Lippross/Seibel

Basiskommentar Steuerrecht

AO – AStG – BewG – ErbStG – EStG – FGO – GewStG – GrEStG – GrStG – InvZulG – KraftStG – KStG – SolZG – UmwStG – UStG.
Basiskommentar Steuerrecht
Loseblattwerk Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Beinhaltet das Basiswissen für steuerliche Berater und Rechtsanwälte; für die gesicherte Rechtsanwendung bei allen sich häufig stellenden Rechtsfragen im gesamten Steuerrecht.
Erscheinungsweise: 6 x jährlich
  • Alle wichtigen Gesetze des Steuerrechts sind kommentiert
  • Kompakte Grundinformation mit Grafiken und Beispielen
  • Vermittelt das nötige Problembewusstsein

ISBN 978-3-504-20135-7

165X235 mm, 10.524 Seiten, Kommentar, 6 Ordner, Loseblattsammlung
168,00 € inkl. MwSt. Fortsetzungsbezug für mindestens 24 Monate. Kündigung danach jederzeit möglich.
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Beschreibung

An der Basis muss es von A bis Z stimmen.
Von AO, AStG, BewG, ErbStG und EStG über FGO, GewStG, GrEStG, GrStG und InvZulG bis hin zu KraftStG, KStG, SolZG, UmwStG und UStG – alle wichtigen Gesetze des Steuerrechts sind kommentiert.

Der Lippross/Seibel beinhaltet das Basiswissen für steuerliche Berater und Rechtsanwälte für die gesicherte Rechtsanwendung bei allen sich häufig stellenden Rechtsfragen im gesamten Steuerrecht und ist ein verlässliches Basis-Werkzeug in der täglichen steuerlichen Mandatsbetreuung. Er bietet kompakte Grundinformationen auf Grundlage gesicherter Rechtsauffassung von Rechtsprechung und Verwaltung. Bei komplizierten Fällen vermittelt er das nötige Problembewusstsein und verweist gezielt auf weiterführende Spezialliteratur.

Lückenlose Argumentation.

  • Kommentierungen aller wichtigen Steuergesetze
  • Basierend auf der gesicherten Rechtsauffassung von Rechtsprechung und Verwaltung
  • Aufbereitet von über 35 erfahrenen Autoren, vor allem aus der Finanzverwaltung
  • Mit Grafiken und instruktiven Beispielen

Alle Änderungen stets im Blick

141. Lieferung (Januar 2024)

Die 141. Ergänzungslieferung aktualisiert den Basiskommentar Steuerrecht in den Bereichen Bewertungsgesetz, Einkommensteuergesetz, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Umsatzsteuergesetz und Umwandlungssteuergesetz. Bearbeiterinnen und Bearbeiter sind Dr. Maximilian Borschel, Ulrike Grote, Mathias Grootens, Jens Herkens, Jörg Holthaus, Hans-Georg Janzen, Philipp Riehm, Andrea Schrameyer, Melina Speer und Olivia Trentmann. Mit dieser Ergänzungslieferung werden §§ 183–191 BewG für bebaute Grundstücke aktualisiert (Grootens):

§ 183 BewG Bewertung im Vergleichsverfahren

§ 184 BewG Bewertung im Ertragswertverfahren

§ 185 BewG Ermittlung des Gebäudeertragswerts

§ 186 BewG Rohertrag des Grundstücks

§ 187 BewG Bewirtschaftungskosten

§ 188 BewG Liegenschaftszinssatz

§ 189 BewG Bewertung im Sachwertverfahren

§ 190 BewG Ermittlung des Gebäudesachwerts

§ 191 BewG Wertzahlen

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurden §§ 11, 12 und 13c ErbStG einer grundlegenden Durchsicht unterzogen (Trentmann):

§ 11 ErbStG Bewertungsstichtag

§ 12 ErbStG Bewertung

§ 13c ErbStG Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen Im Bereich des Einkommensteuergesetzes waren bei Kommentierungen zu Steuerbefreiungen gemäß §§ 3, 3b EStG wegen der neuen Lohnsteuer-Richtlinien sowie neuer BMF-Schreiben Überarbeitungen erforderlich (U. Grote):

§ 3 Nr. 13 EStG Reisekosten-, Umzugskostenvergütungen und Trennungsgelder aus öffentlichen Kassen

