GmbHR Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht und Steuerrecht
Das ganze Wissen rund um die GmbH und Personengesellschaften wird aktuell, lückenlos, wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisbezogen aufbereitet. Aktuelle Fachbeiträge zum gesamten Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrecht der GmbH und der Personengesellschaften sowie fachkundigen Kommentaren zu den wichtigsten aktuellen Entscheidungen. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Gesellschaftsrecht
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Beratermodul GmbHR – Zeitschrift für Gesellschafts-, Unternehmens- und Steuerrecht
Beratermodul GmbH im Steuer- und Gesellschaftsrecht
Beratermodul Zeitschriften Wirtschaftsrecht
Beratermodul Herrmann/Heuer/Raupach Ertragsteuerrecht
juris GmbH-Recht
juris Notare Premium
juris Handels- und Gesellschaftsrecht
juris Handels- und Gesellschaftsrecht Premium
- Fachbeiträge zum Gesellschaftsrecht, Bilanzrecht und Steuerrecht der GmbH und der Personengesellschaften
- Mit Checklisten und Formulierungsmustern
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Zeitschriften-App
- Inklusive Beratermodul GmbHR
Beschreibung
Der Aufsatz-Teil enthält Fachinformationen zu Fragen des gesamten Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrechts der GmbH und der Personengesellschaften, die für die Führung und Beratung von Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und der Personengesellschaften von Bedeutung sind.
Der Teil "Beratungspraxis" fasst in kürzeren Beiträgen Beratungsthemen möglichst praxisnah mit Checklisten, Formulierungsmustern etc. zusammen, die speziell für die vor- und nachsorgende Rechts- und Steuerberatung wertvolle und praktische Unterstützung geben.
Unter der Rubrik "Internationales" werden praxisbezogene Gesamtdarstellungen bzw. Erörterungen von Einzelfragen aus dem Bereich des internationalen Gesellschafts- und Steuerrechts veröffentlicht.
Die Rubrik "Podium" bietet Raum für pointierte, konzise Beiträge zu aktuellen rechtspolitischen und rechtspraktischen Fragestellungen und Entwicklungen.
Der Entscheidungsteil soll aktuell und lückenlos die Rechtsprechungs- und Verwaltungspraxis dokumentieren; bei Urteilen von besonderer Bedeutung werden auch GmbHR-Kommentare veröffentlicht.
Der GmbHReport ergänzt die unternehmensspezifischen Fachinformationen durch aktuelle Kurzberichte zu Themen, die darüber hinaus für die Führung und Beratung von Unternehmen von Bedeutung sind.
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Archiv der GmbHR seit 1991
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Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 1. und 15.
Aktuelles Heft
Heft 24/2025
Aufsätze
Binnewies, Burkhard / Mückl, Norbert / Olbing, Klaus, Aktuelles Steuerrecht rund um die GmbH und ihre Gesellschafter 2025/2026, GmbHR 2025, 1289-1317
Die Gesetzgebung zum Steuerrecht mit Bezug zur GmbH hält sich im Jahr 2025 in Grenzen. Die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes beginnt erst im Jahr 2028. Am 2.1.2025 wurde der lange erwartete und diskutierte überarbeitete Umwandlungssteuererlass bekanntgegeben. Zudem liegt der Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG vor. Die Rechtsprechung greift im Bereich der vGA einmal mehr die klassischen Themen auf. Hervorzuheben ist die Behandlung von Aufwendungen, die sowohl gesellschaftsrechtlich als auch betrieblich veranlasst sind. Der Erwerb eigener Anteile der Gesellschaft durch die Gesellschafter zum Nennwert stellt zwar dem Grunde nach eine vGA dar, die der Höhe nach aber 0 € betragen kann. Bei nachgewiesenem Motiv der Unternehmensnachfolge kann die Übertragung von Anteilen an Mitarbeiter als Schenkung und nicht als Lohn qualifiziert werden. Die Rechtsprechung zur Rückabwicklung eines Anteilskaufvertrags bei Wegfall der Geschäftsgrundlage konsolidiert sich. Nach der für die Praxis schwierigen Rechtsprechung zu § 7 Abs. 8 ErbStG im Jahr 2024, gibt es im Jahr 2025 Positives zu vermelden. Der BFH hat seine Zweifel, dass zur Vermeidung von Schenkungsteuer eine personenbezogene Zuordnung von inkongruenten Einlagen nur dann zulässig sein soll, wie die Finanzverwaltung meint, wenn es hierfür eine ausdrückliche Satzungsgrundlage gibt. Erfreulich ist auch die Entscheidung des BFH zur “Reparatur“ des Einlagekontos durch eine Kapitalerhöhung mit anschließender Kapitalherabsetzung. Im Zusammenhang mit der Einbringung wird dem sog. Doppelten-Holding-Modell eine Absage erteilt. Im Übrigen gibt es im Umwandlungssteuerrecht eine Vielzahl von Entscheidung zur Verlustnutzung. Bezüglich der ertragsteuerlichen Organschaft wurde endlich klargestellt, dass eine stille Beteiligung an der Organgesellschaft unschädlich ist und sich die Tätigkeit des Organträgers auf die Geschäftsleitung beschränken kann. Im Insolvenz- und Sanierungssteuerrecht präzisiert die zivilrechtliche Rechtsprechung die verantwortliche Stellung des Steuerberaters in der Krise des Mandanten. Zudem beschäftigen sich die Finanzgerichte zunehmend mit dem steuerfreien Sanierungsgewinn nach § 3a EStG. Auch der Dauerbrenner “ausgefallene Darlehen in der Krise“ geht nicht leer aus.
