FR - FinanzRundschau Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht

FR - FinanzRundschau

Die Finanz-Rundschau richtet ihren Themenschwerpunkt auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen. Sie beinhaltet tiefgehende und kritische Aufsätze zu fachlichen Fragen und aktuellen Themen.

  • Fokus auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen
  • Aktuelle Themen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul FR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2567-4765

Jahresbezugspreis 2025: 604 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 46,20 € (inkl. MwSt.), Ausland: 76,90 €

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2 Ausgaben + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul FR und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Spezialist für Ertragsteuern.
Die Finanz-Rundschau (FR) hat ihren Themenschwerpunkt besonders auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen fokussiert und gehört hier zu den ältesten und führenden Fachzeitschriften. Sie berichtet in tiefgehenden und kritischen Aufsätzen über fachliche Fragen und aktuelle Themen. Hilfreich für die frühzeitige steuerrechtliche Weichenstellung sind die in den „Diskussionsbeiträgen“ erfassten Hinweise auf mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis. Seit Jahrzehnten wird der Inhalt durch die ständige Glosse „Ceterum censeo“ aufgelockert.

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Finanz-Rundschau Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an fr@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.

Gute Verbindungen.
Die FR wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater e.V. herausgegeben. Zweck des Fachinstituts ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts wissenschaftlich mitzuarbeiten. 

Durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Steuergesprächen e.V. erscheinen vier Mal jährlich Schwerpunkthefte zu aktuellen steuerrechtlichen und steuerpolitischen Themen.
Das passt zur Finanz-Rundschau.

Kontakt zur Redaktion
RA Dr. Wolfgang Lingemann, Köln, fr@otto-schmidt.de.

Hochklassige Kommentare.
Die Zeitschrift dokumentiert die neuesten BFH-Entscheidungen, fachkundig von Experten kommentiert. Ständige Autoren sind dabei die (Vors.) Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode a.D., Prof. Dr. Peter Fischer a.D., Dr. Michael Geissler, Dr. Stephan Geserich, Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler a.D., Prof. Dr. Gregor Nöcker, Dr. Franziska Peters, Prof. Dr. Heinrich Weber-Grellet a.D., Michael Wendt a.D. und Prof. Dr. Francesca Werth.


Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der FR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul FR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der Finanz-Rundschau seit 1991

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Rechtsprechungs-Analyse zu u.a. folgenden Kategorien

  • Arbeitnehmer

  • Entschädigung

  • Betriebsausgaben

  • Bilanzen

  • Doppelbesteuerung

  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

  • EU-Recht

  • Gebäude-AfA

  • Geldwerter Vorteil

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  • Grenzüberschreitende Besteuerung

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  • Körperschaften

  • Landwirtschaft und Forstwirtschaft

  • Nachlassspaltung

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  • Vorweggenomme Erbfolge

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Verwaltungsentscheidungen im Volltext, u.a. zu folgenden Bereichen

  • Arbeitnehmer

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  • Umwandlungssteuerrecht

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2 x monatlich am 5. und 20.

Aktuelles Heft

Heft 11/2025

Aufsätze

Richter, Andreas / Welling, Berthold, Tagungs- und Diskussionsbericht zum 95. Berliner Steuergespräch am 10.3.2025 “Arbeitnehmerbesteuerung vereinfachen“ – Die Vorschläge der Expertenkommission Bürgernahe Einkommensteuer, FR 2025, 493-503

Überall ist von Vereinfachung und Entbürokratisierung die Rede, doch auch vier Bürokratieabbaugesetze haben keinen Durchbruch gebracht. Dabei bedarf es gerade im steuerrechtlichen Massenfallrecht, namentlich in der Lohnsteuer dringend einer Vereinfachung durch digitalisierungstaugliche Typisierung und Pauschalierung. Vorschläge hierzu liegen vor. Im Juli 2024 hat die von Bundesfinanzminister a.D. Christian Lindner eingesetzte Expertenkommission Bürgernahe Einkommensteuer ihren Abschlussbericht mit Vereinfachungsmaßnahmen u.a. zum Werbungskostenabzug im Rahmen von § 19 EStG vorgelegt. Ziel der Empfehlungen ist es, die Abwicklung auf das Lohnsteuerverfahren zu konzentrieren und Arbeitnehmerveranlagungen so weit wie möglich zu vermeiden. Zugleich sollen auch die Arbeitgeber als Erfüllungsgehilfen des Fiskus von unnötiger Bürokratie entlastet werden. Dazu bedarf es innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen von Pauschalierung und Typisierung einer Abkehr von vollzugsuntauglicher Einzelfallgerechtigkeit. Im Rahmen des 95. Berliner Steuergesprächs wurden die Vorschläge diskutiert, u.a. mit Prof. Dr. Nadine Riedel und Prof. Dr. Roman Seer, die die Unterarbeitsgruppe Arbeitnehmerbesteuerung in der Expertenkommission geleitet haben.

Ceterum censeo

Bierdeckel-Unternehmenssteuerreförmchen, FR 2025, 503

Kurzbeiträge

Bernhard, Winfred, Arbeitnehmerbesteuerung vereinfachen – Statement, FR 2025, 503-506

Rauhöft, Uwe, Das Spannungsverhältnis zwischen der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und Vereinfachung bei der Einkommensteuer – Statement, FR 2025, 506-509

Rechtsprechung

Organschaft

BFH v. 27.11.2024 - I R 23/21, Geschäftsleitende Holding-Personengesellschaft als Organträgerin, FR 2025, 509-512

Insolvenzsteuerrecht

BFH v. 12.11.2024 - IX R 6/24, Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger, FR 2025, 513-518

Gewerbesteuer/Organschaft/Ausland

BFH v. 16.10.2024 - I R 16/20, Abzug ausländischer Steuern im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis, FR 2025, 518-523

Verwaltungsentscheidungen

Einkommensteuer/Gewerbesteuer

BMF v. 24.3.2025 - IV C 2-S 2742-a/00028/012/001, Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG); Anwendungsschreiben, FR 2025, 523-536

Autoren und Redaktion

Herausgegeben in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Schriftleitung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lingemann.

Fachbeirat: MR Dr. Peter Heinemann, RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, StB Prof. Dr. Andreas Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Roman Seer 

RA Dr. Wolfgang Lingemann (verantwortlich)
Dipl. Ökonom, Dipl. Finw. Thomas Fischer
RA Georg Hecl, Anschrift des Verlags.
Redaktionsassistenz: Renate Glöckner, Tel. 0221/93738-152, Fax 0221/1206434, fr@otto-schmidt.de

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