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22.03.2016

Neues zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Es bleibt zu hoffen, dass das BAG seine Entscheidung zeitnah veröffentlicht. Am 22.03.2016 hat der 1. Senat die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des LAG Hamburg v. 20.02.2014 – 1 TaBV 4/13 zurückgewiesen. In dieser Entscheidung hat sich das LAG mit einer Vielzahl von Einzelfragen rund um das BEM befasst. So führte es u.a. zur Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung aus, dass diese nicht die Möglichkeit eines BEM ohne Beteiligung des Betriebsrates vorsah. Auch das dauerhaft gebildete BEM-Team oder die Beteiligung des Betriebsrates an der Durchführung der vom Integrationsteam beschlossenen Maßnahmen begegnete Bedenken. Ich bin gespannt, wie das Bundesarbeitsgericht sich zu den diversen Punkten äußern wird. Die Entscheidung kann für weitere Rechtssicherheit im Bereich des BEM sorgen. Dieses ist aber angesichts des in der vergangenen Woche veröffentlichten DAK-Gesundheitsreports 2016 sicherlich weiterhin von Bedeutung.

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22.03.2016

Kernbereiche??

Dr. Oliver Elzer

Der  II. Zivilsenat des BGH hält mit seinem Urteil vom 16.02.2016 - II ZR 348/14 - Rz. 14, daran fest, Regelungen in Gesellschaftsverträgen von Publikumsgesellschaften unterlägen unabhängig davon, ob § 310 Abs. 4 BGB eingreift, einer "ähnlichen Auslegung und Inhaltskontrolle wie Allgemeine Geschäftsbedingungen".

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20.03.2016

BGH: Widerrufsrecht im Fernabsatz nur im Ausnahmefall rechtsmissbräuchlich

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH den Widerruf  eines Verbrauchervertrages im Fernabsatz nicht für rechtsmissbräuchlich erachtet. Ein Kunde hatte eine Matratze bestellt, die mit einer Tiefpreisgarantie beworben wurde. Nach Erhalt der Ware fand er ein günstigeres Angebot und bot dem Händler an, einen Widerruf durch Anpassung des Kaufpreises abzuwenden. Der Händler stimmte dem nicht zu, woraufhin der Verbraucher den Kaufvertrag widerrief. Der Händler hielt diesen Widerruf für rechtsmissbräuchlich, da das Widerrufsrecht im Fernabsatz lediglich die Prüfung der Ware wie im stationären Handel ermöglichen soll.

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20.03.2016

Neues zur Präklusion nach § 6 KSchG und Anzeige nach § 17 KSchG auf Vorrat

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 6 S. 1 KSchG müssen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz die Gründe, aus denen eine streitgegenständliche Kündigung unwirksam sein soll, geltend gemacht werden. Bei einer Massenentlassung sind die Pflicht zur Konsultation des Betriebsrats nach § 17 Abs. 2 KSchG sowie die Anzeigepflicht gegenüber der Agentur für Arbeit nach § 17 Abs. 1, 3 KSchG zwei getrennt durchzuführende Verfahren, die beide der Erreichung des mit dem Massenentlassungsschutz nach § 17 KSchG verfolgten Ziels dienen. Da sie jedoch jeweils eigene Wirksamkeitsvoraussetzungen enthalten und sich aus jedem dieser beiden Verfahren ein eigenständiger Unwirksamkeitsgrund für die im Zusammenhang mit einer Massenentlassung erfolgte Kündigung ergeben kann, ist der Arbeitnehmer, der erstinstanzlich lediglich Mängel hinsichtlich des einen Verfahrens rügt, in zweiter Instanz mit Rügen von Mängeln hinsichtlich des anderen Verfahrens präkludiert (BAG vom 20.1.2016 - 6 AZR 601/14, ArbRB online).

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18.03.2016

Neu: Rechnungszinsänderung im Versorgungsausgleich

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Für die Bewertung betrieblicher Altersversorgungen im Versorgungsausgleich ist der Rechnungszins von maßgebendem Einfluss. Seit langem wird dieser als deutlich zu hoch angesehen, weil seine Anwendung bei der Kapitalisierung von Betriebsrenten zu einer massiven Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes bei der externen Teilung führt. Die Versorgungsausgleichskasse rechnet mit einem Zinssatz von 1,25%, die Betriebe derzeit mit 3,83%. Eine betriebliche Anwartschaft mit einem Ehezeitanteil von 500 € monatlicher Rente für einen 45 Jahre alten Mann hätte unter Anwendung des 'BilMoG-Zinses' (§ 253 HGB) einen Kapitalwert von ca. 43.600 € (ReZins 3,83%, HR + IR, Rententrend 1%, Altersgrenze 67). Dieser Kapitalbetrag begründet in der Versorgungsausgleichskasse eine reine (statische) Altersrente von maximal 260 €.

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15.03.2016

LAG Berlin-Brandenburg: Arbeitgeber darf Browserdaten aus- und verwerten

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nicht nur der EGMR (Barbulescu/Rumänien, Entscheidung vom 12.1.2016 – Beschwerde Nr. 1496/08), sondern auch das LAG Berlin-Brandenburg hat sich vor kurzem mit der Auswertung des Browserverlaufs durch den Arbeitgeber bei privater Internetnutzung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers beschäftigt (Urteil vom 14.01.2016 – 5 Sa 657/15).

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10.03.2016

Stärkung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Elternunterhalt

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Der BGH hat in seiner Entscheidung v. 9.3.2016 – XII ZB 693/14 die nichteheliche Lebensgemeinschaft gestärkt. Der unterhaltspflichtige Sohn lebt seit vielen Jahren mit einer Frau zusammen. Aus dieser Beziehung ist ein inzwischen acht Jahre altes Kind hervorgegangen. Da für einen Betreuungsunterhaltsanspruch der Frau aus kindbezogenen Gründen keine Anhaltspunkte vorlagen, hatte die Vorinstanz einen Unterhaltsanspruch der Frau, verneint. Das sah der BGH anders. Ein Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB könne auch aus elternbezogenen Gründen gegeben sein. Solche Gründe lägen offensichtlich vor, weil die unverheirateten Eltern nicht der Fremd-, sondern der Eigenbetreuung des Kindes den Vorrang gegeben hätten, sei diese Entscheidung auch unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen. Der Betreuungsunterhaltsanspruch der Lebensgefährtin rangiere vor dem Unterhaltsanspruch des Vaters.

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09.03.2016

Why Bernie Sanders would get close to 100 % of the votes of the German data protection mainstream

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

(Speech, Frankfurt University, Symposion on "The Culture of Privacy and Data Protection in the EU and the U.S.", March 9th, 2016)

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09.03.2016

Gewaltschutz: Licht am Ende des Tunnels!

Portrait von Michael Nickel
Michael Nickel Fachanwalt für Familienrecht

Der soeben erschienene Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen sieht u. a. eine Änderung von § 238 Abs. 1 StGB vor, der das bisherige Erfolgsdelikt in ein Eignungsdelikt verändert. Danach soll mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er u. a. beharrlich die räumliche Nähe dieser Person aufsucht. Aber: Was ist eine Nachstellung, "die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen"? Und wann ist diese Beeinträchtigung "beharrlich"? So ganz einfach dürfte der Umgang mit diesen Bestimmungen – sollten sie gesetzt werden – auch wieder nicht sein. Gleichwohl besteht endlich Hoffnung für die häufig psychisch geplagten Opfer, auch für den seit 15 Jahren mit Sexfantasien belästigten Pfarrer aus dem Sauerland (siehe Spiegel Online vom 16.12.2015)!

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09.03.2016

Startgutschrift in der ZVK

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Beim IV. Senat (IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15) geht es am 9.3.2016 um die leidige Startgutschrift in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Dieses Thema ist seit 2002 so umstritten, wie kaum ein anderes. Die ‚rentenfernen Jahrgänge‘ (Geburtsjahr ab 1947) erhielten bei der Umstellung des Versorgungssystems eine Startgutschrift. Der Streit um deren richtige Berechnung blockierte zwischen 2007 und 2013 bereits schon einmal zig-tausende Versorgungsausgleiche. Es ist zu befürchten, dass Ähnliches wieder bevorsteht. Beim Ausgleich werthaltiger Ansprüche aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, in denen die Startgutschrift eine Rolle spielt, sollte man vielleicht erst einmal die jetzige Entscheidung abwarten.

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09.03.2016

Elternunterhalt in Lebensgemeinschaft - zur Verhandlung des BGH am 9.3.2016 - XII ZB 693/14

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Beim XII. Senat geht es am 9.3.2016 um Elternunterhalt (XII ZB 693/14). Der unterhaltspflichtige Sohn lebt in langjähriger Lebensgemeinschaft mit einer Frau, einem gemeinsamen (7) und zwei weiteren Kinder (12 und 14), die seine Lebensgefährtin aus ihrer ersten Ehe in die Lebensgemeinschaft eingebracht hat. Die Lebensgefährtin erzielt nur geringes Einkommen weit unterhalb des Sozialhilfeniveaus.

