CR - Computer und Recht Zeitschrift für die Praxis des Rechts der Informationstechnologie

CR - Computer und Recht

Folgende Rubriken sind enthalten: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet. Inklusive der Zeitschrift CRI – Computer Law Review International und inklusive Beratermodul CR - Computer und Recht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

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Beratermodul IT-Recht
Beratermodul CR - Computer und Recht

CR bei juris:
juris IT-Recht

  • Antworten auf bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts
  • Analysen zu Rechtsprechungstrends und Gesetzgebungsvorhaben
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul CR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 0179-1990

Jahresbezugspreis 2026: 713 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 38,60 € (inkl. MwSt.), Ausland: 58,00 €

Vorzugspreis für Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI): 606 € (inkl. MwSt.)
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Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter.

12 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul CR und zur Zeitschriften-App kostenlos. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

  • Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet: Experten strukturieren und beantworten bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts und zeigen die Trends der Rechtsentwicklung auf. 

  • Ausführlich und übersichtlich am Puls der Zeit: Analysen zu Rechtsprechungstrends, Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene sowie die maßgebliche Rechtsprechung im Originaltext. 

  • Strukturiert in 5 Rubriken: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik

  • Vorsprung durch Rechtsvergleich: State-of-the-art Denk- und Lösungsansätze und Rechtsprechung aus anderen Jurisdiktionen auf Englisch – online only in der Zeitschrift Computer Law Review International (CRi)

  • Beratermodul CR: Online-Zugriff auf alle Inhalte von CR seit 1985, 12 Ausgaben pro Jahr, sowie CRi seit dem Jahr 2000, 6 Ausgaben pro Jahr. Inklusive Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen.

Im Print-Abonnement enthalten die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der CR steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul CR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der Zeitschrift CR seit 1985

  • Archiv der Zeitschrift CRi seit 2000

  • IT-rechtliche Gerichtsentscheidungen im Volltext, Gesetzestexte

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der  integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.

Aktuelles Heft

Heft 7/2026

IT und Software

Aufsätze

Hunzinger, Sven, Compliance-with-Laws-Klauseln in IT-Verträgen, CR 2026, 421-427

Der vertraglichen Verpflichtung zur Einhaltung geltender Gesetze kommt angesichts zunehmender Regulierungsdichte für digitale Leistungen und Geschäftsmodelle eine immer größere Bedeutung zu. Nach Einordnung der Hintergründe und Interessenlagen (I.) untersucht der Beitrag die Typologie der in der Praxis vorherrschenden sog. “Compliance-with-Laws“-Klauseln (II.) und arbeitet die Anforderungen, die sich aus dem AGB-Recht für deren Gestaltung ergeben (III.), ebenso heraus wie die Wertung als Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (IV.).

Rechtsprechung

BGH v. 9.4.2026 - I ZR 1/24, BGH: Privatkopievergütung – Gewerblicher Endabnehmer II, CR 2026, 427-431

LG Frankfurt/M. v. 17.12.2025 - 2-06 O 401/25, LG Frankfurt/M.: Urheberrechtsschutz für teilweise KI-generiertes Lied, CR 2026, 431-434

Daten und Sicherheit

Aufsätze

Nebel, Marlene, Bringt das Digital-Omnibus-Vorhaben die Rechtsgrundlage für datenschutzkonformes KI Training?, CR 2026, 434-443

Der Beitrag untersucht kritisch, ob die in Paket VII des Digital-Omnibus-Vorhabens vorgesehenen neuen Regelungen in Art. 88c DSGVO-E, Art. 9 Abs. 2 lit. k i.V.m. Abs. 5 DSGVO-E sowie Art. 4a KI-VO-E im Zusammenspiel als Rechtsgrundlage das KI-Training mit personenbezogenen Daten angemessen regeln und dabei das bestehende Schutzniveau der DSGVO wahren können. Dabei wird besonders auf die Vereinbarkeit mit dem Verarbeitungsverbot für besondere Datenkategorien in Art. 9 DSGVO und die Kohärenz der unterschiedlichen Wertungsmaßstäbe geachtet.

Rechtsprechung

OLG Bamberg v. 4.2.2026 - 3 UKl 4/25 e, OLG Bamberg: Unzulässige Systemgebühr und Voreinstellung, CR 2026, 443-445

VG Düsseldorf v. 2.4.2026 - 29 K 7351/23, VG Düsseldorf: Versand personenbezogener Daten per E-Mail mit TLS-Transportverschlüsselung ausreichend, CR 2026, 446-448

VG Düsseldorf v. 5.3.2026 - 29 L 4014/25, VG Düsseldorf: Datenschutzwidriges Facebook-Werbevideo, CR 2026, 448-453

Internet und E-Commerce

Aufsätze

Kubis, Alexander, Die Zurechnung von automatisierten API-Aufrufen als Willenserklärung auf Basis kryptografischer Signaturen, CR 2026, 453-460

Ausgehend von den technischen und rechtlichen Grundlagen (II.) zeigt der Beitrag zunächst die hohe praktische Bedeutung einer automatisierten Bestellung von Public-Cloud-Ressourcen via API-Aufruf (III.). Weil eine Zurechnung solcher API-Aufrufe als Willenserklärung auf Basis etablierter Grundsätze mit ihrer mittelbaren Anknüpfung an menschliches Handeln weitgehend ungeeignet ist (IV.), wird auf der Basis eines Rechtsscheintatbestands ein alternativer Ansatz für die Zurechnung entwickelt (V.).

