Wx 340/86, MDR 1987, 417 = NJW 1987, 1651) davon aus, dass jedem Wohnungs- und Teileigentümer ein Einsichtsrecht hinsichtlich der Grundbücher der anderen Miteigentümer zusteht. Grund dafür ist, dass der Eigentümer der Gemeinschaft in vielfältiger Weise, z. B. durch das Wohngeld und Reparaturkostenumlagen, miteinander verbunden sind.

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22.03.2016

Neues zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Es bleibt zu hoffen, dass das BAG seine Entscheidung zeitnah veröffentlicht. Am 22.03.2016 hat der 1. Senat die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des LAG Hamburg v. 20.02.2014 – 1 TaBV 4/13 zurückgewiesen. In dieser Entscheidung hat sich das LAG mit einer Vielzahl von Einzelfragen rund um das BEM befasst. So führte es u.a. zur Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung aus, dass diese nicht die Möglichkeit eines BEM ohne Beteiligung des Betriebsrates vorsah. Auch das dauerhaft gebildete BEM-Team oder die Beteiligung des Betriebsrates an der Durchführung der vom Integrationsteam beschlossenen Maßnahmen begegnete Bedenken. Ich bin gespannt, wie das Bundesarbeitsgericht sich zu den diversen Punkten äußern wird. Die Entscheidung kann für weitere Rechtssicherheit im Bereich des BEM sorgen. Dieses ist aber angesichts des in der vergangenen Woche veröffentlichten DAK-Gesundheitsreports 2016 sicherlich weiterhin von Bedeutung.

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22.03.2016

Kernbereiche??

Dr. Oliver Elzer

Der  II. Zivilsenat des BGH hält mit seinem Urteil vom 16.02.2016 - II ZR 348/14 - Rz. 14, daran fest, Regelungen in Gesellschaftsverträgen von Publikumsgesellschaften unterlägen unabhängig davon, ob § 310 Abs. 4 BGB eingreift, einer "ähnlichen Auslegung und Inhaltskontrolle wie Allgemeine Geschäftsbedingungen".

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20.03.2016

BGH: Widerrufsrecht im Fernabsatz nur im Ausnahmefall rechtsmissbräuchlich

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH den Widerruf  eines Verbrauchervertrages im Fernabsatz nicht für rechtsmissbräuchlich erachtet. Ein Kunde hatte eine Matratze bestellt, die mit einer Tiefpreisgarantie beworben wurde. Nach Erhalt der Ware fand er ein günstigeres Angebot und bot dem Händler an, einen Widerruf durch Anpassung des Kaufpreises abzuwenden. Der Händler stimmte dem nicht zu, woraufhin der Verbraucher den Kaufvertrag widerrief. Der Händler hielt diesen Widerruf für rechtsmissbräuchlich, da das Widerrufsrecht im Fernabsatz lediglich die Prüfung der Ware wie im stationären Handel ermöglichen soll.

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20.03.2016

Neues zur Präklusion nach § 6 KSchG und Anzeige nach § 17 KSchG auf Vorrat

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 6 S. 1 KSchG müssen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz die Gründe, aus denen eine streitgegenständliche Kündigung unwirksam sein soll, geltend gemacht werden. Bei einer Massenentlassung sind die Pflicht zur Konsultation des Betriebsrats nach § 17 Abs. 2 KSchG sowie die Anzeigepflicht gegenüber der Agentur für Arbeit nach § 17 Abs. 1, 3 KSchG zwei getrennt durchzuführende Verfahren, die beide der Erreichung des mit dem Massenentlassungsschutz nach § 17 KSchG verfolgten Ziels dienen. Da sie jedoch jeweils eigene Wirksamkeitsvoraussetzungen enthalten und sich aus jedem dieser beiden Verfahren ein eigenständiger Unwirksamkeitsgrund für die im Zusammenhang mit einer Massenentlassung erfolgte Kündigung ergeben kann, ist der Arbeitnehmer, der erstinstanzlich lediglich Mängel hinsichtlich des einen Verfahrens rügt, in zweiter Instanz mit Rügen von Mängeln hinsichtlich des anderen Verfahrens präkludiert (BAG vom 20.1.2016 - 6 AZR 601/14, ArbRB online).