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09.03.2016

Wann waren Sie das letzte Mal in der Kirche?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Der Vorsitzende des DGB Nord plädiert für die Einführung eines weiteren gesetzlichen Feiertages in den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein und schlägt den Reformationstag vor. Denn der Norden habe Nachholbedarf gegenüber Bayern und den katholisch geprägten Bundesländern. Unter der Pressemitteilung des DGB wird dann auch Art. 1 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage in Bayern wiedergegeben. Damit sehen wir dann alle, wie gut es die Bayern haben.

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08.03.2016

40 Jahre nach Abschaffung des Schuldprinzips: Ein Plädoyer für eine neue familienrechtliche „Streitkultur“

Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

Im Juni dieses Jahres ist es 40 Jahre her, dass das scheidungsrechtliche Schuldprinzip abgeschafft wurde. Bis Juni 1976 war die Frage des Verschuldens der Ehegatten nicht nur für die Scheidung selbst, sondern auch für die sich an die Trennung und Scheidung knüpfenden Rechtsfolgen, insbesondere für die Unterhaltsverpflichtung und das Sorgerecht, das entscheidende Kriterium. So konnte das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder nach einer Scheidung nur in Ausnahmefällen auf denjenigen Ehegatten übertragen werden, der die Scheidung "verschuldet" hatte. Die Unterhaltsverpflichtung des "nicht schuldigen" Ehegatten konnte bis auf ein Minimum reduziert werden.

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07.03.2016

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Arbeitgeber können E-Mails der Arbeitnehmer überwachen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der EGMR hat in einer Entscheidung vom 12.1.2016 (Beschwerde Nr. 61496/08) in der Angelegenheit Barbulescu/Rumänien zu Art. 8 EGMR entschieden, dass Arbeitgeber E-Mails von Arbeitnehmern kontrollieren können. Der Yahoo-Messenger von Herrn Barbulescu war vom Arbeitgeber zwischen dem 5. und 13. Juli 2007 überwacht worden. Die Aufzeichnungen hatten private Nutzungen ausgewiesen, die Inhalte des Gesundheits-, Beziehungs- und Geschlechtslebens und weitere Korrespondenz zu seinem Bruder und zur Verlobten zum Gegenstand hatten.

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07.03.2016

Prozessrisiko und falsche Begriffe

Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Im BGH-Urteil vom 20.01.2016 – VIII ZR 329/14) ist die Rede von Wärmemengenzählern. In § 5 Heizkostenverordnung heißt es aber „Wärmezähler“. Analog spricht auch § 2 Nr. 2 Betriebskostenverordnung von Wasserzählern und nicht Wassermengenzählern.

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07.03.2016

Berliner Klimaschutz

Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Gegen eine Heizkostennachzahlung wandte der Mieter ein, die freiliegenden Leitungen der Einrohrheizung in der Wohnung seien ungedämmt. Deshalb hätten – wegen der unregulierbaren Rohrwärme – im Winter zu hohe Innentemperaturen von 24 - 26°C geherrscht. Das AG Berlin-Schöneberg gab mit Urt. v. 24.07.2015  (8 C 149/15, GE 2015, S. 1226) dem Mieter folgenden Rat: Solche Temperaturen seien vom Mieter hinzunehmen. Es sei „zumutbar, sich – so wie im Sommer üblich – durch entsprechende Bekleidung auf diese Temperaturen einzustellen. Sofern die Temperaturen nachts als zu hoch empfunden wurden, könnten dies durch Öffnen der Fenster reguliert werden.“ Ein herausragender Vorschlag: Fenster auf und die Berliner Luft anheizen. Geht’s noch? Und wenn in Berlin mal eine Heizung im Winter ausfällt, dann kriegen die Mieter demnächst vielleicht zu hören: „Ziehen Sie einen dicken Pullover an!“ Drei Maßnahmen hätten die richtige Lösung ergeben: Heizkurve absenken, Vorlauftemperatur verringern und Nachtabsenkung vornehmen (vgl. Kreuzberg/Wien, Handbuch der Heizkostenabrechnung, 8. Aufl. 2013, S. 569, 719).

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29.02.2016

Dicke Luft über dem Spieltisch

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Fragen des Nichtraucherschutzes am Arbeitsplatz sind virulent, wie das Urteil des BAG v. 19.05.2009 – 9 AZR 241/08, ArbRB 2009, 257 (Ohle) verdeutlicht hat, das ein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz aus § 618 BGB i.V.m. § 5 Abs. 1 ArbStättV abgeleitet hat. Das LAG Frankfurt hat sich im vergangenen Jahr mit den arbeitsrechtlichen Folgen des in Hessen nicht bestehenden Rauchverbots in Spielbanken beschäftigt (LAG Frankfurt v. 13.03.2015 – 3 Sa 1792/12).

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28.02.2016

Erhalten – nicht sanieren!

Dr. Oliver Elzer

Es sollte „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ oder – eher ungern – „Verband Wohnungseigentümergemeinschaft“ heißen und nicht etwa „Gemeinschaft“, „WEG“, „Verband“ oder „Wohnungseigentümergemeinschaft“ – gar mit dem unsäglichen Zusatz „teilrechtsfähig“. Richtig heißt es ferner „gemeinschaftliches Eigentum“ und nicht „Gemeinschaftseigentum“. Meint man den Verwalter, muss es „Verwalter“ und nicht „Verwaltung“ oder „Verwaltungsunternehmen“ oder ähnlich heißen. Weiter heißt es natürlich „ordnungsmäßig“ und nicht „ordnungsgemäß“, „Instandhaltungsrückstellung“ und nicht „Instandhaltungsrücklage“ und „Niederschrift“ und also nicht „Protokoll“. Es gibt auch keine „Eigentumswohnungen“ oder „Einheiten“, sondern nur gemeinschaftliches Eigentum (das steht im Miteigentum), Sondereigentum (das ist Allein-, ggf. aber auch Miteigentum und meist eine Einheit; es gibt aber auch Nebenräume) und das aus ihnen bestehende Wohnungs- und/oder Teileigentum. Schließlich ist daran zu erinnern, dass § 13 Abs. 2 WEG zwischen „Gebrauch“ und „Nutzung“ unterscheidet und die Begriffe eben nicht dasselbe meinen.

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22.02.2016

Wenn die Kündigung an der Vollmachtsurkunde scheitert … oder eben nicht

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Immer wieder scheitert der Ausspruch einer Kündigung an formalen Fehlern wie einer fehlenden Unterschrift oder einer fehlenden Vollmachtsurkunde. Legt der Bevollmächtigte dann keine Vollmachtsurkunde vor, ist der Arbeitnehmer berechtigt, die Kündigung gemäß § 174 S. 1 BGB als unwirksam zurückweisen. Eine Zurückweisung ist gemäß § 174 S. 2 BGB ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den Kündigungsempfänger von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte. Mit einer interessanten Variante hat sich das BAG in seinem im Urteil vom 25. September 2014 (2 AZR 567/13, ArbRB 2015, 8 [Boudon]) beschäftigt.

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19.02.2016

Vereinsmitgliedschaft wertvoller als Ehescheidung?

Portrait von Michael Nickel
Michael Nickel Fachanwalt für Familienrecht

Nach Ansicht des 2. BGH-Senats beträgt der Regelstreitwert einer durchschnittlichen nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit regelmäßig 5.000 € in Anlehnung an § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG. Hintergrund der Entscheidung war die Mitgliedschaft in einem Verein. Na toll! Jetzt haben wir es also schriftlich, dass der Verbleib in einem Karnevalsverein höher zu bewerten ist als der Mindestwert einer Scheidung!

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18.02.2016

Auf in die Verlängerung?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Am gestrigen Tage ging der Streit des FSV Mainz mit seinem ehemaligen (?) Torhüter in die zweite Halbzeit. Nachdem dieser in der ersten Halbzeit vor dem Arbeitsgericht Mainz in Führung gegangen war, konnte der Verein nun vor dem Landesarbeitsgericht (Urt. v. 17.2.2016 - 4 Sa 202/15) ausgleichen.

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18.02.2016

Von Anrisstexten

Dr. Oliver Elzer

Recht ist kompliziert, Rechtsstreitigkeiten komplex. Es ist daher fraglich, ob es überhaupt gelingen kann, über Rechtsstreitigkeiten und das zu Grunde liegende Recht in einem bloßen Anrisstext („Teaser“) zu berichten. Meine Antwort wäre: Vielleicht. Es gelingt aber bestimmt nicht immer.

