FinanzRundschau - FR Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht
Die Finanz-Rundschau richtet ihren Themenschwerpunkt auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen. Sie beinhaltet tiefgehende und kritische Aufsätze zu fachlichen Fragen und aktuellen Themen.
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Beratermodul Herrmann/Heuer/Raupach Ertragsteuerrecht
Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
- Fokus auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen
- Aktuelle Themen
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul FR
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Spezialist für Ertragsteuern.
Die Finanz-Rundschau (FR) hat ihren Themenschwerpunkt besonders auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen fokussiert und gehört hier zu den ältesten und führenden Fachzeitschriften. Sie berichtet in tiefgehenden und kritischen Aufsätzen über fachliche Fragen und aktuelle Themen. Hilfreich für die frühzeitige steuerrechtliche Weichenstellung sind die in den „Diskussionsbeiträgen“ erfassten Hinweise auf mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis. Seit Jahrzehnten wird der Inhalt durch die ständige Glosse „Ceterum censeo“ aufgelockert.
Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Finanz-Rundschau Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an fr@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.
Gute Verbindungen.
Die FR wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater e.V. herausgegeben. Zweck des Fachinstituts ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts wissenschaftlich mitzuarbeiten.
Durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Steuergesprächen e.V. erscheinen vier Mal jährlich Schwerpunkthefte zu aktuellen steuerrechtlichen und steuerpolitischen Themen.
Das passt zur Finanz-Rundschau.
Kontakt zur Redaktion
RA Dr. Wolfgang Lingemann, Köln, fr@otto-schmidt.de.
Hochklassige Kommentare.
Die Zeitschrift dokumentiert die neuesten BFH-Entscheidungen, fachkundig von Experten kommentiert. Ständige Autoren sind dabei die (Vors.) Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode a.D., Prof. Dr. Peter Fischer a.D., Dr. Michael Geissler, Dr. Stephan Geserich, Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler a.D., Prof. Dr. Gregor Nöcker, Dr. Franziska Peters, Prof. Dr. Heinrich Weber-Grellet a.D., Michael Wendt a.D. und Prof. Dr. Francesca Werth.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der FR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul FR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv der Finanz-Rundschau seit 1991
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Personengesellschaften/Verfahren
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Körperschaften
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Verfahren
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Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.
Aktuelles Heft
Heft 17/2024
Aufsätze
Hachmeister, Dirk, Steuerliche Gewinnermittlung auf Basis der IFRS?! – Eine Einordnung aus Sicht der Betriebswirtschaftslehre, FR 2024, 781-792
Durch neuere Entwicklungen zur Unternehmensbesteuerung – Globale Mindestbesteuerung und BEFIT – erlebt die bereits vor mehr als 20 Jahren diskutierte Frage der IFRS als Basis steuerlicher Gewinn- und Vermögensermittlung eine Renaissance. Vor einer Übernahme kann nur gewarnt werden: es werden keine Vorteile hinsichtlich einer größeren Entscheidungsneutralität gesehen; die in den IFRS angelegte Fair-Value-Bilanzierung und die fehlende Totalperiodenäquivalenz verstoßen gegen eine Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip; die IFRS sind durch einen geringen Grad an Objektivierung gekennzeichnet, die für steuerliche Zwecke geboten ist; durch die Informationsorientierung und damit verbundene Tendenzen wie der Management Approach oder die Fast-Close-Idee ergeben sich Wahlrechte, die für eine Steuergestaltung genutzt werden könnten; neben der Differenzierung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften könnte eine weitere Unterscheidung zwischen großen, multinational tätigen, kapitalmarktorientierten oder konzernierten Kapitalgesellschaften einerseits und Kapitalgesellschaften, die eher national tätig, nicht kapitalmarktorientiert und kleiner sind, andererseits treten.
Benzel, Ute, Steuerliche Gewinnermittlung – internationale Rechnungslegung auf dem Vormarsch?!, FR 2024, 793-795
Mein Impulsvortrag zu dem Thema “Steuerliche Gewinnermittlung – internationale Rechnungslegung auf dem Vormarsch?!“ umfasst 3 Thesen:
These 1: Die Internationale Rechnungslegung ist auf dem Vormarsch für die steuerliche Gewinnermittlung!