Heckschen, Heribert / Ringelmann, Richard, Beschlussfassung der GmbH-Gesellschafter durch “Emojis“ in Messengerdiensten, GmbHR 2025, 1318-1322
Die Beschlussfassung von Gesellschaftern einer GmbH bedarf gem. § 48 Abs. 2 GmbHG nicht unbedingt einer Versammlung, wenn bestimmte Formvorgaben eingehalten werden. In Folge dieses Umstands stellte sich die Frage, ob eine solche Beschlussfassung zur einfachen Durchführung auch durch (Gruppen-)Chats von Messengerdiensten möglich ist. Daher wurde untersucht, ob Abstimmungen in Messengerdiensten der Textform gem. § 126b BGB entsprechen; mit dem Ergebnis, dass die Textform tatsächlich eingehalten werden kann, die Frage aber nicht für jeden Messengerdienst einheitlich zu beantworten ist. Darüber hinaus kommt die Verwendung von Emojis in Betracht, welche jedoch ihre ganz eigenen Schwierigkeiten in der Auslegung mit sich bringen.
Rechtsprechung
Gesellschaftsrecht
BGH v. 6.8.2025 - VIII ZR 161/24, Keine Kündigungssperrfrist bei Veräußerung vermieteten Wohnraums an Personenhandelsgesellschaft, GmbHR 2025, 1322-1328
OLG München v. 20.1.2025 - 14 U 2456/24 e, Anerkennung eines ausländischen Insolvenzverfahrens trotz Herbeiführung der Insolvenz durch falsche Angaben oder kriminelle Handlungen, GmbHR 2025, 1328-1330
LG Bochum v. 12.9.2025 - 10 S 41/25, Eigenbedarfskündigung durch GbR auch nach MoPeG in analoger Anwendung des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, GmbHR 2025, 1330-1336
Steuerrecht
BFH v. 4.6.2025 - II R 18/23, Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR, GmbHR 2025, 1336-1339
BFH v. 10.4.2025 - II B 54/24 (AdV), Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids; Verlängerung der Nachbehaltensfrist, GmbHR 2025, 1339-1342
BFH v. 18.12.2024 - I R 14/21, Gewinnfeststellung bei “Einmann“-KGaA, GmbHR 2025, 1342-1343
GmbHR im Blickpunkt
Müller, Wolf / Röper, Johanna, Das neue Produkthaftungsrecht ab 2026: Wesentliche Änderungen und praktische Konsequenzen für die Unternehmenspraxis, GmbHR 2025, R380-R383
Unternehmensrecht
Fehrmann, Denis / Schindler, Florian, Kapitalmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umstellung des Stammkapitals von Deutsche Mark auf Euro, GmbHR 2025, R383-R384
Steuer- & Bilanzrecht
Levedag, Christian, BFH: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im finanzgerichtlichen Verfahren, GmbHR 2025, R384
Levedag, Christian, BFH: Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahrs, GmbHR 2025, R384-R385
Levedag, Christian, BFH: Verlusttragung bei einem Vorbehaltsnießbrauch an einem Kommanditanteil, GmbHR 2025, R385-R386
Levedag, Christian, BFH: Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen, GmbHR 2025, R386
Rautenstrauch, Gabriele, Bundestag: Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen, GmbHR 2025, R386
Geberth, Georg / Bartelt, Martin, Bundestag: Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, GmbHR 2025, R386-R387
Geberth, Georg / Bartelt, Martin, Bundestag: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC 8-Umsetzungsgesetz), GmbHR 2025, R387
Geberth, Georg / Bartelt, Martin, Oberste Finanzbehörden der Länder: Aufhebung des Nichtanwendungserlasses zur in Bezug auf die Gewerbesteuer eingeschränkten Abfärbewirkung bei Beteiligungseinkünften einer Personengesellschaft, GmbHR 2025, R388
Arbeits- & Sozialrecht
Pröpper, Martin, ArbG Koblenz: Nachweis einer Wartezeit von 10 Jahren (Betriebliche Altersversorgung), GmbHR 2025, R388-R389
Wirtschafts-Praxis
Gajo, Marianne, Weibliche Führungskräfte in der EU, GmbHR 2025, R389
Gajo, Marianne, Beschäftigte mit Einwanderungsgeschichte in Mangelberufen, GmbHR 2025, R390
Zeitschriftenspiegel
Gesellschaftsrecht, GmbHR 2025, R391
Steuerrecht, GmbHR 2025, R391
Autoren und Redaktion
Herausgeber: Prof. Dr. Walter Bayer; RA/StB Vors. RiBFH a.D.; Prof. Dr. Dietmar Gosch; WP/StB Prof. Dr. Norbert Neu; Ltd. RegDir. Ralf Neumann; RA Prof. Dr. Jochem Reichert; Prof. Dr. Johannes Wertenbruch
RAin/FAinStR Vanessa Maidorn (verantw. Redakteurin), E-Mail: gmbhr@otto-schmidt.de, Anschrift des Verlags.
Redaktionsassistenz: Petra Fink, Tel. 02 21/9 37 38-5 61, Fax 02 21/9 37 38-9 52, E-Mail: gmbhr@otto-schmidt.de.
Angaben zur Produktsicherheit
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