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17.02.2016

LG Leipzig: Open Source in Good Company – Zurverfügungstellen des Lizenztextes

Portrait von Bernd Suchomski
Bernd Suchomski

Erneut zeigt ein deutsches Gericht, dass die Lizenzen für Open Source Software (OSS) wie die GNU General Public License Version 2 („GPLv2“) https://opensource.org/licenses/GPL-2.0 nicht nur rechtlich wirksam, sondern auch durchsetzungsfähig sind. Hauptproblemkreis ist dabei im vorliegenden Fall nicht nur die Zurverfügungstellung des Quellcodes, sondern vor allem des Lizenztexts. In der Praxis ist daher für den OSS-Distributor erhöhte Aufmerksamkeit bei der Zusammenstellung der Lizenzhinweise geboten. Nach Auffassung des LG Leipzig (Beschluss vom 2.6.2015 - 05 O 1531/15) ist bei der digitalen Distribution erforderlich, dass

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17.02.2016

Acht Thesen zum "Dateneigentum"

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Wem gehören die "Maschinendaten"? Kaum ein anderes Thema wird derzeit so engagiert diskutiert wie das "Dateneigentum". Zeit für einige Thesen:

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17.02.2016

Wer krank ist, ist krank

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Häufig nutzt der Arbeitgeber Personalgespräche, um von seinem Direktionsrecht nach § 106 GewO Gebrauch zu machen. Deshalb ist anerkannt, dass das Weisungsrecht grundsätzlich auch die Berechtigung umfasst, den Arbeitnehmer zur Teilnahme an Gesprächen zu verpflichten, in denen der Arbeitgeber Weisungen vorbereiten, erteilen oder ihre Nichterfüllung beanstanden will (BAG, Urteil vom 23.06.2009 – 2 AZR 606/08 –, zitiert nach juris  Rn. 17).  Der Arbeitnehmer muss jedoch nicht zu jedwedem Personalgespräch erscheinen: Die Pflicht beschränkt sich auf die Teilnahme an Personalgesprächen, die im Sinne des § 106 GewO auch tatsächlich einen Bezug zur Arbeitsleistung haben. Nicht erfasst sind Personalgespräche mit dem Ziel, über den Vertragsinhalt zu verhandeln. (vgl. BAG, aaO.  Rn. 24).

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16.02.2016

BGH: Access-Provider sind störende Nichtstörer

Portrait von Sascha Kremer
Sascha Kremer Mobiles, Agiles, Wolkiges, Virtualisiertes. Gestalten, Verhandeln, Streiten, Einigen.

Nach dem Host-Provider musste oder durfte der BGH sich in gleich zwei Urteilen zur Haftung des Access-Providers für Rechtsverletzungen Dritter äußern (BGH, Urt. v. 26.11.2015 - I ZR 174/14 = Störerhaftung des Access-Providers = Entscheidung mit Leitsätzen; BGH, Urt. v. 26.11.2015 - I ZR 3/14). Um es vorweg zu nehmen: Der BGH hält an seinem Weg fest, über die Störerhaftung jede denkbare Konstellation der Haftung für Rechtsverletzungen Dritter einer vermeintlichen Einzelfallgerechtigkeit zuzuführen. Das Ergebnis steht im Vordergrund, nicht dessen tragfähige und widerspruchsfreie Begründung.

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16.02.2016

Vom nicht bereichterten Bereicherten – Karlsruher Kapriolen

Dr. Oliver Elzer

Gibt A dem B etwas, hat B etwas erlangt. Gab es für die Vermögensverlagerung keinen Grund, muss B grundsätzlich herausgeben, was man ihm gab. Das gilt immer – siehe § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. Aber halt! Im Wohnungseigentumsrecht gegebenenfalls doch nicht. Nach BGH v. 25.9.2015 – V ZR 246/14, Rz. 9 ff. sollen im Wohnungseigentumsrecht nämlich manchmal die Wohnungseigentümer, manchmal aber auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer der Bereicherungsschuldner sein, wenn ein Wohnungseigentümer das gemeinschaftliche Eigentum auf seine Kosten repariert hat.

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15.02.2016

Zwei Seiten der Medaille

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

…beschäftigen mich gerade. Zum einen bereite ich gerade einen Vortrag für das Arbeitsrecht-Summit des BUJ im März in Köln vor. Der Themenbereich umfasst den Komplex „Flexibilisierung der Arbeit, Stress und psychische Belastungen“. Hierbei spielt natürlich auch die Frage der Arbeitszeiten, der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes etc. eine Rolle. Gerade von Arbeitnehmervertretern wird das Arbeitszeitgesetz gegen Änderungsvorschläge verteidigt. Urban spricht in diesem Zusammenhang sogar von einem zu erwartenden „traditionellen Kampf um den 8-Stunden-Tag“ (Urban in Schröder/Urban [Hrsg.], Jahrbuch Gute Arbeit 2016, 21, 35 f.).

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13.02.2016

Komme gleich wieder!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nicht von Schildern an Schaltern oder Türen zu kleineren Geschäften soll hier die Rede sein. Sondern von § 16 Abs. 3 BEEG. Eine bereits in Anspruch genommene Elternzeit kann vorzeitig beendet werden. Aber nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Dieses Konsensprinzip gilt nur im Grundsatz, denn es wird durchbrochen, wenn die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder in Fällen besonderer Härte verlangt wird, insbesondere bei Eintritt einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod eines Elternteils oder eines Kindes der berechtigten Person oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach Inanspruchnahme der Elternzeit. Dann kann der Arbeitgeber nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen die vorzeitige Beendigung schriftlich ablehnen. Zur Inanspruchnahme der Schutzfristen nach dem MuSchG kann die Elternzeit sogar ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden.

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11.02.2016

Voreilige Strafanzeigen haben ihren Preis

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Wenn ein Arbeitnehmer zu voreilig gegen seinen Arbeitgeber Strafanzeige erstattet, kann darin eine Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten liegen. Wenn die Anzeige eine unverhältnismäßige Reaktion auf das Verhalten des Arbeitgebers darstellt, kann sie sogar im Einzelfall ein Grund zur Kündigung sein (BAG, Urteil vom 27. September 2012 – 2 AZR 646/11, s. hierzu auch Reinhard, Whistleblowing im Arbeitsrecht - Wann darf und muss ein Arbeitnehmer "die Pfeife blasen", ArbRB 2015, 375). Doch wie ist es im umgekehrten Fall, bei der Anzeige des Arbeitgebers?

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11.02.2016

Besitz oder Nichtbesitz – das ist die Frage!

Dr. Oliver Elzer

Der Bundesgerichtshof meint jetzt, nur der sei als werdender Wohnungseigentümer anzusehen, der (neben einem durch Vormerkung gesicherten Eigentumserwerbsanspruch) den Besitz an der erworbenen Wohnung durch Übergabe vom Bauträger erlangt hat (BGH v. 11.12.2015 – V ZR 80/15). Das lässt sich sehr gut hören – wenn es auch nicht um Besitz einer „Wohneinheit“, sondern Besitz am Wohnungseigentum geht (das ist weit mehr als die Wohneinheit – die das WEG nicht kennt). Ferner müsste man wohl auch den Fremdbesitz nennen.

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10.02.2016

Der neue Zöller ist da!

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Ihn zu besprechen ist ähnlich sinnvoll, wie Eulen nach Athen, Torf ins Moor oder Holz in den Wald zu tragen. Jeder forensisch tätige Jurist kennt den Zöller und weiß um seinen Wert. Würde ich jetzt behaupten, die fast 3500 Seiten der 31. Auflage für diese Besprechung gelesen zu haben, kein Mensch glaubte das, zumal ich ja Familienrechtler und kein Prozessrechtler bin. Aber gerade deswegen ist mir ja der Zöller so wertvoll. Vor dem Vorwort zitieren die Autoren das Bundesverfassungsgericht mit den Worten, das Verfahrensrecht diene der Herbeiführung gesetzmäßiger und unter diesem Blickpunkt richtiger, darüber hinaus auch im Rahmen dieser Richtigkeit gerechter Entscheidungen. Besser kann man die Bedeutung des Verfahrensrechts nicht beschreiben. Seine Beachtung ist notwendige Voraussetzung für die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit. Zöllers 3500 Seiten sind also der Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit gewidmet. Das ist gut. Gut ist auch, dass die Autoren bei ihren Ausführungen an die „Verteidiger“ gedacht haben, die Richter und Anwälte, die mit dem Verfahrensrecht umzugehen haben. Das gilt übrigens auch für das Familienrecht. Die ersten beiden Bücher des FamFG werden auf 435 Seiten klar und praxisorientiert besprochen. Obendrein liefert Feskorn im Anhang noch ein ABC der familienrechtlichen Verfahrenswerte, natürlich mit aktuellster Rechtsprechung hinterlegt. Weil auch das FamFG nicht ohne die ZPO auskommt, ist die Behandlung beider Verfahrensrechte in einem Kommentar für die Praktiker so hilfreich.

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09.02.2016

Und ewig grüßen Lebenspartner

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

„Bereinigungsgesetze“ sind spannend. Liest man sie, weiß man, was der Gesetzgeber verbockt hat und kann sich freuen: Nicht nur Bürger, Anwälte und Richter machen Fehler, nein auch der Gesetzgeber. Für Familienrechtler ist daher das „Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner“ (BGBl. 2015 I, 2010; s. dazu auch FamRB 2015, 237) Quelle solch klammheimlicher Freude. In 33 Artikeln werden die Lebenspartner verknüpft mit „und“ oder „oder“ an die Seite der Ehegatten gestellt. Das geht sprachlich nicht ohne Ermüdung und Wiederholungen ab. Den Literaturnobelpreis bekommt man für so etwas nicht, eher Fleißkärtchen.