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18.03.2016

Neu: Rechnungszinsänderung im Versorgungsausgleich

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Für die Bewertung betrieblicher Altersversorgungen im Versorgungsausgleich ist der Rechnungszins von maßgebendem Einfluss. Seit langem wird dieser als deutlich zu hoch angesehen, weil seine Anwendung bei der Kapitalisierung von Betriebsrenten zu einer massiven Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes bei der externen Teilung führt. Die Versorgungsausgleichskasse rechnet mit einem Zinssatz von 1,25%, die Betriebe derzeit mit 3,83%. Eine betriebliche Anwartschaft mit einem Ehezeitanteil von 500 € monatlicher Rente für einen 45 Jahre alten Mann hätte unter Anwendung des 'BilMoG-Zinses' (§ 253 HGB) einen Kapitalwert von ca. 43.600 € (ReZins 3,83%, HR + IR, Rententrend 1%, Altersgrenze 67). Dieser Kapitalbetrag begründet in der Versorgungsausgleichskasse eine reine (statische) Altersrente von maximal 260 €.

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15.03.2016

LAG Berlin-Brandenburg: Arbeitgeber darf Browserdaten aus- und verwerten

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nicht nur der EGMR (Barbulescu/Rumänien, Entscheidung vom 12.1.2016 – Beschwerde Nr. 1496/08), sondern auch das LAG Berlin-Brandenburg hat sich vor kurzem mit der Auswertung des Browserverlaufs durch den Arbeitgeber bei privater Internetnutzung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers beschäftigt (Urteil vom 14.01.2016 – 5 Sa 657/15).

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10.03.2016

Stärkung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Elternunterhalt

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Der BGH hat in seiner Entscheidung v. 9.3.2016 – XII ZB 693/14 die nichteheliche Lebensgemeinschaft gestärkt. Der unterhaltspflichtige Sohn lebt seit vielen Jahren mit einer Frau zusammen. Aus dieser Beziehung ist ein inzwischen acht Jahre altes Kind hervorgegangen. Da für einen Betreuungsunterhaltsanspruch der Frau aus kindbezogenen Gründen keine Anhaltspunkte vorlagen, hatte die Vorinstanz einen Unterhaltsanspruch der Frau, verneint. Das sah der BGH anders. Ein Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB könne auch aus elternbezogenen Gründen gegeben sein. Solche Gründe lägen offensichtlich vor, weil die unverheirateten Eltern nicht der Fremd-, sondern der Eigenbetreuung des Kindes den Vorrang gegeben hätten, sei diese Entscheidung auch unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen. Der Betreuungsunterhaltsanspruch der Lebensgefährtin rangiere vor dem Unterhaltsanspruch des Vaters.

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09.03.2016

Why Bernie Sanders would get close to 100 % of the votes of the German data protection mainstream

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

(Speech, Frankfurt University, Symposion on "The Culture of Privacy and Data Protection in the EU and the U.S.", March 9th, 2016)

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09.03.2016

Gewaltschutz: Licht am Ende des Tunnels!

Portrait von Michael Nickel
Michael Nickel Fachanwalt für Familienrecht

Der soeben erschienene Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen sieht u. a. eine Änderung von § 238 Abs. 1 StGB vor, der das bisherige Erfolgsdelikt in ein Eignungsdelikt verändert. Danach soll mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er u. a. beharrlich die räumliche Nähe dieser Person aufsucht. Aber: Was ist eine Nachstellung, "die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen"? Und wann ist diese Beeinträchtigung "beharrlich"? So ganz einfach dürfte der Umgang mit diesen Bestimmungen – sollten sie gesetzt werden – auch wieder nicht sein. Gleichwohl besteht endlich Hoffnung für die häufig psychisch geplagten Opfer, auch für den seit 15 Jahren mit Sexfantasien belästigten Pfarrer aus dem Sauerland (siehe Spiegel Online vom 16.12.2015)!

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09.03.2016

Startgutschrift in der ZVK

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Beim IV. Senat (IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15) geht es am 9.3.2016 um die leidige Startgutschrift in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Dieses Thema ist seit 2002 so umstritten, wie kaum ein anderes. Die ‚rentenfernen Jahrgänge‘ (Geburtsjahr ab 1947) erhielten bei der Umstellung des Versorgungssystems eine Startgutschrift. Der Streit um deren richtige Berechnung blockierte zwischen 2007 und 2013 bereits schon einmal zig-tausende Versorgungsausgleiche. Es ist zu befürchten, dass Ähnliches wieder bevorsteht. Beim Ausgleich werthaltiger Ansprüche aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, in denen die Startgutschrift eine Rolle spielt, sollte man vielleicht erst einmal die jetzige Entscheidung abwarten.