These 2: Eine Komplexitätsreduktion ist erforderlich!
These 3: Die Zukunft der steuerlichen Gewinnermittlung sollte aktiv gestaltet werden.
Albrecht, Anett, Internationale Rechnungslegung als Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung aus Sicht des BMF, FR 2024, 795-798
Maßgeblich für die Steuerbilanz sind nach aktueller Rechtslage gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Dahinter steht die Idee der sog. Einheitsbilanz, deren derzeitige gesetzliche Ausgestaltung durch eine große Anzahl steuerlicher Durchbrechungen immer wieder in die Kritik geraten ist.
Spätestens nach Einführung der Globalen Mindestbesteuerung mit dem Mindeststeuergesetz ist die handelsrechtliche Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auch im Steuerrecht relevant. Hieran anknüpfend wird auf EU-Ebene mit dem Vorschlag vom 12.9.2023 “Business in Europe: Framework for Income Taxation (BEFIT)“ nunmehr diskutiert, IFRS als Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung zu etablieren. Damit würde die national über Jahrzehnte ausgeformte HGB-basierte steuerliche Gewinnermittlung bilanzierender Betriebe von Grund auf neu konzipiert werden müssen.
Richter, Andreas / Welling, Berthold, Tagungs- und Diskussionsbericht zum 91. Berliner Steuergespräch am 10.6.2024 “Steuerliche Gewinnermittlung – internationale Rechnungslegung auf dem Vormarsch?!“, FR 2024, 798-804
Harmonisierungsbemühungen auf EU-Ebene führen zu einer stetig wachsenden Bedeutung der Internationalen Rechnungslegungsstandards auch für die nationale Rechnungslegung. So müssen Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen seit 2005 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt werden und haben zudem durch das BilMoG Einzug in den handelsrechtlichen Jahresabschluss gehalten. Im Steuerrecht wurde erstmals im Rahmen der Zinsschranke auf IFRS verwiesen. Auch die Bemühungen der EU-Kommission zur Einführung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage zur Körperschaftsteuer sowie die OECD-Mindeststeuer baut auf den internationalen Rechnungslegungsstandards auf.
Im nationalen Steuerrecht hingegen gilt nach wie vor die HGB-Maßgeblichkeit. Jedoch sind HGB-Abschluss und Steuerbilanz durch zahlreiche Abweichungen und nicht zuletzt durch die Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit im Zuge der letzten großen Bilanzrechtsreform auseinandergedriftet. Im Ergebnis stehen die internationale Rechnungslegung und HGB immer mehr im Spannungsverhältnis zur Steuerbilanz.
Das 91. Berliner Steuergespräch bot den Referenten WP/StB Ute Benzel, Prof. Dr. Dirk Hachmeister, Universität Hohenheim, und den Podiumsdiskutaten Kirsten Birnbaum, SAP SE, Prof. Dr. Sven Morich, DSRC, und Dr. Anett Albrecht, BMF, die Gelegenheit, die Bedeutung internationaler Rechnungslegungsstandards aufzugreifen und über die Zukunft der steuerlichen Gewinnermittlung in Deutschland zu diskutieren.
Ceterum censeo
Auf ins gelobte Land (oder: Bleibe im Land und verhalte dich redlich), FR 2024, 804-805
Rechtsprechung
Verluste/Einkünfte aus Kapitalvermögen
BFH v. 7.6.2024 - VIII B 113/23 (AdV), Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte, FR 2024, 805-812
Abschreibungen
BFH v. 26.4.2023 - X R 4/21, Steuerbegünstigung für ausländische Baudenkmäler, FR 2024, 813-817
Steueranrechnung/Ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen
BFH v. 15.3.2023 - I R 8/20, Anrechnung ausländischer Steuer nach § 34c EStG, FR 2024, 817-820
Verfahren
BFH v. 20.2.2024 - IX R 20/23, Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO, FR 2024, 820-822
Buchbesprechungen
Nöcker, Gregor, Hüttemann/Schön, Unternehmenssteuerrecht, 2024, FR 2024, 823
Autoren
Herausgegeben in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Schriftleitung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lingemann.
Fachbeirat: MR Dr. Peter Heinemann, RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, StB Prof. Dr. Andreas Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Roman Seer