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09.02.2016

Schluss mit der Narrenfreiheit?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

"Ich bin dann mal weg" lautet der Titel eines Buches eines Komikers, der sich auf den Jakobsweg begeben und darüber geschrieben hat. Nicht davon soll hier die Rede sein, vielmehr von den Erklärungen, die Arbeitgeber früher abzugeben hatten, um Syndikusanwälten die Zulassung als solche zu ermöglichen.

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02.02.2016

Betriebsräte müssen sich an das BDSG halten

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Beweisverwertungsverbote bei unzulässiger Datenerhebung werden intensiv diskutiert. Meist ist es dabei der Arbeitgeber, der bei der Kontrolle und Überwachung seiner Mitarbeiter die Vorgaben des § 32 BDSG missachtet. Besonders brisant wird es jedoch, wenn sich nicht der Arbeitgeber, sondern der Betriebsrat dem Vorwurf unzulässiger Datenerhebung ausgesetzt sieht. Eine solche Konstellation hatte das LAG Berlin-Brandenburg jüngst zu entscheiden (Beschluss vom 15. Mai 2014 – 18 TaBV 828/12 und 18 TaBV 830/12).

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01.02.2016

One continent, one data protection law?

Portrait von Winfried Veil
Winfried Veil

Um die Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ranken sich verschiedene Legenden. Zwei dieser Legenden bedingen sich gegenseitig:

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29.01.2016

Glückwunsch zum Fünfzehnten!

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Mit seiner Januarausgabe ist der FamRB in seinen 15 Jahrgang gestartet. Geburtstage sind janusköpfig. Eltern und Großeltern blicken in dem für den Gefeierten peinlichen „Weißt-Du-Noch-Stil“ zurück. Tante und Onkel lassen sich – ermuntert durch die vermeintlich neutralitätsstiftende größere familiäre Distanz – dazu verleiten, etwas Gedankenschweres zur Zukunft zu sagen. Nur das Geburtstagskind lebt voll und ganz im Augenblick, freut sich über die Geschenke randständiger Personen, die sich mit seiner Gegenwart und Zukunft beschäftigen, um – gerade in diesem Alter – ganz in seiner Peergroup aufzugehen. So sei es auch diesmal.

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28.01.2016

Ohne Arbeitsrichter geht es nicht

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Befristungen in arbeitsgerichtlichen Vergleichen sind nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG gesetzlich legitimierter Sachgrund. Ein arbeitsgerichtlicher Vergleich kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nicht auslösen (Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III [Stand 08/2015], Ziff. 159.19). Zur Wirksamkeit eines in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht abgeschlossenen Vergleichs hat sich das LAG Köln in einem für die Praxis relevanten Urteil vom 07.05.2015 – 7 Sa 1209/14 geäußert.

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26.01.2016

„BEM als Vorstufe zur Kündigung“?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Nach Auffassung des DGB-Vorstandmitgliedes Annelie Buntenbach würden manche Unternehmen das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als "Vorstufe zur Kündigung" sehen. Selten stimme ich mit Gewerkschaften überein. Aber diese Aussage kann in Teilen zutreffen. Wenn man Unternehmer bei Arbeitnehmern mit häufigen oder langen Fehlzeiten fragt, ob sie ein BEM durchgeführt haben, erhält man oft eine abschlägige Antwort. Ich weise dann auf das BEM hin und empfehle, einen entsprechenden Prozess einzuleiten. Das BEM sollte regelhaft durchgeführt werden, damit die Arbeitnehmer das BEM nicht als Vorstufe zur Kündigung empfinden. Insoweit mag man Frau Buntenbach zustimmen.

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19.01.2016

Mal wieder was zu AGG-Hoppern

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Besonders zwei in Bayern ansässige Rechtsanwälte betreiben das Geschäft, wegen angeblich altersdiskriminierender Stellenanzeigen ganz erhebliche Forderungen auf Schadensersatz und Entschädigungen nach § 15 AGG zu stellen. Teilweise wird hier ein Jahresgehalt Entschädigung verlangt, oftmals 60.000 €. So auch in dem vom LAG Baden-Württemberg im Urteil vom 19.11.2015 – 6 Sa 68/14 entschiedenen Fall. Anknüpfungspunkt ist oft die Formulierung in der Stellenanzeige, die nach „Berufsanfängern“ oder „Junior Consultants“ oder „Junior Sachbearbeiter Kreditorenbuchhaltung“ sucht.

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18.01.2016

Jugendschutz in der virtuellen Realität

Portrait von Felix Hilgert
Felix Hilgert @Felix_CGN

Ein Spielerlebnis, das optisch nicht an den Kanten des Bildschirms endet und ein Steuerungskonzept, bei dem nicht Tastendruck und Mausklick, sondern die Bewegung von Kopf und Körper des Spielers einen Avatar durch Landschaften gehen und Gegenstände ergreifen lässt:

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17.01.2016

Die bezahlte Freistellung von der Arbeit oder bezahlte sinnvolle Freizeit?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die auf einem Arbeitszeitkonto angesammelten Stunden können durch bezahlte Freizeit ausgeglichen werden. Die Festlegung des Freizeitausgleichs ist nicht nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. Der Arbeitgeber kann Freizeitausgleich im Rahmen seines Direktionsrechts auch einseitig anordnen. Es handelt sich um eine Weisung zur Verteilung der Arbeitszeit iSv. § 106 S. 1 GewO. Wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Festlegung, also wenn er sein Direktionsrecht ausübt, nicht bekannt ist bzw. bekannt sein konnte, dass der Arbeitnehmer später innerhalb des festgelegten Zeitraums arbeitsunfähig wird, hat diese Entwicklung keine Auswirkungen auf die Beurteilung, ob sich der Arbeitgeber im Rahmen billigen Ermessens gehalten hat. So hat das LAG Rheinland-Pfalz die bisherige Rechtsprechung des BAG richtig angewendet und bestätigt (LAG Rheinland-Pfalz vom 19.11.2015 - 5 Sa 342/15). Aber nicht nur die Beurteilung der Handlung des Arbeitgebers (Freistellungserklärung), sondern auch ihren Erfolg oder ihre Wirkung, nämlich die Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, lässt der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit unberührt.

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12.01.2016

Musik bei der Mitbestimmung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Arbeitsrechtliche Fragen rund um kunst- und kulturschaffende Berufe sind manchmal von besonderer Intensität. Dies zeigt auch der vom BAG durch Beschluss vom 30.06.2015 (1 ABR 71/13) entschiedene Fall. Der Betriebsrat eines Sinfonieorchesters konnte sich beim BAG erfolgreich mit einem Unterlassungsanspruch durchsetzen, der es dem Arbeitgeber untersagte, die Teilnahme der Orchestermusiker an mediationsabschließenden Gesprächen „über die Sitzordnung im Orchester“ im Wege des Direktionsrechts ohne Zustimmung des Betriebsrats oder deren Ersetzung nach § 87 Abs. 2 BetrVG anzuordnen.

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11.01.2016

Jugendschutz bei Let’s Play Videos

Portrait von Felix Hilgert
Felix Hilgert @Felix_CGN

Samstags Bundesliga: nichts Ungewöhnliches. Anderen Leuten beim Computerspielen zuzuschauen: Für die meisten Erwachsenen eine befremdliche Vorstellung. Bei Jugendlichen sieht das anders aus. Die sogenannten Let’s Play-Videos gehören zu den beliebtesten Inhalten auf YouTube. Noch nicht abschließend geklärt ist jedoch ihre jugendschutzrechtliche Behandlung.

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10.01.2016

Neues zum Umfang der Darlegungslast für die Bestimmung des Rechtsweges bei Klagen ehemaliger Organmitglieder

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Zwar entfällt die Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG, wenn der Geschäftsführer einer GmbH abberufen wird. Ganz wie im richtigen Leben eröffnet jedoch der Fortfall einer Sperre nicht stets den Zugang zu etwas: So begründet es auch nicht nicht eo ipso die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten, wenn § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG nicht mehr eingreift. Es kommt vielmehr darauf an, worum es im Rechtsstreit geht, insbesondere auf welche Anspruchsgrundlage der prozessuale Anspruch gestützt wird (siehe dazu die Beiträge des Kollegen Detlef Grimm  in diesem Blog vom 22.1. und 23.11.2015).

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07.01.2016

Arbeits- und Sozialrecht - das ändert sich vorerst noch nicht!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der Referentenentwurf des BMAS für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 17.11.2015 (siehe dazu Dr. Katharina Loth in der Rubrik "Gesetzgebung" auf www.arbrb.de) ist in aller Munde und das mit Recht. Denn das BMAS hat ihn noch vor der Ressortabstimmung als Diskussionsentwurf veröffentlicht und er enthält mit einem neuen § 611a BGB erstmals eine Legaldefinition des Arbeitsvertrages.