§ 3 Nr. 16 EStG Erstattungen von Reisekosten, Umzugskosten und Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung an private Arbeitnehmer

§ 3 Nr. 25 EStG Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz

§ 3 Nr. 26 EStG Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten

§ 3 Nr. 30 EStG Werkzeuggeld

§ 3 Nr. 62 EStG Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers

§ 3 Nr. 64 EStG Auslandszuschläge, Kaufkraftausgleich

§ 3 Nr. 72 EStG Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen: Die Vorschrift wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022 vom 16.12.2022 eingeführt. Sie stellt unter bestimmten Voraussetzungen Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Einfamilienhäusern oder sonstigen Gebäuden, die nach dem 31.12.2021 erzielt oder getätigt werden, steuerfrei. Werden in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen aus dem Betrieb von begünstigten Photovoltaikanlagen (Rz. 8) erzielt, ist hierfür kein Gewinn zu ermitteln, § 3 Nr. 72 Satz 2 EStG. Für Photovoltaikanlagen,

die bis zum 31.12.2021 in Betrieb genommen wurden, vgl. Rz. 5.

§ 3b EStG Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit Ferner wurden folgende Vorschriften zum „Gewinn" aktualisiert (Riehm):

§ 4b EStG Direktversicherung

§ 4d EStG Zuwendungen an Unterstützungskassen

§ 6a EStG Pensionsrückstellung

Auch § 15a EStG zu Verlusten bei beschränkter Haftung wurde einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen. (Borschel)

Außerdem wurden Kommentierungen zu Vorschriften zur Kapitalertragsteuer erneuert (Speer):

§ 43 EStG Kapitalerträge mit Steuerabzug

§ 43a EStG Bemessung der Kapitalertragsteuer

§ 43b Bemessung der Kapitalertragsteuer bei bestimmten Gesellschaften

Darüber hinaus erfolgte die Überarbeitung der umfangreichen Kommentierung zu § 49 EStG Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte. (Holthaus)

Schließlich wurde noch die Erstkommentierung des § 100 EStG Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung in den Basiskommentar eingefügt. (Nöcker)

Außerdem wurde § 4 KStG Betriebe gewerblicher Art von Juristischen Personen des öffentlichen Rechts, aktualisiert. (Herkens)

Im Umwandlungssteuergesetz erfolgte die Aktualisierung der Fallbeispiele zu den Einbringungsgewinnen I und II im Rahmen der Besteuerung der Anteilseigner nach § 22 UmwStG. (Schrameyer)

Schlussendlich wurde auch noch die Kommentierung des § 10 UStG Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe, erneuert (Janzen):

Informationen zu den Ergänzungslieferungen
Zuletzt erschien Lieferung 141 (Januar 2024/89,- €).
Autoren
Herausgegeben von Prof. Dr. Otto-Gerd Lippross, VorsRiFG a.D. Wolfgang Seibel. Bearbeitet von Dr. Maximilian Bannes, ORR Karsten Birkemeier, RD Joachim Bolin, RiFG Reinold Borgdorf, RR Albrecht Brokmeier, Prof. Dr. Adrian Cloer, RA Jörg Dobisch, ORR Andreas Emmler, RA/FAStR/FAStrafR Prof. Dr. Manzur Esskandari, RR Mathias Grootens, RD Bernd Grote, StB Dr. Tobias Hagemann, ORR Jürgen Hiby, RA/StB Prof. Dr. Jürgen W. Hidien, RR Bernhard Hillmoth, RR Jörg Holthaus, RRin Annette Höne, StB Hans-Georg Janzen, RD Michael Kaup, StARin Julia Kluth, MR a.D. Dr. Jörg-Dietrich Kramer, VorsRiFG a.D. Ulrich Krömker, StBin Bärbel Küch, VorsRiinFG Sabine Kühnen, RD Jörg Kühnold, Franziska Leich, StARin Katharina Leister, RD Paul Lüer, VorsRiFG Ingo Lutter, VorsRiFG Franz Niewerth, RiBFH Prof. Dr. Gregor Nöcker, ORR Karl-Heinz Pauly, RD Prof. Dr. Carsten Pohl, MR Dr. Karl-Jakob Schmitz, RRin Andrea Schrameyer, VorsRiFG a.D. Wolfgang Seibel, StOIin Olivia Trentmamm, RD Dieter Zens, StB Stefan Zöller, RD Guido Zöllner.
Leseprobe

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