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09.03.2016

Elternunterhalt in Lebensgemeinschaft - zur Verhandlung des BGH am 9.3.2016 - XII ZB 693/14

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Beim XII. Senat geht es am 9.3.2016 um Elternunterhalt (XII ZB 693/14). Der unterhaltspflichtige Sohn lebt in langjähriger Lebensgemeinschaft mit einer Frau, einem gemeinsamen (7) und zwei weiteren Kinder (12 und 14), die seine Lebensgefährtin aus ihrer ersten Ehe in die Lebensgemeinschaft eingebracht hat. Die Lebensgefährtin erzielt nur geringes Einkommen weit unterhalb des Sozialhilfeniveaus.

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09.03.2016

Wann waren Sie das letzte Mal in der Kirche?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Der Vorsitzende des DGB Nord plädiert für die Einführung eines weiteren gesetzlichen Feiertages in den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein und schlägt den Reformationstag vor. Denn der Norden habe Nachholbedarf gegenüber Bayern und den katholisch geprägten Bundesländern. Unter der Pressemitteilung des DGB wird dann auch Art. 1 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage in Bayern wiedergegeben. Damit sehen wir dann alle, wie gut es die Bayern haben.

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08.03.2016

40 Jahre nach Abschaffung des Schuldprinzips: Ein Plädoyer für eine neue familienrechtliche „Streitkultur“

Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

Im Juni dieses Jahres ist es 40 Jahre her, dass das scheidungsrechtliche Schuldprinzip abgeschafft wurde. Bis Juni 1976 war die Frage des Verschuldens der Ehegatten nicht nur für die Scheidung selbst, sondern auch für die sich an die Trennung und Scheidung knüpfenden Rechtsfolgen, insbesondere für die Unterhaltsverpflichtung und das Sorgerecht, das entscheidende Kriterium. So konnte das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder nach einer Scheidung nur in Ausnahmefällen auf denjenigen Ehegatten übertragen werden, der die Scheidung "verschuldet" hatte. Die Unterhaltsverpflichtung des "nicht schuldigen" Ehegatten konnte bis auf ein Minimum reduziert werden.

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07.03.2016

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Arbeitgeber können E-Mails der Arbeitnehmer überwachen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der EGMR hat in einer Entscheidung vom 12.1.2016 (Beschwerde Nr. 61496/08) in der Angelegenheit Barbulescu/Rumänien zu Art. 8 EGMR entschieden, dass Arbeitgeber E-Mails von Arbeitnehmern kontrollieren können. Der Yahoo-Messenger von Herrn Barbulescu war vom Arbeitgeber zwischen dem 5. und 13. Juli 2007 überwacht worden. Die Aufzeichnungen hatten private Nutzungen ausgewiesen, die Inhalte des Gesundheits-, Beziehungs- und Geschlechtslebens und weitere Korrespondenz zu seinem Bruder und zur Verlobten zum Gegenstand hatten.

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07.03.2016

Prozessrisiko und falsche Begriffe

Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Im BGH-Urteil vom 20.01.2016 – VIII ZR 329/14) ist die Rede von Wärmemengenzählern. In § 5 Heizkostenverordnung heißt es aber „Wärmezähler“. Analog spricht auch § 2 Nr. 2 Betriebskostenverordnung von Wasserzählern und nicht Wassermengenzählern.

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07.03.2016

Berliner Klimaschutz

Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Gegen eine Heizkostennachzahlung wandte der Mieter ein, die freiliegenden Leitungen der Einrohrheizung in der Wohnung seien ungedämmt. Deshalb hätten – wegen der unregulierbaren Rohrwärme – im Winter zu hohe Innentemperaturen von 24 - 26°C geherrscht. Das AG Berlin-Schöneberg gab mit Urt. v. 24.07.2015  (8 C 149/15, GE 2015, S. 1226) dem Mieter folgenden Rat: Solche Temperaturen seien vom Mieter hinzunehmen. Es sei „zumutbar, sich – so wie im Sommer üblich – durch entsprechende Bekleidung auf diese Temperaturen einzustellen. Sofern die Temperaturen nachts als zu hoch empfunden wurden, könnten dies durch Öffnen der Fenster reguliert werden.“ Ein herausragender Vorschlag: Fenster auf und die Berliner Luft anheizen. Geht’s noch? Und wenn in Berlin mal eine Heizung im Winter ausfällt, dann kriegen die Mieter demnächst vielleicht zu hören: „Ziehen Sie einen dicken Pullover an!“ Drei Maßnahmen hätten die richtige Lösung ergeben: Heizkurve absenken, Vorlauftemperatur verringern und Nachtabsenkung vornehmen (vgl. Kreuzberg/Wien, Handbuch der Heizkostenabrechnung, 8. Aufl. 2013, S. 569, 719).

