Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung
Kommentar
Online in diesen Modulen
Beratermodul Hübschmann/Hepp/Spitaler AO/FGO
juris Hübschmann/Hepp/Spitaler
- Höchstmaß an Detailgenauigkeit, Begründungstiefe und Rechtssicherheit
- Umfassende Auswertung von Rechtsprechung
- Inklusive Beratermodul Hübschmann/Hepp/Spitaler
Beschreibung
Der Hübschmann/Hepp/Spitaler: Als größter Kommentar zur Abgabenordnung / Finanzgerichtsordnung bietet der Hübschmann/Hepp/Spitaler in 18 Bänden ein Höchstmaß an Detailgenauigkeit, Begründungstiefe und Rechtssicherheit. Umfassend, kritisch, aktuell.
Souveränität beweisen Berater, wenn sie für jeden Fall den Hübschmann/Hepp/Spitaler zu Rate ziehen, wenn es um Fragen zu AO und FGO Detailgenauigkeit, Begründungstiefe und ein Höchstmaß an Rechtssicherheit geht. Mit FVG, VwZG und Unionszollkodex. Das tonangebende Gemeinschaftswerk von Richtern und Professoren. Ausführliche Sachregister, getrennt nach AO, FGO und UZK, erleichtern den Zugang zu dieser Materie. Fünfmal jährlich erscheinende Ergänzungslieferungen ermöglichen zeitnahe Aktualisierungen und Neubearbeitungen.
Als Auskopplung zu diesem Loseblattwerk ist ein gebundener Kommentar zum UZK erschienen. Den Kommentar von Wolffgang/Jatzke finden Sie hier in unserem Shop.
Beziehern des Hübschmann/Hepp/Spitaler steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zur Datenbank „HHSp online“ zur Verfügung.
Inhalte von HHSp online
- Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung – Finanzgerichtsordnung Kommentar
- Tipke/Lang, Steuerrecht
- AO-Steuerberater, Informationsdienst, 12 Ausgaben/Jahr
- Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell
Aktuelle Updates Lieferung 291
Prof. Dr. Rainer Wernsmann hat die den Kommentierungen der einzelnen Normen der AO vorangestellte Einführung grundlegend neu bearbeitet und aktualisiert. Fortgeschrieben wird insb. der Überblick über die einzelnen Änderungen der AO seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 1977, die der Gesetzgeber nach der letzten Bearbeitung vorgenommen hat (AO Einf. Rz. 151 ff.). Die Einführung informiert zudem über die wesentlichen Inhalte der Reichsabgabenordnung (RAO) als Vorläuferkodifikation der AO 1977 und erläutert die Entstehungsgeschichte der AO 1977, die zu einer gewissen Harmonisierung mit dem neuen Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (und den Parallelkodifikationen der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder) sowie mit dem SGB X führen sollte. Sie erläutert und bewertet Aufbau und Inhalte der AO. Ferner wird die verfassungsrechtliche Einbettung der AO behandelt, insb. die Gesetzgebungskompetenzen für das Steuerverfahrensrecht (Art. 108 Abs. 5 GG) und das Steuerschuldrecht (Art. 105 Abs. 2 Satz 2 GG). Die unionsrechtlichen Einflüsse auf das nationale Steuerschuld- und -verfahrensrecht werden an anderer Stelle in § 1 Rz. 90 ff., 100 ff. erläutert.
Tormöhlen hat die Kommentierungen des § 107 und des § 218 AO , die veraltet waren, neu bearbeitet. Dabei ist umfangreich aktuelle Rechtsprechung und zahlreiche neue Literatur ausgewertet und eingearbeitet worden. § 107 AO betrifft die Entschädigung von Auskunftspflichtigen und Sachverständigen und nimmt insoweit vollständig Bezug auf das JVEG, welches in neuer Fassung mitzuberücksichtigen war und auch wiederum in Anschluss an den Kommentierungstext mit abgedruckt ist. Da § 107 AO durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (Ges. v. 26.6.2013, BGBl. I 2013, 1809 = BStBl. I 2013, 803) in wesentlicher Hinsicht geändert worden ist, war auch hierauf erläuternd einzugehen. § 218 AO – eine Schlüsselnorm für das Erhebungsverfahren – ist von hoher praktischer Relevanz gerade im Hinblick auf die Streitanfälligkeit im Rahmen der Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. In der Kommentierung wird die Änderung der Norm durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz (Ges. v. 22.12.2014,
BGBl. I 2014, 2417 = BStBl. I 2015, 58) erläutert. Im Übrigen werden alle relevanten Streitfragen im Kontext des Abrechnungsbescheides ausführlich diskutiert und mit reichlich Rechtsprechung des BFH und der Instanzgerichte, der Verwaltungsauffassung und den Literaturmeinungen unterfüttert.