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04.01.2016

Der Einfluss des Safe-Harbor-Urteils auf den Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung

Portrait von Matthias Bergt
Matthias Bergt

Das EuGH-Urteil zu Safe Harbor hat Spuren im Trilog-Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung hinterlassen. Im Safe-Harbor-Urteil hatte der EuGH eine Reihe an Anforderungen an Datentransfers in Drittstaaten aufgestellt und Aussagen zur Kompetenzverteilung zwischen EU-Kommission und nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden gemacht. Da der EuGH die Anforderungen unmittelbar aus der Grundrechtecharta ableitet, kann auch die geplante Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht hinter diesen Maßstäben zurückbleiben. Der zwischen Kommission, Parlament und Rat abgestimmte Trilog-Entwurf vom 15. Dezember 2015 (hierzu Härting, CR-online.de Blog vom 18.12.2015) greift eine Reihe an Formulierungen aus dem Safe-Harbor-Urteil (EuGH, Urt. v. 6.10.2015 – C-362/14 – Schrems (Safe Harbor), CR 2015, 633 m. Anm. Härting = MMR 2015, 753 m. Anm. Bergt; hierzu auch Moos/Schefzig, CR 2015, 625; Moos, CR-online.de Blog vom 6.10.2015; Lejeune, CR-online.de Blog vom 14.10.2015; Bergt, CR-online.de Blog vom 23.9.2015) auf.

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04.01.2016

Der Fall Schüth erneut vor dem Bundesarbeitsgericht - zur Zivilrechtsdogmatik im arbeitsgerichtlichen Verfahren

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Bernhard Schüth war seit den 1980er Jahren bei einer katholischen Kirchengemeinde als Organist und Chorleiter angestellt. 1994 trennte er sich von seiner Ehefrau, von 1995 an lebte er mit einer neuen Partnerin zusammen. Nachdem bekannt geworden war, dass er wieder Vater werden würde, führte der Gemeindevorstand im Juli 1997 ein Gespräch mit ihm. Wenige Tage später wurde ihm mit Wirkung zu Ende April 1998 gekündigt, da er gegen die Grundordnung der Katholischen Kirche für den kirchlichen Dienst im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (GrO) verstoßen habe. Herr Schüth erhob Klage gegen seine Kündigung, die letztlich erfolglos blieb; nach Einschätzung der Gerichte habe die Gemeinde Herrn Schüth nicht ohne den Verlust  eigener Glaubwürdigkeit weiter beschäftigen können, da seine Tätigkeit in enger Verbindung mit der kirchlichen Mission gestanden habe.

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04.01.2016

Arbeit 4.0 - psychische Belastung, Digitalisierung und Arbeitsschutz

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

2016 ist angebrochen. Welche Themen werden uns im Arbeitsrecht in nächster Zeit beschäftigen? Natürlich steht allem voran die Thematik des AÜG. Aber in den Diskussionen wird auch die Problematik und Erforderlichkeit einer möglichen Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes genannt. Insbesondere die sich verändernden Möglichkeiten der Arbeit und der Erreichbarkeit durch moderne Technologien lassen diese Frage angezeigt erscheinen. Denn wenn ein Arbeitnehmer abends noch eine E-Mail beantwortet, um dafür nachmittags früher nach Hause gehen zu können, erscheint dies aus Sicht des Arbeitnehmers möglicherweise als positiv. Das Abfassen der Mail ist aber Arbeit, so dass die Ruhezeit von elf Stunden gem. § 5 Abs. 1 ArbZG neu zu laufen beginnt. Hier stellt sich dann die Frage, ob der Arbeitnehmer eigenverantwortlich darüber entscheiden kann, was er macht und was ihm guttut – also z.B. lieber abends eine Mail beantworten und dafür an einem Nachmittag früher gehen (vgl. hierzu das Vorstandsmitglied der BASF Suckale in einem Interview im Rotary-Magazin 1/2016, S. 59 [61]).

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25.12.2015

Kein Anspruch auf Zulassung als Weihnachtsmann nach SGB III

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Fragen der Arbeitsvermittlung beschäftigen uns Arbeitsrechtler am Rande. Ich möchte Ihren Blick auf ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen LSG richten (Urt. v. 22.9.2000 - Az. L 3 AL 8/00, EzAÜG SGB III Nr. 4). Es hat die Frage geklärt, ob die Bundesagentur für Arbeit auch Vermittlungsgesuche für Weihnachtsmänner(-darsteller) bearbeiten muss und welche Rechtsschutzmöglichkeiten des Weihnachtsmannaspiranten gegen die Ablehnung eines Vermittlungsgesuches bestehen. Sollten Sie also die feiertägliche Routine im nächsten Jahr durch eine Nebentätigkeit, bei der Sie gewiss eine Vielzahl neuer Kontakte gewinnen, durchbrechen wollen, empfehle ich Ihnen die Lektüre dieses Urteils.

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18.12.2015

"Reasonable expectations of privacy": Wie sich die DSGVO dem US-Recht annähert

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (konsolidierte Fassung v. 15.12.2015, DSGVO-E) gibt vor, auf die Selbstbestimmung der Bürger zu setzen ("EU-Datenschutzreform: Einigung im Trilog", CRonline News v. 16.12.2015). In Wahrheit jedoch setzt sie auf den Maßstab der “berechtigten Interessen“. Dabei nähert sich Europa an die USA an, da „reasonable expectations“ der Betroffenen über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung entscheiden. „Reasonable expectations of privacy“ sind seit Katz vs. USA (US-Supreme Court-Urteil v. 18.12.1967, Az. 389 U.S. 347) der Maßstab, an dem sich das gesamte amerikanische Datenschutzrecht ausrichtet.

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18.12.2015

Nachtarbeit wird aufgewertet

Portrait von Gerhard Schäder
Gerhard Schäder

Das Bundesarbeitsgericht hat in drei Entscheidungen (10 AZR 423/14, 10 AZR 29/15 und 10 AZR 156/15) eindeutig klargestellt, dass Nachtarbeiter (soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen) nach § 6 Abs. 5 ArbZG grundsätzlich einen Anspruch auf einen Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 25% auf den Bruttostundenlohn und Dauernachtarbeiter auf 30% Nachtarbeitszuschlag haben. Soweit noch eine Wahlschuld besteht, kann der Arbeitgeber diesen Zuschlag auch mit einer entsprechenden Anzahl bezahlter freier Tage gewähren. Dabei können im Einzelfall Abweichungen nach oben oder unten erfolgen.

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17.12.2015

Anonymität im Internet: Heilige Kühe schlachtet man nicht!

Portrait von Dirk Müllmann
Dirk Müllmann

Prominente Urheberrechtsvertreter aus Wissenschaft und Praxis fordern das Ende der Netzanonymität – ein Ansinnen, das nicht widerspruchslos hingenommen werden darf und ein Anlass, sich mit den Funktionen der Anonymität im Internet auseinanderzusetzen:

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16.12.2015

Angriff auf Internet und Meinungsfreiheit (Teil III)

Portrait von Winfried Veil
Winfried Veil

- Eine Kurzanalyse der Datenschutz-Grundverordnung in drei Teilen -

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15.12.2015

OTTs als Anbieter von Telekommunikationsdiensten?

Portrait von Christoph Werkmeister
Christoph Werkmeister

Anbieter, die über das Internet realisierte Kommunikationsdienste anbieten wie Instant-Messenger oder E-Mail-Dienste, sog. Over-the-top-Player (OTTs), könnten in Zukunft der sektorspezifischen Regulierung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) unterfallen:

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15.12.2015

Angriff auf Internet und Meinungsfreiheit (Teil II)

Portrait von Winfried Veil
Winfried Veil

- Eine Kurzanalyse der Datenschutz-Grundverordnung in drei Teilen -

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14.12.2015

Angriff auf Internet und Meinungsfreiheit (Teil I)

Portrait von Winfried Veil
Winfried Veil

- Eine Kurzanalyse der Datenschutz-Grundverordnung in drei Teilen -

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10.12.2015

Besinnliche Vorweihnachtszeit!

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Die Weihnachtsfeier naht. Spielen Sie doch Bullshit-Bingo. Oder Sie fragen sich vorher noch, was rechtlich in diesem Zusammenhang zu beachten ist.

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09.12.2015

Jan Philipp Albrecht setzt sich durch: Datenschutzrecht soll ausnahmslos für Maschinendaten gelten

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Unter "Proposal for a General Data Protection Regulation - Preparation for Trilogue", Council of EU, Doc.-No. 14902/15 v. 4.12.2015 kann man den Stand der Trilog-Verhandlungen per 4.12.2015 nachlesen. Der Trilog soll am 15.12.2015 abgeschlossen werden. Die Datenschutz-Hardliner rund um Jan Philipp Albrecht setzen sich durch:

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09.12.2015

Teilweise arbeitsunfähig

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Ich möchte Sie heute auf eine neue Diskussion aufmerksam machen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat sein neues Gutachten vorgelegt. Ausweislich seiner Pressemitteilung hat er vorgeschlagen, zukünftig auch Teilkrankschreibungen einzuführen. Danach sollen Arbeitnehmer nach Ablauf der Entgeltfortzahlung im Falle einer Teilarbeitsunfähigkeit ein Teilkrankengeld und zum Teil Gehalt erhalten. Die Arbeitnehmer würden dann entsprechend der Teilarbeitsunfähigkeit wieder im Betrieb tätig. Die entsprechende Einstufung soll ausschließlich im Einvernehmen zwischen Arzt und betroffenem Arbeitnehmer erfolgen.