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29.02.2016

Dicke Luft über dem Spieltisch

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Fragen des Nichtraucherschutzes am Arbeitsplatz sind virulent, wie das Urteil des BAG v. 19.05.2009 – 9 AZR 241/08, ArbRB 2009, 257 (Ohle) verdeutlicht hat, das ein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz aus § 618 BGB i.V.m. § 5 Abs. 1 ArbStättV abgeleitet hat. Das LAG Frankfurt hat sich im vergangenen Jahr mit den arbeitsrechtlichen Folgen des in Hessen nicht bestehenden Rauchverbots in Spielbanken beschäftigt (LAG Frankfurt v. 13.03.2015 – 3 Sa 1792/12).

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28.02.2016

Erhalten – nicht sanieren!

Dr. Oliver Elzer

Es sollte „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ oder – eher ungern – „Verband Wohnungseigentümergemeinschaft“ heißen und nicht etwa „Gemeinschaft“, „WEG“, „Verband“ oder „Wohnungseigentümergemeinschaft“ – gar mit dem unsäglichen Zusatz „teilrechtsfähig“. Richtig heißt es ferner „gemeinschaftliches Eigentum“ und nicht „Gemeinschaftseigentum“. Meint man den Verwalter, muss es „Verwalter“ und nicht „Verwaltung“ oder „Verwaltungsunternehmen“ oder ähnlich heißen. Weiter heißt es natürlich „ordnungsmäßig“ und nicht „ordnungsgemäß“, „Instandhaltungsrückstellung“ und nicht „Instandhaltungsrücklage“ und „Niederschrift“ und also nicht „Protokoll“. Es gibt auch keine „Eigentumswohnungen“ oder „Einheiten“, sondern nur gemeinschaftliches Eigentum (das steht im Miteigentum), Sondereigentum (das ist Allein-, ggf. aber auch Miteigentum und meist eine Einheit; es gibt aber auch Nebenräume) und das aus ihnen bestehende Wohnungs- und/oder Teileigentum. Schließlich ist daran zu erinnern, dass § 13 Abs. 2 WEG zwischen „Gebrauch“ und „Nutzung“ unterscheidet und die Begriffe eben nicht dasselbe meinen.

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22.02.2016

Wenn die Kündigung an der Vollmachtsurkunde scheitert … oder eben nicht

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Immer wieder scheitert der Ausspruch einer Kündigung an formalen Fehlern wie einer fehlenden Unterschrift oder einer fehlenden Vollmachtsurkunde. Legt der Bevollmächtigte dann keine Vollmachtsurkunde vor, ist der Arbeitnehmer berechtigt, die Kündigung gemäß § 174 S. 1 BGB als unwirksam zurückweisen. Eine Zurückweisung ist gemäß § 174 S. 2 BGB ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den Kündigungsempfänger von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte. Mit einer interessanten Variante hat sich das BAG in seinem im Urteil vom 25. September 2014 (2 AZR 567/13, ArbRB 2015, 8 [Boudon]) beschäftigt.

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19.02.2016

Vereinsmitgliedschaft wertvoller als Ehescheidung?

Portrait von Michael Nickel
Michael Nickel Fachanwalt für Familienrecht

Nach Ansicht des 2. BGH-Senats beträgt der Regelstreitwert einer durchschnittlichen nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit regelmäßig 5.000 € in Anlehnung an § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG. Hintergrund der Entscheidung war die Mitgliedschaft in einem Verein. Na toll! Jetzt haben wir es also schriftlich, dass der Verbleib in einem Karnevalsverein höher zu bewerten ist als der Mindestwert einer Scheidung!

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18.02.2016

Auf in die Verlängerung?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Am gestrigen Tage ging der Streit des FSV Mainz mit seinem ehemaligen (?) Torhüter in die zweite Halbzeit. Nachdem dieser in der ersten Halbzeit vor dem Arbeitsgericht Mainz in Führung gegangen war, konnte der Verein nun vor dem Landesarbeitsgericht (Urt. v. 17.2.2016 - 4 Sa 202/15) ausgleichen.

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