FR - FinanzRundschau Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrecht

FR - FinanzRundschau

Die FinanzRundschau richtet ihren Themenschwerpunkt auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen. Sie beinhaltet tiefgehende und kritische Aufsätze zu fachlichen Fragen und aktuellen Themen.

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Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
Beratermodul Herrmann/Heuer/Raupach Ertragsteuerrecht

  • Fokus auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen
  • Aktuelle Themen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul FR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2567-4765

Jahresbezugspreis 2026: 642 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 49,50 € (inkl. MwSt.), Ausland: 82 €

 Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter.

24 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul FR und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Spezialist für Ertragsteuern.
Die FinanzRundschau (FR) hat ihren Themenschwerpunkt besonders auf das Ertragsteuerrecht der Unternehmen fokussiert und gehört hier zu den ältesten und führenden Fachzeitschriften. Sie berichtet in tiefgehenden und kritischen Aufsätzen über fachliche Fragen und aktuelle Themen. Hilfreich für die frühzeitige steuerrechtliche Weichenstellung sind die in den „Diskussionsbeiträgen“ erfassten Hinweise auf mögliche Fallstricke in der Beratungspraxis. Seit Jahrzehnten wird der Inhalt durch die ständige Glosse „Ceterum censeo“ aufgelockert.

Qualitätsmerkmal – Double blind Review Verfahren für Aufsätze zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: In Zusammenarbeit mit einem großen Kreis anerkannter Universitätsprofessorinnen/-en der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (insbesondere auch der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre [FAST]) bietet die Finanz-Rundschau Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf deren Wunsch an, einen Fachaufsatz aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre neben der redaktionellen Eignungsprüfung von zwei Expertinnen oder Experten in einem anonymisierten Verfahren begutachten zu lassen. Kriterien der Bewertung sind die Relevanz der Problemstellung, die Aktualität des Themas, das theoretische Fundament, die methodische Stringenz, der Praxisbezug, der Aufbau der Untersuchung sowie die Qualität der Darstellung. Einsendungen bitte an fr@otto-schmidt.de mit dem Betreff „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“.

Gute Verbindungen.
Die FR wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater e.V. herausgegeben. Zweck des Fachinstituts ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts wissenschaftlich mitzuarbeiten. Durch die Zusammenarbeit mit den Berliner Steuergesprächen e.V. erscheinen vier Mal jährlich Schwerpunkthefte zu aktuellen steuerrechtlichen und steuerpolitischen Themen.

Kontakt zur Redaktion
RA Dr. Wolfgang Lingemann, Köln,
fr@otto-schmidt.de.

Hochklassige Kommentare.
Die Zeitschrift dokumentiert die neuesten BFH-Entscheidungen, fachkundig von Experten kommentiert. Ständige Autoren sind dabei die (Vors.) Richter am Bundesfinanzhof Walter Bode a.D., Prof. Dr. Peter Fischer a.D., Dr. Michael Geissler, Dr. Stephan Geserich, Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler a.D., Prof. Dr. Gregor Nöcker, Dr. Franziska Peters, Prof. Dr. Heinrich Weber-Grellet a.D., Michael Wendt a.D. und Prof. Dr. Francesca Werth.


Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der FR steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul FR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der FinanzRundschau seit 1991

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

  • ifst-Schriften, Archiv seit €2011

Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Rechtsprechungs-Analyse zu u.a. folgenden Kategorien

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  • Entschädigung

  • Betriebsausgaben

  • Bilanzen

  • Doppelbesteuerung

  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

  • EU-Recht

  • Gebäude-AfA

  • Geldwerter Vorteil

  • Gewerbesteuer

  • Grenzüberschreitende Besteuerung

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  • Landwirtschaft und Forstwirtschaft

  • Nachlassspaltung

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  • Sonstige Einkünfte

  • Umwandlungen

  • Verfahren

  • Verluste, EU-Umzug

  • Vorweggenomme Erbfolge

  • Werbungskosten

  • Zebragesellschaft

Verwaltungsentscheidungen im Volltext, u.a. zu folgenden Bereichen

  • Arbeitnehmer

  • Billigkeitsverfahren

  • Gewerbesteuer

  • Körperschaften

  • Rentenbesteuerung

  • Steuerbefreiungen

  • Umwandlungssteuerrecht

  • Verfahren

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Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.

Aktuelles Heft

Heft 14/2026

Aufsätze

Niehus, Ulrich / Wilke, Helmuth, Kritische Anmerkungen zu ausgewählten Änderungen von § 34a EStG durch das WachsChG und das SofWiStärkG, FR 2026, 633-648

Die Verf. untersuchen die Erweiterung des thesaurierungsbegünstigt besteuerbaren Gewinns um die GewSt und um die Entnahme der Thesaurierungssteuer, die Auswirkungen der Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes und die Erweiterung der Nachversteuerungstatbestände im Fall der Übertragung von Teilsachgesamtheiten. Dabei weisen sie einen Weg zur systematisch richtigen Berechnung der unschädlichen Steuerentnahme und analysieren die Auswirkungen der Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes im Verhältnis zum KSt-System und zur Normaltarifierung nach § 32a EStG. Zudem votieren sie bzgl. der Übertragung von Teilsachgesamtheiten für eine Rückbesinnung auf die grundlegende Nachversteuerungssystematik des § 34a Abs. 4 EStG. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass sich eine ernstzunehmende Reform des Unternehmenssteuerrechts den Vorschlägen der Expertenkommission “Vereinfachte Unternehmenssteuer“ nicht länger verschließen darf, was auch eine mögliche Abschaffung des § 34a EStG beinhalten kann.

