GmbHR Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht und Steuerrecht

GmbHR

Das ganze Wissen rund um die GmbH und Personengesellschaften wird aktuell, lückenlos, wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisbezogen aufbereitet. Aktuelle Fachbeiträge zum gesamten Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrecht der GmbH und der Personengesellschaften sowie fachkundigen Kommentaren zu den wichtigsten aktuellen Entscheidungen. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Fachbeiträge zum Gesellschaftsrecht, Bilanzrecht und Steuerrecht der GmbH und der Personengesellschaften
  • Mit Checklisten und Formulierungsmustern
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Zeitschriften-App
  • Inklusive Beratermodul GmbHR

ISSN 0016-3570

Jahresbezugspreis 2026: 624 € (inkl. MwSt.)
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24 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul GmbHR und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

  • Der Aufsatz-Teil enthält Fachinformationen zu Fragen des gesamten Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrechts der GmbH und der Personengesellschaften, die für die Führung und Beratung von Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und der Personengesellschaften von Bedeutung sind.

  • Der Teil "Beratungspraxis" fasst in kürzeren Beiträgen Beratungsthemen möglichst praxisnah mit Checklisten, Formulierungsmustern etc. zusammen, die speziell für die vor- und nachsorgende Rechts- und Steuerberatung wertvolle und praktische Unterstützung geben. 

  • Unter der Rubrik "Internationales" werden praxisbezogene Gesamtdarstellungen bzw. Erörterungen von Einzelfragen aus dem Bereich des internationalen Gesellschafts- und Steuerrechts veröffentlicht.

  • Die Rubrik "Podium" bietet Raum für pointierte, konzise Beiträge zu aktuellen rechtspolitischen und rechtspraktischen Fragestellungen und Entwicklungen.

  • Der Entscheidungsteil soll aktuell und lückenlos die Rechtsprechungs- und Verwaltungspraxis dokumentieren; bei Urteilen von besonderer Bedeutung werden auch GmbHR-Kommentare veröffentlicht. 

  • Der GmbHReport ergänzt die unternehmensspezifischen Fachinformationen durch aktuelle Kurzberichte zu Themen, die darüber hinaus für die Führung und Beratung von Unternehmen von Bedeutung sind.

Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der GmbHR steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul GmbHR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der GmbHR seit 1991

  • Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

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Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 1. und 15.

Aktuelles Heft

Heft 11/2026

Aufsätze

Menkel, Andreas, Ausübung der Gesellschafterrechte an einem GmbH-Geschäftsanteil zwischen Amtswalter und Gesellschafter, GmbHR 2026, 561-568

Die Gesellschafter üben die Mitgliedschaftsrechte sowie die Vermögensrechte an einem Geschäftsanteil aus. Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG gelten im Verhältnis zur Gesellschaft im Fall einer Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung als Inhaber eines Gesellschaftsanteils nur, wer als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG) eingetragen ist. Die Gesellschafterliste ist das Legitimationsdokument zur Ausübung von Gesellschafterrechten. Diese Regelung ist unproblematisch, solange der Berechtigte über den Geschäftsanteil auch der in der Gesellschafterliste ausgewiesene Gesellschafter ist. Diese Regelung wird problematisch, wenn der in der Gesellschafterliste ausgewiesene Gesellschafter nicht derjenige ist, der die Gesellschafterrechte materiell-rechtlich ausüben kann. Diese “Rechtsspaltung“ tritt insbes. im Fall eines Amtswalters auf. In der Praxis sind die wichtigsten “Amtswalter“ der Nachlassverwalter im Fall der Anordnung einer Nachlassverwaltung gem. §§ 1975, 1981 BGB, der Testamentsvollstrecker, auf den die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass gem. §§ 2197, 2205 Satz 1 BGB übergegangen ist sowie der Insolvenzverwalter sowohl im Fall einer Lebensinsolvenz als auch einer Nachlassinsolvenz mit dem Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter gem. § 80 InsO. Im Fall einer Insolvenz bleibt der insolvente Gesellschafter als Gesellschafter in der Gesellschafterliste eingetragen. Im Fall eines Erbgangs mit der Anordnung von Testamentsvollstreckung wird gleichwohl der Erbe als “neuer“ Gesellschafter in die Gesellschafterliste eingetragen. Bei der Nachlassverwaltung wird ebenfalls der Erbe in die Gesellschafterliste eingetragen. Alle Fälle haben gemeinsam, dass der “wahre“ Gesellschafter nicht derjenige ist, der die Mitgliedschaftsrechte aus dem Gesellschaftsanteil ausüben kann. In allen Fällen entsteht eine Kollision zwischen der Legitimation der Gesellschafterliste und der Rechtsstellung der Amtswalter.

Böhringer, Walter, Grundstücksverkehr mit einer GmbH, GmbHR 2026, 568-574

Die GmbH als juristische Person des Handelsrechts ist in Deutschland die beliebteste Gesellschaftsform. Viele GmbHs haben Grundstückseigentum oder sind Berechtigte eines Erbbaurechts oder eines beschränkten dinglichen Rechts an einem Grundstück oder grundstücksgleichen Recht. Der Grundstücksverkehr mit einer GmbH weist Besonderheiten auf. Der Aufsatz gibt einen Überblick hierüber.