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05.12.2015

Die Krawatte im Arbeitsrecht - ein Vademecum des Betriebsverfassungsrechts

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Unser Gesellschaftsmodell setzt stark auf persönliche Freiheit (siehe Udo di Fabio, Schwankender Westen, S. 120 ff.). Wen wundert es, dass über die Pflicht zur Tragung von Dienstbekleidung debattiert wird. Eine Entscheidung des LAG Baden-Württemberg, die kürzlich veröffentlicht wurde, befasst sich weniger mit den Fragen des Persönlichkeitsrechts, sondern mit mitbestimmungsrechtlichen Fragen (LAG Baden-Württemberg vom 21.10.2015 - 11 TaBV 2/15).

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02.12.2015

„Auch Tote haben Recht auf Urlaub“?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Auf dem Heimweg vom Landesarbeitsgericht in Halle hörte ich gestern im Radio einen Bericht über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (v. 7.10.2015 – 56 Ca 10968/15), wonach im Falle des Todes eines Arbeitnehmers der Urlaubsabgeltungsanspruch den Erben zustehen soll. Spiegel online titelt: „Urlausanspruch kann vererbt werden.“ Ich wunderte mich etwas über die Berichterstattung. Denn hatte ich mir nicht gemerkt, dass der Europäische Gerichtshof (v. 12.6.2014 – Rs. C-118/13, ArbRB 2014, 195 [Schewiola]) schon in diesem Sinne entschieden hatte und ich bereits Mandanten hierauf hingewiesen habe?

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01.12.2015

Wahlvorstandswahl an Halloween - gruselige Betriebsratswahl

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Am 1. Dezember bin ich hinsichtlich dieses Blogs ziemlich genau einen Monat zu spät dran. Trotzdem möchte ich Ihnen diesen Beschluss des LAG Hamm v. 13.4.2012 (10 TaBV 109/11), auf den ich in anderem Zusammenhang gestoßen bin,  nicht vorenthalten. Drei Arbeitnehmer einer Diskothek mit ca. 116 Arbeitnehmern hatten zu einer Betriebsversammlung zwecks Wahl des Wahlvorstandes eingeladen. Als Termin hatten sie den 31.10.2010 um 19.45 Uhr per Aushang festgesetzt. Das fiel mitten in die Vorbereitungsphase der Halloween-Party der Diskothek. Diese Kundenveranstaltung sollte um 20.00 starten.

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30.11.2015

Eingebildete Kranke

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Arbeitsschutz ist wichtig. Arbeitgeber müssen die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen, § 618 BGB. Dass es nicht immer leicht sein kann, tatsächliche von vermeintlichen Gefahren zu unterscheiden, verdeutlicht der in SPIEGEL-ONLINE geschilderte Sachverhalt, der sich am Flughafen München zugetragen hat. Ein umgekehrter Placebo-Effekt.

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27.11.2015

Datenschutz ist kein "Wettbewerbsvorteil". Und das ist gut so.

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Zu den modernen Mythen des europäischen Datenschutzes gehört der Satz, dass strenge Gesetze ein "Wettbewerbsvorteil" für europäische Unternehmen sein können. Der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz spricht in der aktuellen "Zeit" von einem "Standortvorteil" (Schulz, "EU-Parlamentspräsident fordert Ausweitung der Grundrechte", Zeit Online v. 26.11.2015). Der Gedanke dahinter:

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27.11.2015

Wohin mit den Schutzschriften?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Diese Frage stellte ich mir eben, als ich die Pressemitteilung der BRAK gelesen habe, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) später kommt. Ich für mich hatte nämlich „abgespeichert“, dass gleichzeitig mit dem beA auch das zentrale Schutzschriftenregister kommt, bei dem wir zukünftig elektronisch Schutzschriften einreichen können. Wenn aber das beA nicht kommt, werden Anwälte möglicherweise nicht die Infrastruktur zur Einreichung von elektronischen Schutzschriften haben. Da auch Arbeitgeberanwälte insbesondere im Betriebsverfassungsrecht immer mal wieder Schutzschriften hinterlegen, trieb mich die Frage um.

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26.11.2015

Wenn einer eine Reise tut...

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

...  dann kann er was erzählen.

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24.11.2015

Geheimer als jede Papstwahl: der unheilvolle Brüsseler Datenschutztrilog

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Hinter verschlossenen Türen verhandeln drei Personen in Brüssel derzeit über die Zukunft des Datenschutzes in Europa. Und während wir alle auf weißen Rauch warten, mehren sich die Anzeichen für einen faulen Kompromiss:

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23.11.2015

Weiteres vom BAG zum Rechtsweg bei Klagen von Organvertretern

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich hatte am 22.01.2015 über die erweiterte Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Geschäftsführerklagen berichtet. Die Rechtsprechungsänderung war durch den 10. Senat erfolgt. Der 9. Senat des BAG hat diese Rechtsprechung in einem Beschluss vom 08.09.2015 (9 AZB 21/15, ArbRB 2015, 335 [Lunk]) fortentwickelt.

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23.11.2015

Der Leiharbeitnehmer als Kampfmittel im Streik?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Ich habe an der Tagung des fachanwalt forum Arbeitsrecht in Berlin teilgenommen. Eine Erkenntnis aus der spannenden und niveauvollen Diskussion war, dass zukünftig Leiharbeitnehmer möglicherweise ein Kampfmittel im Streik sein können. Bisher stellt sich diese Frage eher im Zusammenhang mit dem Streikbruch. Hierzu regelt § 11 Abs. 5 AÜG, dass Leiharbeitnehmer nicht verpflichtet sind, bei einem Entleiher tätig zu werden, sofern dieser von einem Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. D.h. der Arbeitnehmer hat ein Leistungsverweigerungsrecht, auf das er hinzuweisen ist. Ob dieses Recht häufig ausgeübt wird, ist sicher zweifelhaft.

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18.11.2015

Gesetzesvorhaben zu Zeitarbeit und Werkverträgen – Der neue § 611a BGB als Quadratur des Kreises?

Portrait von Silke Becker
Silke Becker

Das BMAS hat einen Referentenentwurf mit neuen Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung, Werk- und Dienstverträgen vorgelegt. Neben zahlreichen Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung sind Änderungen im BGB vorgesehen. Das BGB soll ergänzt werden um einen § 611a „vertragstypische Pflichten beim Arbeitsvertrag“. Hintergrund der Neuregelung ist folgender Passus im Koalitionsvertrag:

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13.11.2015

Wo soll das noch hinführen?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Die Information gem. 613a Abs. 5 BGB soll dem Arbeitnehmer die notwendigen Informationen verschaffen, damit dieser sich im Fall eines Betriebsübergangs beraten lassen kann. Auf dieser Basis soll er dann über einen Widerspruch entscheiden können. Eben hatte ich das Informationsschreiben eines großen Chemiekonzerns in der Hand. 16 Seiten hervorragende juristische Arbeit! Unmengen an komplexen Informationen! Aber der Arbeitnehmer selber kann dies nicht mehr verstehen. Auch der „normale“ Rechtsanwalt dürfte mit diesem Schreiben zu kämpfen haben. Ob hier noch eine Basis für die sachgerechte Entscheidung über den Widerspruch vorhanden ist?

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12.11.2015

Democracy - Im Rausch der Daten

Portrait von Winfried Veil
Winfried Veil

(Eine Filmkritik aus rechtspolitischer Perspektive)

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11.11.2015

Aktuelles zum Flugbegleiter Streik in Berlin-Brandenburg

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich schmücke mich wieder einmal mit fremden Federn, diesmal aus der Internet Satire Zeitschrift Der Postillon. Dort werden die Auswirkungen des - vom ArbG Darmstadt nicht untersagten - Flugbegleiter-Streiks auf den Flugbetrieb am Flughafen Berlin-Brandenburg berichtet.

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09.11.2015

Kein Qualmen und Surfen auf Firmenkosten

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das Institut der betrieblichen Übung ist durch keine in der arbeitsrechtlichen Literatur herangezogene Theorien der letzten Jahrzehnte überzeugend erklärt worden.  Die Praxis lebt damit; Entscheidungen dazu gibt es in Hülle und Fülle. Wohl deshalb berufen sich immer wieder Arbeitnehmer zur Begründung verschiedener Ansprüche, nicht nur auf Geld, auf die betriebliche Übung. Dies betrifft beispielsweise die Dienstbefreiung am Rosenmontag, Internet- und E-Mail-Nutzung, Radio hören im Betrieb und Raucherpausen. Dazu hat sich das LAG Nürnberg in einem lesenswerten Urteil vom 05.08.2015 (2 Sa 132/15, ArbRB 2015, 326 [Grimm]) nun geäußert.