Die u.a. in der Überarbeitung (Boeker) behandelte Ergänzung des § 188 AO soll i.S.d. Onlinezugangsgesetzes die elektronische Bekanntgabe von Zerlegungsbescheiden gem. § 122a AO ermöglichen. Nach § 188 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 122a AO kann ein elektronischer Zerlegungsbescheid den Beteiligten zum Datenabruf durch Fernübertragung bereitgestellt werden. Seit 1.1.2026 ist hierzu keine Einwilligung mehr erforderlich. Den Gemeinden sind gem. § 188 Abs. 1 Satz 2 AO die Zerlegungsbescheide – erstmals für Realsteuern des Jahres 2025 – ausschließlich zum Abruf nach § 122a AO bereitzustellen.
§ 364a AO zur Erörterung des Sach- und Rechtsstands ist zwar eine unscheinbare Vorschrift. Für den Berater ist sie jedoch eine der wichtigsten Verfahrensvorschriften für das Einspruchsverfahren. Daher hält Dr. Birkenfeld sie à jour. Die Vorschrift bietet dem Berater die Möglichkeit, die Sache mit den Amtsträgern der zuständigen Finanzbehörde in der Rechtsbehelfsstelle rechtlich und tatsächlich zu erörtern, Missverständnisse auszuräumen und Wege zu einer rechtmäßigen (Teil-)Abhilfe zu beraten. Dabei können über den Gegenstand des Einspruchsverfahrens hinaus Verständigungen auch für andere Streitjahre und andere streitige Verfahren erreicht werden. Es soll eine mündliche Erörterung stattfinden. Die Erörterung des Rechtsstands, die § 364a AO garantiert, kann dem Einspruchsführer nicht mit dem Hinweis abgeschnitten werden, die Rechtslage sei so, wie in dem angefochtenen Bescheid angenommen, zutreffend angewendet worden. Wie weit die rechtliche Erörterung gehen muss, hängt von den Besonderheiten jedes Einspruchsverfahrens ab. Erörtern heißt, eine Sache eingehend besprechen. Eine Erörterung setzt ein Gespräch, ein Zwiegespräch, ein Anhören und Erwidern, ein Eingehen und Beantworten von Anliegen voraus. Vorausgehen sollen ein Zuhören und ein Erklären des Gewollten sowie ein Verstehen des Geschriebenen oder Beabsichtigten.
Prof. Dr. Beckemper hat in § 398a AO (Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen) die Änderungen durch das JStG 2022 eingearbeitet und die Vorschrift auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur gebracht.
Die Kommentierung zur Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Bevollmächtigte nach § 52d FGO berücksichtigt die ab 1.1.2026 geltende Rechtslage (Dr. Trossen). Aufgrund der wachsendenden praktischen Bedeutung der Vorschrift wurde die umfangreiche jüngere Rechtsprechung dazu genauso berücksichtigt wie der Umstand, dass mit der mittelfristig geplanten Ablösung der Infrastruktur für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach der Nachrichtenaustausch zwischen Beraterschaft, Finanzverwaltung und Gerichten sich auf eine zentrale Kommunikationsplattform verlagern wird.
Die Vorschrift über Bevollmächtigte und Beistände (§ 62 FGO) wurde auf den aktuellen Stand gebracht (Dr. Leipold). Bei der Überarbeitung waren insb. zwischenzeitliche Änderungen des § 62 FGO und des § 3 StBerG zu berücksichtigen. So wurde der Katalog der vertretungsbefugten Personen im neuen § 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3a FGO zum 1.8.2022 um die zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen nach §§ 3d und 3e StBerG berechtigten Personen erweitert. Außerdem wurde § 3 Nr. 2 und 3 StBerG an die Einführung der „Berufsausübungsgesellschaften“ in der BRAO und im StBerG angepasst, die aufgrund der Verweisung in § 62 Abs. 2 Satz 1 FGO auch für das finanzgerichtliche Verfahren zu beachten ist. § 3 StBerG wurde darüber hinaus zum 16.3.2023 um einen Satz 2 erweitert, nach dem die Gesellschaften nach § 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 durch ihre Gesellschafter und Vertreter handeln, in deren Person die für die Erbringung der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen müssen.
