FR - FinanzRundschau Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht

FR - FinanzRundschau

Die Finanz-Rundschau richtet ihren Themenschwerpunkt auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen. Sie beinhaltet tiefgehende und kritische Aufsätze zu fachlichen Fragen und aktuellen Themen.

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Alternativ zum Print-Abo steht die Zeitschrift in digitalen Modulen in Otto Schmidt online zur Verfügung: Das Start-Abo der Module läuft 3 Monate zum Preis von 2 Monaten:
Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
Beratermodul Herrmann/Heuer/Raupach Ertragsteuerrecht

  • Fokus auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen
  • Aktuelle Themen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul FR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2567-4765

Jahresbezugspreis 2026: 642 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 49,50 € (inkl. MwSt.), Ausland: 82 €

 Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter.

24 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul FR und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Spezialist für Ertragsteuern.
Die Finanz-Rundschau (FR) hat ihren Themenschwerpunkt besonders auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen fokussiert und gehört hier zu den ältesten und führenden Fachzeitschriften. Sie berichtet in tiefgehenden und kritischen Aufsätzen über fachliche Fragen und aktuelle Themen. Hilfreich für die frühzeitige steuerrechtliche Weichenstellung sind die in den „Diskussionsbeiträgen“ erfassten Hinweise auf mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis. Seit Jahrzehnten wird der Inhalt durch die ständige Glosse „Ceterum censeo“ aufgelockert.

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Finanz-Rundschau Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an fr@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.

Gute Verbindungen.
Die FR wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater e.V. herausgegeben. Zweck des Fachinstituts ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts wissenschaftlich mitzuarbeiten. Durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Steuergesprächen e.V. erscheinen vier Mal jährlich Schwerpunkthefte zu aktuellen steuerrechtlichen und steuerpolitischen Themen.

Kontakt zur Redaktion
RA Dr. Wolfgang Lingemann, Köln, fr@otto-schmidt.de.

Hochklassige Kommentare.
Die Zeitschrift dokumentiert die neuesten BFH-Entscheidungen, fachkundig von Experten kommentiert. Ständige Autoren sind dabei die (Vors.) Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode a.D., Prof. Dr. Peter Fischer a.D., Dr. Michael Geissler, Dr. Stephan Geserich, Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler a.D., Prof. Dr. Gregor Nöcker, Dr. Franziska Peters, Prof. Dr. Heinrich Weber-Grellet a.D., Michael Wendt a.D. und Prof. Dr. Francesca Werth.


Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der FR steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul FR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der Finanz-Rundschau seit 1991

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Rechtsprechungs-Analyse zu u.a. folgenden Kategorien

  • Arbeitnehmer

  • Entschädigung

  • Betriebsausgaben

  • Bilanzen

  • Doppelbesteuerung

  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

  • EU-Recht

  • Gebäude-AfA

  • Geldwerter Vorteil

  • Gewerbesteuer

  • Grenzüberschreitende Besteuerung

  • Grundstücks-AfA

  • Insolvenzsteuerrecht

  • Internationales Steuerrecht

  • Investitionsabzugsbetrag

  • Kapitaleinkünfte

  • Kindergeld

  • Körperschaften

  • Landwirtschaft und Forstwirtschaft

  • Nachlassspaltung

  • Organschaft

  • Personengesellschaften/Verfahren

  • Progressionsvorbehalt

  • Private Veräußerungsgeschäfte

  • Sonstige Einkünfte

  • Umwandlungen

  • Verfahren

  • Verluste, EU-Umzug

  • Vorweggenomme Erbfolge

  • Werbungskosten

  • Zebragesellschaft

Verwaltungsentscheidungen im Volltext, u.a. zu folgenden Bereichen

  • Arbeitnehmer

  • Billigkeitsverfahren

  • Gewerbesteuer

  • Körperschaften

  • Rentenbesteuerung

  • Steuerbefreiungen

  • Umwandlungssteuerrecht

  • Verfahren

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Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.

Aktuelles Heft

Heft 3/2026

Aufsätze

Prinz, Ulrich, Nationale und europäisierte Zinsschranke im Rechtsstreit – Gedanken eines Steuerpraktikers, FR 2026, 97-103