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06.11.2015

Ändern wir das Kündigungsschutzgesetz!

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Nein, nicht dramatisch, nur ein ganz klein wenig! Gestern hatte ich wieder so ein Erlebnis… Im Rahmen eines Gespräches äußerte ein Wirtschaftsprüfer, dass die Arbeitnehmer der Mandantin einen Anspruch auf eine Abfindung hätten, wenn sie seitens der Mandantin gekündigt würden. Dabei handelte es sich nicht einen Sozialplan. Auch vor Gericht erlebe ich es immer wieder, dass Arbeitnehmer (auch im Beisein ihres Anwalts) erklären, dass sie doch nun einen Abfindungsanspruch hätten, da ihnen gekündigt wurde. In all diesen Fällen bedarf es dann einer langatmigen Erklärung, dass ein Abfindungsanspruch nur in wenigen Fällen besteht und ansonsten um den Bestand des Arbeitsverhältnisses gestritten wird.

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05.11.2015

"Tunten nicht erwünscht"

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nun lege ich Ihnen offen, dass ich nicht nur die FAZ sondern auch (manchmal) den Kölner EXPRESS lese. Dort wird heute auf eine ersichtlich diskriminierende  Stellenanzeige eines schweizer Schwulenmagazins für einen Buchhalter hingewiesen. Rechtfertigungsgründe nach § 8 Abs. 1 AGG habe ich nicht erkennen können. Es wird sich kaum um subjektive Gründe entsprechend der Rspr. des BAG (v. 18.3.2010 - 8 AZR 77/09, ArbRB 2010, 233 (Sasse)) zu spezifischer Tätigkeit für Personen in Problemlagen handeln. Aber: In der Schweiz gilt das AGG nicht.

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05.11.2015

Schöne neue Welt: Computer als Vorgesetzte

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Auch das BMAS und die Gewerkschaften (schon etwas länger) haben das Thema Industrie 4.0, Arbeiten 4.0 und vielleicht dann auch Arbeitsrecht 4.0 entdeckt. Die Personalpraxis war damit schon früher konfrontiert. Wie es aussieht, wenn Vorgesetzte nicht mehr Menschen, sondern Algorithmen sind, zeigt uns die FAZ mit einem Bericht aus einem Amazon-Verteilzentrum in den USA.

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02.11.2015

„Bleib im Bett und kurier Dich aus“

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Dies mussten wir unserem mittleren Sohn heute sagen, weil er sich einen Infekt „eingefangen“ hat. Kurz darauf konnte ich einen Artikel der dpa in unserer Lokalzeitung lesen, wonach nicht das „Blaumachen“ sondern das Arbeiten trotz Krankheit das größere Problem sei. Dieses Phänomen wird als Präsentismus bezeichnet. Als Arbeitsrechtler habe ich meist mit dem Problem des „Blaumachens“ zu tun. Als juristisches Problem ist mir der Präsentismus explizit noch nicht begegnet. Auch die Eingabe in juristische Datenbanken führt nicht wirklich weiter. Die Ergebnisse sind mager. Ich glaube, dass diese Erkenntnisse eher in anderem Zusammenhang z.B. bei der Frage der psychischen Belastungen im Arbeitsverhältnis eine Rolle spielen werden.

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28.10.2015

EU-Parlament beschließt unionsweite Regelungen zur Netzneutralität

Portrait von Christoph Werkmeister
Christoph Werkmeister

Das EU-Parlament hat am 27.10.2015 über die umstrittenen Regelungen zur Netzneutralität abgestimmt und mit einer Mehrheit für eine Verordnung gestimmt, die künftig unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten soll (siehe hierzu auch Werkmeister, „Einigkeit über Ausnahmen von der Netzneutralität – Die Spezialdienste kommen“, CRonline Blog v. 17.7.2015). Die Abstimmung bezog sich auf die Verordnung als Gesamtpaket, das neben der Netzneutralität auch die (stufenweise) Abschaffung von Roaming-Gebühren innerhalb der EU regelt.

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28.10.2015

Streik im Kinderzimmer?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

„Papa ich streike für mehr Taschengeld!“ äußerte mein ältester Sohn, als er mir über die Schulter schaute und den Bericht über das Pixi-Buch „Carla, Fabio und Mama streiken“ der IG Metall Küste ebenfalls las. Dieser Bericht machte mich neugierig und ich erbat bei der IG Metall die Übersendung einer Kopie dieses Pixi-Buches. Nach dem Bericht und der Pressemitteilung zu dem Buch hatte der Arbeitsrechtler in mir erhebliche Zweifel an der zutreffenden Darstellung von Streiks und Streikrecht in dem Buch.

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27.10.2015

Berufsausbildungsausschüsse und Klagefrist nach § 4 KSchG

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 111 Abs. 2 S. 1 ArbGG können die Handwerksinnungen sowie die zuständigen Stellen im Sinne des BBiG zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis Ausschüsse bilden, denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl angehören müssen. Die Regelung des § 111 Abs. 2 ArbGG gilt als "umständlich, kompliziert und in allen wesentlichen Punkten umstritten" (HWK/Kalb, 6. Auflage 2014, § 111 ArbGG Rd. 4). Insbesondere ist umstritten, ob der Auszubildende den Schlichtungsausschuss bei einer Kündigung in Fällen der §§ 22 BBiG, 13 Abs. 1 S. 2 KSchG innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG anrufen muss (HWK/Kalb, a.a.O., § 111 ArbGG Rd.  15 ff.).

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23.10.2015

Genervte Arbeitnehmer

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Wie Sie vielleicht wissen, verweise ich gerne auf Glossen in Magazinen. Das Manager-Magazin hat in seiner Online-Ausgabe einen schönen Artikel zu Sätzen, die man "im Büro nicht mehr hören will" veröffentlicht. Zwei Minuten und Sie sind durchgeklickt. Von mir hören Sie heute nichts mehr.

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15.10.2015

Geheimdienstreform: DAV fordert einen "Anwalt der Betroffenen"

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat heute Vorschläge für eine umfassende Geheimdienstreform veröffentlicht.

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15.10.2015

„Mit so einem Puff-Auto fahre ich nicht“

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Der Tagespresse ist der Fall eines Arbeitnehmers zu entnehmen, der wegen eines aus seiner Sicht geschmacklos beklebten Firmenwagens eine Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber hatte. Er äußerte wörtlich: „Mit so einem Puff-Auto fahre ich nicht.“. Die Berichterstattung über die Entscheidung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach, z. B. www.spiegel.de, verweist darauf, dass eine fristlose Kündigung ohne vorangegangene Abmahnung unwirksam sei. Der Arbeitnehmer sei allerdings wirksam zum Ende des Jahres gekündigt worden. Dieser Bericht ruft bei dem Arbeitsrechtlicher Unsicherheit hervor. Wie kann eine außerordentliche Kündigung wegen der fehlenden Abmahnung unwirksam sein, die ordentliche Kündigung jedoch wirksam. Aufklärung bringt die Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach. Der Betrieb unterfiel nicht dem Kündigungsschutzgesetz! Ansonsten kann man dem interessierten Leser nur empfehlen, sich im Internet die Fotos des Fahrzeuges anzuschauen. Ob man selber mit einem solchen Auto durch die Gegend fahren möchte, erscheint doch zweifelhaft.

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14.10.2015

Nach der Safe Harbor-Entscheidung: Ist der Transfer personenbezogener Daten in die USA erledigt?

Portrait von Mathias Lejeune
Mathias Lejeune

Der EuGH hat im Urteil v. 6.10.2015 den Datentransfer in die USA auf der Grundlage der „Safe Harbor Prinzipien“ für unzulässig erklärt ("Safe-Harbor" gewährleistet kein ausreichendes Datenschutzniveau). Es stellt sich die Frage, ob damit der Datentransfer in die USA insgesamt erledigt ist, denn die wesentlichen Feststellungen des EuGH, insb. das Argument, dass sich die US-amerikanischen Unternehmen auf der Grundlage des geltenden Rechts mit bindenden gesetzlichen Anweisungen zur Offenbarung der gespeicherten Daten konfrontiert sehen, die Vorrang vor den dazu im Widerspruch stehenden datenschutzrechtlichen Pflichten zur Sicherung dieser Daten haben, gelten auch bei Verwendung der sog. Standardvertragsklauseln oder ggf. sog. Binding Corporate Rules, sofern diese eine Datenübermittlung in die USA ermöglichen sollen (siehe Moos/Schefzig, CR 2015, 625 - 633).

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06.10.2015

Der Countdown endet: Safe Harbor-Entscheidung der Kommission unwirksam (Autoren: Flemming Moos und Jens Schefzig)

Portrait von Flemming Moos
Flemming Moos

Die Medien und viele Blogger haben es schon längst verbreitet: Der EuGH hat die Safe Harbor-Entscheidung für unwirksam erklärt.

