Basiskommentar Steuerrecht
AO – AStG – BewG – ErbStG – EStG – FGO – GewStG – GrEStG – GrStG – InvZulG – KraftStG – KStG – SolZG – UmwStG – UStG.
Online erhältlich in diesen Modulen:
Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
Beratermodul Steuerberater-Center
juris Otto Schmidt Steuerrecht
juris Otto Schmidt Steuerrecht Premium
Owlit Steuerabteilung
- Alle wichtigen Gesetze des Steuerrechts sind kommentiert
- Kompakte Grundinformation mit Grafiken und Beispielen
- Vermittelt das nötige Problembewusstsein
Beschreibung
An der Basis muss es von A bis Z stimmen.
Von AO, AStG, BewG, ErbStG und EStG über FGO, GewStG, GrEStG, GrStG und InvZulG bis hin zu KraftStG, KStG, SolZG, UmwStG und UStG – alle wichtigen Gesetze des Steuerrechts sind kommentiert.
Der Lippross/Seibel beinhaltet das Basiswissen für steuerliche Berater und Rechtsanwälte für die gesicherte Rechtsanwendung bei allen sich häufig stellenden Rechtsfragen im gesamten Steuerrecht und ist ein verlässliches Basis-Werkzeug in der täglichen steuerlichen Mandatsbetreuung. Er bietet kompakte Grundinformationen auf Grundlage gesicherter Rechtsauffassung von Rechtsprechung und Verwaltung. Bei komplizierten Fällen vermittelt er das nötige Problembewusstsein und verweist gezielt auf weiterführende Spezialliteratur.
Lückenlose Argumentation.
- Kommentierungen aller wichtigen Steuergesetze
- Basierend auf der gesicherten Rechtsauffassung von Rechtsprechung und Verwaltung
- Aufbereitet von über 35 erfahrenen Autoren, vor allem aus der Finanzverwaltung
- Mit Grafiken und instruktiven Beispielen
Alle Änderungen stets im Blick
137. Lieferung (Mai 2023)
Die 137. Ergänzungslieferung aktualisiert den Basiskommentar Steuerrecht in den Bereichen:
- Abgabenordnung
- Bewertungsgesetz
- Einkommensteuergesetz
- Erbschaftsteuer-und Schenkungsteuergesetz
- Finanzgerichtsordnung
- Gewerbesteuergesetz
- Umsatzsteuergesetz
Bearbeiterinnen und Bearbeiter sind Sina Baldauf, Lisa Bertling, Michael Beyer, Maximilian Borschel, Prof. Dr. Manzur Esskandari, Prof. Dr. Jürgen W. Hidien, Eric Hillebrand, Hans-Georg Janzen, Ulrich Krömker, Sabine Kühnen, Franz Niewerth,Wolfgang Seibel, Dr. Christian Süß und Andrea Thelen.
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts wurden in § 3 AO (Steuern, steuerliche Nebenleistungen) die Abätze 4 und 5 geändert und in § 18 AO (Gesonderte Feststellungen) Abs. 1 Nr. 5 eingefügt. Ebenfalls durch das Gesetz geändert wurde § 162 AO (Schätzung von Besteuerungsgrundlagen). (Krömker)
Zu § 146 AO wurden die gesetzlichen Änderungen zur Verlagerung der Buchführung ins Ausland eingearbeitet. Die Vorschriften der §§ 191, 192 AO zum Haftungsbescheid sind aktualisiert. Bei § 233a AO beginnt die Verzinsung der für einen Veranlagungszeitraum festgesetzten Nachzahlung mit Ablauf der Karenzfrist (i.d.R. 15 Monate nach Ablauf des betreffenden Veranlagungszeitraums). Mit diesem Fristablauf beginnt der Verzinsungszeitraum für die nachzuzahlende Steuer des betreffenden Veranlagungszeitraums. Bei § 233a AO knüpft die Karenzfrist an den Veranlagungszeitraum an. Wegen der Coronakrise ist für die Veranlagungszeiträume 2019 ff. die Karenzfrist, deren Ablauf erst den Beginn des Verzinsungszeitraums auslöst, verlängert worden. Ein nach der Entscheidung des BVerfG verfassungswidriger und durch Gesetzesänderung erhöhter Zinssatz gilt für Verzinsungszeiträume ab 2019, d.h. zu Zinsen nach § 233a AO erstmals für Steuern eines Veranlagungszeitraums, für die im Jahr 2019 die Karenzfrist abgelaufen ist. Dies ist erstmals für Steuern des Veranlagungszeitraums 2017 ab dem 1.4.2019 (Beginn des Zinslaufs) der Fall. Die Vorschriften der §§ 234–238 AO zu Stundungs-, Hinterziehungs-, Prozessund Aussetzungszinsen sind unter Berücksichtigung der Änderungen zur Zinshöhe und Zinsfestsetzung überarbeitet. (Niewerth)
Ebenfalls auf neuesten Stand gebracht wurde § 179 AO (Feststellung von Besteuerungsgrundlagen). Die Aktualisierung weiterer Vorschriften zu gesonderten Feststellungen werden in der nächsten Ergänzungslieferung folgen. (Süß/Hillebrand)
Auch § 188 AO erfuhr wegen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 eine grundlegende Durchsicht. (Seibel) Die allgemeinen Vollstreckungsvorschriften wegen Geldforderungen §§ 259–267 AO sowie die Vorschriften zur Aufteilung einer Gesamtschuld §§ 268–280 AO wurden ebenfalls erneuert. (Kühnen)
Neu eingefügt in den Basiskommentar werden die Kommentierungen zu § 228 BewG (Erklärungs- und Anzeigepflicht) und § 231 BewG (Abgrenzung von in- und ausländischem Vermögen). (Baldauf)
Ebenfalls neu eingefügt wurde die Kommentierung des § 4k EStG (Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen). (Beyer)
Grundlegend überarbeitet wurden folgende Vorschriften zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: § 1 ErbStG (Steuerpflichtige Vorgänge), § 2 ErbStG (Persönliche Steuerpflicht, § 3 ErbStG (Erwerb von Todes wegen), § 5 ErbStG (Zugewinngemeinschaft), § 6 ErbStG (Vor- und Nacherbschaft) sowie § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden). (Esskandari)
Aktualisiert wurden auch Kommentierungen aus dem Bereich Altersvorsorge: § 10a EStG (Zusätzliche Altersvorsorge), § 90 EStG (Verfahren), § 92a EStG (Verwendung für eine selbst genutzteWohnung), § 95 EStG (Sonderfälle für Rückzahlung). (Borschel)
§ 52a FGO (Elektronische Übermittlung von Dokumenten), § 52c FGO (Formulare; Verordnungsermächtigung), § 52d FGO (Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen) waren erneut überarbeitungsbedürftig. (Bertling/Thelen)
Erneuert wurde auch die Kommentierung zum zeitlichen Anwendungsbereich des GewStG in § 36 GewStG. (Hidien)
Auch im Bereich Umsatzsteuer enthält diese Lieferung Aktualisierungen: § 15a UStG (Berichtigung des Vorsteuerabzugs) und § 17 UStG (Änderung der Bemessungsgrundlage). (Janzen)
Zuletzt erschien Lieferung 137 (Mai 2023/89,- €).