Rechtsprechung

EuGH v. 5.3.2026 - C-564/24, EuGH: Fernabsatzvertrag im Sinne der Verbraucherrechte-Richtlinie, CR 2026, 461-464

BGH v. 11.3.2026 - I ZR 202/25, BGH: Wahrung der Textform beim Maklervertrag, CR 2026, 465-468

OLG München v. 24.3.2026 - 18 U 3495/24 Pre e, OLG München: Pauschaler Unterlassungsantrag gegen Nutzerkonto auf Social Media Plattform, CR 2026, 468-469

KG v. 4.3.2026 - U 2/25 Kart, KG: Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Social Media Anbieter – Irlandklausel, CR 2026, 469-474

KG v. 19.2.2026 - 26 U 17/25, KG: Wirksamkeit eines Online-Autokaufs über einen nur mit “bestellen“ beschrifteten Button, CR 2026, 475-479

EuGH v. 16.4.2026 - C-440/23, EuGH: Online-Glücksspiel: Rückforderung von Einsätzen, CR 2026, 479

OLG Köln v. 27.3.2026 - 6 U 77/25, OLG Köln: Streichpreis-Angabe im Online-Shop, CR 2026, 479

OLG Braunschweig v. 26.11.2025 - 9 U 5/25, OLG Braunschweig: Fernabsatzgeschäft-Widerrufsbelehrung: Notwendigkeit der Angabe einer Telefonnummer zusätzlich zu Anschrift und E-Mail-Adresse, CR 2026, 479-480

Report und Technik

Aufsätze

Jansen, Marek Steffen / Vogel, Simone, Vertrauliche Kommunikation zwischen Nutzern und KI-Systemen: Braucht es ein “KI-Privileg“?, CR 2026, 480-488

KI-Chatbots werden von Nutzern zunehmend auch für persönliche, rechtliche, medizinische und psychologische Anliegen genutzt, ohne dass hierfür ein dem Berufsgeheimnis vergleichbarer Schutz besteht. Der Beitrag untersucht, inwieweit das geltende Berufsgeheimnis-, Datenschutz- und Verfahrensrecht diese Schutzlücke schließen kann und bewertet vier mögliche Regulierungsansätze. Der Beitrag spricht sich im Ergebnis für ein abgestuftes Schutzkonzept aus verbindlichen technischen Schutzstandards und einer Stärkung der KI-Kompetenz der Nutzer aus.

Computer Law Review International (CRi)

CRi Redaktion, Neue Inhalte in Otto Schmidt online, CR 2026, R76

IT und Software

Bantele, Jannis, Rückwirkende Legalisierung von Datenverarbeitungen im KI-Omnibus, CR 2026, R76-R77

Wasilewski, David, LG München I: Zurechnung des KI-Outputs einer Suchmaschine, CR 2026, R78

Daten und Sicherheit

Pfeiffer, Jan, LG Berlin I: Bußgeld gegen Deutsche Wohnen wegen DSGVO-Verstoßes, CR 2026, R78-R79

Internet und E-Commerce

Pfeiffer, Jan, EuG: Beschluss zur Torwächter-Benennung von Meta für Marketplace nichtig, CR 2026, R79-R80

Pfeiffer, Jan, LG Frankfurt/M.: Ordnungsgeld von 100.000 € gegen Meta, CR 2026, R80

TK und Medien

Pfeiffer, Jan, EuGH: Gerichtliche Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, CR 2026, R80-R81

Berhane, Noel B., OLG Braunschweig: Internetkommentar zum russischen Angriffskrieg als strafbare Billigung von Straftaten, CR 2026, R81-R82

Limbach, Paul, OLG Oldenburg: Rechtswidrige Verbreitung von Schlachthof-Aufnahmen, CR 2026, R82-R83

Tagungsberichte

Bergmann, Jan Hendrik, Kölner Tage Datenschutzrecht 2026, CR 2026, R83-R85

Buchbesprechungen

Martini/Wendehorst (Hrsg.), KI-VO: Verordnung über künstliche Intelligenz, CR 2026, R85

Autoren und Redaktion

Schriftleitung:
RA Dr. Malte Grützmacher, LL.M. (London), Hamburg;
RA Prof. Niko Härting, Berlin;
RA Sven-Erik Heun, Frankfurt a.M.;
RA Thomas Heymann, Frankfurt a.M.;
RA Prof. Dr. Jochen Schneider, München;
RA Prof. Dr. Fabian Schuster, Düsseldorf;
Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M. (Georgetown Univ.).

Herausgegeben gemeinsam mit DGRI e.V.

RA Ulrich Gasper, LL.M. (Edinburgh) (verantwortl. Redakteur)
Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), jew. Anschrift des Verlags, Tel. 02 21/9 37 38-1 80, Fax 02 21/9 37 38-9 03, E-Mail: computerundrecht@otto-schmidt.de.

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