Die Kommentierungen der Regelungen über das Verwaltungszustellungsgesetz wurden nach Übernahme von dem bisherigen Kommentator, Hansjürgen Schwarz, durch Andre Hardenbicker aktualisiert und ergänzt. Sie berücksichtigen insb. die durch Art. 15 Abs. 2 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts m.W.v. 1.1.2023 in § 6 Abs. 1 erfolgten Änderungen (Zustellung an betreute Person), die durch Art. 6 des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in § 10 Abs. 1 vorgenommene Ergänzung betreffend Zustellungen bei eingetragenen Personengesellschaften, den mit Art. 34 Abs. 5 des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes in § 7 Abs. 3 aufgenommenen Verweis auf den neu eingeführten § 183a AO und schließlich die durch Art. 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetzes) vom 15.7.2024 m.W.v. 1.1.2025 erfolgte Änderung der 3-Tages-Frist in eine 4-Tages-Frist (vgl. §§ 4 Abs. 2 Satz 2, 5 Abs. 7 Satz 2 und 5a Abs. 4 Satz 1).
Außerdem wird mit dieser Lieferung die Aktualisierung des umfangreichen AEAO begonnen, die mit der nächsten Lieferung vollendet wird.
Zuletzt erschien Lieferung 291 (April 2026/149,- € zzgl. 34,- € für die Datenbank).
Autoren
Bearbeitet von VorsRiinBFH Dr. Ulrike Banniza, Prof. Dr. Katharina Beckemper, RiFG Dr. Tobias Bender, RiBFH a.D. Dr. Winfried Bergkemper, Prof. Dr. Thomas Bieber, RiBFH a.D. Dr. Wolfram Birkenfeld, VorsRiinBFH a.D. Heide Boeker, RiBFH Dr. Harald Brandl, Prof. Dr. Jens Bülte, RiFG Bernd Craig, VorsRiFG Klaus Deimel, Univ.-Ass. Mag. Michael Denk, RiFG Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen, Prof. Dr. Thomas Eisgruber, Dr. Kai Henning Felderhoff, VorsRiBFH a.D. Prof. Dr. Peter Fischer, RiBFH Dr. Franziska von Freeden, Prof. Dr. Dr. hc (UA) Lothar Gellert, RiBFH a.D. Roger Görke, VizePräsFG Andre Hardenbicker, RiBFH a.D. Dr. Hans-Hermann Heidner, VorsRiBFH a.D. Prof. Dr. Bernd Heuermann, RiFG Steffen Hölzle, Prof. Dr. David Hummel, VorsRiBFH a.D. Prof. Dr. Harald Jatzke, RiFG Dr. Felix Kessens, VorsRiBFH a.D. Prof. Dr. Hans-Friedrich Lange, RiFG Dr. Carsten Leipold, RiFG Dr. Mark Lohmann, Michael Lux, RiinFG Elisabeth Frfr. Marschall von Bieberstein-Messerschmidt, Matthias Merz, RegDir. Dr. Thomas Möller, PräsFG Dr. Anke Morsch, Prof. Dr. Sebastian Müller-Franken, RiFG Lukas Münch, Dr. Sebastian Peters, VizePräsFG Jörg Rathemacher, RiinFG Dr. Anna Lena Rauda, Prof. Dr. Sandra Rinnert, Prof. Dr. Achim Rogmann, VorsRiBFH Dr. Ulrich Schallmoser, MR a.D. Hans-Peter Schmieszek, RiBFH a.D. Manfred Schmid, RiBFH Dr. Fabian Schmitz-Herscheidt, Prof. Dr. Meinhard Schröder, RiinBFH Dr. Sandy Schüler-Täsch, RiinBFH Ellen Siegers, RiBFH a.D. Dieter Steinhauff, RiFG Dr. Christian Sternberg, Prof. Dr. Walter Summersberger, Prof. Dr. Henning Tappe, RiFG Dr. Jan Thaler, RiBFH a.D. Bernd Thürmer, VorsRiLG a.D. Helmut Tormöhlen, RiBFH Dr. Nils Trossen, RiFG Dr. Matthias Wackerbeck, RiBFH Dr. Christoph Wäger, RiinBFH Katharina Wagner, Prof. Dr. Rainer Wernsmann, Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang.Downloads
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