FR - FinanzRundschau Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht

FR - FinanzRundschau

Die Finanz-Rundschau richtet ihren Themenschwerpunkt auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen. Sie beinhaltet tiefgehende und kritische Aufsätze zu fachlichen Fragen und aktuellen Themen.

  • Fokus auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen
  • Aktuelle Themen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul FR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2567-4765

Jahresbezugspreis 2025: 604 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 46,20 € (inkl. MwSt.), Ausland: 76,90 €

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2 Ausgaben + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul FR und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Spezialist für Ertragsteuern.
Die Finanz-Rundschau (FR) hat ihren Themenschwerpunkt besonders auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen fokussiert und gehört hier zu den ältesten und führenden Fachzeitschriften. Sie berichtet in tiefgehenden und kritischen Aufsätzen über fachliche Fragen und aktuelle Themen. Hilfreich für die frühzeitige steuerrechtliche Weichenstellung sind die in den „Diskussionsbeiträgen“ erfassten Hinweise auf mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis. Seit Jahrzehnten wird der Inhalt durch die ständige Glosse „Ceterum censeo“ aufgelockert.

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Finanz-Rundschau Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an fr@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.

Gute Verbindungen.
Die FR wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater e.V. herausgegeben. Zweck des Fachinstituts ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts wissenschaftlich mitzuarbeiten. 

Durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Steuergesprächen e.V. erscheinen vier Mal jährlich Schwerpunkthefte zu aktuellen steuerrechtlichen und steuerpolitischen Themen.
Das passt zur Finanz-Rundschau.

Kontakt zur Redaktion
RA Dr. Wolfgang Lingemann, Köln, fr@otto-schmidt.de.

Hochklassige Kommentare.
Die Zeitschrift dokumentiert die neuesten BFH-Entscheidungen, fachkundig von Experten kommentiert. Ständige Autoren sind dabei die (Vors.) Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode a.D., Prof. Dr. Peter Fischer a.D., Dr. Michael Geissler, Dr. Stephan Geserich, Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler a.D., Prof. Dr. Gregor Nöcker, Dr. Franziska Peters, Prof. Dr. Heinrich Weber-Grellet a.D., Michael Wendt a.D. und Prof. Dr. Francesca Werth.


Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der FR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul FR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der Finanz-Rundschau seit 1991

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Rechtsprechungs-Analyse zu u.a. folgenden Kategorien

  • Arbeitnehmer

  • Entschädigung

  • Betriebsausgaben

  • Bilanzen

  • Doppelbesteuerung

  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

  • EU-Recht

  • Gebäude-AfA

  • Geldwerter Vorteil

  • Gewerbesteuer

  • Grenzüberschreitende Besteuerung

  • Grundstücks-AfA

  • Insolvenzsteuerrecht

  • Internationales Steuerrecht

  • Investitionsabzugsbetrag

  • Kapitaleinkünfte

  • Kindergeld

  • Körperschaften

  • Landwirtschaft und Forstwirtschaft

  • Nachlassspaltung

  • Organschaft

  • Personengesellschaften/Verfahren

  • Progressionsvorbehalt

  • Private Veräußerungsgeschäfte

  • Sonstige Einkünfte

  • Umwandlungen

  • Verfahren

  • Verluste, EU-Umzug

  • Vorweggenomme Erbfolge

  • Werbungskosten

  • Zebragesellschaft

Verwaltungsentscheidungen im Volltext, u.a. zu folgenden Bereichen

  • Arbeitnehmer

  • Billigkeitsverfahren

  • Gewerbesteuer

  • Körperschaften

  • Rentenbesteuerung

  • Steuerbefreiungen

  • Umwandlungssteuerrecht

  • Verfahren

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Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.

Aktuelles Heft

Heft 3/2025

Aufsätze

Schumacher, Andreas, Die Auslegung des § 15 UmwStG im überarbeiteten Umwandlungssteuer-Erlass vom 2.1.2025 – Ein erster Überblick, FR 2025, 113-117

Am 2.1.2025 wurde der überarbeitete Umwandlungssteuer-Erlass veröffentlicht. Er enthält – u.a. wegen der Änderung des § 15 Abs. 2 Satz 2 ff. UmwStG durch das Wachstumschancengesetz – praxisrelevante Änderungen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Auf- und Abspaltung von Kapitalgesellschaften. Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick über die wesentlichen Änderungen.