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06.10.2015

Safe Harbor: Geburtsstunde eines europäischen Verfassungsgerichts?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die Safe Harbor-Entscheidung des EuGH ist ein Paukenschlag (Volltext EuGH, Urt. v. 6.10.2015 - C-362/14, CR 10/2015), der noch lange nachklingen wird (siehe CRonline News). Dies nicht zuletzt deshalb, weil sich der EuGH selbst die Befugnis einräumt, letztverbindlich darüber zu entscheiden, ob ein europäischer Rechtsakt mit der Grundrechtecharta (GRCh) vereinbar ist. Und man mag von der Entscheidung halten, was man möchte: Hochachtung, Max Schrems, für diesen Erfolg. (zu den Kernpunkten des Urteils auch Moos/Schefzig, "Der Countdown endet: Safe Harbor-Entscheidung der Kommission unwirksam", CRonline Blog, v. 6.10.2015).

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06.10.2015

USA kein sicherer Hafen mehr

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Lange war diskutiert worden, ob ein grenzüberschreitender Datentransfer in die USA erleichtert auf der Grundlage des § 4b Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 BDSG möglich ist, weil ein "angemessenes Schutzniveau" besteht, wenn sich die dortigen Unternehmen den "Safe Harbour Privacy Principles" (SHPP) der FTC (Federal Trade Commission)  unterworfen haben. Der EUGH hat im Urteil vom 6.10.2015 (Rs. C 362/14- betreffend den Facebook Aktivisten Maximilian Schrems, voller Wortlaut hier) entscheiden, das das nicht mehr der Fall ist. Die USA sind kein sicheres Drittland mit einem der EU entsprechenden Datenschutzstandard.

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05.10.2015

EuGH: Countdown für Safe Harbor – Teil 3/3: Auswirkungen eines potenziellen Urteils

Portrait von Flemming Moos
Flemming Moos

Noch vor Urteilsverkündung stellen wir in einer Serie von drei Blogbeiträgen die Schlussanträge des Generalanwalts ausführlich dar und untersuchen deren juristische Implikationen:

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02.10.2015

EuGH: Countdown für Safe Harbor - Teil 2/3: Anmerkungen zur Argumentation des Generalanwalts

Portrait von Flemming Moos
Flemming Moos

Noch vor Urteilsverkündung stellen wir in einer Serie von drei Blogbeiträgen die Schlussanträge des Generalanwalts ausführlich dar und untersuchen deren juristische Implikationen:

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01.10.2015

EuGH: Countdown für Safe Harbor in Verfahren C-362/14 - Teil 1: Argumentation des Generalanwalts

Portrait von Flemming Moos
Flemming Moos

Der EuGH wird am kommenden Dienstag, dem 6.10.2015, sein Urteil im Verfahren C-362/14 (Maximilian Schrems gegen die irische Datenschutzbehörde) verkünden – nur zwei Wochen nachdem Generalanwalt Yves Bot mit erheblichem Aufsehen seine Schlussanträge vorgelegt hat (siehe dazu unsere CRonline News und Bergt im CRonline Blog). Die Sache hat augenscheinlich auch für den EuGH eine exorbitante Bedeutung, die eine schnelle Entscheidung notwendig macht. Würde der EuGH den Anträgen folgen, wäre das entsprechende Urteil eine Sensation. Es hätte derzeit kaum abzusehende politische und wirtschaftliche Auswirkungen (siehe allein Statement of US Mission to the EU, 28.9.2015). Daneben werfen schon die Schlussanträge eine Reihe juristisch hochinteressanter Fragestellungen auf.

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01.10.2015

Geheimcode der Chefs?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Der Artikel „Enträtseln Sie die Geheimcodes der Chefs“ bietet Anlass die Fähigkeiten im Hinblick auf die Zeugnissprache zu überprüfen – und an diesen zu zweifeln. Natürlich ist es richtig, dass Zeugnisse versteckte Hinweise enthalten können und sich gewisse Regeln eingebürgert haben. Aber nicht alle Vorgesetzten beherrschen diese und schreiben einfach unbedacht nachteilige Formulierungen in ein Zeugnis.

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29.09.2015

Mal nichts aus dem Arbeitsrecht

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die aktuelle Ausgabe der LTO (Legal Tribune Online) hat den - analog zur Zeugnissprache - entwickelten Geheimcode der Anwaltsverzeichnisse geknackt. Die wichtigsten Bewertungen finden Sie hier.

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28.09.2015

Ausdrücklich verbieten!

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Diese Schlussfolgerung muss man aus einer Entscheidung des LAG Düsseldorf (v. 16.09.2015 - 12 Sa 630/15) ziehen. Im Betrieb war die Privatnutzung des dienstlichen Telefons erlaubt. Genaue Regelungen hierzu bestanden nicht. Die Arbeitnehmerin hat während der Pausen an telefonischen Gewinnspielen über eine Sonderrufnummer teilgenommen. Die genaue Anzahl war streitig. Die Arbeitnehmerin hat aber den Ersatz von € 18,50 angeboten. Die wegen dieser Telefonate ausgesprochene fristlose Kündigung war unwirksam. Der Umstand, dass es an einer genauen Regelung zum Umfang der Privatnutzung fehlte, minderte das Verschulden der Arbeitnehmerin.

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23.09.2015

Paukenschlag: Generalanwalt hält Safe Harbor für ungültig

Portrait von Matthias Bergt
Matthias Bergt

Die Kritik an den Safe-Harbor-Grundsätzen für Datenübermittlungen in die USA ist umfangreich - und hat im Generalanwalt beim EuGH einen neuen, womöglich entscheidenden Fürsprecher erhalten. Denn in seinen heutigen Schlussanträgen im Verfahren des Facebook-Kritikers Maximilian Schrems gegen die irische Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Rs. C-362/14) gesteht der Generalanwalt nicht nur den nationalen Aufsichtsbehörden das Recht zu, Entscheidungen der EU-Kommission über die Angemessenheit des Datenschutzniveaus anzuzweifeln. Vielmehr sei die Safe-Harbor-Entscheidung an sich ungültig.

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23.09.2015

Auswechseln von Kündigungsgründen im Prozess unzulässig?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich möchte Ihr Augenmerk auf ein Urteil des LAG Düsseldorf (v. 24.06.2015 – 7 Sa 1243/14) richten. Danach soll ein Auswechseln der Kündigungsgründe im Arbeitsgerichtsprozess dann unzulässig sein, wenn die Kündigung „einen völlig anderen Charakter“ erhält. Konkret hatte der Arbeitgeber zunächst verhaltensbedingt gekündigt, dann die Kündigung als betriebsbedingte Kündigung im Prozess gerechtfertigt.

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17.09.2015

Über Piloten, Streikverbote und das „Streikziel hinter dem Streikziel“

Portrait von Michael Korinth
Michael Korinth

Im Strafrecht gibt es bekanntlich den „Täter hinter dem Täter“. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat nunmehr auch eine Art Meta-Streikziel ausgemacht, also das Streikziel hinter dem Streikziel. Gegenstand von Arbeitskämpfen können in Deutschland bekanntlich nur die Ziele sein, die sich durch Tarifverträge regeln lassen. Anders als in europäischen Nachbarländern sind damit etwa politische Streiks unzulässig.

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16.09.2015

Clinch um das Bett für den Betriebsrat

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Schulungsveranstaltungen (abgeleitet aus § 40 Abs. 1 BetrVG) steht häufig im Mittelpunkt arbeitsgerichtlicher Beschlussverfahren. Das BAG hat im Beschluss vom 27.5.2015 – 7 ABR 26/13 entschieden, dass Hotelkosten zu übernehmen sind, wenn die Schulung nur 44 Kilometer vom Betriebsort stattfindet, die Übernachtung nicht Gegenstand des Betriebsratsbeschlusses war, aber nach der Genehmigung des Arbeitgebers veränderte Umstände eingetreten sind. Hier waren es „außergewöhnliche Wetterverhältnisse“, die aufgrund durchgehender Eis- und Schneeglätte zu außergewöhnlichen Straßenverhältnissen mit verlängerten Fahrzeiten und einem „besonderen Unfallrisiko“ geführt hatten.

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15.09.2015

Vorratsdatenspeicherung: "Gefühlt erforderlich" reicht auch der Europäischen Kommission nicht aus

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Netzpolitik.org hat jetzt die Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Vorratsdatenspeicherungsgesetz veröffentlicht, das die Bundesregierung verabschieden möchte ("Wir veröffentlichen Stellungnahme der EU-Kommission zu Vorratsdatenspeicherung: Noch viele weitere Mängel", netzpolitik.org v. 15.9.2015). Die Stellungnahme beschränkt sich nicht auf den Gesichtspunkt der Dienstleistungsfreiheit. Vielmehr wird deutlich, dass die EU-Kommission gravierende Zweifel hat, ob die Bundesregierung die strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen beachtet hat, die sich aus den Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union ergeben (EuGH, Urt. v. 8.4.2014 - Rs. C-293/12 und C-594/12, CR 2015, 86 ff.).

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