Hageböke, Jens, Wahlrechtsausübung beim qualifizierten Anteilstausch und Fusionsrichtlinie – Anmerkungen zum BFH-Urteil v. 2.12.2025 – X R 32/23, FR 2026, 561, FR 2026, 648-659

Die Umsetzung der Fusionsrichtlinie durch die sog. “Europäisierung des Umwandlungssteuergesetzes“ durch das UmwStG 2006 (SEStEG) ist mit zunehmender Durchdringung der Materie inzwischen in den Finanzgerichten “angekommen“ und beschäftigt auch den BFH in zahlreichen Fällen. Mit Urteil v. 2.12.2025 – X R 32/23, FR 2026, 561, hat der inzwischen für das UmwStG zuständig gewordene X. Senat für einen “verunglückten Fall“ einer verspäteten Antragstellung entschieden, dass das fristgebundene Antragserfordernis des § 21 Abs. 2 Satz 3 und 4 UmwStG 2006 mit Art. 8 Abs. 1, 4 und 8 FRL 2009 vereinbar ist (Streitjahr war 2019). Es handelt sich nach (zutreffender) Ansicht des X. Senats um eine zulässige verfahrensrechtliche Voraussetzung, die den unionsrechtlichen Äquivalenz- und Effektivitätsgrundsatz wahrt. Das Besprechungsurteil ist jüngst von Prinz in dieser Zeitschrift (FR 2026, 537, 541 f.) bereits dargestellt worden; hierauf wird verwiesen. Der nachfolgende Beitrag ordnet die Aussagen des BFH zur FRL ein und gibt ergänzende Hinweise, die u.a. auch für das anhängige Revisionsverfahren X R 18/25 Bedeutung haben dürften.

Schmidt, Christoph, Steuerrecht als Instrument pronatalistischer Familienpolitik: Das ungarische Modell und seine potentielle Übertragbarkeit auf Deutschland, FR 2026, 660-667

Der Verf. erstellt einen Überblick über das ungarische Familiensteuerrecht und seine gezielte Mütter- und Kinderförderung. Er prüft, inwiefern eine Übertragung auf Deutschland möglich wäre und kommt zu dem Ergebnis, dass eine unmittelbare Übernahme des ungarischen Modells rechtlich, fiskalisch und verwaltungspraktisch nur begrenzt tragfähig wäre. Vorzugswürdig erscheinen Reformansätze, die steuerliche Entlastungen, Transfers, Kinderbetreuung und Gleichstellungspolitik zu einem kohärenten Maßnahmenbündel verbinden.

Ceterum censeo

Von wegen Büroschlaf, FR 2026, 667

Rechtsprechung

Einkommensteuer

BFH v. 13.11.2025 - IV R 24/23, Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters, FR 2026, 668-674

Investitionsabzugsbetrag

BFH v. 1.10.2025 - X R 16, 17/23, Gewinngrenze bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG, FR 2026, 674-678

Werbungskosten

BFH v. 20.11.2025 - VI R 4/23, Aufwendungen für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, FR 2026, 678-680

Immobilien

BFH v. 19.11.2024 - VIII R 26/21, Erbrachte Ausgleichszahlungen aufgrund vorzeitiger Auflösung eines Zinsswaps sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, FR 2026, 680-683

Körperschaften

BFH v. 19.11.2025 - I R 40/23, Einkommensminderung i.S.v. § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG, FR 2026, 683-687

Buchbesprechungen

Felix, Nicole, Salewski, Marktstaatenbesteuerung – Eine konzeptionelle Einordnung am Beispiel von Amount A. Diss. Düsseldorf., FR 2026, 688

Autoren und Redaktion

Herausgegeben in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Schriftleitung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lingemann.

Fachbeirat: MR Dr. Peter Heinemann, RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus, RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, StB Prof. Dr. Andreas Schumacher, Univ.-Prof. Dr. Roman Seer 

RA Dr. Wolfgang Lingemann (verantwortlich)
Dipl. Ökonom, Dipl. Finw. Thomas Fischer
RA Georg Hecl, Anschrift des Verlags.
Redaktionsassistenz: Renate Glöckner, Tel. 0221/93738-152, Fax 0221/1206434, fr@otto-schmidt.de

Angaben zur Produktsicherheit

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Handbuch Stille Gesellschaft

Gesellschaftsrecht, Steuerrecht
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