Rechtsprechung

Gesellschaftsrecht

EuGH v. 19.3.2026 - C-43/25, Anwendbares Recht bei Insolvenzanfechtung von Gesellschafterdarlehen, GmbHR 2026, 574-579

BGH v. 10.3.2026 - XI ZR 132/24, Darlehensaufnahme zum Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch Kommanditisten und geschäftsführende Gesellschafter als private Vermögensverwaltung, GmbHR 2026, 579-582

BGH v. 10.12.2025 - II ZR 129/24, Auslegung einer Klage auf Schadensersatz durch Rückzahlung der geleisteten Einlage bei atypisch stiller Gesellschaft als Kündigung der Gesellschaft, GmbHR 2026, 582-585

OLG Celle v. 9.7.2025 - 9 U 64/24, Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen; Form der Einladung zur Gesellschafterversammlung, GmbHR 2026, 585-588

OLG Düsseldorf v. 13.3.2026 - 3 W 24/26, Vereinbarter Haftungsausschluss nur dann nicht eintragungsfähig i.S.v. § 25 Abs. 2 HGB, wenn eine Haftung gem. § 25 Abs. 1 HGB eindeutig und zweifelsfrei nicht in Betracht kommt, GmbHR 2026, 588-590

Steuerrecht

BFH v. 21.8.2025 - IV R 23/23, Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen und Begriff der unternehmensbezogenen Sanierung bei einer Mitunternehmerschaft, GmbHR 2026, 590-597

BFH v. 24.7.2025 - III R 23/23, Keine erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt, GmbHR 2026, 597-599

BFH v. 16.7.2025 - I R 1/23, § 8c KStG und Wirkung auf ein Verlustausgleichsvolumen des Vorjahres, GmbHR 2026, 600-604

BFH v. 4.6.2025 - II R 30/22, Keine Ersatzerbschaftsteuerpflicht einer im Inland nichtrechtsfähigen ausländischen Familienstiftung, GmbHR 2026, 604-607

BFH v. 21.5.2025 - II R 56/22, Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG, GmbHR 2026, 607-610

FG Bremen v. 18.6.2025 - 1 K 104/24, Zur Rückwirkung einer verschmelzungsbedingten Anteilsvereinigung bei einer Mitunternehmerschaft auf den steuerlichen Übertragungsstichtag, GmbHR 2026, 610-614

GmbHR im Blickpunkt

Jonas, Martin / Deyerler, Christian, IDW S 1 – neugefasster Standard für die Unternehmensbewertung, GmbHR 2026, R164-R166

Unternehmensrecht

Jordan, Franziska, OLG Stuttgart: Zur Befangenheit eines Richters aufgrund früherer beruflicher Kontakte zum gerichtlich bestellten Sachverständigen, GmbHR 2026, R166-R167

Kunzmann, Sebastian, OLG Dresden: Zur registerrechtlichen Behandlung eines umfassenden Tätigkeitsverbots des Geschäftsführers, GmbHR 2026, R167-R168

Steuer- & Bilanzrecht

Levedag, Christian, BFH: Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück, GmbHR 2026, R168

Levedag, Christian, BFH: Zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Mitvermietung einer fest mit dem Grundstück verbundenen Betriebsvorrichtung (Lastenaufzug in einem Kaufhaus), GmbHR 2026, R168-R169

Levedag, Christian, BFH: Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit, GmbHR 2026, R169

Levedag, Christian, BFH: Entfallen der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 2 GrEStG infolge eines Insolvenzplans, GmbHR 2026, R170

Geberth, Georg / Bartelt, Martin, Bundesrat: Verweigerung der Zustimmung zum Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften, GmbHR 2026, R170

Geberth, Georg / Bartelt, Martin, BMF: Anwendungsschreiben zur Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG), GmbHR 2026, R170-R171

Geberth, Georg / Bartelt, Martin, BMF: Änderung des Nutzungsverhältnisses, Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe, GmbHR 2026, R171-R172

Geberth, Georg / Bartelt, Martin, BMF: Umsatzsteuerbefreiung einer unentgeltlichen Lieferung in grenzüberschreitenden Fällen, GmbHR 2026, R172

Arbeits- & Sozialrecht

Pröpper, Martin, BAG: Hinweisgeberschutz bei Kündigung, GmbHR 2026, R172-R173

Pröpper, Martin, ArbG Mannheim: Entschädigung nur bei ausreichendem Hinweis auf Diskriminierungsmerkmal, GmbHR 2026, R173

Pröpper, Martin, ArbG Heilbronn: Unbefugtes Öffnen einer Compliance-Meldung (Verletzung des Briefgeheimnisses), GmbHR 2026, R173-R174

Wirtschafts-Praxis

Gajo, Marianne, Entwicklung der Arbeitskosten in Deutschland, GmbHR 2026, R174-R175

Zeitschriftenspiegel

Gesellschaftsrecht, GmbHR 2026, R175

Steuerrecht, GmbHR 2026, R175

Autoren und Redaktion

Herausgeber: Prof. Dr. Walter Bayer; RA/StB Vors. RiBFH a.D.; Prof. Dr. Dietmar Gosch; WP/StB Prof. Dr. Norbert Neu; Ltd. RegDir. Ralf Neumann; RA Prof. Dr. Jochem Reichert; Prof. Dr. Johannes Wertenbruch

RAin/FAinStR Vanessa Maidorn (verantw. Redakteurin), E-Mail: gmbhr@otto-schmidt.de, Anschrift des Verlags.

Redaktionsassistenz: Petra Fink, Tel. 02 21/9 37 38-5 61, Fax 02 21/9 37 38-9 52, E-Mail: gmbhr@otto-schmidt.de.

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