Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Online erhältlich in diesen Modulen:
Beratermodul Kapp/Ebeling Erbschaftsteuerrecht
Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
juris Otto Schmidt Steuerrecht Premium
juris Otto Schmidt Erbschaftsteuerrecht
juris Notare Premium
- Kommentar aus der Praxis für die Praxis
- Zahlreiche Gestaltungsempfehlungen, Fall- und Berechnungsbeispiele
- Übersichtliche Rechtsprechungs-ABCs
- Hinweise zu zweckmäßigem Vorgehen und Umgang mit den Finanzbehörden
- Inklusive Online-Modul „Kapp/Ebeling online“
Beschreibung
Die Koryphäe.
Was gilt, erläutern die Erbschaftsteuer-Experten: Der Kapp/Ebeling ist das Standardwerk für die steuergünstige Planung erbrechtlicher Verfügungen und die optimale Beratung im Erbfall. Das ErbStG wird umfassend, kritisch und meinungsbildend kommentiert – mit den bewertungsrechtlichen Aspekten, die an Ort und Stelle eingearbeitet sind. Gründlich analysiert und bei Bedarf mit Hinweisen versehen wurden Rechtsprechung, Literatur sowie Richtlinien und Erlasse.
- Viele Fall- und Berechnungsbeispiele
- Zahlreiche Gestaltungsempfehlungen
- Übersichtliche Rechtsprechungs-ABCs
- Hinweise zu zweckmäßigem Vorgehen und Umgang mit den Finanzbehörden
Topaktuell.
In einem so dynamischen Rechtsgebiet wie dem Steuerrecht spielt die Aktualität der Informationen eine entscheidende Rolle. 4 Aktualisierungen pro Jahr sorgen dafür, dass die Kommentierung im Printwerk und der Datenbank auf Stand gebracht wird. Über 1.200 Seiten Austausch pro Jahr – mehr Aktualität geht kaum. Und dennoch ist das Werk einbändig und kompakt.
Thema Erbschaftsteuerreform.
Die neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 mit den ergänzenden Erbschaftsteuer-Hinweisen 2019 sind eingearbeitet, wie gewohnt kritisch kommentiert und mit Gestaltungshinweisen versehen. Die Ausführungen sind verlässlich und haben Bestand, sie werden die Praxis zuverlässig durch die weiterhin unruhigen Zeiten in der Erbschaftsteuer begleiten.
Das Ohr am Puls der Zeit.
Internationale Erbschaftsteuerfälle bekommen in der Praxis immer mehr Relevanz. Daher bekommen sie künftig auch im Kapp/Ebeling mehr Aufmerksamkeit. Die internationales Recht betreffenden Kommentierungen, beispielsweise in § 21 ErbStG zu den DBA, werden weiter ausgebaut. Die Texte der DBA stehen im Anhang. So wächst der Kommentar mit seinen Aufgaben.
Geschätzt und anerkannt.
Seit Gründung liegt das Werk in den bewährten Händen der Kanzlei Kapp/Ebeling, mit RA/StB/Notar a.D. Dr. Reinhard Geck und RA/StB/Notar Dr. Thomas Curdt zeichnen zwei renommierte Berater aus deren Reihen für das Werk verantwortlich. Hinzu kommt die Stimme der Verwaltung, der durch RD FinMin.RP Dirk Eisele im Werk Gehör verschafft wird. Das Ergebnis sind ausgewogene, aber auch durchaus kritische Kommentierungen, gut lesbar und ganz auf die Praxis abgestimmt.
Kapp/Ebeling mit online-plus.
Beziehern des Kapp/Ebeling steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank „Kapp/Ebeling online" zur Verfügung. Dieses Online-Angebot erweitert die bewährte Qualität des Loseblattwerks um eine starke elektronische Komponente.
Nutzen Sie Ihren Datenbank-Zugang zur schnellen und unkomplizierten Recherche.
Inhalte von „Kapp/Ebeling online":
- Kapp/Ebeling, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Kommentar
- Groll/Steiner, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung
- Erbschaft-Steuerberater Fachzeitschrift, 12 Ausgaben/Jahr mit Zeitschriften-Archiv seit 2003
- Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell
Alle Änderungen stets im Blick.
Lieferung 96 – Mai 2023
Schwerpunkt der 96. Ergänzungslieferung ist die Aktualisierung der §§ 3, 17, und 19 ErbStG.
§ 3 ErbStG regelt die in der Systematik des Erbschaftsteuerrechts zentralen Tatbestände des Erwerbes von Todes wegen, insbesondere den Erwerb durch Erbanfall, Vermächtnis und geltend gemachten Pflichtteil. Die Regelung enthält daneben aber auch zahlreiche Ergänzungstatbestände, durch die den erbrechtlichen (zum Teil auch postmortalen) Gestaltungsmöglichkeiten von Erbe und Erblasser Rechnung getragen wird. Die vorliegende Ergänzungslieferung berücksichtigt die kontinuierliche Weiterentwicklung der Vorschrift, insbesondere in ihrer Auslegung durch die Rechtsprechung. Es zeigt sich hierbei erneut die enge Anbindung des Erbschaftsteuerrechts an das Zivilrecht. So ist zwar bspw. anerkannt, dass auch zivilrechtlich formunwirksame Verfügungen von Todes wegen erbschaftsteuerlich berücksichtigungsfähig sind, wenn und soweit sie von den Erben tatsächlich umgesetzt werden. Der BFH setzt diesem Grundsatz nun allerdings dort Schranken, wo es bereits dem (zivil-) rechtlichen Konstrukt nach an einem natürlichen Interessengegensatz und damit an einem Korrektiv für missbräuchliche Gestaltungen fehlt, nämlich bei der Auflage. Sie begründet nach § 1940 BGB kein Recht eines Dritten auf eine bestimmte Leistung und soll daher im Erbschaftsteuerrecht nur dann anzuerkennen sein, wenn sie zumindest zivilrechtlich wirksam angeordnet wurde.
Des Weiteren wurde § 17 ErbStG überarbeitet, der ergänzende Freibeträge für überlebende Ehegatten, Lebenspartner und Kinder regelt und mittels eines „besonderen Versorgungsfreibetrags" eine noch weitergehende Verschonung der Kernfamilie gewährleistet. Die Norm, die sowohl bei unbeschränkter als auch beschränkter Steuerpflicht Geltung beansprucht, verlangt die Kürzung des Versorgungsfreibetrags um den Kapitalwert bestimmter, nicht der Erbschaftsteuer unterliegender Versorgungsbezüge. Bei der Anrechnung ausländischer Versorgungsbezüge geht dies mit dem Erfordernis der Amtshilfe sowie – wegen des Auslandsbezugs – mit einer erhöhten Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen einher.
§ 19 ErbStG, der die Steuersätze regelt, wurde ebenfalls aktualisiert.
Zuletzt erschien Lieferung 97 (September 2023/89,- € zzgl. 57,- € für die Datenbank).