Die Zinsschranke wurde als Steuerinnovation zur Missbrauchsabwehr und im Interesse eines qualifizierten Fiskalzwecks mit “Streckung“ eines überbordenden betrieblichen Finanzierungskostenabzugs durch die Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführt (nationale Zinsschranke). Rechtsgrundlage ist § 4h EStG mit körperschaftsteuerlichen Ergänzungen in § 8a KStG. Inlands- und Auslandsfälle sind gleichermaßen erfasst. Nach Maßgabe der nur für Körperschaftsteuerpflichtige geltenden ATAD-Mindestschutzvorgaben v. 12.7.2016 ist – bei Nutzung einer Zusatzfrist – mit Wirkung ab 1.1.2024 eine Europäisierung der Zinsschranke bei Erhalt von deren Grundstruktur erfolgt (europäisierte Zinsschranke). Der BFH hat die (nationale) Zinsschranke durch Beschluss v. 14.10.2015 dem BVerfG wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs.1 GG für die Streitjahre 2008/2009 vorgelegt. Die Fachwelt wartet seitdem auf die Entscheidung des BVerfG. Durch die Europäisierung der Zinsschranke und den Anwendungsvorrang des Unionsrechts dürfte allerdings zumindest ein Teil der Entscheidungskompetenz zu Fragen der Zinsschranke spätestens ab 1.1.2024 – ggf. aber auch bereits im Rahmen einer Vorwirkung durch Art. 4 ATAD – auf den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) übergegangen sein. Es stellen sich damit komplexe Einzelfragen zur Zuständigkeit von BVerfG und EuGH sowie abweichenden Beurteilungsmaßstäben zwischen deutschem Grundgesetz und der europäischen Grundrechtecharta sowie den Kompetenzgrundlagen des AEUV. Sachgerechte Lösungen können nur in einer Art inoffiziellem “abgestimmten Rechtsprechungsverbund“ gefunden werden. Der Beitrag versucht, einige Gedanken und Rechtsaspekte zur Einordnung der Kompetenzabgrenzung zwischen BVerfG und EuGH in Bezug auf die Zinsschranke beizusteuern.

Weidenfeller, David / Kolesnikow, Sergij, Steueroptimierte Übertragung einer Mietimmobilie auf die nächste Generation – Eine ökonomische Analyse, FR 2026, 103-113

Wie lässt sich die Übertragung von Mietimmobilien auf die nächste Generation steuerlich optimal gestalten? Die Entscheidung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung birgt weitreichende steuerliche Konsequenzen, die oft verborgen bleiben. Die Autoren untersuchen mit einem dynamischen Modell, ab wann die steuerlichen Vorteile der Abschreibung bei einer entgeltlichen Übertragung die Nachteile durch die Schenkungsteuer übersteigen. Verschiedene Szenarien verdeutlichen die Notwendigkeit einer sorgfältigen quantitativen Analyse, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Der Beitrag liefert Einsichten für eine präzise steuerliche Planung.

Reich, Ruben / Arndt, Moritz, Tagungsbericht zum DWS-Symposium am 24.11.2025: Zustand der Erbschaft- und Schenkungsteuer – Reformbedarf?, FR 2026, 114-115

Die Erbschaftsteuer steht wieder dort, wo sie seit 1995 in regelmäßigen Abständen landet: im Verdacht der Verfassungswidrigkeit. Auch wenn die neue Entscheidung des BVerfG (Az. 1 BvR 804/22) nun erst in 2026 erwartet wird, gilt es, den Anlass der laufenden Reformdebatte zu nutzen, um grundlegend über Reformbedarf und -möglichkeiten zu sprechen. Dieser Aufgabe hat sich die eingeladene Podiumsrunde im Rahmen des Steuersymposiums gewidmet. Die tragenden Themen waren dabei die zunehmende Komplexität des Erbschaftsteuerrechts, die sich bei den Befreiungs- und Bewertungsvorschriften verdichtet, die Besteuerung des Ehegatten- und Familienerwerbs sowie die wachsenden Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Prof. Dr. Roman Seer leitete den inhaltlichen Teil mit einer Einschätzung der laufenden Reformdebatte ein.

Ceterum censeo

Einem geschenkten Gaul ..., FR 2026, 116

Kurzbeiträge

Kahnke, Stefanie, Die “Subject-to-tax-Klausel“ in Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Niederlande – Zugleich Urteilsanmerkung zu BFH v. 10.4.2025 – VI R 29/22, FR 2026, 145, FR 2026, 117-120

Rechtsprechung

Bilanzen

BFH v. 2.7.2025 - XI R 27/22, Rücklage nach § 6b EStG und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs, FR 2026, 120-125

Umwandlungen

BFH v. 10.7.2024 - IV R 8/22, Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 UmwStG; Feststellung eines Übernahmeverlusts i.S.d. § 4 Abs. 6 UmwStG, FR 2026, 125-132

Gewerbesteuer

BFH v. 21.5.2025 - III R 32/22, Hinzurechnung von Zinsen auf Depotverbindlichkeiten im Retrozessionsgeschäft (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG), FR 2026, 132-138

Erbschaft- und Schenkungsteuer

EuGH v. 13.11.2025 - C-142/24, Ersatzerbschaftsteuer beim Übergang von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden – Familienstiftung mit Sitz in Liechtenstein, FR 2026, 138-145

Doppelbesteuerung

BFH v. 10.4.2025 - VI R 29/22, Steuerfreistellung des niederländischen Arbeitslohns im Ansässigkeitsstaat Deutschland auch bei Anwendung der niederländischen 30 %-Regelung, FR 2026, 145-147

Autoren und Redaktion

Herausgegeben in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Schriftleitung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lingemann.

Fachbeirat: MR Dr. Peter Heinemann, RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, StB Prof. Dr. Andreas Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Roman Seer 

RA Dr. Wolfgang Lingemann (verantwortlich)
Dipl. Ökonom, Dipl. Finw. Thomas Fischer
RA Georg Hecl, Anschrift des Verlags.
Redaktionsassistenz: Renate Glöckner, Tel. 0221/93738-152, Fax 0221/1206434, fr@otto-schmidt.de

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