Suchanek, Markus / Rüsch, Gary, § 8c KStG: BMF reagiert mit Nichtanwendungserlass auf AdV-Beschluss des BFH v. 12.4.2023 – I B 74/22 (AdV), FR 2025, 117-120

Mit am 6.7.2023 veröffentlichten Beschl. v. 12.4.2023 – I B 74/22 (AdV), FR 2023, 784 hatte der BFH die Vollziehung eines körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustfeststellungsbescheids aufgrund ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG im Streitjahr 2016 ausgesetzt, was zu einer faktischen Außerkraftsetzung der gesamten Vorschrift führt. Dagegen stemmt sich das BMF nun – mit voller Überzeugung und frei nach dem Motto: “Totgesagte leben länger“ – mit einem auf den 20.11.2024 datierten Nichtanwendungserlass, dessen Begründung allerdings nicht überzeugt, wie im Folgenden in aller Kürze dargestellt wird. Betroffenen Steuerpflichtigen ist daher zu raten, gegen die Ablehnung von entsprechenden AdV-Anträgen den gerichtlichen Weg zu beschreiten, um ihre Rechte durchzusetzen.

Schrepp, Caroline / Töben, Thomas, Ort der Geschäftsleitung und Steuerhinterziehung durch Unterlassen, FR 2025, 120-125

Der schillernde Begriff der faktischen Geschäftsführung steht seit einigen Jahren im Fokus steuerlicher Diskussion. Dieser Beitrag beleuchtet die aus der Zivilrechtsprechung stammende Rechtsfigur und zeigt ihre Verknüpfung zum steuerlichen Ort der Geschäftsleitung sowie zum Straftatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen auf. Die Aktualität der Thematik gibt Anlass, die Ausführungen der Verfasser in der Gedächtnisschrift für Andreas Musil, die den auch für diesen Beitrag passenden Titel “Steuerkritik“ trägt, an dieser Stelle erneut zu publizieren.

Ceterum censeo

Das Wahllügen-Thermostat, FR 2025, 126

Rechtsprechung

Kapitalerträge/Familienstiftung

BFH v. 1.10.2024 - VIII R 25/21, Zur Besteuerung von Leistungen einer Schweizer Familienstiftung, FR 2025, 126-132

Privates Veräußerungsgeschäft

BFH v. 14.11.2023 - IX R 13/23, Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an (Schwieger-)Mutter, FR 2025, 132-134

Künstlerbesteuerung

BFH v. 25.10.2023 - I R 35/21, Darlegung fehlender Gewinnerzielungsabsicht beim Steuerabzug für das Honorar ausländischer Künstler – Unionsrechts- und Verfassungsmäßigkeit des Steuerabzugs, FR 2025, 134-141

Körperschaften

BFH v. 22.11.2023 - I R 9/20, Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (vGA), FR 2025, 141-145

Gewerbesteuer

BFH v. 7.8.2024 - IV R 22/23, Rückwirkende Änderung des § 7 Satz 3 GewStG ab dem Erhebungszeitraum 2009 verfassungsgemäß, FR 2025, 145-151

Solidaritätszuschlag/Körperschaftsteuer

BFH v. 24.1.2024 - I R 49/21 (I R 39/10), Kein Anspruch auf Festsetzung eines Anspruchs auf Auszahlung eines Solidaritätszuschlagguthabens auf das Körperschaftsteuerguthaben gem. § 37 Abs. 5 KStG 2002 n.F., FR 2025, 151-154

Verwaltungsentscheidungen

Verluste/Körperschaften

BMF v. 20.11.2024 - IV C 2 - S 2745-a/19/10002 :009, Aussetzung der Vollziehung von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden; Folgen aus dem BFH-Beschl. v. 12.4.2023 – I B 74/22 (AdV), BStBl. II 2024, 912, FR 2025, 155

Autoren

Herausgegeben in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Schriftleitung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lingemann.

Fachbeirat: MR Dr. Peter Heinemann, RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, StB Prof. Dr. Andreas Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Roman Seer 

Redaktion

RA Dr. Wolfgang Lingemann (verantwortlich)
Dipl. Ökonom, Dipl. Finw. Thomas Fischer
RA Georg Hecl, Anschrift des Verlags.
Redaktionsassistenz: Renate Glöckner, Tel. 0221/93738-152, Fax 0221/1206434, fr@otto-schmidt.de

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